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Bitte um Vorschläge und Rat

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(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich kann ABR nur beantragen, wenn sie ausgezogen ist.

Wieso denn das?

Gruss,
gardo


AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2015 13:35
(@tuptik)
Rege dabei Registriert

So ist es wohl gesetzlich geregelt. Solange wir noch zusammen wohnen kann mein Anwalt den Antrag nicht stellen.

Viele Grüße


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.03.2015 13:42
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

So ist es wohl gesetzlich geregelt. Solange wir noch zusammen wohnen kann mein Anwalt den Antrag nicht stellen.

Ich habe mit meiner Ex-Frau sogar noch unter dem gleichen Dach gehaust als das OLG ihre Beschwerde gegen die ABR-Entscheidung des Amtsgerichts zurückgewiesen hatte.

Gruss,
gardo


AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2015 13:47
(@Inselreif)

So ist es wohl gesetzlich geregelt. Solange wir noch zusammen wohnen kann mein Anwalt den Antrag nicht stellen.

Ich hatte weiter oben schon mal erwähnt, dass die gesetzliche Grundlage "getrennt leben" und nicht "unter verschiedenen Anschriften leben" heisst. Da muss niemand ausziehen. Offenbar ist das noch nicht angekommen.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 19.03.2015 23:00
(@tuptik)
Rege dabei Registriert

Ich hatte weiter oben schon mal erwähnt, dass die gesetzliche Grundlage "getrennt leben" und nicht "unter verschiedenen Anschriften leben" heisst. Da muss niemand ausziehen. Offenbar ist das noch nicht angekommen.

Was heißt das konkret? Kann ich sagen, dass wir schon länger kein Paar sind und "nur" zusammenleben? Muss das dann irgendwie bewiesen werden? Und wenn die Mutter auf einmal was anderes behauptet?
Gibt es da konkrete Kriterien für das "getrennt leben"?

Viele Grüße


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.03.2015 23:22
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Morgen, Tuptik,

Gibt es da konkrete Kriterien für das "getrennt leben"?

Das Zauberwort heißt "Trennungserklärung" und wird beim Einwohnermeldeamt und/oder Finanzamt abgegeben.
LG 🙂 Biggi


Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 20.03.2015 09:42
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht benötigt man vor allem dann, wenn Uneinigkeit der Sorgerechtsinhaber hinsichtlich des gewöhnlichen Aufenthalts besteht.

Da nicht einmal feststeht, ob eine derartige Uneinigkeit gegeben ist, schnalle ich nicht, welchen Sinn eine Klage haben soll, wenn man nicht mal in der Lage ist, zu klären, ob man uneinig ist.

Das schaffen sogar Schäuble und Varoufakis.

Ich wiederhole meine Meinung:
Gehe zum JA und bitte um Vermittlung.
Dann ist zumindest dokumentiert, daß Du eine einvernehmliche Lösung suchst (und Ihr unterschiedliche Ansichten habt).

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 20.03.2015 09:59
(@Inselreif)

Was heißt das konkret?

siehe § 1567 BGB

Du trägst im Zweifelsfall die Beweislast für das Getrenntleben. Die bereits erwähnte Trennungserklärung ist eine (gute) Möglichkeit des Nachweises. Eine gemeinsame Trennungsvereinbarung wäre eine andere. Notfalls könnte man es auch mit einem anwaltlichen Schreiben oder einer Erklärung per Einschreiben versuchen aber obige Möglichkeiten sind deutlich besser.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 20.03.2015 10:33
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Tuptik,

das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht benötigt man vor allem dann, wenn Uneinigkeit der Sorgerechtsinhaber hinsichtlich des gewöhnlichen Aufenthalts besteht.

Solange beide Eltern unter einem Dach leben, ist das tatsächlich eine rein akademische Frage.
Sobald einer von beiden auszieht oder beide aus der ehelichen Wohnung ausziehen, ist es eine extrem wichtige Weichenstellung für die kommenden Jahre, wo gemeinsame Kinder bleiben bzw. wohin sie umziehen.

Deshalb finde ich die Idee, das ABR im Vorfeld der räumlichen Trennung per Beschluss klären zu lassen, nicht ganz unlogisch als Ausweg aus dem nervenaufreibenden Stellungskampf "Getrenntleben unter einem Dach".

Wenn die KM in diesem speziellen Fall die Nerven verliert und mit Kind einfach umzieht, steht Tuptik dumm da - auch wenn er bislang entgegen dem kulturellen Standard - das nichteheliche Kind überwiegend betreut hat. Sobald die KM samt Kind einen anderen Wohnsitz hat, steht der TO rechtlich noch schlechter da als der eheliche Vater Jarod ... deshalb ist Gardos Weg (Klärung des ABR vor der räumlichen Trennung) auf jeden Fall für ihn als nichtehelicher GSR-Inhaber ein kluger Schachzug. Falls es klappt ... 

Der Weg zu einem ABR-Verfahren geht so oder so über das Jugendamt.
Der Weg an einem ABR-Verfahren vorbei geht über die KM, die sich mit viel Glück vielleicht überzeugen lässt, ohne Kind auszuziehen ... 
Der aktuelle Status Quo ist auf Dauer nur etwas für ganz Hartgesottene.

Armes Kind ...

LG  ;( Biggi


Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2015 12:35
(@tuptik)
Rege dabei Registriert

Der aktuelle Status Quo ist auf Dauer nur etwas für ganz Hartgesottene.

Armes Kind ...

Ja, obwohl ich es versuche ihn da nicht reinzuziehen, bekommt er mit, dass die KM eine Wohnung sucht. Er stellt keine Fragen, aber wer weiß, was da in dem Köpfchen vor sich geht.

Zumal habe ich gewisse Manipulationsversuche bemerkt wie: "wenn du weg bist, dann ist Mama ganz traurig". Gefällt mir gar nicht, da es jetzt dazu gekommen ist, dass er nicht mit mir in den Urlaub möchte (bzw. ist sehr unentschlossen), aus genau diesem Grund und gestern wollte er nicht zu der Geburtstagsfeier seines besten Freundes gehen, weil dann die Mama traurig zuhause bleibt. Zum Glück ist es nach 5min vergessen gewesen und er hatte tollen Tag gehabt.
Wisst ihr vielleicht wie man damit umgehen soll? Mit KM darüber zu reden ist nicht möglich, die redet sich da raus, dass da nichts gewesen ist. Aber von ganz alleine kommt der Kleine nicht zu solchen Aussagen.

Viele Grüße


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.03.2015 21:53




(@tuptik)
Rege dabei Registriert

Hallo,

Ostern ist vorbei und ich hatte viel Zeit zum Nachdenken. Das Resultat davon ist, dass ich in den nächsten Tagen zum JA gehen möchte (Besser spät als nie). Und dafür möchte ich mich ein wenig vorbereiten.
Im Grunde ist alles klar, nur habe ich ein Problem damit, einige Tatsachen, die für mich sprechen, so auszudrücken, dass es nicht als "die KM schlecht machen" ankommt. Scheint ja nicht so einfach zu sein, wenn alleine die nächtliche Arbeit der KM als ein Angriff gegen sie gewertet werden kann.

Dazu bringe ich ein paar Beispiele und ich hoffe ihr könnt mir bei der Ausformulierung helfen. Was auch sehr hilfreich wäre, ist eure Einschätzung von Wichtigkeit der einzelnen Punkte, ich verliere mich manchmal in belanglosen Sachen:
- Hausaufgaben: KM kann kein deutsch und will es auch nicht lernen. Insgesamt steht sie der deutschen Sprache und Deutschland an sich, sehr feindlich gegenüber. Das äußert sich zB. indem der Kleine ihr ein Gedicht oder Lied vortragen möchte, das er in der Schule gelernt hat, und sie blockt es ab mit der Aussage: "ist auf deutsch, das verstehe ich nicht und will es auch nicht hören". Für mich ein Unding, ich lobe ihn für alles was er in der Schule macht, ist ja doch die erste Klasse.
- Arztbesuche: bis jetzt habe ich alles geregelt, Gründe waren: keine Zeit, keine Lust zu warten, ich verstehe eh nichts

- Schulverwaltung: auch alles durch mich geregelt, Schulauswahl, Elternsprechtage, Tägliches was für die Schule geregelt werden muss. Es wurde für die Eltern eine Whatsapp Gruppe gegründet, aus der die KM sich nach paar Wochen abgemeldet hat.

- Kommunikation: da die KM sich sehr wenig mit dem Kleinen beschäftigt und mit ihm nur auf spanisch spricht, ist es seit paar Monaten erkennbar, dass die beiden ein sprachliches Problem haben. Er kann sich nicht auf spanisch so ausdrücken, wie er es möchte, der Wortschatz eines 3-4 jährigen reicht jetzt dafür nicht aus. Dabei kommt eine Mischung aus spanisch-deutsch raus, wo sie dann nicht alles versteht. Ihre Lösung ist, den Kleinen zu einem Sprachkurs zu schicken. Im nächsten Schuljahr wird einer in eine AG angeboten, aber ich denke dass es nicht bringt, weil über "ich bin" und "ich heiße" ist er schon lange hinaus. Ihm fehlen die Wörter des täglichen Gebrauchs, um normal kommunizieren zu können. Diese Defizite in der Sprache sind auch nicht erst seit November da, als sie ihre Arbeit angefangen hat, nur kommen die jetzt deutlicher zum Vorschein.

- Essen: Abgesehen von dem Frühstück und Pausenessen für die Schule, mache ich an fast jedem Tag auch das Nachmittagsessen und/oder Abendessen für ihn. Sie muss ja arbeiten und sonst auch keine Zeit und Lust, um 1 Stunde in der Küche zu verbringen. Und wenn was gemacht wird, dann ist es eine Pizza aus dem Ofen. Gut, die gibt es bei mir auch manchmal, aber es landen meistens selbst gemachte Sachen auf dem Teller.

Ich merke selber, dass ich alles, so wie geschrieben, auf keinen Fall sagen sollte. Außer den Kontinuität, die ich gewährleisten kann, sind es aber die Punkte, von denen ich glaube, dass sie für mich sprechen. Nur wie bringt man sowas zur Sprache ohne die KM anzuschwärzen? Meine Vorteile sind ihre Nachteile.

Was ich erreichen möchte, ob mit Beschluss oder ohne, ist dass der Kleine bei mir bleibt, wenn die KM auszieht. Und dazu soll die KM sich darauf einstellen und sich eine 2-Zimmer statt 3-Zimmer Wohnung suchen. Das wäre mMn für ALLE das beste, da sie alleine jetzt schon mit dem Kleinen überfordert ist (Seit Monaten hat sie nie länger als 2 Stunden am Stück alleine mit ihm verbracht). Und der Kleine würde kaum eine Veränderung zu jetzt sehen.

Und jetzt die große Frage: wie fange ich das Gespräch an? Von welcher Seite gehe ich das an? Oder sind die Punkte ganz unwichtig und ich sollte nur die Kontinuität zum Gesprächsthema machen?

Vielen Dank und viele Grüße


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.04.2015 14:48
(@Jarod48)

Hallo Tuptik,

sofern Du NICHT auf eine mütterlastig eingestellte "Sachbearbeiterin" triffst, wäre es vielleicht ganz Sinnvoll ihr zu sagen, dass Du dort bist, weil Du die Angelegenheiten um dein Kind friedlich zu regeln wünschst. Zu vermuten ist, dass man dir Fragen stellt. Was Du nicht wirst vermeiden können ist, dass man obwohl Du KM nicht schlecht machen willst, dies von der Mitarbeitertin gedacht wird. Du willst das Kind der Mutter "wegnehmen" und das ist der Affront schlechthin.

Was Du hier geschrieben hast ist zwar alles gut und schön, aber es wird von einem Vater vorgebracht und nicht von einer Mutter und ist in den meisten Fällen deshalb völlig wertlos. Ähnlich hab auch ich argumentiert und Du siehst wo das bisher hingeführt hat.

Gruß

Jarod


AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2015 16:56
(@tuptik)
Rege dabei Registriert

Hallo,

Du willst das Kind der Mutter "wegnehmen" und das ist der Affront schlechthin.

So kann man es sehen, muss man aber nicht. Ich habe nicht vor ihr das Kind wegzunehmen, wenn es hier bleibt, bleibt es auch für sie so, wie es bis jetzt auch gewesen ist. Nachmittags Kind von der Schule abholen bis sie zur Arbeit muss. Es würde sich an unserem Leben nichts ändern. Außer dass ihre Sachen aus der Wohnung verschwinden. Die ganzen Abläufe können so bleiben wie sie sind.
Wenn sie aber irgendwo hinzieht mit dem Kind, dann wird alles anders für alle beteiligten. So ist meine Meinung dazu. Ob mit Beschluss oder ohne ist mir im Grunde egal, aber eine Sicherheit will ich, dass das was heute gesagt wurde auch morgen gilt. Wenn es das nur mit ABR geht, dann muss es eben das ABR sein.

Dass ich nicht alles so frei rauslassen kann wie ich es geschrieben habe ist mir auch klar. Deswegen die Bitte um Rückmeldungen bzgl. der Wichtigkeit der Punkte und der Formulierung.
Wie so oft gelesen, geht es nicht darum zu zeigen, wer das bessere Elternteil ist. Gut, kann ich auch verzichten, wenn die sonstigen Gründe ausreichen würden. Ich könnte nur mit der Kontinuität argumentieren und die restlichen Sachen außen vor lassen. Wird es aber ausreichen?

Wie sieht die Alternative aus: wie kann sie sich um das Kind kümmern, wenn sie meistens um 17 Uhr bis zum morgens weg ist. Beide Jobs aufgeben? Kann man mich dazu auch verpflichten für sie aufzukommen? Wenn sie die beiden Jobs aufgeben würde und keinen neuen findet? Also außer des Kindesunterhalts?

Viele Grüße


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.04.2015 17:57
(@Jarod48)

Tuptik,

ich hatte und habe auch nicht vor der Mutter das Kind "wegzunehmen". Ich wollte, dass mein Sohn sein gewohntes Umfeld behält und so weiter. Das hat niemanden interessiert. Stellenweise hat KM sogar behauptet, ich hätte sie mit Kind aus der Wohnung "geworfen", erfand auch mehrfach betrogen worden zu sein.

Egal was Du gegenüber dem JA von dir gibst, Du solltest damit rechnen, dass es so verdreht werden "könnte", dass Du ganz schlecht da stehst. Viel Glück dafür.

Gruß

Jarod


AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2015 18:08
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Tuptik,

meine wiederholte Meinung:

Mit der Erwartungshaltung "ich brauche Unterstützung dabei, daß KM auszieht und daß unser Kind bei mir bleibt" drängst Du das JA in eine Position, Partei ergreifen zu müssen ...

Ruf beim JA an und bitte um eine Einladung zu einem gemeinsamen Termin.

Wenn Deine WG-Partnerin nicht mit möchte, kannst Du immer noch alleine gehen.

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2015 18:25
(@tuptik)
Rege dabei Registriert

Das Beste hoffen, mit dem Schlimmsten rechnen.
Klar kann es verdreht werden, aber irgendwas muss ich machen, sonst habe ich kampflos verloren.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.04.2015 18:26
(@tuptik)
Rege dabei Registriert

Hallo,

Mit der Erwartungshaltung "ich brauche Unterstützung dabei, daß KM auszieht und daß unser Kind bei mir bleibt" drängst Du das JA in eine Position, Partei ergreifen zu müssen ...

Wenn ich das so schildern würde wie ich es geschrieben habe, dann ja. Einleuchtend, dass dann Widerstände aufgebaut werden können. Wenn ich als ahnungsloser Vater einfach hingehe um mich zu informieren?

Ruf beim JA an und bitte um eine Einladung zu einem gemeinsamen Termin.

Der Vorteil hierbei ist, dass ich es versucht hatte, es mit ihr zusammen zu regeln? Weil am Ende sitze ich genauso alleine dort, wie wenn ich alleine hingegangen wäre. Zusammen wäre vorteilhafter, weil die dann beide Seiten erleben können, aber glaube kaum dass es dazu kommt.

Viele Grüße


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.04.2015 18:46
(@Jarod48)

Tuptik,

Ahnungslos? Wer zum JA geht, ist keinesfalls Ahnungslos und hat genaue Vorstellungen davon, was das Ergebnis der Unterhaltung/Beratung sein soll.

Ich habe dem JA immer versucht aufzuzeigen, dass das was KM macht, so nicht geht, vor allem nicht mit oder vor dem Kind.

Wenn die KM kein Deutsch kann, wie soll dann eine Kommunikation mit dem JA zustande kommen? Du übersetzt?

Gruß

Jarod


AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2015 18:59
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Tuptik,

Der Vorteil hierbei ist, dass ich es versucht hatte, es mit ihr zusammen zu regeln?

So ist es.

Sofern Deine Exe dort nicht hin will, ist das gut so, denn dann sammelt sie bei denen keine Pluspunkte.

... und hier ein Beispiel für das, was Du nicht tun solltest (was Du m.E. aber schon begriffen hast):

Ich habe dem JA immer versucht aufzuzeigen, dass das was KM macht, so nicht geht, vor allem nicht mit oder vor dem Kind

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2015 19:06
(@tuptik)
Rege dabei Registriert

Wenn die KM kein Deutsch kann, wie soll dann eine Kommunikation mit dem JA zustande kommen? Du übersetzt?

Gute Frage, werde ich mal fragen müssen wie das funktionieren soll. Ich könnte übersetzen, aber ob das so gut ankommt, wer weiss...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.04.2015 19:18




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