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Krankenkasse - Familienversicherung für Kind und Ex???

 
(@vatereinersuessentochter)
Rege dabei Registriert

Hallo,

habe gerade ein Schreiben von meiner Krankenversicherung bekommen, in dem Auskunft über die Familienversicherung für unser Kind und meine Ex geben soll.

Ich bin Angestellter und somit gesetzlich pflichtversichert.
Bis jetzt sind beide bei mir mitversichert.

Ex ist ja gerade mit unserem Kind ausgezogen und hat sich noch um nichts gekümmert!
Sie wird aber sicher nicht arbeiten gehen (Kind 18 Monate) und somit Sozi oder Hartz4 bekommen müssen.

Meine Frage:
Unserer Kind würde ich natürlich gerne weiterhin bei mir mitversichern!

MUß ich das auch mit meine Ex?????
Oder liegt das in meinem Gutdünken?

Danke für Eure Hilfe & noch nen schönen 1. Weihnachtstag!!!!

Gruß Vaterein...


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.12.2009 13:17
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

bis zur Rechtskraft der Scheidung sind beide bei dir mitversichert. Ist nicht schlimm, kostet dich so viel wie vorher - nämlich nichts.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 25.12.2009 14:11
(@vatereinersuessentochter)
Rege dabei Registriert

Hallo Deep,

aber MUß ich meine Ex mitversichern???

Finde einfach, das Sie endlich mal Ihren netten kleinen Popo für sich und unsere Kröte in Bewegung bringen kann.
Und wenn ich Sie nicht mitversichern muß, würde ich es auch machen.
Soll Sie zusehen, wie sie sich vesichert......

Sie hat sich getrennt, also soll Sie mit den Konsequenzen leben.

Guß Vaterein...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.12.2009 14:15
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin VEST,

Finde einfach, das Sie endlich mal Ihren netten kleinen Popo für sich und unsere Kröte in Bewegung bringen kann.

Eure Tochter ist 17 Monate alt; Deine Ex muss noch gar nichts in Bewegung setzen. Noch (mindestens) eineinhalb Jahre bist Du finanziell für alles verantwortlich; frühestens ab dem 3. Lebensjahr könnte man eine stundenweise eigene Berufstätigkeit von der Ex verlangen. Soweit die Theorie...

Sie hat sich getrennt, also soll Sie mit den Konsequenzen leben.

Schuldfragen spielen familienrechtlich und versicherungstechnisch keine Rolle; daher macht es keinen Sinn, solche Säue durch's Dorf zu jagen. Konzentriere Dich auf das Wesentliche.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.12.2009 14:28
(@vatereinersuessentochter)
Rege dabei Registriert

Hallo Martin,

mich stört aber, das Sie auf Ihrem Popo, in Ihrem gutbehüteten, neuem Zuhause, sitzt und sagt: ich habe keine Zeit!
"RA gehe ich irgendwann im Jan mal hin...."

Warum soll ich Ihren Bausparer weiter bedienen?
Waum soll ich Ihren Riester weiterbezahlen?
Warum soll ich Ihr Unterhalt, auf Verdacht der Höhe, zahlen?
Warum soll ich Sie mitversichern, wenn ich nicht muß?

nur weil Sie sich ausruhen will??!?!?

Kann ich nicht einsehen!

Gruß Vaterein...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.12.2009 14:39
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Warum soll ich Ihren Bausparer weiter bedienen?

Ist es wirklich allein der ihrige? Dann musst du gar nix.

Waum soll ich Ihren Riester weiterbezahlen?

Ist es wirklich der ihre? Dann musst du gar nix.

Warum soll ich Ihr Unterhalt, auf Verdacht der Höhe, zahlen?

Wer sagt das denn?

Warum soll ich Sie mitversichern, wenn ich nicht muß?

Du MUSST!

nur weil Sie sich ausruhen will??!?!?

Das geht dich nichts mehr an.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 25.12.2009 14:47
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo VatereinersuessenTochter,

erst mal: Warum regst du dich eigentlich so tierisch auf über die eine und einzige Sache, die dich nichts kostet, während du anscheinend momentan nichts unternimmst bei den Sachen, die dich unnötigerweise richtiges Geld kosten (d.h. ihr Riester, ihr Bausparer). Brief an das jeweilige Unternehmen aufsetzen, in dem du die Einzugsermächtigung für dein Konto widerrufst, und freundlicher Hinweis auf die neue Adresse der Vertragsinhaberin, fertig ist die Laube. Wenn du freundlich bist, informierst du Ex, dass sie demnächst Post bekommt (aber in dem ganzen Trubel kann Mann das ja auch mal versehentlich vergessen haben, ...)

Ex ist ja gerade mit unserem Kind ausgezogen und hat sich noch um nichts gekümmert!

mich stört aber, das Sie auf Ihrem Popo, in Ihrem gutbehüteten, neuem Zuhause, sitzt und sagt: ich habe keine Zeit!
"RA gehe ich irgendwann im Jan mal hin...."

Sei froh. Sobald deine Ex anfängt, sich zu kümmern, wird es richtig teuer für dich. Insbesondere hast du ein verschärftes Eigeninteresse daran, dass sie erst so spät wie irgend möglich bei einem RA aufschlägt.

Warum soll ich Ihr Unterhalt, auf Verdacht der Höhe, zahlen?

Kurzfassung:

Aus dem soeben genannten Grund - wenn du nicht zahlst, wird sie ziemlich zügig bei einem RA aufschlagen, und der versucht dann, bei dir zu holen, was nur irgendwie zu holen ist. Normalerweise sogar mehr als das ;-(

Langfassung:

Du rechnest bitte selber aus (oder lässt dir von uns dabei helfen), wie viel Unterhalt du realistischerweise für deine süße Tochter und deine nicht ganz so süße Ex zu zahlen hast. Das ist der Betrag, mit dem du mittelfristig so oder so zu rechnen hast (nicht in dem Sinne, dass es garantiert auf diesen Betrag hinausläuft, sondern in dem Sinne, dass es der zu erwartende Betrag ist; in Wirklichkeit kann es besser oder schlechter für dich laufen, je nach Willkür des Familienrichters).

Anschließend rechnest du noch ein zweites Mal, und zwar diesmal gnadenlos zu deinen eigenen Gunsten, d.h. berücksichtige alles, was sich unterhaltsmindernd auswirken könnte, auch wenn nur eine geringe Chance besteht, es im Endeffekt tatsächlich angerechnet zu bekommen. Den so ermittelten Betrag bietest du Ex als freiwilligen Unterhalt an. Du hast einen doppelten Vorteil davon: Erstens, du zahlst auf diese Art und Weise unter Garantie nicht mehr, als du sowieso musst. Zweitens, gegenüber der Variante "erst mal gar nix zahlen" minderst du den Streitwert (es geht "nur" noch um den Unterschied zwischen dem, was du ohnehin zahlst und dem, worauf Ex glaubt einen Anspruch zu haben) - und damit minderst du auch die Arbeitswut des gegnerischen Anwalts, der verdient nämlich um so weniger, je geringer der Streitwert ist ...

Anders gesagt, es ist nicht schlimm, der Ex Unterhalt auf Verdacht zu zahlen. Hauptsache, der Verdacht ergibt sich aus deiner Rechnung, und nicht aus ihrer 😉

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.12.2009 16:36
(@vatereinersuessentochter)
Rege dabei Registriert

Hallo & vielen Dank für Eure Antworten!

Bei mir mußte der Frust des "ZuWeihnachtenAlleineZuHauseSitzen" mal raus!
Da staut sich dann doch schon so die ein oder andere Wut auf jemanden auf!!!!!  :frustrierend:

Einzugsermächtigung stornieren ist gut, mache ich und geb' Ihr Info.

Gruß Vaterein...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.12.2009 17:40
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi, ergänzend:
guck doch erstmal auf den Auskunftbogen, um welchen Zeitraum es hier der Krankenkasse geht. Die KK will sowas nämlich auch für die Vergangenheit wissen.

ligr ginnie


Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 25.12.2009 17:46
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo VatereinersuessenTochter,

Da staut sich dann doch schon so die ein oder andere Wut auf jemanden auf!!!!!

Wichtig ist nur, diese Wut in die richtige Richtung zu lenken 😉

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.12.2009 17:48




(@vatereinersuessentochter)
Rege dabei Registriert

Hi Ginnie,

danke für den Hinweis,

hast Recht; ist für das letzte Jahr!!!!

Ups..... :redhead:

Gruß Vaterein...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.12.2009 17:58