Bin zwar kein Vater...
 
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Bin zwar kein Vater aber eine Mutter ohne ihr Kind

 
(@woelfin85)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
ich möchte erst mal ein paar dinge zu meiner Geschichte erzählen.

Ich habe mich vor etwa nem halben Jahr von meinem Mann getrennt. Und unsere Tochter lebt bei ihm. Warum? Das ist eine lange Geschichte...

Ich habe nun das Problem das der Vater immer öfters mal sagt sie is krank oder sonst irgendwas, damit ich sie nicht sehen kann.

Unsere Tochter wird im September drei...

Ich finde leider niemand mit dem ich darüber reden könnte, weil eben meist Männer in der Situation sind...und ich bin soooo verzweifelt...

Ich hoffe euch Männer hier stört es nicht, wenn nun mal eine Frau schreibt...

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2010 14:36
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Woelfin85,

und willkommen bei vatersein.de.

Nein, wir haben nichts gegen eine Frau hier! Konnte Heute schon mal einen Satz in diese Richtung hier lesen.
Sinngemäß: probier es doch mal bei muttersein.de > bis gleich!

Gib uns bitte noch ein paar weitere Info`s vorneweg:
Wie ist das Sorgerecht geregelt? Ich nehme mal an es ist gemeinsames Sorgerecht (GSR)?

Warum lebt euer Kind beim Vater? Auf welcher Basis wurde das so geregelt? Bei Gericht, mit Jugendamt oder nur zwischen Euch beiden?

Wie alt ist Euer Kind eigentlich?

Welchen Grund vermutest Du hinter den Krankheiten des Kindes? Seid ihr beide mit Euch im reinen, Dein Ex und Du?

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2010 14:45
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Nein, wir haben nichts gegen eine Frau hier! Konnte Heute schon mal einen Satz in diese Richtung hier lesen.
Sinngemäß: probier es doch mal bei muttersein.de > bis gleich!

Ist dieser Satz nicht kopiert??  🙂

Ich finde leider niemand mit dem ich darüber reden könnte, weil eben meist Männer in der Situation sind...und ich bin
soooo verzweifelt...

Ihr seid beide Eltern. Ihr solltet / bzw. müsst eine Basis finden, eurem Kind zuliebe. Versuche mit ihm zu reden.

Wenn keine Einigung zustande kommt, dann bitte das JA um ein Vermittlungsgespräch. Scheitert auch dies, müsstest
du bei Gericht eine Umgangsklage einreichen.

Gruss
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2010 14:55
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ agent

Ist dieser Satz nicht kopiert?? 

Ja! Wollte ich eigentlich zum Ausdruck bringen. Copyright liegt glaube ich bei Milan oder Malachit  😉

aber zurück zu Woelfin85 jetzt....

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2010 15:00
(@woelfin85)
Schon was gesagt Registriert

Wir haben das gemeinsame Sorgerecht und auch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Ich Vater war früher, bevor ich ihn kennen lernte, Drogenabhängig...er liebt die kleine und sie ist sein ganzer halt...wenn ich jetzt sage ich nehm die kleine zu mir, dann würde ich ihm seinen halt nehmen, und er läuft Gefahr wieder ab zu rutschen und somit würde unsere Tochter dann gar kein Vater mehr haben. Deshalb haben wir mit dem Jugendamt zusammen beschlossen dass sie bei ihm bleibt, so schwer wie es mir auch fällt...

Er ist ein guter Vater, und er meistert es echt toll...

Der Umgang, wann ich sie sehen darf ist eigentlich klar geregelt mit dem Jungendamt, aber immer öfters hält er sich nicht dran...

Wir können nicht wirklich miteinander reden, läuft meist alles über meine Eltern...oder halt dann direkt beim Jugendamt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2010 15:17
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

wenn das JA schon im Boot ist, dann mach erneut Termine, klopft eine Umgangsregelung fest. Umso näher am Wechselmodell desto besser. Gerade wenn er "instabil" ist, dann sollte Deine Bindung zum Kind so fest sein wie möglich. Das Kind als Therapeutikum... naja... find ich nicht so toll. Aber wenn er seine Sache gut macht, ist das ja in Ordnung.

Ihm sollte klargemacht werden, dass seine Weigerung, den Umgang zuzulassen, zu fördern und zu unterstützen eine gerichtliche Klärung des Umgangs zur Folge hat. Mindestens.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2010 15:24
(@missyou)
Zeigt sich öfters Registriert

wenn ihr ne klare umgangsvereinbarung beim jugendamt gemacht habt... dann würde ich mich dort noch mal melden und anleihern das diese ergänzt werden soll um ersatztermine bei ausfall und ein monatliches treffen beim jugendamt zur besprechung wie alles läuft. dann siehts nämlich nicht so aus wie "petzn" gehen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2010 15:39