Wenn ich Papier gew...
 
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Wenn ich Papier gewollt hätte...

 
(@frieda)
Nicht wegzudenken Registriert

...wäre ich Sekretärin geworden!

Sorry, aber ich muß mal motzen, ich muß morgen meinen Alg2 Antrag abgeben und hab fast den Rappel gekriegt beim Ausfüllen und Unterlagen zusammensuchen. Noch dazu Paragraphensuchen, da ich den Antrag stelle aufgrund Ablehnung von Kinderzuschlag (Antrag April, Ablehnung mit Wirkung ab Mai vom 28.09.09!!, vier Wochen Frist zur Antragstellung bei der Arge wegen eventuell rückwirkender Ansprüche. Allerdings wollten die ArgeLeute davon so gar nichts hören beim ersten Termin und beim "Beratungsgespräch". Widersprochen haben sie sich eh alle gegenseitig. Und da ich seit Mai auf die Bearbeitung meines Wohngeldantrags warte, werden sie mein vieles Papier erst bearbeiten, wenn ich den Wohngeldbescheid, wenn er denn dieses Jahr noch kommt, dort abgebe. Daß ich dann inzwischen bestimmt verhungert bin, interessiert da wohl keinen.
Zum Glück geh ich morgen in Hospitation für einen (hoffentlich) neuen Job. Drückt mir die Daumen! Danke!

Aber was mir am meisten im Kopf rumgeht: Was macht ein altes Mütterchen ohne Angehörige, deren Rente nicht reicht, mit dem Wust von Papier und dermaßen inkompetenter und/oder vorsätzlich falscher Beratung in völliger Ahnungslosigkeit? Hilfe, armer Sozialstaat.

Wollte ich nur mal loswerden.

Liebe Grüße

Frieda


Glaub nicht alles was Du denkst.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.10.2009 23:49
(@frieda)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

vielleicht hilfreich bei Leuten in der gleichen Lage: es scheint von Vorteil zu sein, wenn man durchblicken läßt, daß man sich mit den verschiedenen SGB auseinandergesetzt hat (besonders Nr. 7 und Nr. 10, in meinem Fall hatte ich den ausgedruckten §28 des SGB 10 neben mir liegen und drohte nonverbal mit Anwendung  :wink:), zumindest haben mir die Damen bestätigt, daß ich tatsächlich nach diesem § rückwirkenden Anspruch habe. Hoffentlich vergessen sie es nicht auf dem langen Berechnungsweg wieder. Spaßigerweise haben mir die Fräuleins in den beiden vorangegangenen Terminen fast geschworen, daß solche Ansprüche nicht existent wären. Die haben bestimmt andere Gesetzbücher.  :gunman:

Liebe Grüße

Frieda


Glaub nicht alles was Du denkst.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.10.2009 23:13
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

ich kenn das sooo gut !!

Am schönsten finde ich den Satz bei der Ablehnung des Kinderzuschlages :

Sie haben keinen Anspruch auf Leistungen, da Sie ein zu geringes Einkommen haben

Ich musste das damals erst noch ein paar Mal lesen um den Sinn zu verstehen. Ich bekomme kein Geld, weil ich zu wenig habe ??? Finde ich total lustig :rofl2:.

Inzwischen ist mir das Lachen allerdings vergangen, als ich kapiert hatte, das die das ernst meinen.

Nach langem Kampf und Bergen von Anträgen läuft bei uns nun zum Glück Wohngeld und Kinderzuschlag. Fragt sich nur wie lange !

Mit einem muss ich dir recht geben. Es ist immer gut, die wichtigen §§ und Gesetze zu zitieren, denn da sind die Damen und Herren bei der ARGE meist überfordert.


AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2009 10:40
(@frieda)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

wenns mal ein zu geringes Einkommen gewesen wäre! Bei mir stand da sinngemäß:  Sie erreichen zwar die für Sie geltende Mindesteinkommensgrenze, jedoch werden Sie voraussichtlich den Bedarf Ihrer Bedarfsgemeinschaft nicht durch Kinderzuschlagsbezug und möglicherweisem Wohngeldanspruch decken können. Wir schieben deshalb den Schwarzen Peter Ihrer zuständigen Arge zu.

Da allerdings zwischenzeitlich mein Einkommen weiter gesunken ist, hab ich auf einen Widerspruch verzichtet, der dauert auch zu lange, noch ein halbes Jahr kann ich nicht mehr überbrücken.

Liebe Grüße

Frieda


Glaub nicht alles was Du denkst.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.10.2009 21:56
 elwu
(@elwu)

Zum Glück geh ich morgen in Hospitation für einen (hoffentlich) neuen Job. Drückt mir die Daumen! Danke!

Hallo,

ich drücke!

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2009 22:53
(@frieda)
Nicht wegzudenken Registriert

ich drücke!

Danke elwu. Hat für dieses Mal leider nichts gebracht, aber ich werde dann mal weitersuchen... Wäre auch zu schön gewesen, diese Stelle war wohl einfach zu perfekt...
Leider kann ich anscheinend zuwenig FoBi nachweisen... Kindererziehung zählt in meinem Job nicht als solche  😉

Liebe Grüße

Frieda


Glaub nicht alles was Du denkst.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.10.2009 12:44
(@frieda)
Nicht wegzudenken Registriert

So.

Seit vorgestern bin ich nicht mehr selbständig. Kann man sehen wie man will.

Ich sehe eher positiv, daß seit gestern  🙂 jemand anders meine Sozialversicherung zahlt und mir sogar noch was obendrauf, denn ich hab wieder einen festen 30-Stunden-Vertrag  🙂 Konditionen sind gut, Zeit ist frei einteilbar, Umgewöhnung nicht notwendig, da AG = vormaliger Auftraggeber  🙂

Manchmal kommt das Licht am anderen Ende des Tunnels aus einer Richtung, aus er man es nicht erwartet hat...

Liebe Grüße

Frieda


Glaub nicht alles was Du denkst.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.11.2009 23:45
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

:thumbup:


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2009 23:48
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Glückwunsch!!! 🙂


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2009 22:20