Mahlzeit,
habe gestern hier im Forum über den "Erfolg" von solchen Beschwerden gelesen und kann auch nur davon abraten:
Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Mitarbeiter des Fachbereiches Jugend und Soziales, Herrn
Sehr geehrter Herr C
mit Datum vom 19.07.2004 haben Sie sich im Wege der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Mitarbeiter des Fachbereiches Jugend und Soziales, Herrn, gewandt.
Der von Ihnen dargestellte Sachverhalt wurde zwischen dem Mitarbeiter und deren Vorgesetzten erörtert. Nach Prüfung des Ihrer Beschwerde zugrundeliegenden Sachverhaltes ist die Beschwerde sowohl im Sinne einer Dienstaufsichts- als auch Fachaufsichtsbeschwerde als ungerechtfertigt zurückzuweisen.
Als Kindesvater sind Sie Ihrem Kind ***-**dem Grunde nach unterhaltspflichtig. Ihrer Unterhaltspflicht sind Sie seit Bestehen der Beistandschaft nach meinen Feststellungen freiwillig nicht nachgekommen. Die Vorgehensweise des Beistandes entspricht den Verpflichtungen aus der Aufgabenstellung und ist nicht zu beanstanden.
Widersprüche gegen die ablehnende Entscheidung der Agentur für Arbeit wurden nicht eingelegt. Strafanzeige wurde ebenfalls nicht erstattet. Die konsequentesten und legitimen Wege des Beistandes wurden daher mit Rücksicht auf Ihre persönlichen Verhältnisse nicht beschriften.
LG Jochen
Realname entfernt. Die Mystiks
Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis
