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Bitte um Vorschläge und Rat

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(@psoidonuem)
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Taktisch gesehen wäre es natürlich das allerbeste, wenn Du wartest bis Deine Ex auszieht. Ohne Kind. Weil dann kannst Du machen was Du willst. Such ihr eine Wohnung 😀


AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2015 13:58
(@tuptik)
Rege dabei Registriert

Taktisch gesehen wäre es natürlich das allerbeste, wenn Du wartest bis Deine Ex auszieht. Ohne Kind. Weil dann kannst Du machen was Du willst. Such ihr eine Wohnung 😀

Ich bin dabei, nur sie muss letztendlich dort einziehen und den Vertrag unterschreiben und leider findet sich keiner, der ihr eine Villa für 5 EUR anbietet.
Ist zwar übertrieben, aber spiegelt die Situation gut wieder. 2 Zimmer, Balkon, Badewanne, in der Umgebung bei netto Verdienst von 1200 EUR, wo so eine entsprechende Wohnung hier ca. 700 EUR kostet. Auch wenn sie es bezahlen könnte, akzeptiert es kein Vermieter. Die Miete *2,5 = Einkommen wollen alle Vermieter. Somit bleibt höchsten 500 EUR was akzeptabel wäre, aber dafür passen die Wohnungen nicht.


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Themenstarter Geschrieben : 21.08.2015 14:07
(@tuptik)
Rege dabei Registriert

Mal ne laienhafte Frage: Kann Dein Anwalt nicht bei dem Gericht, bei dem die EA ergangen ist, mal nachfragen ob der Beschluss den Auszug mit Kind legitimiert? Man könnte ja eine entsprechende (kurze!!) Begründung dafür liefern (Beendigung der konfliktbeladenen Wohnsituation). Andererseits ist natürlich die Frage, wenn Psoidonuem hiermit Recht hat:

...

bliebe ja das Ergebnis der EA Status Quo, wenn niemand ein Hauptsacheverfahren anleiert.

Ich habe heute morgen den Anwalt angeschrieben, ob seine Einschätzung nur den kurzfristigen Umzug betrifft oder auch einen langfristig geplanten. Und einen Beratungstermin angefragt. Mal sehen was er antwortet.
Die Idee hätte aber auch einen Nachteil: Falls das Gericht nein sagt, dann habe ich später noch schlechtere Chancen zu argumentieren, warum ich es gemacht habe. Kann gut und auch schlecht ausgehen.

Auf der anderen Seite hätte ich schon einige Argumente, warum es sinnvoll ist, schnell Abstand zu gewinnen. Seit dem Beschluss ist fast jeden Tag dicke Luft zuhause und das Kind wird manipuliert wie zB: "wenn du mit Papa gehst, dann siehst du die Mama nie wieder". Der dauerhafte Auszug nach USA wird auch wieder ins Spiel gebracht...

Würde ein Antrag auf Hauptsacheverfahren meinerseits da was ändern? Dauert ja ewig bis es soweit ist und vielleicht kann ggf. die EA der KM damit unterbunden werden? Weiß überhaupt nicht wie dann aussieht.


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Themenstarter Geschrieben : 21.08.2015 14:18
(@psoidonuem)
Registriert

Ich bin dabei, nur sie muss letztendlich dort einziehen und den Vertrag unterschreiben und leider findet sich keiner, der ihr eine Villa für 5 EUR anbietet.
Ist zwar übertrieben, aber spiegelt die Situation gut wieder. 2 Zimmer, Balkon, Badewanne, in der Umgebung bei netto Verdienst von 1200 EUR, wo so eine entsprechende Wohnung hier ca. 700 EUR kostet. Auch wenn sie es bezahlen könnte, akzeptiert es kein Vermieter. Die Miete *2,5 = Einkommen wollen alle Vermieter. Somit bleibt höchsten 500 EUR was akzeptabel wäre, aber dafür passen die Wohnungen nicht.

Da die aktuelle Wohnung nun mal aber gekündigt ist, muss sie ja doch ausziehen. Ist ihr aber schon klar?


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Geschrieben : 21.08.2015 14:21
(@sittinbull)
Nicht wegzudenken Registriert

Auf der anderen Seite hätte ich schon einige Argumente, warum es sinnvoll ist, schnell Abstand zu gewinnen. Seit dem Beschluss ist fast jeden Tag dicke Luft zuhause und das Kind wird manipuliert wie zB: "wenn du mit Papa gehst, dann siehst du die Mama nie wieder". Der dauerhafte Auszug nach USA wird auch wieder ins Spiel gebracht...

Dokumentiere das irgendwie (Tagebuch) und siehe zu, dass du da (mit Kind!) rauskommst. Madame nutzt die verbleibende Zeit zum Manipulieren und versucht, das ganze auszusitzen. Dumm bloß, dass nach Ablauf der Kündigungsfrist damit Schluß ist. Ihr muss doch klar sein, dass sie dann auf der Straße sitzt, oder?


AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2015 14:25
(@tuptik)
Rege dabei Registriert

Dokumentiere das irgendwie (Tagebuch) und siehe zu, dass du da (mit Kind!) rauskommst. Madame nutzt die verbleibende Zeit zum Manipulieren und versucht, das ganze auszusitzen. Dumm bloß, dass nach Ablauf der Kündigungsfrist damit Schluß ist. Ihr muss doch klar sein, dass sie dann auf der Straße sitzt, oder?

Nun ja, so einfach ist das Ganze auch nicht. Damit sie das ernst nimmt, weil bis jetzt wurde schön die Vogel-Strauß Aktion gemacht, habe ich per Anwalt (ein anderen von Mietrecht) ihr eine Kündigung zukommen lassen. Erst wenn ihre Frist (bis Ende des Monats) verstreicht, kann ich eine Räumungsklage einreichen. Dann dauert es ca. 5-6 Monate bis sie raus muss. In der Zeit wird der Vermieter gegen uns beide eine Räumungsklage einreichen und erstmal werden alle Kosten auf mich zukommen. Später kann ich es versuchen das von ihr einzutreiben, falls überhaupt etwas einzutreiben ist (Selbstbehalt).
Überlege, ob es nicht Sinn macht mit dem Vermieter nochmal zu sprechen und die Kündigung paar Monate hinauszuschieben, falls er es überhaupt macht. Hätte dann einerseits die doppelte Belastung, was akzeptabel wäre solange es begrenzt ist, aber auf der anderen Seite wäre es ein ganz schlechtes Signal ggü. der KM. Genau das will sie ja erreichen, dass sie dort wohnen kann und ich für alles aufkomme.
In der Wohnung zu bleiben hätte aber den Vorteil, dass ich das Kind behalten würde, da ich dann erstmal nicht ausziehe. Nachteil wäre den Stress noch halbes Jahr mitzumachen.


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Themenstarter Geschrieben : 21.08.2015 14:38
(@sittinbull)
Nicht wegzudenken Registriert

Wenn ich mich richtig erinnere, warst du alleiniger Mieter der Wohnung, d.h. nur du hast den Mietvertrag unterschrieben, oder? Hast du einen Untermietvertrag mit deiner Ex oder warum kündigst du ihr? SIE war zuerst auf Wiohnungssuche und hat schon Möbel gekauft. Und sie weiß auch, dass ihr die jetztige Wohnung bald nicht mehr zur Verfügung steht. Du hast den Mietvertrag gekündigt, danach wird der Vermieter sie weitervermieten. Nochmal: sie fängt an, euer Kind zu manipulieren, je länger du wartest, deso schlimmer wird das werden!

In der Wohnung zu bleiben hätte aber den Vorteil, dass ich das Kind behalten würde, da ich dann erstmal nicht ausziehe.

Hallo??? DU hast zur Zeit das alleinige ABR, du ziehst nur mit Kind um!


AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2015 14:54
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Überlege, ob es nicht Sinn macht mit dem Vermieter nochmal zu sprechen und die Kündigung paar Monate hinauszuschieben, falls er es überhaupt macht. Hätte dann einerseits die doppelte Belastung, was akzeptabel wäre solange es begrenzt ist, aber auf der anderen Seite wäre es ein ganz schlechtes Signal ggü. der KM. Genau das will sie ja erreichen, dass sie dort wohnen kann und ich für alles aufkomme.
In der Wohnung zu bleiben hätte aber den Vorteil, dass ich das Kind behalten würde, da ich dann erstmal nicht ausziehe. Nachteil wäre den Stress noch halbes Jahr mitzumachen.

Ja, ich würde mit dem Vermieter sprechen, ABER ich würde das IHR nicht auf die Nase binden. Sichere ihm zu, dass Du die Miete weiter zahlst und dann macht ihr ihr gemeinsam Druck. Ich würde jetzt lieber eine Weile in doppelte Mieten investieren...

Wie sieht das rechtlich aus, wenn sie nicht Mieterin ist, könnte man ihren ganzen Pöngel nicht auch irgendwo unterstellen und die Schlösser austauschen? Nicht der Vermieter sondern Du, wenn die Zeit zur Räumung da ist? Pünktlich einen Möbelwagen bestellen, ein paar Helfer, Trödel raus tragen, Schlösser wechseln... und ciao. Wenn der Vermieter die Wohnung erst mal hat und nicht der ist, der sie rausgesetzt hat, kann ihm ja nix passieren. Der weiß ja dann nichts von ihrer Verweigerung. Das hätte den Vorteil, dass Du ggf. nur Unterstellkosten zahlen musst und nicht zwei Wohnungen.

Vorher die ordentliche Kündigung....

Das sind jetzt alles nur Gedankenspiele von mir. Aber wenn Du belegen kannst: Du hast das ABR, Du hast fristgemäß eine ordentliche Kündigung des "Untermietverhältnisses" ausgesprochen und sie übt sich im Nichtstun, dann hast Du ja auch einen Beleg dafür, dass sie nicht gerade sehr geeignet ist, sich um ein Kind zu kümmern. Denn SIE hätte es ja geradewegs in die Obdachlosigkeit laufen lassen. Dass sie nicht mit in die neue Wohnung kommt ist ja logisch.

Und wenn die Wohnung dann weg ist ist sie weg. Ob das alles rechtlich möglich ist weiß ich nicht, wie gesagt, nur Gedankenspiele.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2015 15:03
(@tuptik)
Rege dabei Registriert

Ja, ich würde mit dem Vermieter sprechen, ABER ich würde das IHR nicht auf die Nase binden. Sichere ihm zu, dass Du die Miete weiter zahlst und dann macht ihr ihr gemeinsam Druck. Ich würde jetzt lieber eine Weile in doppelte Mieten investieren...

das ist eine Alternative. Weiß nicht so recht, ob die beste.

Wie sieht das rechtlich aus, wenn sie nicht Mieterin ist, könnte man ihren ganzen Pöngel nicht auch irgendwo unterstellen und die Schlösser austauschen?

Leider nicht. Sie als ehemalige Partnerin (die dort gemeldet ist) hat ein eingeschränktes Besitzrecht an der Wohnung. Dadurch hat sie das Recht eine EA zu bekommen, wenn ich einfach ihr die Schlüssel wegnehme oder die Schlösser tausche. Egal ob Mieter oder Untermieter, jemanden rauszubekommen aus einer Wohnung ist nicht so einfach und schnell. Das geht nur über eine Räumungsklage, wenn einer die Kündigungsfristen einfach aussitzt.

Pünktlich einen Möbelwagen bestellen, ein paar Helfer, Trödel raus tragen, Schlösser wechseln... und ciao. Wenn der Vermieter die Wohnung erst mal hat und nicht der ist, der sie rausgesetzt hat, kann ihm ja nix passieren.

Das macht dann der Gerichtsvollzieher wenn die Klage durch ist. Selber darfst du nichts anfassen was nicht deins ist. Also von der rechtlichen Seite her.

Vorher die ordentliche Kündigung....

Die hat sie ja schon.

Aber wenn Du belegen kannst: Du hast das ABR, Du hast fristgemäß eine ordentliche Kündigung des "Untermietverhältnisses" ausgesprochen und sie übt sich im Nichtstun, dann hast Du ja auch einen Beleg dafür, dass sie nicht gerade sehr geeignet ist, sich um ein Kind zu kümmern. Denn SIE hätte es ja geradewegs in die Obdachlosigkeit laufen lassen. Dass sie nicht mit in die neue Wohnung kommt ist ja logisch.

Das alles kann ich belegen, Zeit genug, um eine Wohnung zu finden, hat sie ja. Und genug Angebote seit März hat sie von mir auch per Skype zugeschickt bekommen. Also mein Wille ihr zu helfen ist auch da.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.08.2015 15:12
(@tuptik)
Rege dabei Registriert

Wenn ich mich richtig erinnere, warst du alleiniger Mieter der Wohnung, d.h. nur du hast den Mietvertrag unterschrieben, oder? Hast du einen Untermietvertrag mit deiner Ex oder warum kündigst du ihr?

Eine schriftliche Kündigung ist immer wichtig. Egal ob Vertrag oder nicht.

Nochmal: sie fängt an, euer Kind zu manipulieren, je länger du wartest, deso schlimmer wird das werden!

Ja, deswegen war doch mein neuer Post auch die Frage, was passiert wenn ich einfach so zu einem Freund ziehe oder zu meinen Eltern, weil ich diesen Stress nicht mehr mitmachen wollte.
Aber dann stellt sich heraus, dass das ABR nicht so standfest ist und mit gewissen "Auflagen" verbunden ist. Genauer gesagt: ich habe das ABR nur weil sie einfach so ausziehen wollte und es ist fraglich wie die Richterin reagiert, wenn ich es genauso mache.

Der Plan ist nach wie vor so schnell wie die neue Wohnung da ist, umzuziehen.

Wie du aber siehst, sind da noch andere Baustellen, die alle unangenehm für mich werden können.


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Themenstarter Geschrieben : 21.08.2015 15:21




82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, ich würde mit dem Vermieter sprechen, ABER ich würde das IHR nicht auf die Nase binden. Sichere ihm zu, dass Du die Miete weiter zahlst und dann macht ihr ihr gemeinsam Druck. Ich würde jetzt lieber eine Weile in doppelte Mieten investieren...

Das Ganze funzt aber nur, solange nicht ein möglicher Nachmieter vor der Tür steht...dann wird es richtig heftig werden, wenn nicht vorher geräumt ist.

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

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Geschrieben : 21.08.2015 15:22
(@tuptik)
Rege dabei Registriert

Das Ganze funzt aber nur, solange nicht ein möglicher Nachmieter vor der Tür steht...dann wird es richtig heftig werden, wenn nicht vorher geräumt ist.

Deswegen muss ich schnell eine Entscheidung treffen, weil wenn der Makler eingeschaltet wird und die Wohnung angeboten wird, dann wird es zu spät sein.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.08.2015 15:24
(@psoidonuem)
Registriert

Eine schriftliche Kündigung ist immer wichtig. Egal ob Vertrag oder nicht.

Ganz im Gegenteil. Du würdest erst durch die Kündigung überhaupt schriftlich dokumentieren, dass ein MIETVERHÄLTNIS vorgelegen hat, das zu kündigen ist. Das ist aber nicht der Fall. Es gibt kein vertragliches Verhältnis, das zu beenden wäre und deswegen musst Du eigentlich nichts tun und solltest auch nichts tun.


AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2015 15:28
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Deswegen muss ich schnell eine Entscheidung treffen, weil wenn der Makler eingeschaltet wird und die Wohnung angeboten wird, dann wird es zu spät sein.

Wenn sie nicht schon vermietet ist...

Ich würde es darauf ankommen lassen und mit Kind ausziehen...Du ziehst nicht ans andere Ende der Welt; Du versuchst sogar, die gewohnte Umgebung sowohl für Kind als auch für KM beizubehalten.
Wer sollte Dir daraus einen Strick drehen können?

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2015 15:29
(@sittinbull)
Nicht wegzudenken Registriert

Ganz im Gegenteil. Du würdest erst durch die Kündigung überhaupt schriftlich dokumentieren, dass ein MIETVERHÄLTNIS vorgelegen hat, das zu kündigen ist. Das ist aber nicht der Fall. Es gibt kein vertragliches Verhältnis, das zu beenden wäre und deswegen musst Du eigentlich nichts tun und solltest auch nichts tun.

Sehe ich auch so!

Mietrecht ist genauso wenig linear wie Familienrecht  :wink::

Ist nur ein Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft Vertragspartner eines Mietvertrages bezüglich der von beiden bewohnten Wohnung, so kann der Mieter nach Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft von dem vormaligen Partner den Auszug aus der Wohnung verlangen.
AG Potsdam (26 C 573/93)

Andere Überlegungen gehen von einer sog. "Leihe" aus, d.h. dir gehört die Wohnung lt. Mietvertrag und du hast sie teilweise verliehen. Diesen Zustand kannst du jederzeit widerrufen. Im Extremfall sagst du ihr, dass sie unerwünscht ist und zeigst sie ggf. wegen Hausfriedensbruch an. Fakt ist: bei normaler Kündigungsfrist steht diese Wohnung ab Ende Oktober weder dir noch ihr zur Verfügung.


AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2015 15:33
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ganz im Gegenteil. Du würdest erst durch die Kündigung überhaupt schriftlich dokumentieren, dass ein MIETVERHÄLTNIS vorgelegen hat, das zu kündigen ist. Das ist aber nicht der Fall. Es gibt kein vertragliches Verhältnis, das zu beenden wäre und deswegen musst Du eigentlich nichts tun und solltest auch nichts tun.

Davon mal abgesehen, dass es gekündigt wurde, kann ich das nicht so sehen. Lt. BGB besteht Vertragsfreiheit. Es muss daher auch keinen schriftlichen Mietvertrag geben. Und in dem Moment, in dem Du sie in der Wohnung wohnen lässt, ohne das irgendwie einzugrenzen, hast Du unbefristetes (Unter-)Mietverhältnis. Eben deshalb kann man ja auch einen Partner nicht einfach vor die Tür setzen und sich auf den alleinigen Mietvertrag berufen.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2015 15:46
(@sittinbull)
Nicht wegzudenken Registriert

Eben deshalb kann man ja auch einen Partner nicht einfach vor die Tür setzen und sich auf den alleinigen Mietvertrag berufen.

Was dem von mit zitierten Urteil des AG Potsdam widerspricht...


AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2015 15:51
(@psoidonuem)
Registriert

Was dem von mit zitierten Urteil des AG Potsdam widerspricht...

Und auch meinem Rechtsempfinden.

Außerdem setzt ein Mietverhältnis eine Miete voraus. Andernfalls ist es uU eine Leihe. Da könnte ja sonst jeder daherkommen und sagen, er würde bei mir wohnen. Oder hätte mein Auto gemietet.


AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2015 16:33
(@tuptik)
Rege dabei Registriert

Der Knackpunkt ist, dass sie hier gemeldet ist. Dann darf nach Aussage von Anwalt nicht jemand einfach so vor die Tür gesetzt werden. Jemand der nicht gemeldet ist, da ist es einfach, der Wohnung verweisen und zur Not Polizei rufen und Hausfriedensbruch anzeigen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.08.2015 18:38
(@tuptik)
Rege dabei Registriert

Hallo Zusammen,

So, habe die Antwort vom Anwalt: ich sollte eine weitere EA beantragen, wodurch das Gericht mir es erlaubt das Kind in die neue Wohnung mitzunehmen. Dadurch bräuchte ich die Zustimmung der KM nicht.
Es geht darum, dass das bestehende Sorgerecht der Mutter respektiert wird. Mehr hat er nicht dazu geschrieben.

Wenn es durchgehen würde wäre natürlich alles geklärt. Wenn nicht ist es natürlich total blöd.
Die Frage die sich jetzt stellt, welche Erfolgsaussichten bestehen und wie die Begründung aussehen soll.

Viele Grüße


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.08.2015 09:51




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