Hallo liebe VS Gemeinde
Bin neu hier, lese aber seit längeren mit und habe mir schon ein paar Tipps rausgefischt. Ich kann nur sagen das man hier wirklich Hilfe bekommen kann.
Zu meinem Problem:
Lebe seit zwei jahren getrennt von der KM und habe einen dreijährigen Sohn. War nicht verheiratet und habe kein GSR weil die KM es nicht wollte. Nach mehreren Gerichtsterminen, einem Psych. Gutachten, terminen beim KSB, JA und KJPD erreichte ich ein annehmbaren gerichtlichen Beschluss. Vierzehntage später teilte mir die KM schriftlich mit das sie mal eben 250km weit wegzieht und auch schon eine neue Arbeitsstelle hat. :question: 😡 Die Entfernung machte es mir unmöglich den Beschluss umzusetzen (jeden Fr. von 14-19 Uhr). Da man mit der KM nicht reden konnte reichte ich sofort wieder klage auf Neuregelung des Umgangsrechts ein.
Jetzt das Problem:
Klage ging am 15. bei Gericht ein. Km meldete sich am 23. an ihrem neuen Wohnsitz zum 18. des Monats um. Bei Gericht wurde behauptet das sie schon am 11. umgezogen ist (der Richter vertritt die Meinung das Umzugstermin dann ist wenn jemand mit dem größten teil seiner Sachen umgezogen ist). Durch Winkelzüge der KM und durch Benennung von Zeugen die den Umzug bestätigen sollen zieht sich das ganze schon 9 Monate hin. Jetzt habe ich schon selber in der ZPO (§13) und im BGB (§7 Abs.3) nachgelesen. Deswegen bin ich der Meinung das eigentlich noch das alte Gericht zuständig ist. Spiele mit dem Gedanken eine Beschwerde gegen das Gericht einzureichen.
Wie seht ihr das? Hat jemand von euch Erfahrung mit diesem Thema gemacht oder gute Tipps?
Gruß an alle die sich für ihre Kinder einsetzen
Timber
Moin,
ich verstehe den Sinn einer neuerlichen Klage nicht. Du hast einen Beschluss und der gilt bundesweit.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
ich verstehe den Sinn einer neuerlichen Klage nicht. Du hast einen Beschluss und der gilt bundesweit.
Der (=jeden Fr. von 14-19 Uhr) nützt ihm aber nichts auf die Distanz, es sei denn, darin ist der Übergabeort explizit erwähnt.
Die gute Nachrricht ist, im FGG-Reformgesetz ist der Gerichtsstand neu geregelt, das wird solchen Hardcode-Boykotteusen das Leben etwas schwerer machen. Bis das Inkraft tritte (Mitte 2009?) geht das Katz- und Mausspiel aber weiter.
Hallo Leute
pappasorglos hat recht. Da ich bis 12:30 Uhr mind. arbeite und dann noch 2,5 Std. fahrt habe ausserdem noch essen und duschen. Zeitlich war das nicht zu schaffen. Ich habe aber vergessen zu erwähnen das ich die Urlaubsregelung durchgedrückt habe (sorry), was heisst das ich den Jungen jeden zweiten Samstag besuche in den Zeiten von 10-12 und 14:30-18 Uhr was eigentlich relativ gut klappt wenn die KM nicht gerade ihre privaten bedürfnisse vorrang gibt.
Eine neue Klage habe ich deswegen eingereicht, weil ich wegen Verleumdungen nicht mehr die Wohnung der KM betrete und die übergaben nur noch in der öffentlichkeit abwickle, was auch die Gutachterin befürwortet hat.
Also verbringe ich die ganze Zeit mit dem Jungen irgendwo anders. Im Sommer war das kein Problem jetzt im Winter oder bei schlechten Wetter ist das mit fahrten bis zu einer halben Std. verbunden (sehr ländliche Gegend). Da er zum Mittagsschlaf zur KM muß ist das keine Ideale Lösung. Da bleibt kaum Zeit für besondere Unternehmungen. Ich möchte ihn gerne übers Wochenende zu mir holen. Und genau da blockt die KM, obwohl der Junge eine Woche allein bei den Großeltern mütterlicherseits :gunman: verbringen kann die nur 20 Km von mir entfernt wohnen, aber nicht ein Wochenende bei seinen Vater, weil psychol. Spätfolgen befürchtet werden.
Ich weiss das ich noch recht gut abschneide im Gegensatz was andere Fories erleben, obwohl ich auch ein paar nette Sachen mitgemacht habe, aber vielleicht hat ja jemand Erfahrung mit meinem Problem und hat Tipps für mich.
Gruß Timber
