Was mir gerade so durch den Kopf ging durch einen anderen Thread ....
Finanzielle Verantwortung für ein Kind, okay, die sollte von beiden Eltern getragen werden. Warum aber ist es zwingend nötig, dass sich ein Vater (meist sind es ja die Väter) bis aufs Hemd ausziehen lassen sollen, wenn von Mutters Seite genug Geld vorhanden ist. Sicher ist es hübsch, 170 € (ich nehm jetzt einfach mal den Betrag, den ich für meinen Jüngsten bekomme) mehr im Töpfchen zu haben. Aber wenn es nicht wirklich nötig ist?
Warum kann KU nicht wie ein Versorgungsausgleich behandelt werden? Da werden ja auch alle Rentenpunkte in einen Topf geworfen und durch zwei geteilt. Sprich - beide Gehälter zusammen, evtl. eheprägende Vermögenswerte, etc. durch zwei teilen und sehen, was dabei raus kommt. Noch die nötigen Ausgaben berücksichtigen (Richtwerte gibt es ja zum Glück :exclam: für alles und jedes in unseren Landen) und schon muss keiner mehr wirklich bluten.
Oder sehe ich das wieder irgendwie zu blauäugig und habe etwas wichtiges übersehen?
Diese sture Tabelle regt mich (in beiden Richtungen) irgendwie schon lange auf.
Gruß AJA
Hallo Aja !
Ich bin nicht ganz sicher was genau Du jetzt meinst.
Geht es Dir aber um den Unterhalt für Frau und/oder Mutter oder
im Einzelfall um den Vater, dann muß ich Dir rechtgeben und habe d
as ja auch schon des öfteren hier von mir gegeben.
Ich halte nichts von Aufstockungsunterhalt wenn ich den richtig
verstanden habe und ich halte auch nichts von nachehelicher
Solidarität und Verantwortung - alleine wie das schon klingt !!!
Mal ehrlich, warum soll ich mich jemanden gegenüber solidarisch
fühlen und verhalten, der mir nicht mehr genug bedeutet, um mein
Leben mit ihm zu verbringen.
Dann bräuchte es doch gar keine Scheidung was ich mir gerade in
vielen eurer Fälle schon gedacht habe. Der oder die Ex bleibt einem
erhalten und manche bzw. viele dem anderen wie ein Klotz am Bein.
Abgesehen von der wirklich katastrophalen Arbeitsmarktsituation
sehe ich nicht ein, warum ein Kind als Ausrede dafür herhalten darf,
sich auf die faule Haut zu legen. Also zumindest arbeitstechnisch.
Millionen von Frauen auf der ganzen Welt haben Kinder und gehen
in den meisten Fällen nach zumindest 2 oder 3 Jahren wieder arbeiten.
Es schadet dieses Kinder bis auf wenige Einzelfälle ganz sicher nicht.
Wenn ich so daran denke, wie viele Väter hier erzählen, daß ihre Exen
die Tage im Cafehaus, bei Kaffeekränzchen oder beim Shoppen ver-
bringen, dann kann mir keiner sagen, daß davon die Kinder viel haben.
Natürlich tun das jetzt nicht alle Frauen, trotzdem denke ich, daß es
ein mehr von qualitativ hochwertiger Zeit mit seiner Mutter mehr hat
und dass das alleine den ganzen Tag mit der Mutter verbringen auch
nicht das Gelbe vom Ei ist.
Was ich davon halte wenn Väter bis auf's Hemd ausgezogen werden,
naja - dazu hab ich oft genug schon etwas gesagt und werde es
wahrscheinlich noch viel öfter tun. Für mich ist es schlichtweg eine
Schweinerei.
Wie Du das
Warum kann KU nicht wie ein Versorgungsausgleich behandelt werden?
allerdings meinst, versteh ich nicht.
Aber ich hab euer System mit dem Versorgungsausgleich sowieso
noch nie verstanden und mich damit auch noch nicht beschäftigt,
weil es das bei uns nicht gibt.
Man kommt irgendwann zusammen und manche gehen bedauer-
licherweise wieder auseinander.
Vorher bin ich alleine für mich verantwortlich und danach auch
wieder... ist das so schwer für manche zu verstehen.
Eine Ehe ist doch kein Versorgungsinstitut.
Gute Nacht allerseits
Marina
PS.: Eine Ausnahme mache ich allerdings: Wenn eine jahrzehnte
Ehe in die Brüche geht wo die Frau ein Leben lang nur für
Mann und Kind/er da war und Mann erlebt seinen zweiten
oder dritten Frühling - dann würde auch ich es nicht gerecht
finden. Man kann die Frau ja dann nicht einfach so ihrem
Schicksal überlassen. Weil die hat keine Möglichkeit mehr
in dieser Hinsicht etwas für sich zu tun. Aber junge und
gesunde Frauen die nur nicht wollen - nein, dafür hab
Verständnis.
Hallo Marina,
Aber ich hab euer System mit dem Versorgungsausgleich sowieso
noch nie verstanden und mich damit auch noch nicht beschäftigt,
weil es das bei uns nicht gibt.
Das ist eigentlich ganz einfach. Zum Zeitpunkt der Scheidung (Trennung oder Ende des Trennungsjahr, so genau weiß ich das nicht mehr) wird nachgeschaut, wer wie viele Rentenpunkte angesammelt hat.
Z. B. Mann hat soundsoviele Jahre gearbeitet, dabei so und soviel vom Hundertsatz (geht von theoretisch 0 bis 200 Prozent, mehr gibts nicht) verdient, das gleiche bei der Frau. Das ergibt dann die Rentenpunkte. Oft ist dabei die Frau die Gelackmeierte, weil sie allein durch die Erziehungszeiten weniger Punkte ansammeln konnte. Dann werden die Punkte addiert und durch zwei geteilt. Die dabei entstehende Differenz wird dem Partner zur Hälfte übertragen, der weniger hat, so dass im Endeffekt zu diesem Zeitpunkt beide den gleichen Rentenanspruch haben.
Übertragen auf die Verpflichtung zur KU Zahlung: beide Gehälter, Vermögen etc. zusammen zählen, durch zwei teilen und dann mal sehen, was auf jeden für Verpflichtungen zu kommen.
Mir geht es da tatsächlich um den KINDESunterhalt. EU finde ich sowieso ein wenig daneben, aber das ist ein anderes Thema und eigenlich auch von Fall zu Fall unterschiedlich zu behandeln. Leider habe ich da in meinem näheren Bekanntenkreis so einen typischen Fall der Ausbeuterin, die auf Grund ihrer verletzten Gefühle mit Hilfe des Anwaltes ihren Ex dazu gebracht hat, dass er seinen Zweitjob aufgegeben hat, sich eine teure Wohnung genommen hat und sich inzwischen den Pfeifendeckel um seine Kinder kümmert.
Aber: wenn da nun eine Mutter mit einem echt guten finanziellen Hintergrund da ist, warum soll der Vater sich bis aufs Hemd ausziehen müssen, nur weil es eine DT gibt, die stur nach einer Richtlinie bestimmt, was Sache ist.
Ich bin nun mal wieder in der Situation, das von beiden Seiten zu kennen, da ich sowohl Ex als auch Zweitfrau bin. Bei uns ist Gott sei Dank Ruhe, aber dieser erwähnte Thread hat das wieder hoch geholt.
Ich habe von Anfang an gesagt, dass ich auf KU verzichten würde, könnte ich es mir leisten. Was habe ich davon, den Vater meiner Kinder finanziell zu ruinieren. Bei einem Kind mag das ja noch angehen, aber bei zwei, drei, oder noch mehr?
Warum gibt es da, unabhängig vom Vermögen oder Einkommen der Mutter (von mir aus auch im umgekehrten Fall) diese sture DT, die da vorschreibt, was zu zahlen IST und warum ist das so manifestiert und wird dann als "Verantwortung" für die Kinder deklariert?
DAS meinte ich.
Gruß AJA
Hallo Aja,
Warum gibt es da, unabhängig vom Vermögen oder Einkommen der Mutter (von mir aus auch im umgekehrten Fall) diese sture DT, die da vorschreibt, was zu zahlen IST und warum ist das so manifestiert und wird dann als "Verantwortung" für die Kinder deklariert?
verstehe deine Aufregung nicht so ganz.
Es gibt (soweit ich weiß) eine Regelung, nach der auf KU verzichtet werden kann / muß, wenn der betreuende Elternteil 3 mal soviel verdient wie derjenige, der unterhaltsverpflichtet ist (schreckliche Worte, wie ich finde).
Hat frau Vermögen (gilt analog für man(n)), wird aus diesem doch normalerweise auch Einkommen erzielt. Typischer Fall wäre ein geerbtes Mietshaus. Untypisch wäre eine Hartz4-Empfängerin, die eine Yacht besitzt. Denn wer eine Yacht besitzt, hat normalerweise auch sonst hohe Einkünfte, sonst könnte er / sie den Unterhalt für die Yacht nicht bezahlen.
Diese Einkünfte müssen dann angerechnet werden und müssen dann mindestens 3 mal so hoch sein.
Unser Rechtssystem besteht doch nur aus "Empfehlungen". Es gibt viele Gesetze, aber was sagen diese denn aus? Z.B. dass es ein Umgangsrecht bzw. eine Umgangspflicht gibt. Und wie sieht der Umgang konkret aus? Da ist dann gem. dem deutschen System alles eine Einzelfallentscheidung.
Es gibt Richter, die beim Umgangsboykott mal auf den Tisch hauen und sagen, so geht es nicht und mal kurzerhand Zwangsgeld androhen. Andere sagen, da brauche ich erst mal ein Gutachten. Sagt dieses nix aus, gibt es ein neues Gutachten. Andere "sitzen" die Fälle aus, bis es nichts mehr zu entscheiden gibt.
Wenn es beim Unterhalt keine DT oder keine Leitlinien gäbe, dann würde Richter A entscheiden, dass ein Vater mit 500 € im Monat auskommen muss. Richter B sagt, ja sie müssen auch leben und das große Auto brauchen sie auch, ich lasse ihnen 1500 €.
So gut oder so schlecht die DT auch sein mag - es gibt damit ein berechenbares und allgemeines Verfahren. Wie hättest du es denn gerne?
Das Problem ist IMHO eher ein anderes: Zu Ehezeiten war das Geld schon knapp. Man(n) hatte nicht den Spitzen-Verdienst, frau ging vielleicht garnicht, halbtags oder auf 400 € Basis arbeiten.
Egal, nach der Trennung müssen 2 Haushalte, 2 Mieten, 2 Telefone, 2 x Grundgebühr Strom, evtl. 2 Autos etc. unterhalten werden. Und dafür reicht das Geld erst recht nicht.
Nun schreiben die "unterhaltsrechtlichen Leitlinien" fest, dass der betreuende Elternteil (meist die Mutter) zumindest in Süddeutschland erst wenn das Kind die dritte Klasse vollendet hat zur Aufnahme einer "Teilzeittätigkeit" verpflichtet ist, ohne Angabe einer Stundenzahl etc.
Klar, dann ist das Kind 9 - 10 Jahre alt. Ich vergaß, das gilt ja für das jüngste Kind. Also bei mehreren Kindern kann es schon passieren, dass frau (die vielleicht vorher gearbeitet hat) 20 Jahre aus dem Beruf raus ist. Macht dann einen Wiedereinstieg nicht leichter.
Derjenige, der mehr verdiente (meist der Mann), bekommt im Jahr nach der Trennung zum ganzen Unglück noch Steuerklasse 1 "aufgebrummt". Also noch weniger Geld in der Kasse.
Ergebnis (vielleicht ein wenig klischeehaft, aber für viele Fälle zutreffend): "Männe" hängt auf seinem Selbstbehalt von 890 €, "Ex" ist auf Sozialleistungen angewiesen.
Die Lösung? Beide müssen ran. Er und sie. Wäre schön wenn das in der Realität so wäre.
Nur ist es so, sie muss juristisch nicht. Er schon. Bis hin zum Nebenjob; verliert er seinen Job kann eine Unterhaltsabänderungsklage erst nach 6 Monaten gestellt werden. Also als "Unterhaltsverpflichteter" bist du dann in der oben geschilderten Konstellation dazu verpflichtet, im Falle eines Falles von den 890 € Selbstbehalt noch den Unterhalt für 6 Monate nebst Anwalts- und Gerichtskosten zusammenzusparen. Und das geht halt nicht.
In intakten Ehen müssen halt beide Geld verdienen, wenn ein Gehalt nicht reicht. Unverheiratete Mütter müssen auch nach 3 Jahren wieder arbeiten, um nicht zum Sozialfall zu werden. Nur bei Verheirateten sieht es anders aus.
Kindesunterhalt muss bezahlt werden (soweit es finanziell geht). Kinder kosten Geld, und dazu müssen beide beitragen.
Beim Ehegattenunterhalt sehe ich nicht, dass der Gesetzgeber versucht dieses Prinzip durchzusetzen. Dies ist dann insbesondere dramatisch, wenn - wie oben geschrieben - das Geld zu Ehezeiten schon knapp ist.
Andere Länder machen das anders - und was hier in Deutschland unglaublich erscheint: Es funktioniert trotzdem!
Gruß
Martin
Hallo Martin,
im Grunde schreibst du das Gleiche wie ich, nur mit anderen Worten und Beispielen.
Das mit dem dreifachen Verdienst weiß ich auch, wobei ich der Meinung bin, dass das ganz schön hoch angesetzt ist. Ich fände es gerecht, wenn BEIDE Einkommen geteilt würde, was natürlich eine Berufstätigkeit der "betreuenden" Person voraussetzt. Und da gebe ich dir Recht - es sind BEIDE verantwortlich, also müssen auch BEIDE etwas dazu tun. Die DT mag als Richtlinie ganz nett sein, wobei ich auf der anderen Seite sagen muss, dass "das bißchen" KU, was für den zahlenden Part eine ganze Menge Geld ist, für den betreuenden zwar etwas mehr als der berühmte Tropfen auf dem heißen Stein ist, aber zum "Großkriegen" vorn und hinten nicht reicht.
Ich könnte mir ebenfalls vorstellen, dass es vielen Vätern (ich beschränke es jetzt doch mal nur auf die Väter, weil die es ja meistens trifft) leichter, lieber zahlen würden, wenn sie wüssten, dass ihr Anteil KU tatsächlich einfach nur ihr Anteil ist und nicht der Löwenanteil, an dem die KM möglicherweise auch noch partizipiert.
Ich fände es halt gerechter, Punktum.
Gruß AJA
