Ein lauter Abgang v...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Ein lauter Abgang vor Gericht kann teuer werden

 
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Amtsgericht sah sich durch Zuschlagen der Saaltür in Würde verletzt

Mit einem Richterspruch nicht einverstanden zu sein ist eine Sache - die Saaltür nach dem Richterspruch lautstark zuzuknallen, eine andere. Das Oberlandesgericht Zweibrücken (OLG) verhängte ein Ordnungsgeld für den spektakulären Abgang eines Türknallers. Von dem Fall teilte die Pressestelle des Gerichts diese Woche mit. ( Az 3 W 199/04)

Gar nicht einverstanden mit dem Richterspruch war ein Wohnungseigentümer in einem Streit über seine Rechte vor dem Amtsgericht Ludwigshafen. Er verließ deshalb den Gerichtssaal, indem er die Tür mit Wucht zuschlug, um seiner Empörung Ausdruck zu verleihen. Als Ungebühr wertete indessen der Richter diesen lauten Abgang und verhängte gegen den Störenfried wegen Verletzung der Würde des Gerichts ein Ordnungsgeld von 200 Euro.

Der Gemaßregelte wehrte sich gegen das Ordnungsgeld beim Pfälzischen Oberlandesgericht mit dem Argument, es sei schon nicht so arg gewesen, die Tür sei ihm vielmehr aus der Hand gefallen. Diese Entschuldigung fand jedoch beim 3. Senat kein Gehör: Das gerichtliche Protokoll über den spektakulären Abgang sei unmissverständlich und schließe weitere Aufklärung im Beschwerdeverfahren aus.


*no comment*

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.01.2005 00:53
(@Guenni)

Hallo,

ich schätze, da ist auch noch was anderes vorgefallen was verschwiegen wird und das Türknallen nur das Zünglein an der Waage war.

Ich persönlich habe mich mehrfach mit einem Zivil- und Familienrichter bei uns im AG lautstark angelegt und bin aber mit verbalen Ausdrücken sehr sparsam umgegangen. Auch ich habe einmal recht lautstark den Gerichtssaal verlassen und es ist nichts passiert. Das einzige was passiert ist, aber das muss nicht unbedingt damit zu tun haben, dass sich der Richter letztes Jahr im Juni selbst für befangen erklärt hat, was die Familiensache angeht, und gerade da hatte ich ihn sehr lautstark angegriffen.

[Editiert am 8/1/2005 von Guenni]


AntwortZitat
Geschrieben : 08.01.2005 01:46
(@PhoeniX)

Man bei den Preisen beiße ich mir lieber die Zunge ab. Das Annähen übernimmt wenigstens die Krankenkasse. 😀

Aber gut zu wissen. :thumbup:

MFG

PhoeniX


AntwortZitat
Geschrieben : 08.01.2005 06:03
(@sandgren)

hy zusammen,
ich kann aus eigener erfahrung nur beitragen das richter sehr humorlos auf zu "deutliche " kommentare reagieren. 🙁

lieber im saal ruhig bleiben und anschliessend beim RA sich luft machen! 😉

gruss sandgren 😎


AntwortZitat
Geschrieben : 08.01.2005 16:44
(@hanseate66)
Schon was gesagt Registriert

Meine Erfahrungen sind auch so wie die Vorredner.
Man(n) wird natürlich manchmal sehr von den Richterinnen gelockt mit ironischen und eigenartigen Unterstellungen.Trotzdem sollte man sich zusammenreißen und ruhig bleiben!
Besonders wenn das Verfahren auf der Schwebe liegt und die Richter nicht so recht wissen wie sie entscheiden, könnte eine Unbeherrschtheit dann den negativen Ausschlag geben...
Von Geldstrafen mal ganz abgesehen.


Nimms wie die Sonnenuhr, zähl die schönen Stunden nur.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.04.2005 13:13