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DeepThought
(@deepthought)
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Das Jugendamt als Erfüllungsgehilfe der Mütter für Umgangsaussetzung?

Ich erfuhr, dass meine Kinder zum dritten Mal durch Männer aus der Umgebung meiner Ex-Frau köperlich angegangen wurden (kein sexueller Missbrauch !!).

Die beiden ersten Fälle hatte ich telefonisch mit meiner Ex-Frau diskutiert. Der Wortwechsel war heftig, sie strafte die Kinder Lügen. Dabei sagt sie selbst doch immer 'Kindermund tut Wahrheit kund.' Aber das wollte sie hier nicht hören, weil es ja gegen sie ging.

Nun erfuhr ich am 17.11.2002 abends anl. eines Telefonates mit meinen Kindern, dass es ein weiteres Mal passierte. Daraufhin bat ich die Polizei am Wohnsitz meiner Kinder um Vermittlung zum Bereitschaftsdienst des Jugendamtes. Knapp eine Stunde später erhielt ich den versprochenen Rückruf. Ich erzählte, um was es mir ging. Auch ließ ich die Verhaltensauffälligkeiten, die ich in letzter Zeit beobachtete, nicht ungenannt. Der Bereitschaftsdienst versprach mir am Folgetag, Montag, den 18.11.2002, mit dem zuständigen Sachbearbeiter dieses zu besprechen. Ferner sollte ich dann ab 09:00 mit dem Sachbearbeiter selbst auch noch mal reden. Ich tat, wie mir empfohlen wurde.

Am Montag schilderte ich mein Anliegen, meine Sorgen und Ängste der zuständigen Sachbearbeiterin. Zunächst: Sie wußte gar nicht, dass meine Ex-Frau das alleinige Sorgerecht hat. Ferner kannte sie meine neue Anschrift nicht. Sie versprach mir, einen unangemeldeten Hausbesuch zu machen und mich anschließend anzurufen.

Und was passierte?

Richtig geraten: Der Hausbesuch fand letzte Woche statt, jedoch nicht unangemeldet. Sie rief einen Tag vorher an, dass sie mal vorbei käme. Sie ließ sich darüber aus, ich hätte wilden Alarm bei der Polizei gemacht, die Kinder müßten dringend da rausgeholt werden. Wenn dem so war, warum hat sie sich dann über drei Wochen Zeit gelassen mit ihrem Hausbesuch?

Sie sprach nicht mit den Kindern, nur mit meiner Ex-Frau und dem Kindermädchen. Und was kam dabei heraus? Nichts! Darüber hinausgehend sind mir Telefonkontake ab 18:30 Uhr nicht mehr erlaubt, da die Älteste (9 Jahre) anschließend so aufgewühlt sei. Damit sind mir Kontake in der Woche mit meinen Kindern nicht mehr möglich.

Ich spreche an dieser Stelle allen Beteiligten der anderen Seite meinen aufrichtigen Respekt aus für ein derartig destruktives und dem Kindeswohl zuwiderlaufendes Verhalten.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.01.2003 22:31
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Es ist Sonntag, der 12.01.2003. Die Uhrzeiger stehen auf 18:00. Ein vergeblicher Versuch, meine Kinder zu sprechen.

'Hallo hier ist J..., ich möchte meine Tochter sprechen.' sage ich am Telefon, nachdem meine Ex-Frau sich mit Namen meldet. 'Hast Du schon mit Frau Xy vom Jugendamt gesprochen?' kommt als Antwort. 'Ich versuche seit Wochen vergeblich sie zu erreichen. In der letzten Woche war sie nach Aussaqe einer Kollegin zudem krank." 'Du wirst mit keinem Kind sprechen, bevor das Gespräch mit Frau Xy nicht statt gefunden hat.' 'Was soll das denn?' 'Ganz einfach. Das Jugendamt hat gesagt, dass Du die Kinder weder sehen noch sprechen darfst, bevor ihr euch nicht unterhalten habt.' 'Sehe ich das also richtig, dass Du erneut den Umgang vereitelst?'
Tja, der Rest ist dann auch nicht mehr so wichtig, um hier wiederholt zu werden.

Fakt ist, es gibt eine Umgangsregelung, die zwischen den Anwälten vereinbart ist. Mal wurde sie von meiner Ex-Frau, mal von mir nicht in der Form umgesetzt. Im großen und ganzen hatten wir uns aber auf Flexibilität geeinigt.

Und nun das. Hat es etwas mit dem 'unangemeldeten' Hausbesuch zu tun. Ganz sicher. Ich bin sehr gespannt, was die Dame alles gesehen und vor allem zu hören bekam. Ich kenne die 'Sachverhaltsdarlegungen' meiner Ex-Frau zur genüge. Dies alles scheint dann dem Jugendamt die Macht zu geben, außergerichtlich das Umgangsrecht auszusetzen.

Dieses ist kein Rechtsstaat; es ist eine Bananenrepublik. Vertreten von Menschen, die noch so nah an Ihren Vorfahren sind, dass sie den Stammbaum, von dem sie abstammen anscheinend noch immer bewohnen.

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Themenstarter Geschrieben : 22.01.2003 22:33
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In zwei Beiträgen habe ich geschildert, wie der Umgang zu meinen Kindern boykottiert wird. Die Geschichte ist noch nicht zu Ende.

Die Vorgeschichte kannst du hier im Forum nachlesen.
Nach dem das Jugendamt Xy heute den versprochenen Rückruf nicht erfolgen ließ, sandte ich folgendes Fax an den Amtsleiter des Jugendamtes Xy (für die Kinder zuständig), Jugendamt Kiel (für mich zuständig) und meine Anwältin.

Erklärung:
Herr A ist der Amtsleiter des für meine Kinder zuständigen Jugendamtes.
Frau B ist die für meine Kinder zuständige Sachbearbeiterin des Jugendamtes
Frau C ist die Vertretung für Frau B
Frau D ist die für mich in Kiel zuständige Sachbearbeiterin des Jugendamtes Kiel
Frau E ist meine Anwältin

Sehr geehrter Herr A,

in meinem heutigen Telefonat mit Frau C habe ich meine Situation geschildert. Ich möchte ergänzen, dass wesentliche Sachverhaltsschilderungen dem Xy (Jugendamt Kiel), Frau D, vorliegen. Insofern beschränke ich meine Ausführen auf dort noch nicht bekannte Gegebenheiten.

· Am 28.11.2002 fragte ich bei Frau B nach, ob sie bereits Gelegenheit zu einem Hausbesuch hatte. Sie sagte, ein Kollege hätte mit meiner Ex-Frau per Telefon gesprochen und sie würde bald den Hausbesuch machen. Auf meine Nachfrage, wann ich mich wieder melden solle, sagte Frau B, sie würde auf mich zu kommen.
· Am 12.12.2002 erhielt ich ein Schreiben der Anwältin meiner Ex-Frau, dass ich diese bei der Polizei und dem Jugendamt angeschwärzt hätte.
· Am 16.12.2002 um 09:00 schaffte ich es, Frau B telefonisch zu erreichen. Da sie jedoch gerade einen Besuchstermin hatte, war der Zeitpunkt ungelegen und sie sagte mir, ich solle es gegen 11:30 nochmals versuchen. Mein Versuch um 11:30 war leider erfolglos.
· Seit diesem Tage versuche ich ohne jeglichen Erfolg Licht in das Dunkel zu bringen. Frau B war im Urlaub und später erkrankt.
· Am 24.12.2002 boykottierte meine Ex-Frau den telefonischen Umgang, in dem sie einen von ihr ausgehenden Streit provozierte. Nachdem ich mich darauf nicht einließ, legte sie kommentarlos auf.
· Am 31.12.2002 konnte ich mit meinen Kindern telefonieren.
· Am 05.01.2003 verweigerte meine Ex-Frau den telefonischen Umgang mit meinen Kindern mit der Begründung, Frau B hätte angeordnet, dass ich, solange das Gespräch mit Frau B und mir nicht statt gefunden hätte, ich meine Kinder weder sehen noch sprechen dürfe. In einem früheren Telefonat hatte meine Ex-Frau bereits gesagt, dass auf Geheiß von Frau B ich die Kinder nach 18:30 nicht mehr sprechen dürfe, da diese anschließend so aufgewühlt seien.
· Am 13.01.2003 erreichte ich Frau C, der ich den Sachverhalt schilderte. Frau C versuchte nach besten Kräften, sich zu informieren. Bedingt in der Erkrankung von Frau B gelang ihr dies leider nicht.
· Am 14.01.2003 rief mich Frau C an und teilte mir mit, dass sie in der Sache (für mich nachvollziehbar) nicht weiter käme. Ich sagte zu, dass ich diese eine Woche, bis Frau B wieder erwartet wird, noch aushalten könne.

Heute erfuhr ich durch Frau C, das Frau B noch immer krank geschrieben ist. Einen weiteren Aufschub kann ich in dieser Sache nicht akzeptieren.

Ich erwarte nunmehr ihre umgehende schriftliche Stellungnahme zu folgenden Fragen:
1. Mit wem hat Frau B anl. des Hausbesuches gesprochen?
2. Welche Ergebnisse sind in diesem Gespräch herausgearbeitet worden?
3. Hat Frau B bestimmt, dass ich nach 18:30 nicht mehr mit meinen Kindern telefonieren darf?
4. Hat Frau B bestimmt, dass ich die Kinder weder sprechen noch sehen darf, solange das Gespräch zwischen ihr und mir nicht statt gefunden hat?

Ich behalte mir ausdrücklich vor, rechtliche Schritte wegen Umgangsvereitlung oder Begünstigung/Anstiftung hierzu einzuleiten. Sollte sich der Sachverhalt tatsächlich so zugetragen haben, so ist durch Frau B ohne Beschluss des Familiengerichts, ohne meine Anhörung und ohne mich zu informieren das Umgangsrecht ausgesetzt worden. Die rechtlichen Konsequenzen dieses Handels können Sie sicherlich erkennen.

Sollte sich der Sachverhalt anders darstellen, so hat meine Frau unter Zuhilfenahme des falschen Zeugen Frau B den Umgang boykottiert. Auch diesen Sachverhalt werde ich dann rechtlich würdigen und Frau B wird von mir als Zeuge benannt werden.

Es entspricht deutlichst nicht dem Kindeswohl, dass seit dem 31.12.2002 der Umgang zu ihrem Vater unterbunden wird.

Mit freundlichen Grüßen

Kopie:
Jugenamt Kiel, Frau D
Frau RAin E


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Themenstarter Geschrieben : 22.01.2003 22:38
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Tatsächlich: Das Geschehen ist steigerungsfähig. Hier die Fortsetzung der Geschichte über amtlich angeordneten Umgangsboykott.

Sehr geehrte Frau Xy,

unser Telefonat vom 21.01.2003 gegen 17:10 Uhr fasse ich nachfolgend zusammen.

Es war Ihnen gelungen, im Laufe des 21.01.2003 mit meiner Ex-Frau zu telefonieren. In diesem Telefonat wurde Ihnen seitens meinen Ex-Frau bestätigt, dass Frau Z (MA des JA) den Umgang meiner Kinder zu mir ausgesetzt hat. Als Grund wurde Ihnen genannt, eine einvernehmliche Regelung im Umgang mit den Kindern erzielen zu wollen.

Meine Ex-Frau schilderte Ihnen exemplarisch den Sachverhalt, die Kinder hätten auf gepackten Koffern gesessen und ich hätte sie nicht abgeholt. Hierzu erwiderte ich, dass sich dieses auf den ersten Umgangskontakt im Januar 2002 bezog. Hierzu hatte ich über meine Anwältin, der Gegenseite antragen lassen, ich würde über das letzte Januar-Wochenende die Kinder zu mir nach Kiel nehmen wollen. Trotz Nachfragens wurde hierzu nicht geantwortet. Erst an dem Freitag, an dem ich die Kinder hatte holen wollen, erhielt meine Anwältin ein Telefax der gegnerischen Anwältin. Hierin wurde mein Vorschlag nicht angenommen. Statt dessen solle der Umgang am Samstag erfolgen und ich hätte diesen Tag mit meinen Kindern in Xyz (=Wohnsitz der Kinder) verbringen sollen. Auf Grund der abweichenden Vorstellungen kam es an diesem Tag nicht zum Umgang mit meinen Kindern. Ich hielt es für wenig sinnvoll, einen bitterkalten Januartag in Xyz zu verbringen, bei Karstadt auf die Toilette zu gehen, bei McDonalds das Mittagessen einzunehmen und in einem Schuhgeschäft evtl. vorhandene Spielgeräte zu benutzen. Hierzu stellt sich mir auch die Frage, wie die Kinder auf gepackten Koffern sitzen können, wenn mein Vorschlag beweisbar nicht aufgegriffen wurde und eine Übernachtung von der Gegenseite nicht in Betracht kam. In diesem Sinne ist der Vortrag meiner Ex-Frau ganz klar falsch.

Sie schlugen vor, einen Termin in Xyz zusammen mit meiner Ex-Frau zu machen, was ich ablehnte, da es eine außergerichtliche Umgangsvereinbarung gibt, Ich sagte Ihnen zu, mit meiner Ex-Frau Kontakt aufzunehmen, um das Thema Umgang zu besprechen. Es ist auch mein Anliegen, zumal in der Vergangenheit seitens meiner Ex-Frau die Telefonkontakte zu meinen Kindern häufig und völlig grundlos boykottiert wurden und mir künftige persönliche Kontakte aus finanziellen Gründen fast nicht mehr möglich sind. Letzteres trifft jedoch erst mit dem Schließen des Unterhaltsvergleich im November 2002 zu. Frühere Umgangstermine wurden beiderseits flexibel gehandhabt. (Anm.: Bei Bedarf kann ich eine Aufstellung zur Verfügung stellen.)

Sie führten ferner aus, ich solle Kontakt zu meiner Ex-Frau aufnehmen, um den nächsten Umgangstermin mit Kind 1 und Kind 3 abzustimmen. Auf meine Nachfrage, warum Kind 2 in dieser Aufzählung fehlt, antworteten Sie, Kind 2 wolle nicht. Gründe nannten Sie nicht.

Soweit zu unserem Telefonat.

Bedingt in den Erfahrungen der Vergangenheit werde ich jedoch nicht den persönlichen Kontakt zu meiner Ex-Frau zu diesem Thema herstellen. Da offensichtlich die außergerichtliche Vereinbarung mir keine Rechtssicherheit bietet, werde ich eine gerichtliche Umgangsregelung anstreben. Ich denke, so eine bessere Handhabe im Falle des fortgesetzten Nach-Lust-und-Laune-Boykotts durch meine Ex-Frau bzw. durch grundlose Aussetzung durch das Jugendamt erreichen zu können. Im Zuge der aktuellen Lage und der mir nur sehr eingeschränkt möglichen Kontakte zu meinen Kindern bin ich auf Kontinuität und rechtliche Verlässlichkeit angewiesen. Diesen Zustand werde ich nur mit einem gerichtlichen Beschluss erreichen können.

Ungeachtet des Zeitablaufs zur Herstellung eines gerichtlichen Beschlusses werde ich umgehend den nun 'erlaubten' telefonischen Umgang mit meinen Kindern wieder herstellen und pflegen.

Mit freundlichen Grüßen

Kopie: Jugendamt Kiel
Frau RAin Xy
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Es ist ja klar, was als nächstes folgt: Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau Z, die amtlich den Umgang meiner Kinder zu mir ausgesetzt hat. Soweit zum Thema Kindeswohl.

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Meinen aufrichtigen Dank!

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Themenstarter Geschrieben : 22.01.2003 22:40
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Ich hatte ja dem Amtsleiter des Jugendamtes geschrieben und zur Stellungnahme bzw. Beantwortung meiner Fragen aufgefordert.

Siehe hier.

Dieser Herr hatte es jedoch nicht für nötig befunden, in irgendeiner Weise zu reagieren. Also ließ ich über meine Anwältin per 20.02.2003 (also einen Monat nach meinem Schreiben) nachfragen lassen mit Fristsetzung auf 10 Tage später. Am 17.03.2003 ließ sich das Jugendamt dann doch tatsächlich dazu herab, mir zu antworten.

Schreiben 2003 03 17

Ich war beim Lesen dieser Zeilen erschüttert und über alle Maßen enttäuscht. Mal sehen, welche Reaktion ich auf meine Stellungnahme bekomme, wenn überhaupt.
---------
18. März 2003
Umgangsrecht

Sehr geehrte xxxxxxxxx,

mir liegt beigefügtes Schreiben meiner Rechtsanwältin vor.

Um meine Gedanken gleich vorwegzunehmen und Sie auf den weiteren Verlauf dieses Schreibens einzustimmen, bringe ich zum Ausdruck, dass sich in dieser Sache unglaubliche Lügengebilde aufzeigen und Märchen nicht hinnehmbaren Ausmaßes erzählt werden.

1. Der Hausbesuch fand keineswegs unangemeldet statt. Gemäß Aussage meiner Ex-Frau gegenüber meiner Stiefmutter, Frau xxxxxxxx, hat meine Ex-Frau extra einen Tag Urlaub genommen, weil Frau xxxxxxxxx sich anmeldete. Ferner sagte Frau xxxxxxxxxx selbst zu mir in einem Telefonat, dass zuvor ein Kollege telefonischen Kontakt zu meiner Ex-Frau aufgenommen hatte und dass der Besuch nicht unangemeldet war.
2. Ich habe nie behauptet, meine Kinder seien verstört, verängstigt oder vernachlässigt. Meine Sorge und Bitte um Hilfe basierte auf der dritten körperlichen Züchtigung eines meiner Kinder durch einen Mann aus dem Umfeld meiner Ex-Frau.
3. Mir gegenüber ist niemals ein Gesprächsbegehren meiner Ex-Frau erwähnt worden.
4. Mir gegenüber ist niemals eine Idee geäußert worden, wie das Umgangsrecht auf Grund meiner engen finanziellen Situation anders gestaltet werden könnte. Insofern kann ich mich hierzu auch nicht geäußert haben. Änderungsvorschläge wurden von mir an meine Ex-Frau herangetragen. Die Zustimmung hierzu liegt noch immer nicht vor.
5. Dass seitens des Jugendamtes die Kontakte zu den Kindern befürwortet werden, werte ich nicht als generöse Geste, sondern als Ihre Aufgabe. Die zeitliche Angemessenheit der Telefonkontakte war bislang für bis 18:30 Uhr gegeben. Nach dem Besuch von Frau xxxxxxxxxxx plötzlich nicht mehr.
6. Wenn nicht Frau xxxxxxxxxx den Kontakt zu meinen Kindern unterbunden hat, so lügt entweder Frau xxxxxx oder meine Ex-Frau. Denn auch Ihnen, sehr geehrte Frau xxxxxxxx, gegenüber hatte meine Ex-Frau diesen Sachverhalt in einem Telefonat zwischen Ihnen beiden am 21.01.2003 ausgeführt. Nun kann ich mir aussuchen, wer lügt und mir weitere Schritte überlegen. Die Leidtragenden waren die Kinder, die auch zu Weihnachten nicht mit Ihrem Vater telefonieren durften.
7. Ich bin auch für verlässlichen Umgang mit den Kindern. Nur muss ich nebenbei auch Geld verdienen, um den horrenden Unterhaltsforderungen gerecht zu werden. Eine Panne kann ich mir nicht leisten.

Mein Resümee sieht so aus:
1. Schenke ich den Aufzeichnungen von Frau xxxxxxx und den Schilderungen von Frau xxxxxxx Glauben (Punkt 1. ist beweisbar durch die Zeugin xxxxxxxxxx falsch), so hat meine Ex-Frau unter Vorspielung falscher Tatsachen mir dauerhaft und bösartig den Umgang zu meinen Kindern verwehrt. Sie hat somit beweisbar unter Hinzuziehung der Zeugin xxxxx gegen § 1684 Abs. 2 BGB verstoßen. Aber darüber spricht man ja besser nicht, geschweige denn, gebiete dem Einhalt.
2. Schenke ich den Ausführungen meiner Ex-Frau Glauben (was mir auf Grund meiner vielfältigen Erfahrungen schwer fällt) so hat Frau xxxxxxxx ohne mich zu informieren, ohne mich anzuhören und ohne richterlichen Entschluss den Umgang ausgesetzt. Den von mir gesuchten Kontakten ist sie ausgewichen. Als Zeugin zu dieser Darlegung würde ich meine Ex-Frau als auch Sie persönlich nennen.
3. Meinem eigentlichen Anliegen, der wiederholten körperlichen Züchtigung durch Männer aus dem Umfeld meiner Ex-Frau, wurde kein Interesse geschenkt.
4. Meine Schreiben vom 20.11.2002 an das Jugendamt Kiel, Frau xxxxxxxx, vom 20.01.2003 an das Jugendamt Hildesheim, Herrn xxxxxxxx und vom 22.01.2003 an das Jugendamt Hildesheim zu Ihren Händen rufe ich dringlich in Erinnerung.
5. Meine Ex-Frau unterlässt es vorsätzlich, mich über wichtige Ereignisse im Leben meiner Kinder zu informieren. So geschehen am Beispiel der Taufe meiner ältesten Tochter am 25.01.2003.

Erschreckend für mich ist, wie das Jugendamt, zuständig für die Vertretung von Kindesinteressen, diesem Treiben tatenlos zusah. Wenngleich ich Ihren Einsatz persönlich sehr schätze und Ihnen gegenüber dies hoffentlich in geeigneter Form zum Ausdruck gebracht habe, so gewinne ich den Eindruck, das Jugendamt Hildesheim steht mehr für die Vertretung der Mütterinteressen ein und räumt die Väter aus dem Weg, das Kindeswohl definiert sich über den Mütterwillen.

Auch wenn die von Frau xxxxxxxxx vorgefundenen Lebensumstände nicht das von ihr gewohnte Ausmaß zeigten (was ich auch nie anders behauptete), so hat Sie auf Grund meiner Schilderungen und genossener Schulungen und Ausbildungen einen tieferen Blick zu werfen. Ihre originäre Aufgabe ist es, für das Wohl von Kindern zu sorgen. Versuchen Sie künftig, diesem Grundsatz gerecht zu werden.

Ich für meine Person werde es in absolut keinster Form zulassen, dass meine Kinder zwischen den Fronten zerrieben werden und die Folgen von Lügen, Desinteresse und Fehleinschätzungen zu tragen haben. Seien Sie sich versichert, dass ich den letzten rechtlichen Schritt noch nicht gegangen bin und weiteren Geschichten aus dem Märchenland in aller Entschlossenheit entgegentreten werde.

Mit freundlichem Gruß

Anlage: Schreiben von Frau RAin xxxxxx vom 17.03.2003

Kopie: Jugendamt Kiel, Frau xxxxxxxxxx
Frau RAin xxxxxxxxxxxxxx
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Ich hatte über meine RAin per 20.02.2003 bei meiner Ex-Frau Umgang für die Sommerferien vorgeschlagen. Bis heute erfolgte keine Reaktion.

Na, was meint ihr, was als Nächstes passiert?


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Themenstarter Geschrieben : 21.03.2003 22:44