Also, wann hat den ein Gericht schon mal Befangenheit und Rechtsbeugung anerkannt?
Ist mir nichts bekannt. Wird man wohl auch nie was von hören.
Rechtsbeugung wäre eine Straftat, das wird das Gericht so wohl kaum anerkennen. In Deinem 1. Verfahren war die Richterin sicher nicht befangen, deshalb ist es abzulehnen.
Als es das erste Mal vors OLG ging, hat die Richterin gesagt "Außerdem spielt es für mich keine Rolle, selbst wenn das Kind 10.. Mal sagt, es will bei Papa wohnen". Diese Aussage gemacht zu haben, stritt sie in ihrer Stellungnahme ab.
Dass das Verfahren an eine andere Richterin gegangen ist, kann mit dem Sitzungsplan zu tun haben oder einfach der Tatsache, dass man das Befangenheitsargument von vornherein ausschliessen will.
Das könnte sein.
@ Inselreif
Der Anwalt den ich hatte, hat das Mandat nieder gelegt. Das war aber in dem Verfahren, was jetzt von Amtswegen wieder aufgenommen wurde und wo das Amtsgericht nun die VKH bewilligt hat. Mein ohne Anwalt gestellter Antrag ist damals abgelehnt worden und ich hab Beschwerde eingelegt.
@ Inselreif
§ 114
Vertretung durch einen Rechtsanwalt; Vollmacht
Der Vertretung durch einen Rechtsanwalt bedarf es nicht
1. im Verfahren der einstweiligen Anordnung
Und genau das ist Gegenstand des Verfahrens, ein Antrag auf eA bezüglich elterlicher Sorge.
Und genau das ist Gegenstand des Verfahrens, ein Antrag auf eA bezüglich elterlicher Sorge.
Dann ist der Anwaltszwang nicht nach § 114 FamFG ausnahmsweise aufgehoben sondern er besteht vorneweg schon gar nicht, weil es eine Kindschaftssache ist. § 114 ist da gar nicht mehr anwendbar.
Aber auch wenn Du keinen Anwalt nehmen musst, wäre es Deiner Sache sehr förderlich, freiwillig einen zu nehmen.
Gruss von der Insel
Aber auch wenn Du keinen Anwalt nehmen musst, wäre es Deiner Sache sehr förderlich, freiwillig einen zu nehmen.
Mag sein. Ich habe jetzt erst einmal im Vorfeld darum ersucht über die VKH zu entscheiden, bevor man wieder eine Verhandlung ansetzt und im Nachhinein die VKH ablehnt. Sollte die VKH genehmigt werden, wird die Beiordnung eines Anwalts eher Formsache sein. Allerdings muss ich dann erst mal einen guten Anwalt finden und ehrlich, bisher war derartiges ein Griff in die Latrine.
Ich hab bisher keinen Anwalt gefunden der wirklich seriös und gut ist. Entweder hat man mich kurz angehört und gleich abgelehnt, weil man wusste "hier gewinnt man nicht", oder wollte der Anwalt auf Nachfrage trotz eines eventuellen Beratungshilfescheins minimal 50,00 € in Bar sehen. Von solchen Anwälten ist abzuraten.
Zudem, bevor ich einen Anwalt über die bisherigen Anträge und Vorfälle in Kenntnis gesetzt habe, der dann wieder etwas durcheinander bringt und ich wieder korrigieren muss, danke, aber nein danke. Es heißt zwar, ein Narr, der sich vor Gericht selbst vertritt, aber seis drum. Ich habe in meiner Beschwerdebegründung genügend Punkte angegeben, dass man sich nicht so ohne weiteres rausreden kann, alles mit Verfügungen, Beschlüssen und Paragraphen aus dem BGB belegt. Ich denke ich bin als Nichtjurist so gut vorbereitet, wie man es als Vater in der Sache seines Sohnes nur sein kann.
Ich lasse mich aber auch gern eines besseren belehren, wenn jemand einen Anwalt empfehlen kann aus dem Landkreis RO, der logischerweise auch in M zugelassen sein muss, dann bitte, nur her mit den Juristen.
alles mit Verfügungen, Beschlüssen und Paragraphen aus dem BGB belegt. Ich denke ich bin als Nichtjurist so gut vorbereitet, wie man es als Vater in der Sache seines Sohnes nur sein kann.
weniger Paragraphen und Formalien wären förderlich. Verrenne Dich nicht in Gebieten, in denen Du kein Profi bist - die Richter sind es und jeder kleine Fehler oder jede Ungenauigkeit (und davon gibt es alleine hier im Faden einige) ruft im besten Fall ein mildes Lächeln oder Stirnrunzeln, im schlechteren Fall ein Augenrollen, Kopfschütteln oder noch schlimmeres hervor.
Konzentriere Dich einfach auf gesunden Menschenverstand, gesundes Rechtsempfinden und Dein Kind. Ob das dann Paragraph 4711 oder 4712 ist, überlass den Richtern.
Ich lasse mich aber auch gern eines besseren belehren, wenn jemand einen Anwalt empfehlen kann aus dem Landkreis RO, der logischerweise auch in M zugelassen sein muss, dann bitte, nur her mit den Juristen.
Die Zulassung des Anwalts spielt heute nur noch beim BGH eine Rolle. Warum suchst Du nicht gleich in München (es ist eh wahrscheinlich, dass Du die Reisekosten eines Anwalts aus RO selbst tragen müsstest)?
Gruss von der Insel
Ich hab bisher keinen Anwalt gefunden der wirklich seriös und gut ist. Entweder hat man mich kurz angehört und gleich abgelehnt, weil man wusste "hier gewinnt man nicht", oder wollte der Anwalt auf Nachfrage trotz eines eventuellen Beratungshilfescheins minimal 50,00 € in Bar sehen. Von solchen Anwälten ist abzuraten.
Das es in dieser Branche (wie in jeder anderen auch) schwarze Schafe und halunken gibt, vielleicht mehr als in anderen Professionen, ist klar. Aber das Du nicht in der Lage bist, einen fähigen Anwalt zu finden (und es gibt jede Menge...) erschließt sich mir nicht.
Zudem, bevor ich einen Anwalt über die bisherigen Anträge und Vorfälle in Kenntnis gesetzt habe, der dann wieder etwas durcheinander bringt und ich wieder korrigieren muss, danke, aber nein danke. Es heißt zwar, ein Narr, der sich vor Gericht selbst vertritt, aber seis drum. Ich habe in meiner Beschwerdebegründung genügend Punkte angegeben, dass man sich nicht so ohne weiteres rausreden kann, alles mit Verfügungen, Beschlüssen und Paragraphen aus dem BGB belegt. Ich denke ich bin als Nichtjurist so gut vorbereitet, wie man es als Vater in der Sache seines Sohnes nur sein kann.
Hier lese ich, dass Du es eh besser weißt. Vielleicht Dich sogar inhaltlich verrannt hast!? (was ich nicht beurteilen kann und will)
Denn Anwälte sind sich durchaus nicht zu schade, auch (fast) aussichtslose Fälle zu übernehmen (sie bekommen ja auch dafür Geld). Aber bei geringer Vergütung (hier VKH), einem offensichtlich anstrengenden Mandaten (weil als Nichtjurist besserwissend), dem es zudem noch zu anstrengend, fast aussichtslos, erscheint, den Profi (also den Anwalt) über alles in Kenntnis zu setzen - da wirst Du nur die verzweifelten (also unterdurchschnittlichen) Anwälte finden - oder einen Idealisten...
Denk mal drüber nach! Toto
Warum suchst Du nicht gleich in München (es ist eh wahrscheinlich, dass Du die Reisekosten eines Anwalts aus RO selbst tragen müsstest)?
Hab ich versucht.
Servus Jarod!
Hab ich versucht.
Auch bei RA Josef Mohr? Soll spitze sein, hat aber auch seinen Preis...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
der sich vor Gericht selbst vertritt,
...hat einen Narren zum Mandanten.
muss ich dann erst mal einen guten Anwalt finden und ehrlich, bisher war derartiges ein Griff in die Latrine.
Wie konntest Du das als Laie auf die Schnelle beurteile?
Ich habe in meiner Beschwerdebegründung genügend Punkte angegeben, dass man sich nicht so ohne weiteres rausreden kann, alles mit Verfügungen, Beschlüssen und Paragraphen aus dem BGB belegt. Ich denke ich bin als Nichtjurist so gut vorbereitet, wie man es als Vater in der Sache seines Sohnes nur sein kann.
Das denkst Du. Subjektive Sicht auf etwas versteigt sich ganz leicht in Wunschdenken. Um da nicht ins offene Messer zu laufen, brauchst Du einen Fachanwalt.
Meine Erfahrung ist, dass Richter die technischen Details eines bestimmten Falls schnell erkennen.
Wenn Du nun schon einen Beratungsgutschein hast, nimm trotzdem etwas Geld in die Hand und lass Dich beraten, besser vertreten.
Das es in dieser Branche (wie in jeder anderen auch) schwarze Schafe und halunken gibt, vielleicht mehr als in anderen Professionen, ist klar. Aber das Du nicht in der Lage bist, einen fähigen Anwalt zu finden (und es gibt jede Menge...) erschließt sich mir nicht.
Ich hab schon mit einigen Anwälten gesprochen. Entweder war man nicht interessiert und hat gleich gesagt, dass die Kiste total verfahren ist, oder man gab mir zu verstehen, dass eher eine Nadel im Heuhaufen gefunden wird, bevor man in Bayern einem Vater das Kind zuspricht, solange die Mutter nicht gravierenden Mist baut.
Hier lese ich, dass Du es eh besser weißt. Vielleicht Dich sogar inhaltlich verrannt hast!? (was ich nicht beurteilen kann und will)
Zunächst habe ich mich auf meine erste Anwältin verlassen und als es um den Hausrat oder das Auto ging, war die auch richtig gut. Als es jedoch um das ABR für unseren Sohn ging, lies sie gleich durchblicken, dass sie vor Gericht nur auf einen geregelten Umgang gehen wird. Da war für mich Schluss. Das Hauptsacheverfahren zum Thema ABR übernahm dann ein anderer Anwalt, der aber leider nur ein Schaumschläger war, mir große Versprechungen machte "Herr ..., das werden wir schon schaffen" und mich dann mit allem im Regen stehen lies. Als es wiederholt zu Umgangsverweigerungen kam, habe ich nach einer Woche selbst den Antrag auf Zwangsgeld eingereicht, weil mein Anwalt zwar informiert war, aber nichts getan hat. Auf meine Nachfrage war der Anwalt immer nur in Besprechungen oder bei Gericht. Er lies sich also verleugnen.
Denn Anwälte sind sich durchaus nicht zu schade, auch (fast) aussichtslose Fälle zu übernehmen (sie bekommen ja auch dafür Geld). Aber bei geringer Vergütung (hier VKH), einem offensichtlich anstrengenden Mandaten (weil als Nichtjurist besserwissend), dem es zudem noch zu anstrengend, fast aussichtslos, erscheint, den Profi (also den Anwalt) über alles in Kenntnis zu setzen - da wirst Du nur die verzweifelten (also unterdurchschnittlichen) Anwälte finden - oder einen Idealisten...
Was ich von einem Anwalt verlange ist, dass er auch tätig wird, wenn man ihn kontaktiert. Das ein Anwalt mich nicht als einzigen Mandanten hat ist wohl auch klar, jedoch sollte er dem Mandanten dann klar sagen können "Herr....., ich habe ihre Aussage zur Kenntnis genommen, bin aber im Moment zu beschäftigt als das ich noch heute einen Schriftsatz aufsetzen könnte. Bis ... (für mich maximal 3 Tage) haben Sie einen Entwurf des Schriftsatzes.
Klar habe ich mich in den vergangenen drei Jahren in so manche Juristerei eingelesen und weiß daher auch grob Bescheid, vieles gibts dazu ja auch im Netz, aber besserwissend bin ich bisher nie bei einem Anwalt aufgetreten. Dort war ich der brave Papa, der absolut unwissend ist und sich von einem Anwalt aufklären lässt. Also Fragen gestellt, Situationen geschildert und ihn antworten lassen.
@ 82Marco
Nein, der ist mir nicht bekannt, aber Danke für den Hinweis.
@ Superpapa
"Wie konntest Du das als Laie auf die Schnelle beurteile?"
Ich höre hin was mir der Anwalt zu sagen hat.
In Wunschdenken verliere ich mich nicht. Mir ist schon klar, dass meine Chancen hier relativ gering waren/sind. Allerdings rechne ich auch mit meiner Ex, dass die wieder ihren Willen durchsetzt, entgegen den gerichtlichen Beschlüssen. Bisher war es so, dass sie mit fast allem was unseren Sohn betrifft durch gekommen ist. Da man mir zu verstehen gab, dass die VKH nun nicht mehr abgelehnt wird, was sie auch nicht wurde, sieht es nicht mehr so aus, als ob ich Sohnemann nicht zu mir bekommen würde.
oder man gab mir zu verstehen, dass eher eine Nadel im Heuhaufen gefunden wird, bevor man in Bayern einem Vater das Kind zuspricht, solange die Mutter nicht gravierenden Mist baut.
Ich wohne in Bayern und mir wurde das ABR zugesprochen.
Gruss,
gardo
Ich wohne in Bayern und mir wurde das ABR zugesprochen.
Dann bist Du einer von wievielen? Gemessen an den Beispielen wo die KM bevorzugt wird, ist das ein Tropfen Wasser auf einen elend heißen Stein. Aber vielleicht hat mein Sohn ja nun mal Glück und die Damen der Entscheidung verschließen die Augen nicht weiter.
KM provoziert ohne Ende.
Ich habe gestern mit meiner erwachsenen Tochter meinen Sohn bei Mama abgeholt. 17 Uhr war Abholzeit, aber da man ja um die Zeit immer länger braucht fuhren wir so los, dass wir etwa 10 Minuten eher bei der KM waren. Als die KM an die Haustür kam, waren ihre ersten Worte, es ist 17 Uhr festgelegt und eher bekommen wir das Kind nicht. Meine Tochter würde zudem Post von meiner Ex erhalten, die "nicht schön" wäre. Dann ging sie wieder in ihre Wohnung. Wir wollten uns schon wieder ins Auto setzen als die Haustür wieder auf ging und Sohnemann raus gerannt kam. KM verabschiedete sich noch und erinnerte Sohnemann daran, dass Montag Kindergarten wäre. Das sagte sie offenbar nur, um meinerseits Widerworte zu erhalten. Die Bekam sie allerdings nicht. Zuhause angekommen erinnerte ich KM via Mail daran, was am 17.11. in der Anhörung bei Gericht festgelegt wurde, dass Sohnemann eben nicht in den Kindergarten muss. Außerdem fragte ich nach, was diese Anspielung mit der Post für meine Tochter soll, ob sie schon wieder einen Nebenkriegsschauplatz eröffnen will. Natürlich bekomm ich keine Antwort, weils wieder ignoriert wird.
Meine Mail an die KM ging als CC an die Gutachterin. Sonst heißt es am Ende wieder, man hätte davon nichts gewusst. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob ich diese Mail nicht besser gelassen hätte.
Es ist doch immer wieder nett festzustellen, dass es hier eine bestimmte Art von Zensur gibt. Vonwegen jemandem "stinkts", wenn ich meine Meinung in anderen Threads wie http://www.vatersein.de/Forum-topic-5925.html abgebe. Mir wurde vorgeworfen, dass ich sozusagen eine Hatz gegen Frauen führe, was einfach kompletter Unsinn ist. Die Personen mit denen ich die meisten Angelegenheiten bezüglich der Situation meines Sohnes bespreche sind eine mehrfache Mutter und eine Mutter, der vom Gericht wegen der ständigen Anträge des KV bei Gericht und der Streitigkeiten zwischen den ET das Kind weggenommen wurde und in ein Heim gesteckt, bis die ET sich vertragen, was nie der Fall sein wird, weil es dem KV des Jungen einfach egal ist und er kein Interesse daran hat Frieden zu schaffen. Man stelle sich vor, dass ein Vater seinem Sohn absichtlich das Heim zumutet indem er sagt "Mir egal wo der Junge hin kommt, Hauptsache weg von dieser Frau". Ein weiteres Beispiel das ich im Prinzip nichts gegen Frauen habe ist, dass ich mit der Mutter meiner Tochter aus erster Ehe einen freundschaftlichen Kontakt pflege und ihr sogar helfe sofern ich das kann, auch wenn ich ihr eigentlich ständig in den Allerwertesten hätte treten können in Bezug auf unsere Tochter, weil sie sich 16 Jahre einen Dreck um das Kind gekümmert hat. Mir ist das Wohlbefinden meines Kindes wichtiger, als meine Befindlichkeiten. Es ist nunmal so, dass Mütter von den deutschen Gerichten bevorzugt behandelt werden und das kann keiner bestreiten.
Mein lieber Jarod,
Dein Beitrag wurde nicht im geringsten zensiert, er wurde lediglich mit entsprechendem Hinweis an einen anderen Ort verschoben, weil er thematisch nichts mit dem Anliegen des Openers zu tun hat.
Dass das zu unterlassen ist, ist im Übrigen Bestandteil der Forenregeln. Und wenn Dir diese nicht passen, steht es Dir frei, diese Plattform zu verlassen.
Freundliche Grüße, LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Aber Du hast das Gedicht schon gelesen?
In dem Gedicht ging es um die Gedanken eines Kindes, das bei welchem ET gleich nochmal lebt? Bei der Mama. Es fühlt sich verloren etc. und kann nicht verstehen, warum der Papa "weg geht". Es sei mal dahin gestellt, welcher ET aus welchem Grund die Partnerschaft beendet hat.
Das die Kommentare verschoben wurden habe ich zunächst nicht bemerkt, es war auch kein Hinweis in dem Thread zu sehen. Oder hab ich da was verpasst?
Kleines Update:
Zwischenzeitlich wurde ja eine andere Richterin am OLG als Einzelrichterin in dem Verfahren eingesetzt, was schon merkwürdig war, da man ja die Befangenheit zurück gewiesen hatte. Es sollte ein Verfahren mit!!! Anhörung geben. Ich habe darauf hingewiesen, dass man vor der Anhörung über die VKH entscheiden soll. Jetzt habe ich einen Beschluss bekommen, dass meine Beschwerde zurückgewiesen wurde, ganz ohne Verhandlung. Hier drängt sich der Eindruck auf, dass man nur vor hatte die Beteiligten zum OLG zu bestellen und mir dann die Kosten hierfür aufzubürden. Die Begründung im Beschluss ist Haarsträubend.
Bleibt nur noch abzuwarten, was das FG wegen des von Amts wegen eingeleiteten Verfahrens beschließt.
Die Begründung im Beschluss ist Haarsträubend.
Kannst Du da bitte konkret werden?
Gruss,
gardo
Kannst Du da bitte konkret werden?
Gruss,
gardo
Natürlich kann ich das.
I.
Nunmehr beantragte der Antragsteller, das ABR im Wege der eA auf ihn zu übertragen. Er verweist auf einen Psychologen, der darauf hingewiesen hat, dass das Kind durch innerfamiliäre Probleme sehr stark belastet ist. Außerdem sei durch das Kindergartenpersonal die Aufsichtspflicht vernachlässigt worden. Auch bei den Schulaufgaben könne er das Kind wesentlich besser unterstützen als die Mutter. Außerdem äußere sich das Kind anhaltend dahingehend, dass es beim Vater leben möchte. Schließlich sei die Mutter gefühlskalt. Die Mutter könne dem Kind kein stabiles Zuhause bieten, da sie ständig umziehe. Innerhalb von 15 Jahren sei sie nun neun mal umgezogen. Unzumutbar sei auch, dass sie dem Kind zumute, ca. 100 Kilometer zu fahren, um den Kindergarten besuchen zu können. Den Kindergarten habe sie überdies ohne seine erforderliche Zustimmung gewechselt. Ferner boykottiere sie seinen Umgang mit dem Kind und verweigere die Herausgabe des Ausweises. Sie rede dem Kind ein, dass das Essen bei ihm giftig sei. Auch habe sie dem Kind erklärt, dass "Papa nicht mehr lange lebt und bald tot sei".
Das Amtsgericht wies den Antrag des Antragstellers mit dem Beschluss von 07.10.2014 zurück und übertrug gleichzeitig auf Antrag der Antragsgegnerin das Recht, über den Kindergartenbesuch vom Kind zu entscheiden und hierzu Verträge mit der entsprechenden Einrichtung zu schließen auf die Antragsgegnerin ebenso wie das Recht, über die Frühförderung für ihn zu entscheiden und die dafür erforderlichen Anträge zu stellen. Gegen diesen Beschluss richtet sich die Beschwerde des Antragstellers.
II.
Nachdem bereits im ersten Rechtszug eine mündliche Verhandlung und eine Kindesanhörung vorgenommen wurde, sieht der Senat von einer erneuten Durchführung ab, da davon keine zusätzlichen Erkenntnisse zu erwarten sind, §68 Abs3 Satz2 FamFG.
III.
Ein drignendes Bedürfnis zur Übertragung des ABR für das Kind auf den Antragsteller ist nicht erkennbar. Nur dann aber liegen Voraussetzungen für den Erlass einer eA vor, § 49 Abs 1FamFG.
Mit Recht weißt der Vater darauf hin, dass die Situation für das Kind schwierig ist.
Offensichtlich ist jedoch ein sofortiges Einschreiten insbesondere in dem vom Vater gewünschten Sinne nicht erforderlich.
Im Vorfeld der Entscheidung des AG wom 19.11.2012, die mit Beschluss des OLG vom 12.03.2013 bestätigt wurde, wurde ein Sachverständigengutachten erholt, das zu dem Ergebnis kam, dass die Mutter geeigneter ist, das ABR auszuüben. Offensichtlich sind auch jetzt keine triftigen, das Wohl des Kindes nachhaltig berührenden neuen Gründe aufgetreten, die eine unverzügliche Abänderung dieser Entscheidung erforderlich machen (1696 Abs 1 Satz 1 BGB)
Das Kind selbst äußerte sich anlässlich der Anhörung im Termin vom 23.07.2014 im Kindergarten nicht eindeutig hinsichtlich der Präferenz des einen oder anderen Elternteils. Die Äußerungen sind vielmehr ausgesprochen widersprüchlich. Einsersiets gab er an, dass er lieber bei der Mama als beim Papa wohnen möchte. Andererseits erklärte er dann auf entsprechende Frage, dass es ihm in der Wohnung bei Mama nicht gefalle. Als nächstes teilte er mit, er wolle eigentlich ein Hochbett und bei der Mama sei das Bett falsch gebaut, beim Papa habe er aber auch nur ein niedriges Bett. Weiter sagte er, er wolle lieber wieder in den alten Kindergarten gehen, andererseits gehe er aber auch gerne in den neuen Kindergarten. Ob er lieber beim Papa sein möchte oder bei der Mama wisse er nicht. Schließlich zeigte er sich auch offensichtlich beeinflusst durch den Vater, indem er mitteilte, was der Vater sage, das stimme, die Mama würde schwindeln.
Ein Bedürfnis zu einem sofortigen Einschreiten ist auf Grund dieser Anhörung nicht erkennbar. Das Kind fühlt sich bei der Mutter offensichtlich nicht unwohl.
Die Verfahrensbeiständin berichtete im Termin vor dem AG, M. wirke bei der Mutter gelöst, die Kindergärtnerinnen haben angegeben, er habe im Laufe der letzten 1 1/2 Jahre große Fortschritte in seiner Sozialkompetenz gemacht. Sie sieht beid er Mutter die größere Förderkompetenz und kommt zu dem Ergebnis, dass das Kind bei der Mutter bleiben soll.
Der zuständige Psychologe der Frühförderung sieht zwar bei dem Kind erhebliche Defizite, die eine Therapie dringend erforderlich machen. Diese Defizite sprechen aber insbesondere gegen eine Übertragung des ABR auf den Vater, da dieser es war, der das Kind von der Therapie abgemeldet hat.
Das Jugendamt schloss sich den Bewertungen der beiden anderen Fachkräfte an.
Im übrigen führen sämtliche Fachkräfte die Probleme des Kindes auf die stakren Spannungen zwischen den Eltern zurück. Durch eine Übertragung des ABR auf den Vater werden diese Probleme nicht gelöst. Vielmehr sind es gerade die ständigen Kämpfe der Eltern, verbunden mit den gerichtlichen Verfahren, und die damit verbundene Unsicherheit, wie es in Zukunft weitergehen wird, die die Probleme des Kindes bedingen. Ein sofortiges Tätigwerden, das den Erlass einer eA im vom Antragsteller gewünschten Sinne rechtfertigen würde, ist somit gerade nicht veranlasst. Soweit eine Änderung vorgenommen werden müsste, kann dies nur nach eingehender Prüfung erfolgen, die im summarischen Verfahren der eA nicht möglich ist.
Zu Recht hat zudem das AG der Mutter das alleinige Recht sowohl hinsichtlich der Kindergartenanmeldung wie auch hinsichtlich der Frühförderung übertragen. Sowohl der Kindergarten wie auch die Frühförderung sind stabile Elemente im Leben des Kindes. Das Kind hat anlässlich der Anhörung mitgeteilt, er gehe gern in den Kindergarten. Die Frühförderung ist angesichts seines angeschlagenen Zustandes unabdinglich. Bei beiden Institutionen hat der Vater das Kind abgemeldet. Es war daher dinglich, ihm das Mitspracherecht dieser beiden Bereiche zu nehmen.
So gardo, dass war der Text des Beschlusses.
Ich will noch darauf hinweisen, dass meiner Ex gerichtlich verboten wurde, ohne meine Zustimmung den Kindergarten zu wechseln. Sie tat es trotzdem. Was die Frühförderung betrifft, dieser habe ich mein Einverständnis entzogen, da der Psychologe (der ja eine "Vertrauensperson" darstellt, oder es zumindest sollte) eine Einschätzung an die KM schickte, in der er Angaben machte, die nicht mit der Wahrheit überein stimmten. Lügner kann ich nicht ausstehen. Er sollte diese Einschätzung korrigieren, was auch versprochen wurde, aber nicht gehalten. Letztlich berief man sich darauf, die KM wolle keine Einschätzung mehr, als schreibe man auch keine Korrektur. Dann ging an das Jugendamt eine Meldung, dass meinerseits das Kindeswohl gefährdet würde. Auf Grund der Beweise die ich dem Amt vorlegen konnte, zog man diese Meldung zurück. Als das Jugendamt jedoch eine Umgangspflegschaft einrichten lassen wollte, wurde diese zurück gezogene Meldung wieder heraus gekramt, was ich in meiner Stellungnahme an das Gericht bemängelte. Ich könnte jetzt alles was verdreht wurde richtig stellen, nur brauchen meine Finger ne kleine Pause und der Text hier würde auch zu lang werden.
Änderung durch Malachit: Vorname des Kindes durch Abkürzung ersetzt.
Ist man darauf bedacht der Zurückweisung des Beschlusses trotzdem noch etwas Positives abzugewinnen, baut man voll und ganz auf "Soweit eine Änderung vorgenommen werden müsste, kann dies nur nach eingehender Prüfung erfolgen, die im summarischen Verfahren der eA nicht möglich ist." und hat im Gedächtnis, dass ja bereits ein solches Verfahren incl. Gutachten läuft.
Ich bin aber lieber ehrlich zu mir selbst und erwarte, dass das FG wieder zu Gunsten der KM entscheidet, auch wenn die in der letzten Anhörung auf die Frage der Richterin "Warum war das Kind erst am 27.10.2014 am späten Nachmittag beim Vater?" von der KM geantwortet wurde "Ich hatte keine Lust den zu sehen" und es ihr somit egal war, ob ich Umgang hatte oder nicht.