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Prozesskostenbeihilfe zurückzahlen ?

 
 Mabe
(@mabe)
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Guten Morgen,
Meine Frau hat im September die Trennung in die Wege geleitet, ich bin ausgezogen. Anwälte sind im Spiel und ein zweiter Gerichtstermin im Februar der Unterhalt festlegen soll. Sie hat gar kein Einkommen und Prozeßkostenbeihilfe erstattet bekommen. Nun ist sie am machen und am tun damit die Ehe wieder funktioniert. Wenn wir uns jetzt wieder finden sollten, habe ich die Befürchtunng das ich die Gerichtskosten zahlen muss und vermute auch das ich dann die Prozeßkostenbeihilfe zahlen muss. Stimmt das? Kann man ungefähr sagen was ein Ehevertrag kostet ? Es soll nur Unterhaltsverzicht und Eigentum der Möbel/Auto festgelegt werden Wo finde ich Informationen wie der aufgebaut ist? ** Hm vorher lesen .... Deep hat ja ne Menge über Eheverträge zusammengestellt.. ** Bliebe noch die PKH und Gerichtskosten zu klären ....

[Editiert am 11/1/2005 von Mabe]


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.01.2005 11:01
(@Melly)

Hallo Mabe,

es ist so, daß man bis zu 5 Jahren geprüft werden kann, ob man wieder "flüssig" ist und die PKH zurück zahlen kann.
Nach 5 Jahren ist aber Ruhe.

Wenn Ihr Euch wieder verträgt, kann es natürlich sein, daß Ihr die Kosten zurück erstatten müßt, da Dein Einkommen dann ja dazu gezählt wird.

Was ein Ehevertrag kostet, hängt von den Werten ab!

Gruß
Melly


AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2005 12:31
 Mabe
(@mabe)
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Hmpf Hab ich mir schon gedacht. Wird mega teuer der Blödsinn..... Wollen mal schauen wie das ausgeht.... Danke erstmal


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.01.2005 23:27
 Mabe
(@mabe)
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Die Frau ist wie gesagt arbeitslos. Es existieren 2 Kinder 8,10 Jahre. Wenn man einen Ehevertrag aufsetzt, kann man da überhaupt vereinbaren das die Frau auf Unterhalt verzichtet oder bekommt man das gar nicht durch ?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.01.2005 00:58
(@purpur)
Schon was gesagt Registriert

Ich habe im Laufe des Scheidungsverfahrens erklärt, dass ich auf Unterhalt verzichte. So stand es im Antrag drin und somit war diese Sache dann geregelt.
Wir hatten 3 Monate vor meinem Auszug einen Ehevertrag aufgesetzt und Gütertrennung vereinbart. Bei uns ging es auch um ein Haus und ich habe da auf alles verzichtet, im Gegenzug wurde ich im Innenverhältnis von der Zahlung der Raten befreit. Der ist ca. 1,5 Seiten lang und hatte ihn 600€ gekostet.

Gruß
PurPur


AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2005 11:03
(@cappie)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

vereinbaren kann man alles in einem Ehevertrag. Nur wenn ein Bestandteil nichtig ist, sind auch die anderen Vereinbarungen hinfällig. Der ganze Vertrag ist dann sittenwidrig.

Da ein gesetzlicher Anspruch auf Betreuungsunterhalt für minderjährige Kinder besteht, kann man diesen nicht per Vertrag ausschließen. Man kann nur hoffen, dass, wenn man einen Verzicht vereinbart hat, die Ex sich auch dran hält, einen rechtlichen Anspruch hättest Du aber nicht.

Gruß Cappie


AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2005 12:12
 Mabe
(@mabe)
Zeigt sich öfters Registriert

Gibt es in diesem Staat nicht irgendwie die Möglichkeit sich abzusichern ? Ich bin das zweite mal ausgezogen. Der ganze Spaß kostet jetzt schon richig Geld., auch wenn wir uns wieder finden. Wenn ich noch einen dritten Versuch starte ( was sind die Gründe hierfür? die finanzielle Seite, das ich 2 Kinder Habe die zu meinem Leben gehören und die meiner Meinung nach sonst den Bach runter gehen), dann möchte un d muss ich mich doch irgendwie absichern können. Meine Frau unterschreibt einen Ehevertrag, verzichet darin auf Unterhalt für sich bei Trennung, und später wird alles trotzdem als null und nichtig erklärt wenn ich Pech hab? Was gibt es da für Möglichkeiten ? Ich glaub ich wander aus... :exclam:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.01.2005 13:29
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Mabe!

Meine Frau unterschreibt einen Ehevertrag, verzichet darin auf Unterhalt für sich bei Trennung, und später wird alles trotzdem als null und nichtig erklärt wenn ich Pech hab?

Na ganz so ist es wohl nicht. Verträge werden gemacht, damit später alles geregelt ist, oder? Wenn dein Ehevertrag "nur" mit einer Verzichtserklärung des EU bestückt ist und ein paar kleine Dinge der Sachgegenstände enthält, kannst du dich immer darauf berufen.

Damit aus dem Vertrag kein sittenwidriges Papier entsteht, empfiehlt sich der Gang zum Anwalt und/oder Notar. Die passen dann schon auf, dass alles glatt läuft. Klar, kostet erstmal was, aber lieber so, als hinterher die große Pleite. Dann kannst du wirklich auswandern...

Da gab es doch mal ein BGH-Urteil zu Eheverträgen. Ich glaube, es betraf die Sittenwidrigkeit?

Tschau
Nico

[Editiert am 12/1/2005 von Papa Nico]


Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2005 14:32
(@Melly)

Für einen Ehevertrag braucht man grundsätzlich einen Notar.
Den Anwalt würde ich nicht zu Rate ziehen, da man dann doppelt bezahlt.
Der Notar muß neutral erklären, das Für und Wider für beide Parteien aufzeigen.

Übrigens schützt ein Ehevertrag nur bedingt vom Unterhalt.
Sollte die Frau/der Mann nach der Scheidung zum Sozialfall werden und den Gang zum Sozialamt gehen, gilt der Vertrag nicht, da der Vertrag nicht zu Lasten des Staates geschlossen werden kann.

Gruß
Melly


AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2005 15:03