Hallo Zusammen,
in 3 Tagen ist es endlich soweit.
Habe am Donnerstag ein Erörterungstermin bei Gericht.
Thema: Elterliche Sorge bzw. wo sollen die Kinder in Zukunft Leben.
Aus dem 49 Seitige Gutachten geht hervor, dass es zum Wohle der beiden Kinder ist, wenn Sie in den Haushalt des Vaters wechseln 🙂 🙂
Des weiteren soll mir das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen werden 🙂 🙂
Mein Sohn will zu mir, meine Tochter folgt leider den Wunsch der Mutter und will nicht zu mir ;( (im Gutachten bemängelt)
Nur das Sorgerecht soll bei beiden bleiben.
Alles spricht für mich ! ( Das Jugendamt, die Gutachterin, die Lehrerin ...) Im Gutachten steht nichts negatives von mir drin.
Trotzallem habe ich große Angst das der Richter gegen das Gutachten entscheidet ;( ;(
Warum? Da meine Tochter leider Angst hat zuzugeben das Sie auch zu mir will, denke ich das der Richter die Kinder nicht auseinander reißen will.
Selbst eine Meditation hat die Gutachterin abgelehnt, da Sie darin kein Sinn sieht.
Hat jemand in der Richtung eigene Erfahrungen gemacht? Also hat der Richter gegen das Gutachten entschieden??
Ich bin für jede Antwort dankbar !!
Beste Grüße
Hallo Papabear,
was der Richter entscheidet, liegt ganz und alleine in seinem Ermessen und ist nicht vorhersagbar.
Hier stehen ein Gutachten und die gängige Meinung, Kinder gehörten zur Mutter, diametral gegeneinander.
Ob dein Richter nun eher Gutachtergläubig ist oder der 2. Lehrmeinung anhängt weiß nur er selbst.
Und du in 3 Tagen.
Allerdings liegen deine Chancen damit schon mal deutlich höher als bei anderen Vätern ohne ein solches Gutachten.
Der Richter wird es ja nicht ohne Grund in Auftrag gegeben haben und er müsste sich, im Falle einer Fehlentscheidung wesentlich mehr anstrengen, sich raus zu reden.
Ein Richter der dem Gutachter folgt, kann sich immer damit stützen und dem Gutachter die "Schuld" geben.
Deswegen "signalisieren" manche Richter schon in der Auftragsvergabe, welches Ergebnis das Gutachten denn bitte haben soll, damit der Gutachter auch später noch mit Aufträgen rechnen kann.
Sollte das hier auch der Fall sein, spräche das ja auch schon für dich.
Insofern spreche ich dir eine gut über 50%ige Chance zu.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo 🙂
Ich bedanke mich sehr für deine Antwort bzw. Meinung.
Fühle mich schon ein wenig besser.
Also muss ich wohl noch hoffen und beten :knockout:
Dachte immer so ein Gutachten wäre entscheidend und zu berücksichtigen bei einem Prozess ( Beweisstück)
Egal was passiert. "Das Wohl der Kinder soll immer an erster Stelle stehen"
Danke!!!!!!!!! :blumen:
Moin PB,
die Beantwortung Deiner Frage ist insofern etwas schwierig, als Du das Alter Deiner Kids nicht erwähnst. Es macht bei der Bewertung und Gewichtung durch ein Gericht durchaus einen Unterschied, ob ein Kind, das etwas (nicht) will, 8 oder 15 Jahre alt ist. Auch, ob das Gutachten vom Gericht in Auftrag gegeben wurde, steht da nicht expressis verbis, und auch das würde einen Unterschied machen: Ein Parteigutachten, das Du selbst in Auftrag gegeben hast, muss ein Gericht nicht einmal zur Kenntnis nehmen; eines, das es selbst beauftragt hat, wird es dagegen aufmerksam lesen. Ich gehe mal von Letzterem aus.
Allerdings ist nicht in Stein gemeisselt, dass Geschwister nicht "getrennt" werden dürften. Zumal interessanterweise die meisten Leute, die sich hinter dieser Schutzbehauptung verstecken, kein Problem damit haben, die Kinder von einem Tag auf den anderen von einem Elternteil zu trennen. Es gibt Geschwister, die sich wirklich brauchen und andere, die froh sind, wenn sie sich mal eine Zeit lang nicht sehen. Oder die einfach nicht viel miteinander anfangen können. Hinzu kommt: Den Lebensmittelpunkt beim anderen Elternteil zu haben bedeutet ja nicht, sich nicht mehr zu sehen; man sieht sich nur nicht mehr täglich. Bei meinen Kids war das ein Segen.
Sofern ein vom Gericht in Auftrag gegebenes Gutachten eindeutig besagt, dass der Aufenthalt der Kinder bei ihrer Mutter kindeswohlschädlich sei, kann das Gericht auch für beide Kinder den Lebensmittelpunkt in Deinen Haushalt verlagern; egal, was die Kinder selbst sagen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo brille007,
erst einmal danke für die super Antwort !
Also habe zwei Kinder: Einen Sohn 9 Jahre alt ( Will zu mir) Und eine Tochter 8 Jahre alt (will nicht zu mir, da Sie beeinflusst bzw. der Meinung der Mutter folgt)
ist im Gutachten auch vermerkt das es sehr bedänklich ist.
Das Gutachten wurde vom Gericht beauftragt 🙂
Was die Trennung der Kinder angeht: Im Gutachten geht hervor das die Kinder sehr einander hängen, und nicht getrennt werden sollen, was ich auch unterstütze. Daher hat die Gutachterin auch vorgeschlagen dass beide Kinder zu mir sollen " Also: zum Wohle der Kinder sollen Sie zum Vater wechseln"
Das Jugendamt sagt: das es bei meinem Sohn (9) eindeutig sei das er zu mir kommt, aber bei meiner Tochter (8) seien Sie nicht sicher und wollen eventuell eine Ambulante Familienhilfe der Ex anbieten.
Jetzt spekuliert meine Ex dass der Richter die Kinder nicht trennen will, und dann beide Kinder bei Ihr bleiben :knockout:
Obwohl alles für mich bzw. für die Kinder spricht, habe ich große Angst den Prozess zu verlieren ;(
Vielen Dank !
Was sind denn die Gründe, warum die Kinder zu dir sollen?
Normalerweise müssen diese schon recht gravierend sein, wenn ein Wechsel von der Mutter zum Vater angeordnet werden soll.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Der Hauptgrund ist das mein Sohn sehr große Probleme in der Schule hat:
Er ist bereits in der 1 Klasse sitzengelieben ;( (laut meiner Ex wegen seiner Epilepsie)
Jetzt ist wieder die Versetzung gefährdet ! Laut Aussage der Lehrerin wird er voraussichtlich die 3 Klasse nicht schaffen ;(
Und muss auf eine Förderschule, doch die Mutter will das nicht.
Eine Schülerhilfe will die Mutter auch nicht.
Meine hilfe wird auch abgelehnt, daher musste ich vor Gericht gehen um meinen Sohn helfen zu können
Das Jugendamt konnte auch nichts machen, bzw. wusste nicht von der Schulischen Leistung
Die Mutter ist einfach überfordert mit der Betreuung, läßt aber keine Hilfe zu.
Die Mutter will nicht einsehen das Sie überfordert ist, und gibt anderen die Schuld.
Die Mutter sieht sich in der alleinigen Erziehungsmacht. Sie stellt Ihr eigenes Wohl über deren Kinder.
Eigentlich gibt es kaum etwas gutes zu berichten.....
Es gibt noch 100 andere Günde...
Ich hoffe nur das mir das Gericht recht gibt, und ich endlich nach 10 Jahren zu ruhe komme....
Bis hierher war ein langer weg....
Danke für eure Teilnahme ! Fühlt man sich nicht soo einsam 🙂
SUPPPERR FORUM !
Das klingt ja schon mal ganz stichhaltig.
Hast du die Stellungnahmen von der Schule und dem JA auch schriftlich?
Es kommt bei denen nicht selten vor, dass sie in der mündlichen Verhandlung umfallen und alles doch nicht so schlimm finden.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ja alles Schriftlich.
Die Gutachterin hat die Lehrerin, OGS, das Jugendamt, die Ärzte, auch noch befragt!
Das Jugendamt selbst hat auch eine schriftliche Stellungnahme gemacht, mit dem selben Ergebnis.
Kurzum: eigentlich müsste ich beide Kinder bekommen 🙂
Aber möchte mich nicht zu früh freuen, wer weiß was die gegenpartei noch vor hat.
Ich denke, dann hast du alles beisammen und solltest ruhig und gelassen in die Verhandlung gehen.
Alles Weitere liegt nicht in deiner Hand.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Da hast du recht ! mache mich jetzt nicht verrückt ! Vielen dank !
Werde auf jedenfall das Ergebnis am Donnerstag preisgeben !
:dankeschoen:
Vielleicht noch ein Hinweis, was immer du daraus machst.
Die größte Gefahr droht dir, denke ich, von einer einsichtigen und reumütigen Mütter, die vor Gericht plötzlich die Einsicht in ihr Tun findet, erleuchtet durch seine Exzellenz den Richter.
Nicht dass er dann ihren Leuterungsbeteuerungen glauben schenkt und ihr noch mal eine allerletzte Chance geben, will. Mit tatkräftiger Unterstützung des JA.
Richter lieben solche spontanen Bekehrungen und führen das auf ihre eigene wundersame Heilswirkung zurück.
Am besten wäre es natürlich, wenn du sie mit ein paar wohl platzierten Provokationen in die Luft bekommst, wie ein HB-Männchen und sie sich dadurch selbst diskreditiert, ohne dass seine Durchlaucht das mit bekommt.
Ist natürlich nicht ganz einfach und nett ist es auch nicht aber wenn du da ein paar Knöpfe oder das kurze Ende der Lunte kennen würdest, die du mal schnell und unauffällig drücken, bzw. zündeln könntest, könnte dich das Notfall noch vor einem unerwünschten Friedensschluss bewahren.
Lege dir auf jeden Fall etwas zurecht, warum ein nochmaliges "Wir geben Ihnen noch eine letzte Chance" nicht in Frage kommt.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin PB,
Lege dir auf jeden Fall etwas zurecht, warum ein nochmaliges "Wir geben Ihnen noch eine letzte Chance" nicht in Frage kommt.
was @Beppo beschreibt, kommt öfter vor als man denkt. Eine mögliche Replik auf eine "letzte Chance" könnte sein: "Das aktuelle Schuljahr ist bei Junior eh vergeigt, denn demnächst sind Sommerferien - aber man muss ja nun wirklich kein weiteres verkorkstes Schuljahr dranhängen, sondern sollte jetzt wenigstens für stabile Verhältnisse zum Beginn des nächsten SJ sorgen".
Hilfreich wäre darüber hinaus auch eine ausgedruckte Liste mit von Dir angedachten und kurzfristig realisierbaren Fördermassnahmen für Junior. Du musst es dem Gericht leicht machen, in Deinem Sinne (und natürlich in dem von Junior) zu entscheiden.
Möglicherweise läuft es erst einmal auf eine Geschwistertrennung hinaus; aber selbst wenn, muss die nicht für ewig sein (vor allem, wenn Töchting von ihrem Bruder erfährt, dass es ihm jetzt richtig gut geht). An Deinem Ziel, jetzt zuerst und vor allem die Verhältnisse für Sohnemann zu verbessern, sollte das jedenfalls nichts ändern; Kinder sind kein Therapeutikum für ihre Eltern.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Wow darüber habe ich noch gar nicht nachgedacht :puzz:
Bei den Gutachten ist Sie immer regelmäßig ausgerastet und hat mich immer beleidigt :knockout:
Im letzten Anwaltsschreiben was ans Gericht ging hat Sie nochmal deutlich gemacht das Sie einer Wohnungswechsel der Kinder nicht zustimmt.
Obwohl es der wunsch meines Sohnes ist ! Aber das ist ihr egal !
Im Schreiben haben Sie nochmals versucht in meiner Vergangenheit fehler zu suchen, die irgendwie relevant sein können. Man versucht offensichtlich mein Image kaputt zu machen. Und seies mit Lügen oder verdrehung der Tatsachen !
Ich glaube zu 0% daran das Sie einsichtig und reumütig vor dem Richter heult.
Sie ist soooo Egoistisch und selbstsüchtig das Sie denkt, selbst der Richter könnte Ihr nichts ! (hat Sie selbst im Gutachten zu protokoll gegeben)
Aber dennoch danke für den Tipp! Werde auf jedenfall mit meinen Anwalt eine Strategie ausmachen !
Wow diese Forum ist echt eine große Hilfe ! Super Zusammenhalt :thumbup: :thumbup:
Ich kann mich nur wiederholen und 1000 mal Dankeschön sagen !!!!!
:schilddanke: :schilddanke: :schilddanke: :schilddanke: :schilddanke:
Hallo,
wenn das Thema "Trennung der Kinder ist nicht zumutbar" zur Sprache kommt, sollte Dein Anwalt ins Spiel bringen, warum dann der Wunsch Deines Sohnes zu Dir zu wechseln dem Wunsch Deiner Tochter bei der Mutter zu bleiben unterzuordnen ist.
Es sollte deutlich werden, dass bei dem Verbleib bei der Mutter die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass Dein Sohn immer mehr absackt und den Anschluss verliert, so dass in Summe der Wechsel zu Dir zu befürworten ist. Bei einer unvermeidbaren Geschwistertrennung kann dem mit großzügiger Umgangsregelung (Freitag nach Schule bis Montag vor Schule im Wechsel) entgegengewirkt werden. Außerdem spricht nichts dagegen, dass Du die Tochter auch 1-2x die Woche aus der Schule holst und dann zur Schlafenszeit, gewaschen und gebügelt und mit erledigten Hausaufgaben zur Mutter zurück bringst.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Abend Lausebackesmama :huhu:
auch dir ein ganz herzliches danke für den super Tipp ! habe ich mir für meinen Anwalt notiert :thumbup:
Die Umgangsreglung finde ich auch sehr gut ! Stellt sich hier nur die Frage ob die Mutter das zulässt oder sich erneut quer stellt.
Leider ist die Mutter unberechenbar :knockout:
Aber die Hoffnung stirbt zu letzt !
Danke und einen schönen Abend
... Sie denkt, selbst der Richter könnte Ihr nichts ! (hat Sie selbst im Gutachten zu protokoll gegeben)
Wenn der Richter das Gutachten aufmerksam liest, war es das dann wohl mit ihrer letzten Chance...
Ich drück Dir die Daumen für die Verhandlung!
Liebe Grüße
Frieda
Glaub nicht alles was Du denkst.
Das hoffe ich doch das der Richter das Gutachten aufmerksam gelesen hat :laffepc:
Die drei tage sind für mich eine Ewigkeit :puzz:
Bin soooooooo gespannt ob die Gerechtigkeit siegt
Danke und :gutenacht:
gleich gehts zum Anwalt (14:30 Uhr) :gunman:
Strategie für den Gerichtstermin am Donnerstag besprechen 🙂
wer noch Tipps hat, nur her damit !
ohhhh mannn.... war noch nie soo aufgelöst wie diese Woche ;(
Also bis dahin !
gleich gehts zum Anwalt (14:30 Uhr) :gunman:
Wenn es sich um deinen Anwalt handelt, solltest du vielleicht nicht auf ihn :gunman:
Zumindest nicht vor der Verhandlung! 🙂
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
