Naja die richtige Begründung ist natürlich die Wahrheit.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Die Frage die sich jetzt stellt, welche Erfolgsaussichten bestehen
Was willst Du denn beantragen? Das ABR? Der Antrag wäre abzuweisen, weil Du es schon hast.
Ich sehe keine Chance, dass Du vorab überprüfen lässt, ob Dein Handeln im Sinne des Gerichts (Kindeswohls!) ist.
Du machst eine ermessensfehlerfreie Interessenabwägung und dokumentierst die. Dann kann Dir die Entscheidung im Nachhinein nicht auf die Füsse fallen.
Gruss von der Insel
Eine EA auf Ersatz der Zustimmung zum Umzug.
Dafür müsste allrdings vermutlich erst Exe um Zustimmung gebeten und diese von ihr abgelehnt werden.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Eine EA auf Ersatz der Zustimmung zum Umzug.
Ja, genau. Das trifft es.
Dafür müsste allrdings vermutlich erst Exe um Zustimmung gebeten und diese von ihr abgelehnt werden.
So wie die sich jetzt gibt, ist davon auszugehen. Mit gegenüber hat sie schon alles gesagt. An einem Tag ok, an anderem nein. Deswegen kann ich nicht davon ausgehen, dass wenn es soweit ist, sie einfach so abnickt. Außerdem brauche ich das schriftlich oder etwas was irgendwie belastbar ist, sonst überlegt sie sich das Ganze nach 3 Tagen anders, auch wenn sie vorher ihr OK gegeben hat.
Mal nächste Woche mit dem Anwalt sprechen, was genau ihm da vorschwebt und den Beratungstermin bei der Caritas abwarten. Vielleicht passiert ein Wunder.
Dass die Kündigung läuft und ab nächsten Monat sie die Besitzrechte an der Wohnung verliert ist vielleicht für die Sache vorteilhaft, macht die Stimmung aber nicht entspannter.
Was willst Du denn beantragen? Das ABR? Der Antrag wäre abzuweisen, weil Du es schon hast.
Ich sehe keine Chance, dass Du vorab überprüfen lässt, ob Dein Handeln im Sinne des Gerichts (Kindeswohls!) ist.
Gesicherter Wohnung wäre für mich schon im Sinne des Kindeswohls anstatt des Lebens in einem Möbellager, wo nicht mal normales zusammen essen am Tisch möglich ist. Außerdem ist der weitere Verbleib der Mutter fraglich, wenn nichts unternommen wird, um eine neue Bleibe zu finden. Einfach aussitzen und gucken was passiert, erscheint mir nicht sehr verantwortungsvoll in dieser Situation.
Du machst eine ermessensfehlerfreie Interessenabwägung und dokumentierst die. Dann kann Dir die Entscheidung im Nachhinein nicht auf die Füsse fallen.
Ist mit sowas eine Pro und Kontra Liste gemeint? Völlig objektiv auf das Kind bezogen? Und dann einfach mit dem Kind ausziehen und falls es zu weiteren Schritten der KM kommt, dann mit der Liste argumentieren warum ich es gemacht habe?
Ist mit sowas eine Pro und Kontra Liste gemeint? Völlig objektiv auf das Kind bezogen?
Genau. Alle Möglichkeiten, alle Vorteile, alle Nachteile.
Ich sehe hier einfach nicht, was das Gericht entscheiden soll. Du hast das ABR, es gibt kein echtes Verbot auszuziehen, damit fällt ein Feststellungsinteresse flach.
Gruss von der Insel
Ich würde das Gericht form- und anwaltslos anschreiben und das Dilemma erklären und um einen richterlichen Hinweis bitten, wie du dich verhalten sollst.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
:thumbup: Genau das meinte ich weiter oben.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
ich komme mit zwei neuen Sachen. Vielleicht könnt ihr mir helfen.
Das eine:
Wie sieht eine großzügige Umgangsregelung aus? Quasi Standard sieht doch so aus (wie ich aus verschiedenen Beiträgen gelesen habe): jedes zweite Wochenende und 1 Tag pro Woche. Außerdem die Hälfte der Ferien und Feiertage. natürlich setzt das alles voraus, dass der in der Zeit betreuende Elternteil sich um alle anfallenden Belange des Kindes kümmert, also Hausaufgaben und ggf. notwendige Arztbesuche usw.
Und das andere:
Die KM dreht langsam voll am Rad und hat letztens "verboten", dass der Kleine meine Eltern besucht, was bis jetzt jeden Sonntag seit 6 Jahren passiert ist. Der Kleine will auch immer dahin. Ich werde ihren Verbot natürlich nicht akzeptieren und erwarte morgen einen ziemlichen Streit deswegen. Den Stress würde ich gerne von dem Sohn fernhalten. Es soll auf keinen Fall darauf hinauslaufen, dass wir in der Eingangstür an dem Kleinen rumzerren. Dann verzichte ich, aber das wäre auch ein falsches Signal.
Viele Grüße
Na die hat ja ne schöne Meise. Sag ihr, sie soll Dir mal von ihrem Anwalt (hat sie einen??) die Rechtsgrundlage nennen, womit SIE DIR verbieten will, das Kind mit zu Deinen Eltern zu nehmen (oder da betreuen zu lassen). Ich würde gar nicht diskutieren, sondern einfach "Tschüss" und gehen.
Zum Umgang: Frag sie doch einfach mal, wie sie sich den Umgang vorstellt. Das setzt ja auch erst mal voraus, dass
- du das Kind wirklich mitnimmst
- sie eine Bleibe hat, wo sie das Kind über Nacht haben kann.
Hinsichtlich Hausaufgaben gebe ich Dir Recht. Wenn sie das Kind bspw. Mittwochs nach der Schule hat, muss sie auch mit ihm anfallende Arbeiten machen. Wenn sie aber nicht gerade ein WM hat, dann würde ich nicht auch noch an spärlichen Umgangsterminen auch noch Arzttermine legen, jedenfalls nicht ohne Absprache und ihr Einverständnis.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Na die hat ja ne schöne Meise. Sag ihr, sie soll Dir mal von ihrem Anwalt (hat sie einen??) die Rechtsgrundlage nennen, womit SIE DIR verbieten will, das Kind mit zu Deinen Eltern zu nehmen (oder da betreuen zu lassen). Ich würde gar nicht diskutieren, sondern einfach "Tschüss" und gehen.
Ja, diskutieren nicht, da gebe ich dir recht. Aber dann stellt sie sich in der Tür und hält womöglich das Kind fest. Sowas will ich um jeden Preis vermeiden. Fängt ja schon an bei dem Umziehen vor dem Rausgehen. Ich sage "ziehe dich um" und sie sagt "nein, du bleibst hier". Das sind Konflikte für das Kind, die es einfach nicht haben sollte! Wie kann man die Situation regeln ohne das Kind da reinzuziehen? Polizei rufen? Schon heute über Nacht abhauen? Alles nicht so der Knaller...
Zu der Rechtsgrundlage: angeblich hat die Beraterin ihr das gesagt. Man bedenke, dass sie ja keine Unterlagen dabei hatte, weil sie sie ja verloren hat...
Zum Umgang: Frag sie doch einfach mal, wie sie sich den Umgang vorstellt. Das setzt ja auch erst mal voraus, dass
- du das Kind wirklich mitnimmst
- sie eine Bleibe hat, wo sie das Kind über Nacht haben kann.
Ich möchte damit nur einen Vorschlag machen, der dann bei der Beratung und/oder JA diskutiert werden kann. Ich hatte nie vor sie da auszuschließen und natürlich hängt ja viel davon ab, wie ihre Arbeitssituation sein wird. Gibt es da irgendwelche Richtlinien oder ist alles individuell?
Wenn sie aber nicht gerade ein WM hat, dann würde ich nicht auch noch an spärlichen Umgangsterminen auch noch Arzttermine legen, jedenfalls nicht ohne Absprache und ihr Einverständnis.
Das sollte sowieso nicht oft vorkommen aber manchmal lässt sich sowas eh nicht planen. Bis jetzt habe ich mich um die ärztlichen Angelegenheiten des Kleinen gekümmert und ich denke dass es eh so bleiben wird. Ich meinte das eher als Beispiel zusammen mit den Hausaufgaben. Wenn man das Kind hat, dann muss man auch alles erledigen, was an diesem Tag zu erledigen ist. Die Dame ist bis jetzt der Meinung, dass sie sich die Rosinen rauspicken wird und alles andere werde ich übernehmen. Wenn sie den Kleinen um 19 Uhr abliefert, dann werde ich so spät nicht mehr mit ihm die Hausaufgaben machen können, da das Kind dann ja schon "durch" ist.
Tuptik, ich habe das Gefühl, dass du dich verzettelst. Ich fasse mal zusammen:
- du bist derjenige, der euren Sohn überwiegend betreut
- du hast im Moment per EA das alleinige ABR
- du willst mit deinem Sohn umziehen
- KM sitzt die Situation aus und manipuliert dich/deinen Sohn
Wären die Rollen bei euch andersherum, hätte KM dich schon längst rausgeschmissen und kaum keiner hätte das als ungerecht empfunden! Mach ihr freundlich, aber bestimmt klar, dass sie sich auf sehr dünnen Eis bewegt. Nochmal: es ist durchaus dein Recht, deine Ex rauszuschmeissen, anscheinend ist dein Anwalt in Mietrecht nicht sehr erfahren. Wenn du dazu mehr wissen willst empfehle ich dir das Mietrechtsforum bei www.recht.de.
Ja, verzetteln und den Blick zu verlieren ist im Moment nicht ausgeschlossen. So viele Baustellen auf einmal... Nervlich auch nicht gerade in Topform.
Aber danke für den Link, werde dort die Sache auch schildern und mal sehen wie die Meinungen dort sind.
Viele Grüße
Das Einzige, was mir noch einfällt: Eine EA auf Zuweisung der (Ehe-)Wohnung zur alleinigen Nutzung gem. § 1361 BGB, beschrieben zB HIER.
Dazu müsste der Anwalt doch was wissen. Insbesondere, wenn jetzt Streitigkeiten auf dem Rücken des Kindes ausgetragen werden, macht das ja sogar Sinn.
LG LBM
Vergiss das. Das würde nur im Weg der Analogie funktionieren, weil ihr ja nicht verheiratet seid.
PS: DAS noch gefunden. Das würde heißen: Schriftliche Aufforderung, dass sie die Wohnung bis zum xx.yy. zu verlassen hat (14 Tage Frist) und dann sofort Räumungsklage einreichen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Interessanter Link, wichtig dabei: es ist eine "Schriftliche Aufforderung", keine "Kündigung"! Eine Räumungsklage dürfte wegen der ohnehin schon laufenden Kündigung des Mietvertrages obsolet sein, eine Drohung damit könnte aber trotzdem Eindruck schinden.
Das ist genau das, was die Anwältin auch meinte. Schriftliche Aufforderung (ich habe es mit Kündigung gleichgesetzt) hat sie ihr geschrieben mit der Frist bis zum Ende des Monats. Danach wird Räumungsklage erhoben falls bis dahin nicht absehbar ist, wann sie auszieht. Drohung mit Kosten usw. ist standardmäßig dabei.
Das Forum auf recht.de meint auch dasselbe. Also die gleiche Vorgehensweise. Einfach rausschmeißen mit Schloss wechseln geht nicht. Kündigung und danach Räumungsklage... Kann sich auch hinziehen.
So, das Wochenende verlief ruhig, am Samstagabend hat die Mutter freiwillig erklärt, dass ich mit dem Kleinen wegfahren darf. Nun ja, Grund zum Streit gab es keinen.
Gestern war ich bei der Beratung bei der Caritas. Viel blabla, am Ende haben wir uns geeinigt, dass ein gemeinsamer Termin stattfinden wird, wo wir eine Elternvereinbarung aufsetzen. Angeblich wären unsere Vorstellungen davon, wie es weiter gehen soll nicht so unterschiedlich. KM hätte bei dem Treffen vorher es selber so ähnlich dargestellt. Ok, dachte ich, wird schon gut laufen.
Heute hatte die KM zusammen mit der Beraterin einen Termin bei JA. Die Beraterin sollte hauptsächlich übersetzen und die Sachverhalte der KM erklären. Was da genau abgelaufen ist, weiss ich nicht, aber die KM hat dadrauf hin einen riesen Strei angefangen. Gründe wären folgende:
- sie hätte keine Rechte was das Kind angeht
- sie hätte keinen Brief vom Gericht bekommen, den Beschluss hätte nur ich (ich bin mir 100% sicher, dass sie das bekommen hat, sogar das Datum weiß ich. Aber wenn sie das weggeschmissen hat, weil es unbequem für sie ist, dann lässt sich nichts beweisen. Dummerweise wurde es ja nur reingeworfen und nicht persönlich überreicht)
- ich hätte das GSR ohne ihre Unterschrift bekommen (was auch stimmt, da es über den Klageweg erfolgt ist)
- die Beraterin hätte gesagt, dass ich ein Lügner bin, weil ich ihr ggü. gesagt hätte, dass ich eine friedliche Lösung will und dabei will ich ihr doch nur das Kind wegnehmen
Zum Schluss meinte sie, dass sie vors Gericht gehen wird. Nun ja, da heißt es abwarten. Leider konnte ich heute die Caritas nicht mehr erreichen, um nachzufragen, was da abgelaufen ist.
Was meint ihr? Soll ich am Montag das JA oder die Caritas anrufen?
Oder durch Anwalt das Verfahren eröffnen?
Hallo Tuptik,
das Gericht wird diesen Beschluss per Zustellungsurkunde zugestellt haben. Es erhält dann einen Rücksendebeleg auf dem steht, dass der Beschluss am ... um... in den zur Wohnung gehörigen Briefkasten eingelegt wurde. Da kann sie x mal behaupten, sie hätte das nicht bekommen, das Gericht hat den Nachweis. Hast Du zufällig einen gelben Umschlag gesehen?
Ich würde beim JA nachfragen, wie der Termin gelaufen ist und dann mit dem Anwalt über beides (was Ex sagt und was JA sagt) sprechen.
Und klären, dass Du bald ausziehen darfst.
- die Beraterin hätte gesagt, dass ich ein Lügner bin, weil ich ihr ggü. gesagt hätte, dass ich eine friedliche Lösung will und dabei will ich ihr doch nur das Kind wegnehmen
Zum Schluss meinte sie, dass sie vors Gericht gehen wird. Nun ja, da heißt es abwarten. Leider konnte ich heute die Caritas nicht mehr erreichen, um nachzufragen, was da abgelaufen ist.
Öhm - wer hat jetzt gesagt, dass Du ein Lügner bist? Die Beraterin vom JA?
Naja und streng genommen willst Du ja das Kind mitnehmen und damit "ihr wegnehmen". Eine Lösung, nach der ihr euch beide einvernehmlich hälftig ums Kind kümmert, ist ja fern. Also nimmt einer streng genommen subjektiv das Kind dem Anderen weg.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
das Gericht wird diesen Beschluss per Zustellungsurkunde zugestellt haben. Es erhält dann einen Rücksendebeleg auf dem steht, dass der Beschluss am ... um... in den zur Wohnung gehörigen Briefkasten eingelegt wurde. Da kann sie x mal behaupten, sie hätte das nicht bekommen, das Gericht hat den Nachweis. Hast Du zufällig einen gelben Umschlag gesehen?
Ja, gelber Umschlag war dabei. Sie holt immer die Post ab und ich weiß ganz sicher, dass sie diesen Brief bekommen hat.
Da es aber in den Briefkasten geworfen wurde, wird sie mir unterstellen, dass ich den Brief abgefangen habe. Macht aber keinen Sinn, weil es ja darum geht, dass sie sieht, dass sie nicht mit dem Kleinen einfach so ausziehen kann.
Öhm - wer hat jetzt gesagt, dass Du ein Lügner bist? Die Beraterin vom JA?
Angeblich die Frau von Caritas.
Naja und streng genommen willst Du ja das Kind mitnehmen und damit "ihr wegnehmen". Eine Lösung, nach der ihr euch beide einvernehmlich hälftig ums Kind kümmert, ist ja fern. Also nimmt einer streng genommen subjektiv das Kind dem Anderen weg.
Schlafen bei mir (weil sie ja nachts arbeitet) und sonst morgens jeden Tag zur Schule bringen, dann jeden zweiten Tag und jedes zweite Wochenende. Das war mein Vorschlag. Die KM soll nach der Aussage gestern das auch so ähnlich gesehen haben.
Jetzt hat aber die KM sich dazu entschieden, eine Wohnung ca. 20km weiter weg zu suchen, weil sie dort für den Preis eine 2 Zimmer Wohnung bekommen würde. Das heißt aber für sie, dass sie nicht jeden zweiten Tag kommen kann, weil es zu teuer wäre wegen dem Sprit. Also nur am Wochenende.
Das war heute morgen. Und es heißt, ich würde sie dazu zwingen so weit weg zu ziehen. Meine Empfehlung ist aber, hier in der Nähe eine 1-Zimmer Wohnung zu nehmen für halbes Jahr und wenn sie bessere Arbeit bekommt (soll ja ab Januar so sein) dann etwas besseres suchen.
Wie jetzt der Stand ist, keine Ahnung. Jetzt ist wieder dicke Stimmung.
