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Scheidungskosten, Prozesskostenhilfe

 
(@claudia)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

nun muss ich mal in meiner Angelegenheit schreiben. Ich wurde letzten Freitag geschieden. Mir wurde, weil ich nicht viel verdiene Prozesskostenhilfe gewährt. Nun ist es so, dass ich vor zwei Jahren, als mein Ex und ich uns getrennt haben, einen Anwalt damit beauftragen musste, das Geld für mein Auto von meinem Ex zu beschaffen. Das ist auch gelungen. Der Anwalt ist derselbe, den ich jetzt im Scheidungsverfahren hatte. Müssten diese Kosten nicht auch in der Prozesskostenhilfe mit enthalten sein, oder ist es rechtens, dass er mir jetzt dafür eine Rechnung von gut 500 € stellt?

Gruß Claudia


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.04.2003 15:32
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich galube, es sieht nicht gut aus für Dich.

Eine Prozesskostenhilfe hat zur eingereichten Klage bzw. Klageerwiderung und für die ab dann entstehenden Kosten Gültigkeit.

Wenn Dein Anwalt keine Möglichkeit sieht, dass sein Engagement nicht vielleicht doch im Rahmen des Scheidungsverfahrens relevant war und die Kosten damit auch hierein gibt, bleibt Dir nur der Trost, die Kosten in Deiner Steuererklärung einfließen zu lassen.

Ob die Höhe des Honorares in Ordnung ist, kann auch die rectsanwaltskammer prüfen.

Liebe Grüße

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2003 20:54