Scheidungstermin - ...
 
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Scheidungstermin - nein sagen möglich?

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 JJ
(@_jj_)
Schon was gesagt Registriert

aber stell jetzt bitte auch keinen Antrag auf GSR!!!!!!!!!!!!!! 😮

spielen wir das doch mal durch.
Sie stellt antrag auf ASR.
Wie sollte ich denn dann deiner Meinung nach reagieren? Auf die Verhandlung warten und nix tun?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.03.2004 13:37
(@bigbaer)

spielen wir das doch mal durch.
Sie stellt antrag auf ASR.
Wie sollte ich denn dann deiner Meinung nach reagieren? Auf die Verhandlung warten und nix tun?

bist Du ihr irgendwann in die Pedrullie gefahren. Das Kindeswohl beschränkt oder gar gefährdet durch Dein "Nein-Sagen"? z.B. grundsätzlich bei ärztlichen Eingriffen die nötig waren die Unterschrift verweigert, Ummeldungen verzögert durch Unterschriftsverweigerung, etc. Umgangsrecht missbraucht oder ignoriert?

Wenn nicht, lehn dich locker nach hinten, nimm dir evtl. einen Anwalt und wart der Dinge die da kommen mögen.

Bei einem Antrag auf "alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht" wäre ich schon vorsichtiger. Da brauchst Du einen Anwalt der Dich berät und zwar einen guten.

Nur denk immer dran, trotz toller Beratung hier: "Auf See und vor Gericht sind wir alle in Gottes Hand".

[Editiert am 17/3/2004 von bigbaer]


AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2004 13:50
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Jedenfalls keinen Antrag auf ASR stellen..absolut nicht!! Das sieht nur so aus wie : Wie du mir,so ich dir!

Und worauf willst du dann deinen Antrag auf das ASR begründen...weil sie ihn gestellt hat?? Das wäre nun absolut keine sinnige Begündung..

Im endefekt käme bei raus, das nachher aufgrund ihrers Verhaltens beide Elternteile nicht geeignet sind das ASR noch ein GSR auszuüben..

Wenn sie das ASR beantragt .. muß sie das auch vernünftig Begründen können .. u das müßtest du jetzt selber am besten wissen ob das so ist..hat sie keine Gründe..nur weil sie das eben so will, damit du nicht mitreden kannst..na weiß meinst du wohl was passieren wird..
Man wird sie in ihre Schranken weisen u es bleibt weiter beim GSR .. stellt sie ansich nur in ein völlig schlechtes Licht ..

Also stell nicht einfach einen Antrag auf ASR ..weil es die Ex tut ..
Und schon gar nicht weil du das gerüchteweise nur gehört hast das die KM das ASR beantragt hat .. gerüchteweise!!!!! Stell dir mal vor du stellst nur jetzt auf dieses Gerücht hin einen Antrag..na u dann ist dem nicht so was ist dann? .. zurückziehen?

Warum sprecht ihr nicht erstmal überhaupt miteinader über alles..!!!!!

Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2004 14:04
 coco
(@coco)
Rege dabei Registriert

Hi JJ,

bei meinem Freund war es so, vor etwa zwei Jahren, dass er zum Scheidungstermin geladen wurde. Als beide mit den Anwälten im Verhandlungszimmer saßen stellte Ex durch ihren Anwalt den Antrag auf das ASR.
Die Richterin war sauer, brach die Verhandlung sofort ab, die Scheidung wurde unterbrochen und seit dem schreiben wir uns hin und her wegen des Sorgerechts. Es ist noch nichts passiert. Keine Entscheidung, keine Scheidung.
Du hast also, sollte sie das ASR beantragen, genügend Zeit für einen Anwalt und eine scheinbar unendliche Schlammschlacht bezüglich deiner Person, dass du gar nicht so bist wie Exe dich dann die nächste Zeit beim Richter präsentiert.
Also warte erst mal ab und mach vorher nichts.

Gruß,
Coco


AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2004 14:17
(@Unbekannt)

Hallo,
die Frau meines Freundes hat Scheidung und Antrag auf Alleiniges Sorgerecht in einem gestellt. Das stand gleich alles so auch im SCheidungsantrag.

Der Scheidungstermin 1 kam. Es wurde mit keinem Wort der Antrag auf das Sorgerecht angesprochen.
Der Scheidugnstermin 2 kam. Es wurde immer noch nicht der Antrag von ihr auf das Sorgerecht angesprochen.

Er wird auch nicht angesprochen!!! Denn es gibt in Deutschland normaler Weisen kein alleiniges Sorgerecht mehr!!!! Beantragen kann jeder grundsätzlich erst mal alles. Was daraus wird????
Welche Begründung hat denn "FRAU" dazu???? Die will ich gerne mal hören. Sie haben KEINE BEGRÜNDUNG die das alleinige Sorgerecht befürwortet.

Geschieden sind sie zwar immer noch nicht, aber das hat andere Gründe................

Also mach dir doch kein Kopp über was, was vielleicht gar nicht beantragt wird. Und wenn...........wie will sie das schaffen?


AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2004 18:59
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey Unbekannt..

Denn es gibt in Deutschland normaler Weisen kein alleiniges Sorgerecht mehr!!!!

??? ... wie jetzt?..seit wann das denn??? ...das stimmt wohl überhaupt nicht..

:note:
Natürlich gibt es in Deutschland das ASR .. !!!

:question: :question: :question:

Welche Begründung hat denn "FRAU" dazu???? Die will ich gerne mal hören. Sie haben KEINE BEGRÜNDUNG die das alleinige Sorgerecht befürwortet.

äh..hm..?! :puzz: :cul: :knockout:
Na wieso haben sie (Frau) keine Begründung das ASR zu bekommen..da gibt es gar Männer die für ein ASR eine Begründung haben ...
Und die auch das ASR bekommen haben..wie eben auch Frauen.. naja die was bekomen haben was es ja eigentlich nicht mehr gibt?! :) ;) 😛 :puzz: :knockout: :hallucine: :cul:

Also das versteh ich nun nicht was du da sagen willst..aber das trifft wohl absolut nicht zu!

:note: Es gibt weiterhin das ASR u auch Gründe dafür dieses zu bekommen .. :note:

Allerdings wissen wir nicht die Gründe die die Ex von JJ hat für das ASR .. auf diese Antwort warten wir ja noch..

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2004 04:26
(@Unbekannt)

Hallo
sicher gibt es alleinige Sorgerecht noch!!!

Aber es ist eben nicht die REGEL!!!!!

Sicher kann sie es beantragen, können kann sie viel.

Sie wird es aber kaum bekommen ohne eine sehr gute Begründung. Überlege doch mal für dich welche Gründen GEGEN DICH als Vater sprechen. Was tust du, was dir Sorgrecht aberkannt werden kann?

Du bist doch sicher wegen der Kinder so nah wie möglich gezogen? Oder? Das spricht doch für dich und nicht gegen dich!

Nur DU kannst wissen mit welchen Begründungen sie vor Gericht gehen könnte. Gründe wie "Du bist ja nie da, dich interessieren die Kinder nicht" usw. zählt alles nicht. Das sind Aussagen die bestimmt hier jeder schon mal gehört hat.

Einfach nur mal so beantragen, weil man das Recht dazu hat IST NICHT. Sie wird es nicht einfach nur auf Antrag bekommen.

Ausserdem weißt du doch auch garn nicht ob sie es beantragen wird.
Mach dich nicht so verrückt


AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2004 06:57
(@Unbekannt)

Hey Unbekannt..

Wen meinst du jetzt mit der "Frage"..denke doch du sprichst da jetzt ehrer "JJ" an..oder???? :question:

WEil auf mich bezieh ich jetzt deine Fragen nicht wirklich ..

WEil ich wollt ja auch nur sagen das es das ASR sehr wohl gibt..

Und ich bin denk ich mal gar einer der doch wenigeren Väter die das ASR haben :note:

Allerdings hab ich manchmal sehr das Gefühl, das so einige KM schon sehr einfach das ASR bekommen .. u erst recht einfacher als ein Vater..denn einer Mutter mag man einfach aufgrund der Einstellung in den Köpfen vieler, eben der Mutter, auch wenn sie noch so viele Fehler macht oder sich total dem Kindeswohl entgegen verhält...oder sich gar nicht um sie kümmert und das GSR gar nicht mit ausübt, oder fähig dazu ist, wird es ihr ungern aberkannt, das Sorgerecht.

Und eine Mutter is da in den Köpfen auch der Richter eben eine Mutter die sich kaum Falsch verhalten kann u wird .. u bei einer Mutter eicht leider scheinbar oft die Begründung aus..der Vater würde sich nicht kümmern..

Also ein Vater sollte da immer am Ball bleiben ..

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2004 11:38
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

:exclams:
ups..nicht angemeldet war..u somit selber "unbekannt" war ;)

Also das mein Beitrag war ;-)

Hey Unbekannt..

Wen meinst du jetzt mit der "Frage"..denke doch du sprichst da jetzt ehrer "JJ" an..oder????

WEil auf mich bezieh ich jetzt deine Fragen nicht wirklich ..

WEil ich wollt ja auch nur sagen das es das ASR sehr wohl gibt..

Und ich bin denk ich mal gar einer der doch wenigeren Väter die das ASR haben

Allerdings hab ich manchmal sehr das Gefühl, das so einige KM schon sehr einfach das ASR bekommen .. u erst recht einfacher als ein Vater..denn einer Mutter mag man einfach aufgrund der Einstellung in den Köpfen vieler, eben der Mutter, auch wenn sie noch so viele Fehler macht oder sich total dem Kindeswohl entgegen verhält...oder sich gar nicht um sie kümmert und das GSR gar nicht mit ausübt, oder fähig dazu ist, wird es ihr ungern aberkannt, das Sorgerecht.

Und eine Mutter is da in den Köpfen auch der Richter eben eine Mutter die sich kaum Falsch verhalten kann u wird .. u bei einer Mutter eicht leider scheinbar oft die Begründung aus..der Vater würde sich nicht kümmern..

Also ein Vater sollte da immer am Ball bleiben ..

Gruß
Jens

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2004 11:40
 JJ
(@_jj_)
Schon was gesagt Registriert

Hi Gemeinde,

nun hab ich also den SCheidungsantrag bekommen. und meine Ex hat das ASR beantragt.
Ich schreibe mehr dazu im Sorgerechtsforum; hier das wohl etwas off topic.
Man liest sich und danke für die zahlreichen Infos.

[Editiert am 24/3/2004 von JJ]


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.03.2004 20:00




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