Hallo,
ich lebe seit anfang des jahres von meiner frau getrennt,wir haben zwei kinder
seit der trennung zahle ich auch den kindern unterhalt(düsseldorfer tabelle)
ich habe seit 01.09 eine eigene wohnung.
im januar 2010 wird unsere scheidung beantragt.
ich bin der hauptverdiener (meine ex-frau hat ein teilzeit-stelle und bekommt das kindergeld),und habe bis ende 2010 die steuerklasse 3.
ab 1.1.10 werde ich die steuerklasse 1 wieder bekommen verdiene also ca 300€ netto weniger.zahle monatlich 200€ schulden ab und den unterhalt der kinder ca 470€,meine wohnung kostet mit wasser strom und heizung fast730€,ich verdiene ab 1.1.10 ca 1680€ netto habe ich anspruch auf beihilfe
Moin,
einen ersten Anhaltswert liefern >Wohngeldrechner<. Ich würde auf jedenFall einen Antrag stellen und dann den Bescheid prüfen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Wollte mich hier mal einmischen, weil mich das auch brennend interessiert:
Bin auch vollbeschäftigt und abzgl. KU und TU wird mir demnächst auch nur noch der SB bleiben.
War eben auf dem Rechner, da kann man aber nur sein Bruttogehalt angeben, da findet aber KU/TU etc keine Berücksichtigung.
Steuerklasse ist ja auch nicht unerheblich, oder? Aber diese Posten bringen einen ja erst an den Rande der Bedürftigkeit.
Das habe ich eingegeben:
Schritt 1 - Haushalt:
Bundesland: Bayern
Familienmitglieder: 1 ( Kann ich auch meine Kinder angeben, die zumindest jedes WE bei mir sein werden? Für die Beiden benötige ich mit Sicherheit ein seperates Zimmer. )
Schritt 2 - Miete:
Wohnort: Kleinstadt
Wie hoch ist Ihre monatliche Kaltmiete ohne Nebenkosten?: 450,00 Euro ( drunter ist hier kaum was zu bekommen, wenn man nicht möchte das es reinregnet )
Wie viel Nebenkosten (ohne Heizkosten) zahlen Sie? 50,00 Euro
Schritt 3 - Einkommen:
als Arbeitnehmer
Brutto-Einkommen: 3.043,00 Euro
Euro jährliche Werbungskosten: nicht eingegeben, da hier automatisch der Satz ausgerechnet wird.
Steuern, Kranken-, und Rentenversicherung wurden davon bezahlt. aktiviert.
Keine weiteren Einkommensquellen
Schritt 4 - Freibeträge:
Wie viele Familienmitglieder sind schwerbehindert (zu 100 % bzw. bei Pflegebedürftigen ab Stufe 1 zu mind. 80 %)? KEINE
Wie viele weitere Familienmitglieder erhalten Pflegegeld und sind schwerbehindert (mind. 50 % und weniger als 80 %)? KEINE
Ergebnis - Wohngeld:
Sie wohnen in Kleinstadt im Bundesland Bayern (Mietenstufe 2)
zu berücksichtigende Miete (Höchstbetrag): 332,00€
monatliches Wohngeld*: 0,00€
Wie sehen Euren Erfahrungen bzgl. Wohngeld/Mietzuschüssen aus?
glg lester
Hallo lester,
so konkret kann ich es nicht liefern, aber bei uns scheitert das Wohngeld daran, dass pauschal 30 Prozent vom Brutto in Abzug gebracht werden können, die tatsächlichen Abzüge aber mehr betragen. Zusätzlich wird meiner Erinnerung nach der KU auch vom Brutto abgezogen und bei der Berechnung bleibt netto dann zu viel übrig um einen Wohngeldanspruch zu haben.
eskima

