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Frist OLG

 
(@elternteil_m)
Nicht wegzudenken Registriert

Wir haben beim AG beantragt den Familienrichter wegen Befangenheit abzulehnen.
Begründung: Einstweiliges Anordnungsverfahren macht es erforderlich innerhalb 3 Monaten einen Beschluss zu erlassen, was er nicht Tat. Mir und dem Kind die Grundrechte genommen. . .

Das AG hat den Antrag per Beschluss abgelehnt, Begründung: Der Richter war überlastet.

Wir haben am 01.11. beim OLG Beschwerde gegen diesen Beschluss eingereicht.

Weiß jemand wielange sich das OLG mit einer Antwort Zeit lassen darf ? 


Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.11.2006 13:02