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Trennung in der ALGII Bedarfsgemeinschaft

 
 Gino
(@gino)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen,

meine Freundin hat sich von mir getrennt und sucht sich gerade ne eigene Wohnung bzw. wir wollen uns erstmal wohnlich trennen um unsre Gefühle für einander zu "ordnen". Da ich Geringverdiener bin erhalte ich ergänzendes ALGII. Meine Freundin hat außer Kindegeld kein Einkommen. Wir lebten/leben als sogenannte Bedarfsgemeinschaft, wo ich der Antragsteller war/bin und das Geld auf mein Konto kam.
Wenn sie nun ein Wohnungsangebot hat, wollen wir zusammen zu Jobcenter/ARGE, damit ich sie und unsern Sohn aus der Bedarfsgemeinschaft "rausschreiben" kann und sie einen eigenen ALGII Antrag stellen kann.
Jetzt das komplizierte und meine Frage. Wir wollen das 50/50 Wechselmodell durchziehen mit einer schriftlichen Vereinbarung. Zweitwohnsitz meines Sohnes soll meine eigene Wohnung bleiben. Was muß ich bzw. wir bei den Anträgen beachten und steht mir automatisch mit meinem Sohn, wenn er zur Hälfte bei mir lebt  mehr Wohnraum zu wie als Einzelperson? Welchen Einfluss hat das Wechselmodell bei Angaben auf Formularen wie z.B. alleinerziehend ja/nein, Unterhalt etc.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.02.2008 09:52
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Schade das ihr euch trennt, aber dennoch schön das ihr demnach zumindest als Eltern gut "funktioniert" u ihr euch auf das WM einigen konntet!

Allerdings sehe ich da ein klein wenig Hürden bei euch.

Denn das Problem wird bei euch sein, das eben offiziell, Behörden das WM nicht wirklich kennen, bzw. anerkennen.
U grad bei den ARGE`n gibt es da meist gern Probleme..
Letztendlich wird man nachfragen bei wem denn nun wirklich das Kind lebt, u entsprechend wird man einen von euch als AE dann ansehen u entsprechend berechnen.
Allerdings soll es ja gar die Fälle geben, die auch geschafft haben, das das WM bei der ARGE wirklich anerkannt wurde, allerdings wohl unter erheblichen Problemen..

Fakt ist jedenfalls, das ihr bisher eine BG wart, jetzt aber evtl. dein Einkommen, obwohl du vorher Geringverdiener warst, nun für dich alleine erstmal ausreichend ist u du somit kein zusätzliches ALG2 mehr bekommst (genaueres könnte man da nur mit genauen Zahlen sagen)
Sollte dir dennoch ALG2 noch zustehen, wird man dich sicher auf den zu großen Wohnraum hinweisen..gut in Anbetracht des WM, was aber wiederum die ARGE so nicht erstmal anerkennen wird wollen..

Umgekehrt wird es deiner Ex ergehen, sie wird sicherlich erstmal nicht ohne ALG2 dann auskommen (auch weil evtl. sie kein Unterhalt beziehen werden kann, schon vermutlich weil dein Einkommen hierfür evtl. nicht reichen wird), was wiederum da die Frage aufwirft wie groß bei ihr die BG ist, sie allein o mit Kind, was auch da wiederum ein Entscheidungskriterium für die Wohnraumgröße ist u ebenfalls für den Bedarf ansich..

Ein von dir, wenn sie denn sich dort als AE meldet, zu leistender KU, der dann fällig werden würde, weil hier eben die ARGE mit im Boot ist u das fordern wird das die KM KU fordert, würde auf den Bedarf  KM`s BG angerechnet..
Sofern du auch hier leistungsfähig wärst..(was evtl ja sein kann, da du nun "allein" dar stehst u nicht mehr als Geringverdiener gilst)

Also sofern hier die ARGE mit im Boot ist, wird ein echtes WM etwas problematisch..
Aber wie gesagt es soll vereinzelt schon durchgeboxt worden sein, bei den ARGE`n das WM ..

Dennoch das ganze wird etwas problematisch..

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2008 10:18
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus gino!
Ohne Dir zu nahe treten zu wollen, aber die"Ordnung in eure Gefühle" könnt ihr auch bekommen, in dem ihr weiter unter einem Dach lebt und nicht mit zwei Bedarfsgemeinschaften die Allgemeinheit zur Kasse bittet,
Stichwort: Ehe-/Partnerberatung, die unter anderem kostenlos (zumindest hier in Bayern) bei jedem LRA beansprucht werden kann.

Auf der anderen Seite scheint die Ordnung auf Trennung (zumindest aus Deiner Sicht) hinauzulaufen, sonst kämen nicht Deine Fragen zum WM:
KU gibt es keinen, wenn WM ausgebübt wird.
Alleinerziehend ist frau/man(n) meines Wissens bei WM nicht oder zumindest temporär.
Amtlich gemeldet ist das Kind bei KV oder bei KM, dorthin wird auch Kindergekd überwiesen.
Mit dem Wohnrum müsstest Du Dich am sinnvollsten mal mit der zuständigen ARGE in Verbindunng setzen.

Grüße ausm Süden
Marco
*edit: div. Korrekturen


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2008 10:19
 Gino
(@gino)
Schon was gesagt Registriert

Danke erstmal für die Antworten. Klingt alles kompliziert und ist es wohl auch.
Ich werde mal etwas genauer werden.

Meine Freundin hat sich nach langen Vorspielen einer glücklichen Beziehung entschlossen mir einen Tag vor Valentinstag zu sagen, dass sie nichts mehr für mich nach 9 Jahren Beziehung mehr empfindet.  Kam auch noch der Ex dazwischen, der ihr Gefühlschaos perfekt macht. Somit weiß sie eigentlich gar nicht so recht, was sie eigentlich will und hat es mir auch nicht eindeutig gesagt, ob es einen Neuanfang gibt, oder nicht. Andere Geschichte....
Sie will auf jeden Fall ne eigene Wohnung und daran kann und will ich nix ändern. Wenn sie das für ihre Selbstfindung braucht...

Ich denk mal, dass ich wegen meines Einkommens ca. 760 Euro Netto bei Vollzeitarbeit trotzdem auf ALGII angewiesen bin. Nur werde ich gezwungen sein meine Wohnung aufzugeben.

Mal sehen was die ARGE sagt, wenn wir da aufkreuzen. Mir wäre es auch lieber gewesen, wenn sie oder ich mich für ne Zeit woanders einquartiert hätten um "Nachzudenken".

Gruß,Swen


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.02.2008 11:45
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus gino!

Ich denk mal, dass ich wegen meines Einkommens ca. 760 Euro Netto bei Vollzeitarbeit trotzdem auf ALGII angewiesen bin. Nur werde ich gezwungen sein meine Wohnung aufzugeben.

Sehe ich nicht so, wenn das Kind erst mal bei Dir bleibt ... der Wohnbedarf (Zimmer für Dich und Zimmer für Kind) bleibt, lediglich die Anzahl der Personen in der Bedarfsgemeinschaft ändert sich...

Grüße
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2008 11:53
 Gino
(@gino)
Schon was gesagt Registriert

Servus gino!Sehe ich nicht so, wenn das Kind erst mal bei Dir bleibt ... der Wohnbedarf (Zimmer für Dich und Zimmer für Kind) bleibt, lediglich die Anzahl der Personen in der Bedarfsgemeinschaft ändert sich...

Grüße
Marco

Da ist ja der Haken. Sie will nicht, dass das Kind bei mir komplett bleibt und wegen meiner Arbeit geht es auch gar nicht. Auf 50/50 können wir uns einigen, aber wenn die ARGE da nicht mitspielt, werde ich wohl ausziehen müssen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.02.2008 11:59
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

Ich denk mal, dass ich wegen meines Einkommens ca. 760 Euro Netto bei Vollzeitarbeit trotzdem auf ALGII angewiesen bin. 

Naja, da würde ich mal eher sagen : "NEIN"

Damit dürftest du zumindest für dich allein deinen Bedarf decken!

Und dein Wohnraum müßte angemessen sein, bei einer Person ist das nicht viel.

Und leistungsfähig für KU wärst du wohl so nicht, allerdings könnte es dir passieren, das man dir nahe legt, einen Nebenjob anzunehmen, oder dir einen besser bezahlten zu suchen, um den KU sicher zu stellen..

Wie gesagt, beim WM, gibt es ansich keine KU Zahlungen, aber da bei euch die ARGE mit ihm Boot sein wird, wird das WM ein Problem werden...

U warum ist deine Ex so dagegen, das das Kind bei dir lebt? ..aber doch für ein WM? .. u meinst du nicht gar wenn ihr bewußt wird was das finanziell heißen könnte, das sie nachher noch kippt in ihrer Meinung?

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2008 14:10