.... also ich habe gerade meinen Antrag auf UGR vorliegen und da hängt ne nette Gebührennote vom RA über 473,92 Euronen mit dran. Streitwert auch 3.ooo Euro. Der obige Betrag gliedert sich auf in:
- Geschäftsgebühr, §§ 2,13 Abs. 1, 14 Abs. 1 RVG i.V.m Nr. 2300 VV RVG Gebühr 245,70 €
- anzurechnen sind gem. Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG Geschäftsgebühr - 122,85 €
- Verfahrensgebühr, §§ 2, 13 Abs. 1 RVG i.V.m Nr. 3100 VV RVG Gebühr 245,70 €
- Dokumentenpauschale Gebühr 40,00 €
zzgl. Märchensteuer......
In der Anklageschrift steht auch
"Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben"....
kann mir mal jemand sagen was es damit aufsich hat ? Auf PKH habe ich keinen Anspruch und muss die Rechnungen natürlich blechen....
Danke und viele Grüsse
Melmi
Life is a Rollercoaster 😉
Hallo Melmi,
"die Kosten werden gegeneinander aufgehoben" ist ein "Klassiker" (=Standard) im Familienrecht.
Das heißt: Jeder zahlt seinen Anwalt selbst, die Gerichtskosten jeder Verfahrensbeteiligte zur Hälfte.
Bekommt eine der beiden Parteien PKH, muss diese Partei die Anwalts- und Gerichtskosten nicht oder in Raten zurückzahlen.
Richte dich noch auf zusätzliche 133,50 € Gerichtsgebühren ein.
Gruß
Martin
DANKE Schmusepapa :thumbup: Wenn ich dafür meiner ex einen vor den Latz knallen kann ist das gut investiertes Geld :rofl2:
Hatte heute Nachmittag meine Tochter für ein paar Stunden zum Weihnachtsmarkt und die KM war irgendwie anders als sonst.... vielleicht liegts an meiner UGR Klage die eingegangen ist..... :rofl2:
Schönen Abend euch allen und kämpft weiter ! Unsere Kids werden es uns irgendwann danken, davon bin ich fest überzeugt !
LG
Melmi
Life is a Rollercoaster 😉
