Hi @all,
gestern flattert mir ein Schreiben vom AG ins Haus, in der das AG wissen möchte,
ob sich meine finanz. Verhältnisse geändert hätten ... nach §Dingens ZPO ...
Da mir ja im Juni 2006 -per Beschluß- PKH gewährt wurde.
Die beigeheftete Anlage sieht aus wie ein PKH - Antrag, naja egal.
Gut, klar ich weiß, die können und dürfen das....ich glaube bis zu 4 Jahre.
Nun ist es ja so, daß beim AG die EU-Geschichte und die Zugewinngeschichte vorliegt.
Ist es vielleicht so, daß die nun meinen "och der ist berechtigt auf eine Zugewinnauszahlung und zahlt dann kein EU mehr,
den können wir nun schröpfen..." ???
In diesem PKH-Antrag, muß man nun ja auch eintragen, was für "Gewinne" man zu erwarten hat etc.
Zu erwähnen sei auch noch, daß da einen neue Richterin angefangen hat. Der vorherige Richter hat die PKH-Anträge nur so durchgewunken (Aussage meines RA).
Ach ja, ich möchte nun die zu erwartende Zugewinnausgleichszahlung in die Hütte fließen lassen.
Können die mich dann trotzdem zwingen, diese Ausgleichszahlung zu nehmen, um den Prozeß zu zahlen ?
Wenn ich dieses Urteil http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1402.html richtig interpretiere, dürfte es bei mir doch genau umgekehrt sein ?
Thx für die Antworten ...
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Moin,
Da mir ja im Juni 2006 -per Beschluß- PKH gewährt wurde.
Also Überprüfung der aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse.
Die beigeheftete Anlage sieht aus wie ein PKH - Antrag, naja egal.
Das ist sogar einer.
Gut, klar ich weiß, die können und dürfen das....ich glaube bis zu 4 Jahre.
Exakt 4 Jahre.
In diesem PKH-Antrag, muß man nun ja auch eintragen, was für "Gewinne" man zu erwarten hat etc.
Die Entscheidungsfindung deutscher Unrechtsprecher zum deutschen Familienrecht ist so vorhersagbar wie das Wetter vor 300 Jahren. Aus diesem grunde kann heute bzgl. des Zugewinnausgleichs nichts gesagt werden.
Ach ja, ich möchte nun die zu erwartende Zugewinnausgleichszahlung in die Hütte fließen lassen.
Verständlich, doch das von dir zitierte Urteil spricht dagegen.
Können die mich dann trotzdem zwingen, diese Ausgleichszahlung zu nehmen, um den Prozeß zu zahlen ?
Naja, sie werden ggf. einfach zur PKH einen Bescheid erlassen, gegen den du dich dann wehren kannst.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
