Hallo Leute,
hab das grad mal gelesen und micht bei dem einen Kommentar gefragt, wo man den einen Antrag auf Umgangsrecht stellen kann? Braucht man da wirklich keinen RA? In meinem Fall ist es so, dass die KM jetzt in Italien lebt.Wie ist da der Gerichtsstand D/I ?
Wäre sehr froh über eine kleine Hilfe zu diesen Fragen, denn auch mein "kleiner" wird nun regelrecht gegen mich "geimpft".
Vielen Dank schon mal im voraus.Gruß harrypotter
Moin!
Die Standardgegenfragen:
Verheiratet/ gewesen?
Wenn nicht, besteht das gemeinsame Sorgerecht?
Gibt es bereits eine Regelung zum Umgang, egal ob vor Gericht oder JA?
Und, welche Staatsangehörigkeit haben Mutter und Kind?
Ein wenig mehr Infos zu Deinem Fall wären schon hilfreich.......
Thomas
Wer aufgibt, gibt sein Kind auf!
Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.
Hi Thomas und gleich drauf kommt ne Entschuldigung von mir wegen den versäumten Infos :redhead:
also verheiratet waren wir nicht ( zum Glück), sie hat das ASR und mein Kleiner hat erstmal noch die deutsche Staatsbürgerschaft,die Mutter deutsch/italienisch.
Bisher haben wir uns einvernehmlich wegen dem Umgang verhalten, alles halt nur auf mündlicher Basis ( was aber auch bisher immer gut geklappt hatte).Mit dem JA haben wir diesbezüglich noch nichts am Hut gehabt, brauchten wir ja auch nicht. Doch JETZT ist das deutsche JA nicht mehr zuständig, dieses hat die KM auch aus Deutschland Zwangsabgemeldet!!!
Es kann doch aber nicht sein, dass ich KEINERLEI Rechte auf meinen Sohn habe, bloß weil er jetzt im Ausland lebt!?!? Und genau dieses Problem möchte ich lösen!! Aber mit der KM kann ich nicht mehr reden, daher sollte ALLES über Gericht laufen.
Hoffe mit diesen Infos noch ein paar Antworten zu bekommen. Vielen Dank mal im Voraus.
Schönes WE euch da draußen.Laßt euch nicht unterkriegen und kämpft!
Moin und ;(
Schätze, das wird bitter.
Du musst in Italien klagen. Nach Art. 8 EMRK hast Du natürlich auch als Deutscher in Italien Vaterrechte, aber die auch durchzusetzen ist ne andere Hausnummer.
Du kannst natürlich eins machen; Du gehst rotzfrech und "ahnunglos" zu Deinem zuständigen Amtsgericht, und stellst dort bei der Rechtsantragsstelle des Familiengerichtes den Antrag auf gerichtliche Regelung des Umganges.
Für Dich hätte es den Vorteil, Du würdest von einem Richter einen Beschluss bekommen der aussagt, die deutsche Gerichtsbarkeit sei nicht zuständig, aber mit dem Verweis auf die tatsächliche Sach-und Rechtslage. Da das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft hat, könnte auch noch der 1684 BGB passen, der das Umgangsrecht des Kindes regelt.
Ich bewege mich hier aber im Raum der Spekulationen; Gehe einfach rotzfrech zum Gericht, die sagen Dir dann, wie es tatsächlich aussieht. Kostet nix 😉
Wenn hier nicht noch ein anderer User ne tolle Idee hat, solltest Du Dich auf einen schwierigen Kampf vorbereiten.
Thomas
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Hi hessentom,
danke erstmal für diese ( ernüchternden) Infos :exclam:
Das scheint ja dann bei mir ein echt hartes Jahr zu werden.Zudem ich nicht einmal weiß, wo genau sich mein Sohn aufhält bzw keine Adresse habe! Auf der mir bekannten Telefonnummer erreiche ich nur seine Oma in Italien! DIE wollte mir ja einen Anwalt auf den Hals schicken, was ich auch befürworte, da ich eh will, dass alles auf schriftlicher Basis läuft! Aber von dem Anwalt hab ich bis jetzt noch nichts gehört bzw bekommen.
Meinen KU kann ich auch nicht mehr bezahlen, da die bisherige Bankverbindung scheinbar gekündigt wurde und eine andere Bankverbindung habe ich noch nicht von der KM bekommen!! Also erstmal abwarten und schauen was auf mich zukommt!
Jedenfalls sieht es so aus, als ob die KM mir den Kleinen vorenthalten will und eine Willkür an den Tag legt, die ich gerne unterbinden möchte, da dies dem Wohle des Kindes schadet!!! Und das ist nicht erst so, seit sie in Italien ist, das war schon vorher so! Ich habe aber jetzt ihre ganzen Verfehlungen protokolliert und kann dies bei Bedarf meinem RA zukommen lassen.Aber wenn wir dafür in Italien klagen müssen, muss ich erstmal noch klären, ob mein RA auf internationales Recht spezifiziert ist.
Bei welchem Gericht in Deutschland müsste ich denn meine o.g. Anfrage stellen? Ich kenn mich garnicht in solchen Sachen aus. :puzz:
Viele liebe Grüße nochmals an Dich.
Du musst zu Deinem Amtsgericht am Wohnort gehen, dort in die Abt. Familiengericht, dort zur Rechtsantragstelle.
Thomas
Wer aufgibt, gibt sein Kind auf!
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Hallo Thomas,
nach einer kurzen Zeit der "Informationssammlung" nun meine Neuesten Erkenntnisse: Laut meinem Anwalt wäre das Amtsgericht in Berlin Schöneberg für Umgangsregelungen für Kinder im EU-Ausland zuständig!?!? Keine Ahnung ob das so stimmt.
Jedenfalls hat sich das mal mit der Kontoverbindung relativiert und ich habe jetzt ( nach androhung des KU Boycotts!) eine italienische Kontonummer. Schon mal was 🙂
Nun wäre das finanzielle schon mal geregelt, jetzt kommt der nächste Schritt : Die Umgangsregelung!! Mal sehen ob ich selber eine Adresse in Italien herausfinden kann und dementsprechend werde ich vorgehen.Meinem Anwalt wollt ich auch bereits die Zusammenarbeit kündigen, da er mir den Eindruck des Desinteresses machte.Dies hat sich nach einer entsprechenden Mail und eines anschliessenden Telefonats seinerseit erledigt :thumbup: Ich hoffe nun auf eine rege Zusammenarbeit mit meinem Advokaten, freuen tu ich mich natürlich nicht darüber ( ich muss ihn ja schliesslich bezahlen :wink:)
Mal sehen wann ich wieder was Neues zu diesem Thema schreiben kann!?!?
Bis dahin wünsche ich euch allen alles erdenklich Gute!
@ all Newbies : Die Stärke die ihr hier erfahrt, wird euch weiterhelfen!!! Auch wenn ihr nur ab und zu die Beiträge lest!! Bildet euch, dann habt ihr Gute Chancen auf ein schönes Leben mit euren Kids.
