Hallo an alle,
habe ein Schreiben bekommen das
"ich alles tun muss meine Arbeitslosigkeit zu beenden"
"ich mich verpflichte 25!!!!!!!!! Bewerbungen im Monat zu schreiben"
"ich mich verpflichte jede angebotene Arbeitsstelle anzunehmen"
"ich mich verpflichte Anzeigen aufzugeben in der Tageszeitung das ich eine Arbeitstelle suche"
Erstmal Infos:
Ich bekomme 923,10 Euro ALG1
ich bezahle 153,10 Euro Kindesunterhalt (soll ich bezahlen lt. Anwältin habe aber noch keine Aufforderung)
770 ist der selbstbehalt (wurde das 2008 nicht angehoben?)
so jetzt zu meinen fragen:
25 x Porto = 25x1,54 = 38,50 Euro
25 x Fotos = 25x4 = 100,00 Euro
250 x Drucke = 250x0,08 Euro = 20,00 Euro
25 x Umschläge = 25x0,20 Euro = 6,25 Euro
12 x Anzeige in TZ = 12x 6,80 Euro = 81,60 Euro
Aufwand für Bewerbungen = 246,35 Euro/Monat
Frage dazu: Kommt dieser Betrag auf meinen Selbstbehalt wieder drauf? (was ist dann mit dem KU) oder muss ich das von den 770 Euro abziehen?
Wenn ich arbeite ist mein Selbstbehalt lt. Anwältin 1100 Euro.
- Was ist wenn ich "nur" einen Job finde in dem ich 1100 Euro verdiene? dann bekommt meine Tochter keinen KU mehr aber ich bin meiner verfplichtung
nachgekommen die Arbeitslosigkeit zu beenden?
- Was heisst jede Arbeitsstelle annehmen? heisst das wenn ich als Strassenkehrer arbeiten kann für 800 Euro netto muss ich den Job annehmen obwohl ich
923,10 Euro ALG bekomme?
- Was passiert wenn ich einen niedriger bezahlten Job annehme und werde wieder Arbeitslos? dann bekomme ich ja noch weniger ALG. wie soll ich dann die
Kosten für die Bewerbungen bezahlen (ich frage mich eh jetzt schon wie ich das Geld aufbringen soll)
diese forderungen vom Gericht sind doch "gegen" das Kind?!?
Ein paar schnelle Infos wärend gut. Danke
Veni
Vidi
Vici
Hallo,
soweit ich weiss, kann man die Kosten für die Bewerbungen erstattet bekommen.
War jedenfalls früher so.
LG Polly
das Arbeitsamt erstattet dir pro Jahr 200 Euro.... das Arbeitsamt verlangt aber auch nur 6 Bewerbungen in 2 Monaten damit du den Anspruch auf ALG nicht verlierst. und das Arbeitsamt verpflichtet dich auch nicht einen schlecht bezahlteren oder nicht deinen qualifikationen entsprechenden Job anzunehmen solang du ALG1 bekommst.
Veni
Vidi
Vici
Moin einfachich,
da bin ich polly's Meinung. Mach Dich mal bei der arge schlau.
Heutzutage kannst du jedoch Bewerbungen problemlos per email schicken.
Der Arge musst Du jedoch bei Verlangen eine Liste mit den Firmen vorlegen, bei denen Du Dich beworben hast. Leichte bis mittelschwere
Excel -Ausführung reicht das meist. :yltype:
Betreffend der Online- Bewerbung brauchst Du erstmal nur ein "gutes" 😉 Foto.
Stelle Deine Zeugnisse möglichst in "Einer" PDF zusammen, damit du nicht zuviele Anhänge verschicken musst.
Achte auf die Größe der Anhänge! Zuviel ist nicht besser!
Mit Online Bewerbungen kannst du ne Menge Geld sparen und Du zeigst, dass du Computerversiert bist 🙂
"ich mich verpflichte Anzeigen aufzugeben in der Tageszeitung das ich eine Arbeitstelle suche"
Was ich das denn für ein Sch...(Selbstzensur) 😡
War ja letztes Jahr selbst betroffen, aber das hat man mir nicht vorgeschlagen.
Meine Güte, da könnt ich jetzt die Wand hochgehen. Hast Du in letzter Zeit von der Arge jeden Monat 25 Vorstelltermine bekommen?
Grummel!!
Viel Erfolg wünsch ich Dir!!!!!
Gruß
jo
die arge bzw. das arbeitsamt will das ja nicht.
Das Familiengericht fordert das 🙁
das mit den online bewerbungen habe ich auch schon gemacht. aber war bisher nur 2x gewünscht. von bisher insgesamt 60 Bewerbungen in 4 Monaten.....
Meine Bewerbungskosten die ich erstattet bekomme habe ich schon aufgebraucht (5 euro pro bewerbung = 40 Stück, da die nicht mehr wie 200 euro pro jahr erstatten)
Veni
Vidi
Vici
Moin ei07,
das Familiengericht? Was is das denn :puzz:
Mach dich doch mal auf den Weg zur Arge und leg denen mal das Schreiben vor, die werden Dir da hoffentlich helfen können. Irgendwas sinnvolles kriegen die wohl hoffentlich hin, Arbeit vermitteln jedenfalls nich ( grummel). Sorry :redhead:
Was will dir denn das Familiengericht, wenn Du dieser Aufforderung nicht nachkommst. Kürzen? Das würde die Arge sicherlich interessieren!
und mich auch.
Fahr am besten gleich morgen früh hin. Vermutlich wird es nicht so heiss gegessen, wie's gekocht wurde, aber wissen schadet nicht.
Kopf hoch
gruß
jo
Hallo
Also so abwägig ist da snicht, weil der EX von meiner jetztigen Frau muss auch pro Quartal etliche Bewerbung rein reichen, wenn er mal wieder Arbeitslos ist und kein KU zahlen kann.
Da er bis jetzt nur 6 Monate von 5 Jahren gezahlt hat finde ich das aber auch in ordnung so.
Hallo Einfachich,
ich kann nichts zur Auflage des Familiengerichts sagen, da ich da zu wenig Ahnung habe.
Aber vielleicht helfen Dir ein paar Tipps um die Bewerbungskosten etwas zu reduzieren, damit Du viele Bewerbungen losschicken kannst. Das ist ja auch in Deinem ganz eigenem Interesse. Denn AlG I wirst Du ja nicht ewig bekommen.
Gibt es die Möglichkeit die Bewerbungen bei den Firmen direkt abzugeben? Kann einen guten Eindruck machen und spart Dir die Portokosten.
Ich habe gute (teure) Bewerbungsphotos auf einem Farbkopierer kopiert, auf dem richtigen Papier sieht das super aus und reicht für Bewerbungen auch aus.
Es gibt auch die Möglichkeit bei einigen Photostudios sich das Photo digital mitgeben zu lassen. Dann kannst Du Dir das am Compi selbst ausdrucken und eventuell sogar direkt in die Bewerbung einbauen.
Sind schon Bewerbungsunterlagen von Deinen 40 bisherigen Bewerbungen wieder gekommen? Die kannst Du ja nochmal verwenden. Also die Zeugniskopien, Lebenslauf, Photos und Mappen. Spart auch Geld. Falls Du nur Absagen bekommen hast ,sprich die Firmen an, dass sie Dir die Unterlagen zurücksenden.
Statt Tageszeitungen würde ich eher das Internet nutzen, Jobbörsen etc.
LG Polly
Moin,
das sind die üblichen Schwachmaten-Ideen von Menschen, die im Namen des Volkes ihr eigenes Rechtsempfinden in die Welt pu... und sich auf ihrem Gehalt nach Stufe R 'n nettes EFH leisten.
Beantrage Heraufsetzung des SB um die nicht vom Amt übernommenen Kosten. Wenn schon, denn schon.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
