Hallo allerseits!
Folgendes ist mir heute passiert:
Ich bin mit dem Auto durch eine Verkehrsberuhigte Zone mit Rechts vor Links Regelung gefahren.
Vor mir fuhr ein Auto,welches wenig später Rechts in eine Strasse einbog.
Als ich dran vorbei gefahren bin,sah ich im letzten Moment daß der Fahrer wieder rückwärts gefahren ist,um zu wenden.
Um ein Haar hätte es also gekracht.
Wenn dieses Auto normal aus der Strasse rausgefahren wäre,hätte der Fahrer Vorfahrt gehabt.
Aber wie sieht es aus wenn er abbiegt und gleich wieder Rückwärts rausfährt????
LG
Domino
Gehe Deinen eigenen Weg,dann verläufst du dich auch nicht !
Wenn er auf der rechten Farhspur rückwärts fährt handelt er IMO falsch. da er im "fließenden" Verkehr ja nicht einfach rückwärtsfahren darf.
Normalerweise wendet man so, das man dann auf derrichtigen Spur wieder in die ursprüngliche Straße einbiegen kann
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
mhmm,...
Ich würde das so sehen: Egal ob er vorwärts oder rückwärts aus der Straße kommt, von Rechts hat der Vorfahrt. Hätte es gekracht könnt ich mir vorstellen das die Polizei gesagt hätte, das du ja sowieso Vorfahrt gewähren müßtest, also demnach dort langsam ranfahren um zu kucken ob rechts was kommt - und somit, zumindest, mit schuldig bist!?
Gruß, Stefan
na ja trotzdem darf man doch eindeutig auf einer farhspur nicht in die falsche Richtung fahren. egal ob ich das rückwärts tue oder als der berühmte geisterfahrer vorwärts auf der falschen autobahnseite. zudem ein fahrer der rückwärts fährt besondere vorsicht walten lassen muß, auch wieder egal, ob er da aus ner einfahrt kommt oder auf einem parkplatz oder sonstwo rückwärts fährt.
Vielleicht ne ganz geringe Mitschuld, wobei die Frage wäre, ob ich damit rechnen muß, dass ein gerade abgebogenes Auto plötzlich rückwärts aus der Straße wieder rauskommt. Stell dir mal vor dessen Rücklicht geht nicht. Wie schnell regestriert man dass das Auto, das ja der allg. Auffassunf zufolge auf dieser Spur vorwärts, sich also vom Betrachter wegbewegt, doch rückwärts sich auf einen zubewegt.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Eben..ich bin ja 30 km/gefahren...hab aber nicht damit gerechnet,daß das Auto plötzlich wieder rückwärts rauskommt!
Wenn ein Auto sich der Hauptstraße nähert,sehe ich normalerweise,daß da was angefahren kommt,aber nicht dieses Auto!
Der Fahrer ist nämlich auf der selben Spur wieder rausgefahren,wie er auch reingefahren ist :mad:...somit habe ich ihn viel zu spät gesehen !
LG
Domino
Gehe Deinen eigenen Weg,dann verläufst du dich auch nicht !
Hi und huhu!
Was manche User so alles erleben....!
Hm...ich glaube, dass das nicht so einfach zu klären ist.
Fact ist:
Es gilt im geschilderten Fall "rechts-vor-links",
aber im Regelfall soll eine Fahrspur nur in eine Richtung befahren werden.
Somit gilt für den "Rückwärtsfahrer" eine besondere Sorgfaltspflicht..!
Ich gehe davon aus, dass domino mind. ca. 33% der Schäden selbst hätte zahlen müssen, zus. kommt immer noch die Gefährdungshaftung oben drauf. also evtl. sogar 50%. Die Hauptschuld würde aber der Rückwärtsfahrer tragen.
Ich hab da ein ähnliches rechts-vor-links Beispiel. Ich versuchs mal zu erklären....hm kann man hier nicht malen??
Ich fahre an eine rechts-vor-links-Einmündung ran, die Straße kommt vonLINKS, ich will gerade aus, also habe ich Vofahrt!
Das Problem ist, dass aber meine Straßenseite zugeparkt ist...ich muss also auf die GEGENSEITE wechseln...nähere mich (wie schon beschrieben, von rechts an die Einmündung)
Das andere Auto biegt nach rechts in meine Richtung ab und hat ja auch Vorfahrt!
Normalerweise kann hier das gegnersiche (*rofl*) Fahrzeug "blind" reinfahren, da er
- rechtsabieger ist und
- rechts-vor-links gilt.
ABER ich komme von rechts und habe Vorfahrt...!!! Nur das das eben normalerweise nicht einzufordern ist, da ich ja meine Straßenseite habe!!
Noch ein Beispiel:
Einsatzfahrten mit Sondersignal (Blaulicht und Martinshorn), also Polizei oder Feuerwehr...
Hier muss sich der Fahrer an gar nix mehr halten, er darf alles, ABER auch hier gilt die besondere Sorgfaltspflicht. Das bedeutet, dass er durchaus haftbar wird.
Also immer aufpassen!!
Gruß BM RK
The Future is not set. --
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Hi
Ich glaube ihr hättet beide eine Teilschuld bekommen. Er darf nicht einfach rückwärts setzen, schon alleine nicht weil du nicht damit rechnen kannst das ein Fahrzeug auf der falschen Spur aus der Strasse kommt und du bist mit 30 eindeutig zu schnell um bremsen zu können wenn wirklich jemand aus dieser Strasse kommt.
30 darf man in der Strasse fahren, das heisst aber nicht das man mit 30 ungebremst an jeder rechts vor links Strasse einfach weiter fährt ohne sich zu vergewissern.
Also deshalb denke ich das beide Schuld bekämen.
Gruß Alexa
Beurteile einen Menschen nie nach seinem Lächeln.... manche Lachen nur um nicht weinen zu müssen.
