Scheidungstermin - ...
 
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Scheidungstermin - nein sagen möglich?

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 JJ
(@_jj_)
Schon was gesagt Registriert

Hallo erstmal ;-)

bei mir steht in Kürze eine SCheidung an. Meine Frau hat die SCheidung eingereicht. Ich war noch bei keinem Anwalt, ich möchte erst mal abwarten, was sie in dem Scheidungsantrag alles angegeben hat. Gerüchteweise habe ich gehört, das man bei der SCheidungsverhandlung bei Gericht der Scheidung der Ehe widersprechen kann, solange 3 Jahre seit der Trennung nicht vergangen sind. Ist das richtig?

Grüße
J.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.03.2004 12:13
(@chriss)
Schon was gesagt Registriert

Durchaus eine Methode das ganze Verfahren zu verteuern.
Es finden sich sicher einige denen Du diese Mehrkosten
spenden könntest. Wenn nicht ich nehms....

Warum willst Du das rauszögern?


AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2004 12:17
(@bigbaer)

Hallo erstmal ;-)

bei mir steht in Kürze eine SCheidung an. Meine Frau hat die SCheidung eingereicht. Ich war noch bei keinem Anwalt, ich möchte erst mal abwarten, was sie in dem Scheidungsantrag alles angegeben hat. Gerüchteweise habe ich gehört, das man bei der SCheidungsverhandlung bei Gericht der Scheidung der Ehe widersprechen kann, solange 3 Jahre seit der Trennung nicht vergangen sind. Ist das richtig?

Grüße
J.

ich glaube Du erwartest von einem Scheidungsantrag ein bisschen viel. Da steht drin, "ich will die Scheidung", mehr nicht. Dann wird der Versorgungsausgleich durchgeführt. Dann wird gefragt ob etwas anhängig ist. Z.B. Umgangsrecht, Vermögensausgleich, Hausratteilung, Unterhalt etc. Das Anhängige bekommst Du allerdings bevor es vor Gericht geht zu hören/lesen.

Wenn Deine zukünftige Ex einen Anwalt hat, gibt es zwei Wege ohne Anwalt für dich. Entweder Du wartest der Dinge die da kommen, oder handelst. Das kann eine Einladung zur Mediation sein (warum wollt ihr euch um was streietn wo ihr gar nicht streiten wollt?). Das kann auch ein Meeting mit dem gegnerischen RA sein (kritisch aber auch möglich).

Deinen Ansatz finde ich zumindest gut (erst hören dann evtl zuschlagen). Viel Erfolg damit.


AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2004 12:25
 JJ
(@_jj_)
Schon was gesagt Registriert

Weil ich es meiner Fast-Ex zutraue, das sie das alleinige Sorgerecht für die beiden Jungs (9Jahre und 5 Jahre) beantragt. (Kurze Info:Wir wohnen nach der Trennung 2 km auseinander. Ich hab mir wegen den Jungs eine Wohnung gesucht, die nicht weit weg ist.)Sicher wird sie bis zum Termin darüber nciht mit sich reden lassen. Also denke ich, wäre ein "nein" erstmal eine Möglichkeit, Zeit für Diskussionen zu haben. Denn so einfach werd ich mir das Sorgerecht nicht nehmen lassen.
Wie gesagt, bisher ist das nur eine Annahme von mir. Ob sie es tut, weiß ich noch nicht.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.03.2004 12:28
 JJ
(@_jj_)
Schon was gesagt Registriert

HAllo Bigbaer,

klär bitte einen Unwissenden auf: was ist eine Mediation?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.03.2004 12:29
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin JJ,

sei willkommen in unserem Verbund.

Vielleicht gibt es ja Gründe, die Scheidung herauszuzögern, die sollten aber wirklich gut sein.

Bedenke, dass der (durchaus höhere) TU bis zur Rechtskraft der Scheidung zu zahlen ist und ferner du bei einer Scheidungsverhandlung einen eigenen RA brauchst.

Du könntest in der Scheidungsverhandlung vortragen, das Trennungsjahr sei nicht abgelaufen oder einfach nur "Nein" sagen. In beiden Fällen kannst du dir sicher sein, dass der Richter künftig dir eine besondere Aufmerksam schenkt und das ist auch nicht immer gut. Wenn es also keine wirklich keine tragenden Gründe gibt, dann verwerfe den Gedanken. Augen zu und durch.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2004 12:31
(@chriss)
Schon was gesagt Registriert

Das können aber zwei paar Schuhe sein.
Das eine lässt sich von dem anderen abkoppeln.

Auch glaube ich wäre es taktisch unklug, in Hinblick
auf ein gemeinsammes Sorgerecht, das von einem
diesem Lande entsprechendem Familiengericht
verhängt wird, bei der eigentlichen Scheidung
zu mauern...

Du trennst Dich von Deiner Frau nicht von Deinen
Kindern!!


AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2004 12:33
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mediation? Guckst du hier

Wieso befürchtest du den Antrag auf ASR? Ihr seid verheiratet, habt damit das GSR. Wenn es keine kindeswohlgefährdenden Gründe gibt, kann sie beantragen so viel sie will und keinen Erfolg haben.

DeepThought

[Editiert am 17/3/2004 von DeepThought]


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2004 12:34
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey JJ !

Also stimmt irgendwie .. es steht nicht mehr in einem Scheidungsantrag als:
Das sie sich , sprich deine Noch-Frau, scheiden lassen möchte von dir.

Ja nur was bringt es dir jetzt das es evtl die Möglichkeit gibt, die Scheidung 3 J. hinauszuzögern .. Ich geh mal davon aus das du dich nicht scheiden lassen möchtest von ihr .. sonst würde es ja ansich keinen Sinn machen die Scheidung hinaus zu zögern ..
Naja und erst mal muss das Trennungsjahr ja auch ersteinmal abgelaufen sein, damit die Ehe überhaupt geschieden werden kann ..
Und wenn du der Meinung bist das die Ehe noch „Sinn“ macht u das es noch Hoffnung gibt auf ein Zusammensein, dann sollte man diese Zeit nutzen ... um z.B. eine Ehe-/Familieberatungsstelle aufzusuchen ..

Allerdings es wird ja auch schon Gründe geben, warum sich deine Frau scheiden lassen will .. u wenn müsste da erstmal angesetzt werden.
Ich denke das doch da bei euch im Vorfeld schon einiges gelaufen sein wird !? Oder?

Aber warum interessiert es dich nun wirklich ob es diese Möglichkeit gibt .. die Scheidung so hinaus zu zögern ??

Wünsche euch mal alles Gute..

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2004 12:37
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

ups..also irgendwie hab ich da wohl was übersehen..da steht ja noch mehr..;-)

will ich ersmal doch lieber den Rest weiter lesen ..

Sorry


AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2004 12:39




(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

So zuende gelesen..

Eben ... nach der Scheidung belibt doch das GSR ...

Da müßte die KM doch schon wirkliche Gründe haben um das ASR zu beantragen u dises auch zugesprochen zu bekommen ..

Und scheinbar war das bisher nach deinen Aussagen ja auch noch kein Thema ...das sie das ASR haben will

Also du machst dir da glaub ich etwas unnötig Gedanken ... über etwas was nicht da ist..

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2004 12:43
 JJ
(@_jj_)
Schon was gesagt Registriert

Ich muß was klarstellen:
Gegen die Scheidung habe ich nichts. Eigentlich ist es eine unstrittige Scheidung. Zumindest haben wir keine Streitpunkte, die das Gericht klären muß. Es könnte also schnell gehen und da hätte ich nichts dagegen.
ABER: Sollte es stimmen, das sie das alleinige Sorgerecht beantragt, dann bin ich damit logischerweise nicht einverstanden.
Wie ist das rechtlich geregelt: Solange man getrennt lebt, hat man noch das gemeinsame Sorgerecht. Wie ist das nach der SCheidung, wenn man sich vorerst über das Sorgerecht nicht einigen kann?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.03.2004 12:45
(@bigbaer)

HAllo Bigbaer,

klär bitte einen Unwissenden auf: was ist eine Mediation?

ganz kurz?

Eine dritte Person beobachtet und moderiert ein Gespräch mit Euch um einen friedlichen Weg, mit friedlichen Einigungen zur Scheidung und danach zu erzielen. Er kann beratend wirken, muss nicht, darf aber auf keinen Fall irgendeinen bevorzugen oder überreden. Lass Dir also eine schriftliche Einladung zur Mediation vom Mediator geben oder zumindest ein Agreement, dass er/sie als Mediator teilnimmt. Frag mal beim sozialen Dienst in eurer Stadt nach, teilweise können die auch kostenlose Mediatoren vermitteln.

Das Ergebnis sollte eine Scheidungs- und/oder Scheidungsfolgevereinbarung sein, die für beide annehmbar ist.

Ich rate jedem an einer Mediation teilzunehmen und soviel wie möglich zu klären. Um den Rest kann man sich die Köppe einschlagen.

Sorgerecht? Dann musst Du schon was verbrochen haben, wenn Du das verlieren solltest. Im Gegenteil, sollte Deine zukünftige Ex das riskieren, könntest Du es sogar bekommen, wenn Du geschickt bist. GSR ist aber allgemein üblich. Es sei denn Du stellst Dich bei allen Entscheidungen Deiner Frau ohne Grund quer, allein aus Schikane. Da reagieren Richter äusserst sensibel drauf.

Übrigens, alles was mit dem Kind zu tun hat ist nicht an die Scheidung gebunden. Umgangs- und Sorgerechtsanträge kannst Du auch ohne RA jederzeit stellen.

[Editiert am 17/3/2004 von bigbaer]


AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2004 12:49
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Jetzt weiß ich, worauf du hinaus willst.

Früher gab es mal die Regelung ASR während des Trennungsjahres und Neuverhandlung anl. der Scheidung. Aber das ist seit1998 vom Tisch. Verheiratete haben das GSR und gut ist. Lediglich § 1671 BGB oder § 50a FGG würden Anwendung fiden.

BGB § 1671 Getrenntleben bei gemeinsamer elterlicher Sorge
(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur
vorübergehend getrennt, so kann jeder Elternteil beantragen, dass ihm das
Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge allein
überträgt.
(2) Dem Antrag ist stattzugeben, soweit
1. der andere Elternteil zustimmt, es sei denn, dass das Kind das 14.
Lebensjahr vollendet hat und der Übertragung widerspricht, oder
2. zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die
Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten
entspricht.
(3) Dem Antrag ist nicht stattzugeben, soweit die elterliche Sorge auf Grund anderer
Vorschriften abweichend geregelt werden muss.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2004 12:53
 JJ
(@_jj_)
Schon was gesagt Registriert

HAllo Bigbaer,

Sorgerechts-/Umgangsanträge können ohne Rechtsanwalt gestellt werden?
Hab ich das richtig verstanden?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.03.2004 12:54
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey JJ!

Was bezweckst du nun wirklich..

Was ist denn das Poblem..
Warum geht es denn um das ASR ..ist es nun ein Thema..will sie das opder nicht..oder willst du das ASR..

Ansonsten ist doch das GSR der normale Regelfall .. u tritt insofern ohne weiteres in Kraft..bzw..es bleibt wie während der Ehe weiter bestehen .. u ändert sich auch nicht durch eine Trennung oder Scheidung

Und ein Antrag muss beim GSR ja nicht mehr gestellt werden..denn das besteht ja..

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2004 12:59
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ach..und mach nicht den Fehler einfach "vorsorglich" einen Antrag auf Übertragung des ASR zu stellen...nur um diesen vielleicht vor deiner Ex gestellt zu haben..sofern du denskt das sie das tun wird...
Das ginge dann nach hinten los..


AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2004 13:01
 JJ
(@_jj_)
Schon was gesagt Registriert

ich bin für das GSR.
Von einer gemeinsamen Bekannten habe ich aber erfahren, das sie das ASR beantragt hat.Da ich dieser Information vertraue, gehe ich davon aus, das es wohl wegen des Sorgerechts ein Problem geben wird.
100% weiß ich das erst, wenn ich die Unterlagen vom Gericht bekomme. SChon klar. aber vorab bin ich eben am Informationen sammeln.

[Editiert am 17/3/2004 von JJ]


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.03.2004 13:10
(@bigbaer)

HAllo Bigbaer,

Sorgerechts-/Umgangsanträge können ohne Rechtsanwalt gestellt werden?
Hab ich das richtig verstanden?

Ja! Definitiv! Und zwar vor, während und nach der Scheidung.

Wenn Du dagegen einen Scheidungsantrag stellst, dafür brauchst Du einen RA.


AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2004 13:27
(@bigbaer)

aber stell jetzt bitte auch keinen Antrag auf GSR!!!!!!!!!!!!!! 😮


AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2004 13:29




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