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(@scipio)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

Ich hätte mal eine Frage bezüglich den Antrag auf Przesskostenhilfe.
Wenn man sich das durchliest, kommt ein der Gedanke auf das man ja fast nix haben darf um es zu bekommen. Wie werden die Kinder da mit reingerechnet?
Wie hoch sind die Kosten eines Verfahrenspflegers. Mit was muß mann im allgemeinen rechnen.

Danke im vorraus
PHilipp


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.03.2004 15:10
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Scipio,

PKH soll auch Bürgern mit minderem Einkommen oder hohen (Schuld-)Lasten die Prozessführung ermöglichen. Es ist also eine Verquickung beider Situationen.

Die Kinder finden über den KU Berücksichtigung, gleichsam Miete, Darlehen und Vermögen. So kann PKH z.B. verwehrt werden mit dem Hinweis auf Vermögensaufzehrung. Ist auch irgendwie einsichtig.

Neben der vollumfänglichen PKH gibt es dann PKH auf Raten. Heißt, der RA bekommt sein Geld sofort in voller Höhe und der PKH-Empfänger zahlt in Raten an die Gerichtskasse zurück. PKH in Raten muss max. 72 Monate bezahlt werden. Ist die PKH bis dahin nicht getilgt, verfällt die Rest-Schuld.

Zu den Kosten der Verfahrenspflegers kann ich dir keine verlässliche Auskunft geben, außer, dass es keine Gebührenordnung gibt und nach Aufwand abgerechnet wird.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2004 15:23
(@scipio)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

Danke für deine schnelle Antwort, also muß man sozusagen sein ganzes Leben offenbaren. Werden auch von den Kinder die Sparbücher eingerechnet.

Philipp


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.03.2004 16:05
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

also muß man sozusagen sein ganzes Leben offenbaren

Wenn du es so sehen willst: Ja. Dient aber dem Schutz vor Missbrauch.

Werden auch von den Kinder die Sparbücher eingerechnet

Wie sagte Radio Eriwan immer so schön: Es kommt drauf an. Grundsätzlich erstmal nein. Wenn dort allerdings etliches an Vermögen durch die Eltern hingeschifft wurde, kann durchaus auch hierauf Rückgriff genommen werden. PKH-relevant ist ferner das Einkommen des neuen Ehepartners für den Fall von Rechtsstreitigkeiten aus der Vor-Ehe resultierend.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2004 16:10