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PKH

 
(@eddie)
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Hallo zusammen,

nun ist es gut ein jahr her, das ich zu hause ausgezogen bin. eigentlich läuft alles prima, ich darf die kinder sehen, wann ich will, habe eine neue partnerin und verstehe mich mit meiner frau auch sehr gut. es gibt keine reibereien (ein paar kleine) mit meiner frau, die auch einen "übergangspartner gefunden hat, mit dem ich auch gut klar komme. meine partnerin versteht sich nach anfänglichen problemen auch immer besser mit den knirpsen und alles in allem funktioniert es gut. der kontakt zu den kindern ist sehr gut. denke zwar täglich an die beiden, aber ich denke das geht jedem hier im forum so. nun zu meiner eigentlichen frage:

jetzt nach einem jahr ist es nun soweit, ich möchte endlich einen schlußstrich ziehen und mich ganz auf das neue leben vorbereiten und die scheidung einreichen.

jetzt ist es aber wie immer in einer trennung, das die ganze sache bisher ein haufen geld gekostet hat: neue wohnung, neue möbel etc. zwischenzeitlich musste ich auch beruflich ein paar finanzielle einbußen hinnehmen (insolvenz und verlust von reisekosten). deshalb meine idee um die kosten für die scheidung so gering wie möglich zu halten möchte ich die möglichkeit von pkh nutzen. da mein einkommen zu groß ist, kann ich das nicht beantragen. was ist aber wenn meine frau die scheidung einreicht, wir einen verwandten anwalt einschalten und ich keinen anwalt nehme? meine frau hat einkommen auf 20 stunden basis und sonst nichts. sie muss also mit ca. 700 € + KG auskommen, die kosten für das haus inkl. versicherung trage ich. ich habe keine ahnung wo die grenzen für pkh liegen und wie sich das errechnet.

vielleicht kann jemand helfen.

viele grüße eddie

PS: das forum hat mir in diesem jahr viel geholfen einiges zu verstehen und es hat mir auch gezeigt, das ich mit meinem schicksal gut dran bin. toll das ihr soetwas aufgebaut habt und das hier auch so viel klasse menschen sind. danke


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2005 14:12
(@Melly)

Hallo Eddie,

fein, daß es bei Euch so super klappt und das nicht in einen Rosenkrieg ausartet.

Nunja Deine Frau kann PKH beantragen, keine Frage.
Aber sie sollte nicht vergessen, daß sie 5 Jahre lang die PKH-Geisel im Rücken hat und sollte sie wieder heiraten und der Mann vermögend sein, zahlt sie die zurück.

PKH heißt aber deswegen nicht, daß Du kostenlos aus der Sache raus kommst.
Zu einer Scheidung braucht man zum Glück nur einen Anwalt, wenn man sich denn einig ist.
Durch die PKH wird der abgedeckt.

Aber Du ohne PKH mußt die Gerichtskosten selbst tragen, die errechnen sich aus dem Streitwert.
Gruß
Melly


AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2005 15:05
(@eddie)
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danke melly für die antwort.

gruß

eddie


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2005 15:11
(@steph)
Zeigt sich öfters Registriert

Halllo,

wie ich auch schon in einem anderen Thread heschrieben hatte, wäre ich hochgradig vorsichtig bei dieser Sache "Wir nehmen nur einen Anwalt". Denn nicht "wir" nehmen den Anwalt, sondern eine Partei nimmt den Anwalt, die andere nicht.

In den meisten Fällen (ich sage nicht "in allen"!!!!) gibt es früher oder später doch Streitereien um Unterhalt, Versorgungsausgleich, Umgang... Dann hat die eine Partei den kostenlosen Anwalt, die andere nicht.

Das wäre an sich ja nicht so schlimm (weil nicht anders als ganz ohne PKH). Aber: Es ist meines Wissens nach nicht so, dass die PKH die gesamten Kosten für den Anwalt trägt, sondern eben nur einen Teil. Den Rest müssten sich die Parteien dann teilen. Braucht die eine Partei dann noch einen Extra-Anwalt, weil's Zoff gibt, trägt sie die ganzen Kosten für den eigenen, sowie die anteiligen Kosten für den gegnerischen Anwalt.

Wie gesagt, so kenne ich es, kann sein, dass ich falsch informiert bin.

In jedem Fall wäre ich aber ebenfalls sehr vorsichtig bei der Wahl eines verwandten Anwalts. Kann unter Umständen für die zwischenmenschliche bzw. verwandtschaftliche Beziehung ganz übel aussehen.

Steph


Irgendwie kommen wir da durch!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2005 22:19
(@Melly)

Hallo Steph,

les mal das Eingangsposting.
Die Beiden sind sich absolut einig eine billige Scheidung zum Laufen zu bringen.
Unterhalt ist geregelt, jeder hat seine eigene Wohnung und alles andere wie Hausrat etc ist geregelt.
Umgang klappt prima.
Da frag ich mich, warum er bitte nen Anwalt nehmen soll?
Es gibt auch Scheidungen, wos ruhig abgeht und die beiden Parteien sich einigen können.
Einen Glückwunsch an die Leute, die das schaffen.

Gruß
Melly


AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2005 23:22
(@eddie)
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hallo steph,

melly hat recht, so wie es zur zeit aussieht, läuft alles gut. wir haben beide die trennung irgendwie gewollt und das mit den kindern funktioniert wirklich gut. die beiden haben ihr umfeld behalten, meine eltern sehen die kleinen genauso oft wie ihre mutter und es wird weder über mich bei ihr noch über sie bei mir gesprochen wenn die kleinen da sind.

ich weiss auch aus anderen erzählungen, das alles lange gut gelaufen ist und irgendwann der krieg bekonnen hat, deshalb will ich jetzt auch die scheidung so lange alles friedlich ist. es geht mir halt nur darum geld zu sparen, bzg. des unterhaltes zahle ich jetzt schon mehr als ich müsste, werde das auch weiterhin machen, damit die kleinen im haus bleiben können. ich möchte allerdings den unterhalt berechnen und festlegen lassen, dann zwar trotzdem mehr zahlen, aber natürlich als freiwillige zuwendung. meine frau arbeitet wie beschrieben und ich glaube wirklich das es gut geht. nichts desto trotz bin ich natürlich vorsichtig.

eddie


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.01.2005 00:28
(@eddie)
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es fehlt das wort "schlecht" bei den weder bei mir noch bei ihr ..... also wir gehen friedlich miteinander um.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.01.2005 00:39
 AJA
(@aja)
Registriert

Hallo eddie,

ich wünsche dir, dass es auch friedlich bleibt... Mein Ex und ich hatten seinerzeit auch beschlossen einen gemeinsamen Anwalt zu nehmen. Kurz vor dem ersten Termin ist er abgesprungen und hat sich eine Anwältin genommen, von der ich nachher folgendes erfahren habe: Man kann kaputte Ehen auch noch kaputter machen - das ist ihr Ziel. Aber das nur am Rande 😉

Was die Berechnung angeht: ich kenne keine Berechnungsgrenzen, ich weiss nur, ich bekam damals ca. 700,-- € Arbeitslosengeld zzgl. Kindergeld für drei Kinder und UVG. Das Einkommen des LG wird angerechnet, er hatte damals keins. Ich musste monatlich 15,-- € bezahlen.

Gruß AJA


AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2005 02:51
(@eddie)
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hallo aja, danke für die info, der lg von meiner frau lebt nicht mit ihr zusammen, ja bezgl. des friedens pass ich auf.

grüße eddie


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.01.2005 15:14
 Wolf
(@wolf)
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Hallo Aja,
was mich stützig macht:
Das Einkommen des LG wird angerechnet, er hatte damals keins. Ich musste monatlich 15,-- € bezahlen.
Interpretiere ich richtig, dass das Einkommen des LG für die Berechnung des PKH hinzugezogen wurde!?.... oder verstehe ich hier etwas nicht richtig?
LG Wolf


Wolf

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Geschrieben : 18.01.2005 17:19




 AJA
(@aja)
Registriert

Ich habe es jetzt noch mal rausgesucht, da ich die Zahlen nicht mehr richtig im Kopf hatte:

Einnahmen:
Monatliches Nettoeinkommen: 840,-- €
Monatliches Wohngeld: 200,-- €
Monatlicher Barunterhalt 413,-- € (UVG)
Monatliches Kindergeld 432,-- €

Summe der Einnahmen: 1.915,-- €
Kosten der Unterkunft u.
Heizung: 665,-- €
Parteifreibetrag: 360,-- €
sonst. Unterhaltsfreibetrag: 759,-- €

Summe der Ausgaben: 1.784,-- €

verbleiben monatlich 131,-- €

Entsprechend der Tabelle zu § 115 abs. 1 ZPO ergibt sich eine Monatsrate von 45,-- €.

Widerspruch der Anwältin:

... teilen wir mit, dass der Lebensgefährte der Antragstellerin arbeitslos ist. Aus der in Kopie beiliegenden Bescheinigung der Bundesanstalt für Arbeit vom... geht hervor, dass er jedoch keinerlei Leistungen seitens des Arbeitsamtes erhält. Bei dieser Sachlage dürfte die von der Antragstellerin angegebene Miete in voller Höhe angesetzt werden und somit eine PKH-Rate in Höhe von 15 EUR zu bezahlen sein.

So besehen könnte das Einkommen natürlich nur bezüglich des Wohnwertes gefordert worden sein. Sorry. Ich wurde nach Einkommen gefragt, und da bei sämtlichen Ämtern das nichteheliche Einkommen angerechnet wird, solange es dem Vorteil des Staates und dem Nachteil des kleinen Mannes dient, war für mich klar, dass es auch hier angerechnet würde.

Gruß AJA


AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2005 18:01
 Solo
(@solo)
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Hallo erstmal, dazu mal ´ne Frage, PKH bedeutet KEINE Zuzahlung etwaiger ausgedachter Kosten des eig. RA ? Ist das ohne wenn und aber irgendwo festgeschrieben? Was ist, wenn der eig. RA doch mal eben zulangen will?


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Geschrieben : 26.01.2005 22:40
(@daddy1969)
Schon was gesagt Registriert

Die PKH übernimmt die RA- und Gerichtskosten gemäss BRAGO in Abhängigkeit vom Einkommen.
Innerhalb von ein paar Jahren klopft man allerdings an deine Türe um zu überprüfen ob die
Knete zurückgeholt werden kann.

Der RA hat sich, sofern keine andere Abrechungsmethode vereinbart wurde,
an die BRAGO zu halten.

Aber:

In manchen Trennungen / Scheidungen werden die Anwälte allerdings
so heftig in Anspruch genommen, dass ihnen der Kragen platzt.....die Arbeitsaufwände stehen für die RAs dann in keinem sinnvollen Verhältnis mehr zur Abrechnung gemäss BRAGO und Streitwert.

Einige entziehen sich dann dem Mandat indem sie die Abrechnungsmethode z.B. auf Stundenbasis umzustellen versuchen, wobei sie genau wissen, dass die Klientel die damit verbundenen Mehrkosten nicht tragen will/wird und deshalb eine neuer RA gesucht wird.

Ich bin keine ausgesprochener Fan von RAs aber die sind halt auch nur Menschen !


AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2005 14:15
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

Prozesskostenhilfe deckt nur die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens! Alles was davor stattfindet (Schriftwechsel usw.) deckt die Beratungshilfe, bis zum Übertritt in das Verfahren.

BRAGO wurde mit 01.07.2004 übrigens durch das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ersetzt.

Gruss
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2005 15:25
 Solo
(@solo)
Schon was gesagt Registriert

Das heißt nun was genau wenn beides gewährt wurde? Durch die Hintertür eine Gehaltserhöhung ist nicht, auch wenn es der zweite RA ist?


AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2005 18:37
 Solo
(@solo)
Schon was gesagt Registriert

Der RA hat sich, sofern keine andere Abrechungsmethode vereinbart wurde,
an die BRAGO zu halten.


AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2005 02:40
 Solo
(@solo)
Schon was gesagt Registriert

Sorry, das klappte nicht, wollte zitieren und wissen, wo das genau steht?


AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2005 02:41