Hallo Zusammen,
nach einer mündlichen Verhandlung Anfang November 2009 (Scheidungsdauer bis jetzt seit Einreichung des Scheidungantrages 3,5 Jahre) habe ich dann Anfang Dezember 2009 das schriftliche Scheidungsurteil des Amtsgerichtes erhalten. Wie zu erwarten hat meine Noch-Ehefrau innerhalb der Frist von 3 Wochen eine PKH Antrag für die Berufung eingelegt beim OLG.
Das OLG hat bezüglich der PKH für die Berufung von meinem RA eine Stellungnahme bis 14. Januar 2010 angefordert, diese Stellungnahme wurde schon an das OLG gesendet.
Meine Frage:
Variante, PKH wird abgelehnt: Es dauert jetzt natürlich wieder Wochen bis das OLG über den PKH Antrag der Noch-Ehefrau entscheiden wird. Wird dieser Abgelehnt wird meine Noch-Ehefrau wie bei einem anderen Prozess danach die Berufung ohne PKH machen. Das dauert dann auch wieder Wochen. Angenommen dieser wird dann auch abgelehnt sind sicherlich schon wieder einige Monate vergangen. Scheinbar ist dies alles im Rahmen der Zivilprozessordnung alles möglich.
Ist es möglich einen Antrag auf Abtrennung von Scheidung und Folgesachen jetzt schon einzureichen oder sollte erst mal die PKH Genehmigung/Absage abwarten? Wie oben beschrieben besteht dann die Gefahr dass die Noch-Ehefrau die Berufung versucht zu erreichen ohne PKH. Kann man gegen diese offensichtliche Verzögerungstaktik nichts unternehmen?
Vielen Dank vorab für Rückinfo`s...
papaaufpapier
Moin PaP,
wogegen will Deine Ex denn in die Berufung gehen? Gegen die Scheidung an sich (was Unsinn wäre); gegen alle Entscheidungen in Folgesachen oder gegen einzelne Folgesachen aus dem Scheidungsverbund?
Ein abgelehnter PKH-Antrag hat zumindest Indizwirkung für die zu erwartende Entscheidung des angerufenen Gerichts. Das soll zwar niemanden hindern, das Ganze dann auf eigene Kosten zu versuchen, aber steigen werden die Erfolgschancen dadurch sicher nicht.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin,
so wie ich es aus dem PKH Antrag der Noch-Ehefrau herauslesen kann basiert es hauptsächlich gemäß "Grober Unbilligkeit" nach § 1381 BGB
So wie ich das sehe geht es darum dass der mir rechnerisch zustehende Zugewinn, mir nicht gewährt werden soll. Es wird sich berufen auf einen Schriftsatz der Noch-Ehefrau vom Oktober 2007 in der die Madame auf cirka 8 Seiten die ganzen Geschehenisse der Ehezeit aus ihrer eigenen Sicht dargestellt hat, Tatsachen verdrehte, und mich versuchte als "Unfähigen Ernährer der Familie" darzustellen (mein damaliges Einkommen von 120.000 DM brutto p.a. sind nach meiner Sicht doch ganz akzeptabel?). Ich hatte daraufhin meinem Anwalt ein ca. 50 Seiten Pamphlet zurückgeschickt indem die Angriffspunkte von mir sachlich erklärt worden sind. Dies hat mein RA dann auch weitgehend an das Gericht weitergegeben. Das Gericht ging aber größtenteils nicht auf die Beschuldigungen der Ehefrau damals ein, da es ein typischer Fall von "Dreckiger Wäsche" waschen war, und dem Richter es damals auch scheinbar zu "blöd" war mit den unsinnigen Behauptungen der Madame etwas anzufangen. Es ging ja schließlich darum nicht einen Schuldigen zu finden, sondern die Scheidung und Folgesachen zu klären.
Der Gegenanwalt arbeitet sehr polemisch auf niedrigstem Niveau was auch dem naturel meiner Madame entspricht, die diese Handhabe durch den ganzen bisherigen Prozess durchgezogen hat, und selbst die Schwiegereltern meiner Madame die aus dem gleichen subtilen Holz geschnitzt sind, schäuten sich nicht bei einer mündlichen Verhandlung in der diese als Zeugen aufgetreten sind bewusst zu lügen, um meinen Zugewinn auf fast "Null" runterzubringen. Mich wunderte schon damals was diese proletenhaften Behauptungen sollten, jetzt im Zusammenhang mit § 1381 BGB ist es mir natürlich klar, ... Ergebnis sollte die Verweigerung des Zugewinnes sein.
Zitat aus dem PKH Antrag der Madame auf der letzten Seite: Die Antragsstellerin ist deshalb der Auffassung, dass das Urteil des Amtsgerichtes XY in einer Entscheidung zum Zugewinnausgleich sowohl formalrechtlich als materialrechtlich fehlerhaft ist.
So, was ist bitte jetzt mit der Scheidung? Es bezieht sich ja alles auf den Zugewinn? Für mich ist es erst mal wichtig die Scheidung zu bekommen. Wenn das OLG Ansatzpunkte sieht bezüglich § 1381 BGB, vergehen sowieso wieder Jahre bis es zu einem diesbezüglichen Zugewinn-Urteilsspruch kommt. Nochmals die Frage, ist die Scheidung an für sich von dieser versuchten Berufung unberührt?
Vielen Dank für Rückinfo`s
Viele Grüße
papaaufpapier
Moin PaP,
wenn wir Dir hier helfen sollen, wirst Du nicht darum herumkommen, mal wenigstens ungefähr zu schildern, was genau Madame ein- oder wegklagen will; ansonsten ist das hier Kaffeesatzleserei. Und Ratespiele helfen hier niemandem weiter.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
schäuten sich nicht bei einer mündlichen Verhandlung in der diese als Zeugen aufgetreten sind bewusst zu lügen, um meinen Zugewinn auf fast "Null" runterzubringen.
Hallo,
es ist ungewöhnlich dass vom Gericht Zeugen gehört werden in finanziellen Angelegenheiten. Wie auch immer, solange du uns nicht sagst was denn vom AG konkret geurteilt wurde in Sachen Zugewinn und wie begründet, und wie der Antrag der Gegenseite zur PKH am OLG konkret begründet wurde, spielen wir dazu Tennis im Nebel. Aus den Bruchstücken die du uns wissen lässt entnehme ich, dass der Antrag nicht auf die Scheidung selbst sondern nur die Folgesache Zugewinnausgleich abzielt.
/elwu
Moin!
dass das Urteil des Amtsgerichtes XY in einer Entscheidung zum Zugewinnausgleich sowohl formalrechtlich als materialrechtlich fehlerhaft ist.
Wie lautet denn diese angeblich fehlerhafte Entscheidung?
Greetz,
Milan
Moin,
etwas mehr Details, weil hier explizit nachgefragt wurde:
A) Bezüglich "Grober Unbilligkeit" nach § 1381 BGB
Bezüglich "Grober Unbilligkeit" nach § 1381 BGB bezieht sich die Madame auf ein Schreiben das sie gemacht hatte ende 2007. Ein wirres Pamphlet der Madame in der alles Mögliche auf 10 Seiten aufgeführt wurde. Auszug:
* Ich sei bei Nacht und Nebel ausgezogen und hätte keine Adresse hinterlassen. Bemrkung: Es war um 10 Uhr vormittags und es stimmt, Adresse hatte ich keine hinterlassen.
* Lohnpfändungsversuch wegen der Kinderunterhalt wurde gemacht. Bemerkung: Ich hatte der Madame einen Brief kurz nach meinem Auszug zugesendet bei der ich um ein Gespräch bat wegen Kindesunterhalt und Ihrer neuen Bankverbindung. Reaktion der Madame mit Ihrem RA war, dass ich aufgefordert wurde Verpflichungserklärungen für den Unterhalt für die Kinder zu unterschreiben. Was ich auch machte. Bezüglich diversen Schriftverkehr mit dem Jugendamt am Wohnsitz der Madame überwies ich die Rückständigen Zahlungen auf ein Konto des Jugendamtes. Madame hatte diesbezüglich ein Gespräch mit dem Sachbearbeiters des Jugendamtes in der der Sachbearbeiter informierte dass die Zahlung fälschlicherweise auf das Konto des Jugendamtes überwiesen wurde. Trotzdem landetete 2 Wochen später eine Lohnpfändung auf dem Schreibtisch meines Chefs. Per Telefon informierte mein Chef den RA der Madame über den Sachverhalt und der RA der Madame zog die Pfändung zurück. Pfändungskosten von cirka 250 € hatte ich trotzdem zu bezahlen.
* Danach hätte ich zwar den Unterhalt bezahlt, aber das Geld war meistens nicht zum Fälligkeitstermin 3. des Monats auf dem Konto der Madame. Meine Bemerkung: Ist richtig, ich hatte anfangs keinen Dauerauftrag und überweis den Unterhalt mittels Überweisungsträger, was wegen der internen Organisation meiner Bank meistens 3-5 Tage dauerte, und somit war der Unterhalt manchmal 2-3 Tage nach dem 3. des Monats auf dem Konto der Madame. Danach wechselte ich auf einen Dauerauftrag bei meiner Bank.
* Haufenweise diverser Falschdarstellungen:
* … Ich sei selbstverschuldet arbeitslos geworden … habe mich selbständig gemacht mit eigener Firma … habe mich einem fremden Firmennamen bedient … und deswegen einen Rechtsstreit geführt … Meine Bemerkung: Ich hatte damals selbst gekündigt, bekam dann ca. 3 Monate kein Arbeitslosengeld. 3 Monate keine Arbeitslosengeld hatte ich einkalkuliert da ich vorher entsprechend gut Verdient hatte. Ich habe mich dann selbständig gemacht mit einer Firma XY, nach ein paar Monaten erhielt ich ein Schreiben von einer anderen Firma dass ich den gleichen Namen benutze und dies unterlassen solle. Dies war nicht meine Absicht, Nachdem mir das bekannt wurde, änderte ich sofort den Firmennamen, und zwar ohne Rechtsstreit.
* … aus den Finanzierungsmitteln für den Hausbau wollte ich unbedingt einen PKW im Wert von 30.000 DM kaufen. Meine Bemerkung: Die Madame hatte für tägliche Erledidgungen (wegen Kinderfahrten usw.) einen PKW, ich hatte keinen PKW da ich immer diverse Firmenfahrzeuge hatte von meinem Arbeitgeber. Ich sprach mit Ihr ab und an darüber dass, sobald die Geschäfte der Selbstständigkeit besser gehen würden, dass ich bezüglich Kundenbesuche usw. auch wieder eine KFZ benötige. Ich arbeitete mit einem Partner zusammen, und wir konnten die erforderlichen Geschäftsfahrten anfangs gut zusammen koordinieren. Ich hatte mir jedoch kein Firmenfahrzeug gekauft
Und so weiter und so weiter. Die Madame hatte diverse Themen so dargestellt, dass letztendlich ein negatives Bild über meine Person entstehen soll. Auf die 10 Seiten der Madame in dem besagten Schreiben des RA hatte ich mit meinem RA dann auf cirka 30 Seiten ausführlichst geantwortet und auch mit diversen Kopien Beweise beigelegt was ich verdient hatte usw.
Für mich ist kein Punkt von „grober Unbilligkeit“ erkennbar, jedoch ist dieser Begriff wohl sehr dehnbar und verwendbar.
B) Autor elwu
Auf die fehlerhafte Entscheidung formal und material des AG bei dem Urteil, ist Madame bei Ihrem Schreiben ansonsten nicht näher eingegangen, nur eben nahm Madame Bezug auf Ihr Pamphlet vom ende 2007 auf das der Richter im Laufe der Verhandlungsjahre nicht im Detail eingegangen damals ist. Soweit ich mich erinnere meinte der Richter damals nur dass es hier nicht Aufgabe des Gerichtes ist den Scheidungsverursacher zu definieren usw. und dass hier mit diesen fraglichen Schreiben nur „Schmutzige Wäsche“ gewaschen wird.
Kann hier jemand grobe Unbilligkeit erkennen?
Viele Grüße papaaufpapier
Kann hier jemand grobe Unbilligkeit erkennen?
Hallo,
ich nicht. Ich hätte auch auf den ganzen Senf gar nicht im Detail geantwortet. Sondern nur zu zwei bis drei der 'größeren' Behauptungen, etwa zum KFZ und der Firemngründung, kurz und sachlich Stellung genommen. Den Rest pauschal zurückgewiesen und um richterlichen Rat gebeten, ob zu all den anderem Bldösinn auch eine detaillierte Stellungnahme erfolgen soll. Niemals hätte ich 30 Seiten geschickt, damit macht man sich die Richter nicht gewogen. Die lesen eh in den allermeisten Fällen nicht den ganzen Murks. Naja, jetzt bleibt dir eh nur, die Entscheidung bzgl. PKH abzuwarten.
/elwu
Hallo,
Der Antrag bezüglich Prozesskostenhilfe bezüglich Berufung des Scheidungsurteils des Amtsgerichtes beim OLG wurde durch das OLG jetzt abgelehnt.
Bei anderen Prozessen die sich in der Scheidungsdauer ergeben haben und die auch von der Madame gestartet wurden, hat die Madame dann immer nochmals, auch wenn noch so blödsinnig, nach Ablehnung der PKH selbst nochmals einen Antrag ohne PKH gestrartet. Es ist ebenso erstaunlich dass Madame während der Scheidung im eigentlichen Scheidungsverfahren mehrmals für verschiedene Teilprozesse PKH bekam, ebenso bei einem anderen Prozess der zur Zeit noch bei einem anderen LG läuft, obwohl Madame ein Eigenheim im Wert von ca. 400.000 Euro besitzt.
Strategie des Rechtsanwaltes der Madame ist es erst mal auch den PKH Antrag zu nutzen um Rückantwort zu bekommen wo das Gericht eventuelle Schwachstellen aufzeigt und wie das jeweilige Gericht argumentiert. Danach wie oben beschrieben startet Madame dann nochmals einen Antrag am Gericht.
Es wurde schon mehrmals im Forum angesprochen jedoch scheint die PKH von manchen bewusst ausgenutzt zu werden. In meinen Fall hat sich durch dieses PKH Verhalten die Prozessdauer immer um mehrere Monate verlängert.
Hat jeman noch eine Idee wie man sich gegen solche Verwendung der PKH schützen kann bzw. dass die Gegenpartei nicht laufend irgendwelche PKH Antrage stellt, obwohl beträchtliches Eigenvermögen vorhanden ist?
Viele Grüße
papaaufpapier
