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Ist erschleichen von PKH, Prozessbetrug?

 
(@thomas60)
Rege dabei Registriert

Hallo,

seit August bin ich nun endlich geschieden. Es existiert eine Trennungs-und Scheidungsvereinbarung, darum wurden keine weiteren Anträge gestellt.
3 Monate nach Scheidung fällt meiner Ex ein, nun doch auf TU und EU zu klagen.  Ihr RA hat natürlich die größtmögliche Rechnung aufgemacht und weder den KU für meine Tochter (7) aufgeführt, noch das mein Sohn (14) bei mir lebt.
Auch das die Berechnung für TU/EU expliziert in der Vereinbarung aufgeführt sind und alle Einkommensunterlagen vorlagen. Danach ergibt sich aber das kein Geld für EU/TU vorhanden ist und nur die Kinder bedient werden.
So hat sie natürlich sofort PKH bekommen.

Vor einem Jahr hat sie schon einmal auf Auskunftserteilung geklagt und dort die Vereinbarung verschwiegen, aus der eindeutig hervorging, das sie nur alle 2 Jahre Anspruch darauf hat. Die Richterin war darüber damals sehr erbost und sagte, das sie so nie PKH bekommen hätte.
Damals hatte ich schon überlegt,  EX wegen Prozessbetrugs anzuklagen. Da hielt mich aber mein RA zurück, indem er meinte, das wir die Richterin nicht erzürnen sollten, schließlich haben wir mit ihr noch öfter zu tun.

Nun erschleicht sich meine EX schon zum 2ten mal die PKH, indem sie relevante Daten verschweigt. Allmählich schwillt mir der Kamm, zumal ich meinen RA und evtl. auch die Prozesskosten zahlen muß. Ich habe jetzt schon Probleme, meine Unterhaltsfähigkeit aufrecht zu erhalten.

Was meint ihr, macht eine Klage wegen Prozessbetruges Sinn? Natürlich erst, wenn sich im Laufe des Verfahrens herausstellen sollte das sie die PKH nur wegen ihrer mangelnden Angaben bekommen hat.

Gruß
Thomas


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.12.2007 22:41
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Thomas!
Bei mir war es so, dass das Gericht von mir eine Stellungnahme zum PKH-Antrag meiner Ex haben wollte.
In dieser könntest Du schreiben, dass der Antrag wegen was-auch-immer-Du-weißt abzuweisen ist.

Ist der Antrag bereits bewilligt, würde ich noch mal mit meinem RA reden...


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2007 15:13
(@thomas60)
Rege dabei Registriert

Hallo Marco,

ist ja alles geschehen.
Das der Antrag "mutwillig" ist, weil er auch während der Scheidung hätte gestellt werden können, der Hinweis das, wie beim letzten Mal, wichtige Fakten verschwiegen wurden, das mein Sohn bei mir lebt und sämtliche Zahlen, die belegen das nichts für EU übrig bleibt.
Ich habe den Verdacht das meine Stellungnahme gar nicht gelesen wurde. Dafür spricht auch, das die Klageeröffnung nur mir zugeschickt wurde, obwohl mein Anwalt als Prozessbevollmächtigter aufgeführt wurde. Er hat jedenfalls nichts bekommen. Ist im Grunde wie beim letzten Mal, als sich die Richterin bei mir entschuldigte weil da wohl einiges schiefgelaufen ist.
Die Frage ist halt, ob ich mir soviel Inkompetenz wirklich gefallen lassen muß. Beim letzten Mal sagte man mir auch schon: " Die PKH ist durch, dagegen kann man nichts mehr machen"

Gruß
Thomas.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.12.2007 15:32