Hallo wedi-,
tut mir leid das zu hören.
habe nichts gegen Sarkasmus 😉
Wurde dein GA vom Gericht beauftragt oder von dir ? Habe gelesen das es einen großen Unterschied macht ob es selbst oder vom Gericht beauftragt wurde.
Zur Info: In meinem fall war es aber so das meine Ex bereits Aktenkundig beim Richter war, daher war es für ihn etwas leichter bzw. klarer dies zu meinem Wohl zu entscheiden
Danke für deine Glückwünsche !
Hi PapaBear
Wurde dein GA vom Gericht beauftragt oder von dir ? Habe gelesen das es einen großen Unterschied macht ob es selbst oder vom Gericht beauftragt wurde.
Das GA wurde vom Gericht beauftragt.Die Gutachterin ist wegen Ihrer Neutralität sehr bekannt und wird gerne von Gerichten beauftragt.Meine EX stellte über Ihre RAttin einen Befangenheitsantrag(ich hatte der GAin wohl zu schöne Augen gemacht) und der Richter entschied sich gegen mich.
Er ist wohl der Meinung ''Kinder gehöhren zur Mutter, denn selbst die schlechteste Mutter ist immer noch besser, wie der beste Vater''
Ich freu micht trotzdem für Dich. 🙂
Gruss Wedi
Hallo ihr Lieben 🙂
Es gibt mal wieder gute Nachrichten 🙂
Nachdem der Richter mir die Kinder zugesprochen hat, wurde mit dem Urteil vom 02.07.2012 verkündet dass, ich
auch das alleinige Sorgerecht bekomme :3ertralala:
Das ist wie ein 6er im Lotto !! Und das als VATER !!!!
Eigentlich sollten meine EX, das Sorgerecht behalten.
Leider hat Sie die Karten vor Gericht verspielt :rofl2: :rofl2:
Hat sich wohl zu sehr mit dem Richter angelegt.
Der Richter sagte: das eine Berufung zwecklos sei 🙂
Jetzt hat meine EX bis zum 06.08.12 Zeit Berufung einzulegen.
Ihre Anwältin sagte aber, das Sie keine Berufung einlegen würde wenn ich folgende Forderungen erfüllen würde:
1. Umgangsrecht im Verhältnis 2:1 (Fr. 17 - So. 17)
2. EX will die Kinder in den ganzen Herbstferien
3. Die Kinder sollen weiterhin bei Ihr zum Arzt (Kinderarzt) gehen. (25km weit weg von mir)
4. Vollmacht über die Einholung von Schulischen und Ärztlichen Informationen.
Bis auf Punkt 3 stimme ich den Forderungen zu!
Was sagt Ihr dazu???
Des weiteren habe ich gehöhrt das die EX, nach Umeldung der Kinder, wieder vor Gericht gehen würde.
Da dann ein anderes Gericht dafür zuständig ist.
SOOOOOOO genug geschrieben !!
Liebe Grüße
Dennis
Meinen Glückwunsch, wenn auch meine Begeisterung für ein ASR nicht ganz so groß ist.
Nun wünsche ich dir ein glückliches Händchen im Umgang mit den Kindern und der Mutter.
Vor einem anderen Gericht brauchst du erstmal keine Angst zu haben, da einen Prozesstourismus nicht mitmachen.
Und mit den Kindern Ping-Pong spielen, tun sie i.d.R. auch nicht.
Um einen neuen Prozess anzustrengen, muss sie Dinge vortragen, die sich seit dem letzten Prozess maßgeblich geändert haben.
Je kürzer der Zeitraum ist, desto schwieriger wird es, da etwas zu finden.
Und je länger der Zeitraum ist, desto mehr greift das Kontinuitätsprinzip.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Vielen Dank Beppo!
Darf ich fragen wieso das ASR nicht so gut ist?
Ich bin eigentlich froh darüber, ansonsten hätte es weiterhin schwere Probleme bei der Weiterbeschulung etc. gegeben.
Da die Mutter keine sinnvolle Ergänzung ist.
Die Mutter ist zu sehr damit beschäfftigt, rache auszuüben anstatt im Wohle der Kinder zu handeln.
Des weiteren macht die Mutter die Kinder Krank.
Meine Tochter (8) leidet an der CO-Abhängigkeit und muss jetzt Therapiert werden.
Mein Sohn ist sozial am abgrund mit 9 Jahren, und zweimal sitzengeblieben.
Doch die Mutter sieht das nicht als Problem.
Bei mir handelt sich auch um ein Einzelfall, und ist wie ich im Forum lese nicht die Regel.
Liebe Grüße und vielen Dank Beppo !!
Naja, weil ich es generell bedauerlich finde, wenn ein Elternteil kein SR hat.
Auch wenn es bei ihr dafür Gründe geben mag, hätte vielleicht das ABR auch gereicht.
Aber sei's drum.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Danke für deine Erliche Antwort !
"Grundsätzlich" hast du recht :thumbup:
Das Sorgerecht gehört beiden Elternteile.
Besten Dank
