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Lehrerin meldet Jugendamt angebliche Verwahrlosung - Ärger bzw. Familienhilfe

 
 MyJe
(@myje)
Rege dabei Registriert

Hallo
Ich spreche nicht für mich sondern für eine Freundin...

Vorgeschichte:

Sie ist geschieden und arbeitet in der Schule ihrer beiden Kinder als "Betreuerin"  und das wohl nicht schon seit gestern...

Eine Jüngere Lehrerin kommt wohl mit einer der beiden Kinder im Untericht nicht so ganz klar und hat meiner Bekannten wohl "Verwahrlosung" unterstellt... fazit: Sie ist ihren Job in der Schule los und hat da es dem Jugendamt gemeldet wurde Ärger übers Jugendamt

Der vom Jugendamt ist in diesem Fall "Leider" mal nicht auf Ihrer Seite (Generell auch schon in früheren Sachen) Der Vater der beiden ist leider auch einer der Sorte der nicht ganz verlässlich ist.... naja..

Nun steht der Vorwurf "Verwahrlosung" im Raum, ein Gepräch heute ergab im Beisein eines Anwalts meiner Freundin in der Schule nicht das was gewünscht ist.
Die Lehrerin behauptet Sie hätte nicht gesagt das die Kinder verwahrlost sind sonder das Sie nur Essen mitbekommen vom Bäcker oder halt gar nix... Das Jugendamt war auch wohl dabei und möchte nun am 18 Dezember vorbeischauen (Wohl nach dem Rechten schauen) aber es geht auch wohl hauptsächlich darum das eine Familienhilfe angenommen wird.

Wenn Sie ablehnt würde ich glauben das Ihr das als negativ ausgelegt wird aber was genau soll man machen?

Kann jemand helfen?

Gruss
Myje

*nur mal die Überschrift lesbar formatiert*


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.11.2007 23:30
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo MyJe,

warum so negativ? Wenn deine Freundin sich nicht vorzuwerfen hat, dann kann sie doch ohne weiteres die angebotene Familienhilfe annehmen. Damit wird dann geklärt, dass die Kinder nicht verwahrlost sind und eine gute Betreuung erfahren.

Oder steckt eventuell doch mehr dahinter, warum hat sie gleich einen Anwalt hinzugezogen?

LG

eskima


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
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AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2007 01:42
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

mit einer bösen Zunge könnte man natürlich jetzt fragen, was die Lehrerin auch bei den Kindern etwas unternimmt, die gar kein Essen mit in die Schule bekommen?
In erster Linie würde ich Arbeitsrechlicht gegen die Schule vorgehen, damit der Arbeitsplatz zurückkommt. Wenn das geklärt ist und bewiesen werden kann, das die Lehrerin stuss erzählt hat, kommen auch die anderen Stellen in "schwimmen". Desweiteren würde ich meinen Anwalt mal einen "dezenten" Hinweis zum Thema "Mobbing" und dessen arbeitsrechtliche Folgen plazieren lassen, denn nach der oberflächigen Schilderung, geht das Verhalten dieser Lehrerin in diese Richtung. Ein Arztbesuch zu diesem Hintergrund könnte sich schon mal lohnen.
Wenn wirklich nichts los ist, würde ich mich auf die Hinterbeine stellen und denen die Zähne zeigen. Ich denke, dass die genug andere Fälle zu bearbeiten haben und sich nicht wegen so etwas mit "Überarbeitung" und "Unterbesetzung" herausreden sollten.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2007 11:35
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Myje,

wenn das JA solch eine Meldung bekommt, muss es nachhaken.

Oft genug, gerade letzte Woche noch, werden Stimmen laut, daß das JA zu wenig tut, über gemeldete Verwahrlosungen hinwegsieht, nicht gewissenhaft arbeitet.

Wenn deine Freundin sich nichts vorzuwerfen hat, soll sie doch dem Besuch am 18.12. gelassen entgegentreten. Ich muss auch hier sagen, daß ich mich immer wieder über die langen Termingaben wundere, *kopfschüttel.

Nach meinen Erfahrungen wird auch nicht gleich eine Familienhilfe eingeschaltet. Ist vielleicht doch schon etwas in der Vergangenheit vorgefallen oder behauptet worden?

Arbeitsrechtlich würde ich mich an Kasper`s Tips halten.

Gruß
Tina


Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2007 16:14
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

dann reden wir doch mal Tacheles  😉

Eine Jüngere Lehrerin kommt wohl mit einer der beiden Kinder im Untericht nicht so ganz klar und hat meiner Bekannten wohl "Verwahrlosung" unterstellt... fazit: Sie ist ihren Job in der Schule los und hat da es dem Jugendamt gemeldet wurde Ärger übers Jugendamt

Wie lautet die Begründung für die Kündigung? Der Kündigungsgrund dürfte wohl kaum "Verwahrlosung der eigenen Kinder" lauten.

Der vom Jugendamt ist in diesem Fall "Leider" mal nicht auf Ihrer Seite (Generell auch schon in früheren Sachen) Der Vater der beiden ist leider auch einer der Sorte der nicht ganz verlässlich ist.... naja..

Warum wird hier der Vater angeführt? Für mich war das ein verdeckter Hinweis darauf, dass die KM sich tatsächlich überfordert fühlt und nicht alles wirklich "rund" läuft.

Nun steht der Vorwurf "Verwahrlosung" im Raum, ein Gepräch heute ergab im Beisein eines Anwalts meiner Freundin in der Schule nicht das was gewünscht ist.

Ich befürworte ausdrücklich, dass das JA jedem Hinweis nachgeht. Wenn sich der Hinweis als haltlos herausstellt - umso besser. Wenn für ein einfaches Gespräch mit der Schule und/oder dem JA ein Anwalt hinzugenommen wird, dann hat das in der Regel einen Grund. Entweder steht die KM grundlos mit dem Rücken zur Wand oder aber es gibt einen Grund. Normalerweise werden solche Gespräche ohne Anwalt geführt und durch den Anwalt erhält dieses Gespräch den Eindruck, dass es der KM nicht um eine Lösung, sondern um eine Rechtfertigung, geht. Aber warum, hat sie was zu verbergen?

Die Lehrerin behauptet Sie hätte nicht gesagt das die Kinder verwahrlost sind sonder das Sie nur Essen mitbekommen vom Bäcker oder halt gar nix... Das Jugendamt war auch wohl dabei und möchte nun am 18 Dezember vorbeischauen (Wohl nach dem Rechten schauen) aber es geht auch wohl hauptsächlich darum das eine Familienhilfe angenommen wird.

Gar nichts könnte natürlich eine Vernachlässigung darstellen. Aber ein Gespräch ist ja in der Regel dazu da, dass jeder seine Eindrücke schildern kann. Essen vom Bäcker dürfte kein Grund für Verwahrlosung darstellen.

Wenn Sie ablehnt würde ich glauben das Ihr das als negativ ausgelegt wird aber was genau soll man machen?

Man kann die KM nicht dazu zwingen, Familienhilfe in Anspruch zu nehmen. Aber ich bleibe bei meiner ersten Vermutung: was hat die KM zu verbergen?

LG

eskima


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
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AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2007 02:20
(@katinka)
Schon was gesagt Registriert

Also, ich habe seit vielen Jahren mit dem JA zu tun, und vor allem im Rahmen der Inobhutnahmen und Kindsvernachlässigung schräge Dinge erlebt.... Dass die also nachsehen find ich gut und richtig; was mir unklar ist: wieso kommen da Geschütze wie "Familienhilfe"? Das kommt ja in aller Regel erst, wenn Dinge klar sind, wenn schon Auffälligkeiten da waren. Ansonsten wäre es zum einen "mit Kanonen auf Spatzen", zum andren kenne ich es klar so, dass das JA sich nicht wirklich darum reißt, wegen "nichts" ne Familienhilfe einzusetzen - viel zu teuer!!!

Also entweder war da schon im Vorfeld was, die Familie ist vllt Jugendamtsbekannt, oder es ist einfaches blöffen...

K.


Das Leben ist kein Ponyhof!!!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2007 10:30
 Uli
(@Uli)

Also entweder war da schon im Vorfeld was, die Familie ist vllt Jugendamtsbekannt, oder es ist einfaches blöffen...

Die Familie ist dem Jugendamt bereits bekannt. Siehe hier:

Der vom Jugendamt ist in diesem Fall "Leider" mal nicht auf Ihrer Seite (Generell auch schon in früheren Sachen) Der Vater der beiden ist leider auch einer der Sorte der nicht ganz verlässlich ist.... naja..


AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2007 11:14