Leistungsbetrug der...
 
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Leistungsbetrug der Mutter

 
(@soulsister)

Hallöchen, mal wieder.

Weiss wieder mal nicht wohin ich diese Frage stellen soll. Aber ich versuch es jetzt mal einfach hier.

Habt ihr eine Ahnung wie Leistungsbetrug bei der ARGE bestraft und geahndet wird ????

Unsere Ex hat nämlich jetzt einen gravierenden Fehler gemacht. Sie ist ja bereits im Januar 2006 zu ihrem jetzigen Lebensgefährten gezogen. Damals konnte ich nichts dagegen tun, da sie ja eine Lebensgemeinschaft einging und mir mein Anwalt gesagt hat, da könne ich den Umzug nicht verhindern ( heute bin ich dank euch klüger !!! )

Sie hat aber dann die ganze Zeit Hartz 4 als Alleinerziehende bekommen, sowie auch die Miete für die angebliche Wohnung beim Freund.

Konnte leider nie das Gegenteil beweisen.

Nun hat sie mir heute ein Schreiben vom Gericht geschickt. als antwort auf unseren Antrag aufs ABR. Und darin steht wortwörtlich, dass sie 2006 nur deshalb umgezogen ist, weil sie eine Lebensgemeinschaft eingehen wollte und dass das daher nicht gegen das Wohl der Kinder verstoßen habe. Wir haben nämlich gesagt, dass ihre ständigen sinnlosen Umzüge nicht gut für die kinder wären.

Nun könnten wir endlich bei der ARGE Leistungsbetrug nachweisen.

Habt ihr eine Ahnung was es da für eine Strafe gibt ? Bekommt sie da eine Betrugsanzeige ? Wäre nämlich für uns ziemlich gut.


Zitat
Geschrieben : 23.01.2008 19:45
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus soulsister!

Habt ihr eine Ahnung was es da für eine Strafe gibt ? Bekommt sie da eine Betrugsanzeige ? Wäre nämlich für uns ziemlich gut.

In wie weit wäre es denn gut für Euch?

Die ARGE wird auf jeden Fall -sofern der Betrug nachgewiesen wird- den zu viel bezuschußten Betrag zurückfordern. Ob die ARGE damit eine Strafanzeige verbindet, wird wohl dem SB/Amtsleiter überlassen bleiben...


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2008 19:51
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo d,

ich denk mal soulsisters Mann.

Ich hab´s mal hierher verschoben, weil´s wohl eher hierher passt.

Hm erste Frage: Was bringt es im jetztigen Stadium sie wegen Leistngsbetrg anzuzeigen? Eure Konzentration sollte erstmal auf den ABR-Antrag gerichtet bleiben.

Natürlich kannst du sie bei der ARGE anzeigen. Zumindest muß sie die zu Unrecht erhaltenen Leistungen zurückzahlen und wird fortan auch nur noch das was ihr tatsächlich zusteht bekommen.

Nr würde sie ja genau mitbekommen wer sie angezeigt hat und da stellt sich bei mir erstmal die Frage in wieweit sich das negativ auf das laufende Verfahren auswirkt.

So eine Anzeige kann ja ach noch später erfolgen oder man fragt mal ganz unschuldig während der Verhandlung laut und vernehmlich danach wie es sein kann, das sie eine LG gegründet hat und doch Leistungen als AE bekommen hat...

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2008 19:55
(@soulsister)

Wir haben momentan einen ziemlichen Sorgerechtsstreit mit der Mutter.

Sie versucht uns zum Beispiel nachzuweisen, dass wir die Kinder hier bei uns niemals anmelden hätten dürfen, da dass nur mit ihrer Einwilligung geschehen darf.
Sie ist aber nun schon zum dritten Mal umgezogen ohne Einwilligung des Vaters.

Kannst ja mal in meinem Thread " da kann man nur noch sagen "frohe Weihnachten" nachlesen.
Wenn wir der Mutter nachweisen könnten, dass sie sogar Leistungbetrug begeht, dann steht sie noch mehr als Lügnerin da.

Wäre sicher ein Grund mehr für das Gericht uns das ABR zu geben.

ich fühle mich zwar nicht gerade wohl bei dem Gedanken, sie zu verpfeifen. Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass sie keine Rücksicht nehmen würde, wenn sie an unserer Stelle wäre.

Ich habe sie zum Beispiel letzte Sommerferien darum gebeten uns doch 100 Euro vom Unterhalt nachzulassen, da wir die Kinder 4 Wochen bei uns hatten. Ich habe sie wirklich "gebeten ", auch noch geschrieben, dass wir wissen, dass sie im Recht ist, wenn sie alles behält, aber dass es doch zum wohl der Kinder wäre, wenn wir ein wenig mehr Geld hätten ( ich bin nämlich auch Hartz4- Empfänger gewesen zu der Zeit, und mein LG zahlt soviel Unterhalt, dass gerade noch Geld für ihn zum LEben bleibt ).
Dieses Schreiben hat sie nun bei Gericht abgegeben, um zu Beweisen, dass ich nur auf den Unterhalt aus wäre, den wir sparen, wenn die Kinder hier bei uns bleiben.

Würde gerne auch mal zurückschlagen. Versteht ihr das ?


AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2008 20:00
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, nur vor Gericht wird dir das keine Pluspunkte bringen. Denn Richter mögen Fakten udn keine Schlammschlachten.

Ausdem Bauch heraus würde ich das ruhen lassen und erst nach dem Prozeß angehen


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2008 20:02
(@PhoeniX)

Moin

Ich beantworte trotzdem mal die Frage  :redhead: :

Zuständig ist der Zoll: Guckst du >hier<

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2008 20:30
(@riviera)

Hallo soulsister,

in erster Linie gehts doch um den Verbleib der Kinder, oder nicht?

Wenn ja, dann konzentriert euch darauf.

Es ist doch voellig wurscht, ob Mutter versucht euch was nachzuweisen, denn wenn ihr sagt, dass die Anmeldung der Kinder bei euch rechtlich ok ist, dann kann sie doch nachweisen was sie will.

Deine Wut kann ich ja verstehen, aber als Richter wuerde ich Zweifel an deiner Einstellung haben.

Egal was Mutter tut, ihr habt sie als das zu respektieren was sie ist. So schwer das auch faellt. Gerade jetzt wuerde ich mich mit sowas gar nicht rumaergern, geschweige denn da ein Fass aufmachen.

Wenn die Mutter meint ihre ganze Kraft in Vorwuerfe gegen euch zu stecken, dann lasst sie das machen.

Gruss riviera


AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2008 21:04
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,
Zoll ist Quatsch. Der Zoll ist der Exekutive Teil des Finanzministeriums und damit unterwegs in Sachen Steuereinnahmen. Ergo wäre der Interessant bei Schwarzarbeit, Heizöl im Tank und polnische Zigaretten.

Hier geht es allerdings um Ausgaben in Form überhöhter Zahlungen trotz Bedarfsgemeinschaft. Ergo ist die Arge der Ansprechpartner.

Tip: Es meldet sich mal die 'böse Nachbarin' per GMX-Account bei der Arge. Der Name sollte übrigens stimmen.

Trotzdem bleibt die ganze Sache ein Rattenrennen. Leute, die nix haben, versuchen anderen Leuten, die auch nix haben, etwas wegzunehmen. Davon träumen Sozialämter. Ich glaube, eine solche Strategie hat nur Sinn, wenn jemand, der sich 'ausruhen' will mal einen Anstoß braucht, den er sich auch leisten kann.

Gruß,
Michael


AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2008 21:09
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

U wie meint ihr der KM die Leistungserschleichung nachweisen zu können?

U woher wisst ihr definitiv das sie Miete zu unrecht erhalten hat?
Woher wisst ihr das sie als AE beim JA gemeldet ist u nicht ihren neuen Partner mit dem sie zusammen lebt, mit in der Bedarfsgemeinschaft gemeldet hat?

Habt ihr Becheide der ARGE gesehen aus denen das hervorgeht?

Auf Vermutung so ein Fass´auf zu machen, naja....

Wenn wir der Mutter nachweisen könnten, dass sie sogar Leistungbetrug begeht, dann steht sie noch mehr als Lügnerin da.

Wäre sicher ein Grund mehr für das Gericht uns das ABR zu geben.

Naja, nur was soll das in der Sache dann bringen?
Denke letztendlich stellt es vielleicht alles eher euch in ein schlechtes Licht.

Und wenn es so wäre, ist es sicherlich keinerlei Grund mehr, euch, bzw. dem KV, das ABR zuzusprechen...

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2008 21:15
(@PhoeniX)

Moin

Seh ich anders:

a) Betrugsermitlung gegen die KM könnte dem Richter aufzeigen, das den Kindern dort nicht die sozialüblichen Werte vermittelt werden.

b) Könnte man theoretisch wegen "Beihilfe zum Betrug" und evtl. "Beihilfe zur Erschleichung von Leistungen" selbst ins Fadenkreutz eines akribischen Ermittlers geraten.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2008 21:24




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Weisnich,

Zoll ist Quatsch. Der Zoll ist der Exekutive Teil des Finanzministeriums und damit unterwegs in Sachen Steuereinnahmen. Ergo wäre der Interessant bei Schwarzarbeit, Heizöl im Tank und polnische Zigaretten.

das ist so nicht richtig; speziell seit dem Wegfall der Personenkontrollen an den deutschen Landesgrenzen hat der Zoll vielfältige neue Aufgaben bekommen. Die "Künstlersozialkasse" beispielsweise versucht seit einiger Zeit, mich zwangsweise gesetzlich rentenzuversichern und hat den Zoll mit der Vollstreckung beauftragt. Insofern halte ich es durchaus für möglich, dass auch andere Behörden hier auf den Zoll zurückgreifen können.

Greetz
Martin
(der es im übrigen auch für kontraproduktiv hält, wenn die Openerin hier ein Fass aufmacht über Dinge, die sie vermutlich nur vom Hörensagen kennt)


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2008 21:27
(@hessentom)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

Auch will meinen Senf dazugeben:

Finger weg davon, das gehört nicht in Eure SR-Sache. Kein Familienrichter will das hören, das sind in deren Augen die Auswüchse gängiger Schlammschlachten.

Dem Stil Deines Beitrages kann ich entnehmen, daß es Euch nur um Rache geht. Das ist selten gut!

Thomas


Wer aufgibt, gibt sein Kind auf! 

Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2008 21:40
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

@PhoeniX

  a) Betrugsermitlung gegen die KM könnte dem Richter aufzeigen, das den Kindern dort nicht die sozialüblichen Werte vermittelt werden.

Der richter würde wenn davon nur Erfahren wenn die StA ermittelt..hier wird erstmal die ARGe aber die Sache "abklären" u dann entsprechend handeln oder eben nicht...

Naja "dem Kind nicht die sozialüblichen Werte vermittelt werden" .. naja letztendlich aber dann die Frage, wie groß da das Fass aufgenmacht wird u was da für Angaben auch von der KM gemacht werden...
Letztendlich kommt es dann darauf hinaus, das wie wenn Jemand 13 Punkte in Flensburg hat u sein Kontingent regelmäßig erneuert, durch entsprechendes Verhalten..letztendlich sicher nicht " die sozialüblichen Werte "
.. aber dennoch mindert das keine Erziehungsfähigkeit, oder ist das ein definitiver Grund jemandem das ABR zu entziehen..

b) Könnte man theoretisch wegen "Beihilfe zum Betrug" und evtl. "Beihilfe zur Erschleichung von Leistungen" selbst ins Fadenkreutz eines akribischen Ermittlers geraten.

Wieso das?


@Weisnich

Dennoch, ist das nicht Aufgabe u Sache des Zoll`s ...sonder Sache der ARGE u es könnte dann Sache der StA werden...aber der Zoll hat da nun wirklich weniger mit zu tun..
Gut wenn sie davon aus irgendwelchen Gründen erahren, könnte es gut sein, das sie es der ARGE melden..

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2008 22:11
(@PhoeniX)

Moin

Zoll ist Quatsch.

Mußte gerade weck und konnte in der Eile nicht darauf eingehen. Aber Martin hat ja schon darauf geantwortet.
Weiterhin obliegt der Bundeszollverwaltung auch die Erfüllung übertragener Aufgaben, z.B.  die Vollstreckung von öffentlich- rechtlichen Geldforderungen des Bundes Darunter fallen z.B.auch Steuern und Forderungen der Kranken-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung.........etc.

Was ist mit meinem Diskusionsansatz b) ??

Ist man als bundestreuer Bürger nicht dazu verpflichtet so ein Fehlverhalten zur Anzeige zu bringen?

Auch ich würde mit der Anzeige warten. Jedoch würde ich dieses dem Gericht aufzeigen, da das Vorleben von gesetzeswidrigen Handlungen ja wohl eher nicht dem Kindeswohl dienlich ist.
Bei mir hat es damals so funktioniert.  😉

@ Jens

Eine Beihilfe im Sinne des deutschen Strafrechts (§ 27 Abs. 1 StGB) liegt dann vor, wenn jemand (der Gehilfe) vorsätzlich einen Täter bei der Begehung einer Straftat (erfolgreich) unterstützt.

Dies kann in unterschiedlicher Form geschehen, z.B. durch aktive Hilfeleistung (physische Beihilfe) oder durch motivierendes Bestärken (psychische Beihilfe). Es muss in jedem Fall eine fremde, rechtswidrige Haupttat vorliegen, welche von dem Gehilfen unterstützt wird. Welches Verhalten für dieses 'Unterstützen' als ausreichend angesehen wird ist umstritten: Die herrschende Lehre fordert, dass die Unterstützung des Gehilfen kausal für das Gelingen der unterstützten Haupttat sein muss. Die Rechtsprechung lässt es dagegen bereits ausreichen, wenn die Haupttat in irgendeiner Weise durch die Hilfeleistung gefördert wurde.

Für die Annahme einer Beihilfehandlung ist es nicht einmal unbedingt notwendig, dass der Haupttäter davon Kenntnis hat.

Das StGB sieht vor, dass der Beihilfe leistende Tatteilnehmer (der Gehilfe) milder bestraft wird als der Haupttäter (§ 27 Abs. 2 StGB).

>Quelle<
Daraus könnte man schließen, das man sich, wenn man eine Straftat nicht zur Anzeige bringt, sich der Beihilfe strafbar macht.

Oder irre ich da vollkommen?? °°

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2008 22:47
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

völliger Spiel- und Daddelkrams. Lenkt nur ab. Was soll das bringen? Könnt ihr später immer noch machen. Macht ihr es im lfd. Verfahren, haut euch der Unrechtsprecher diese Attacke um die Ohren.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2008 23:10
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

@

Nun dennoch noch kurz dazu..

  § 27 Beihilfe
(1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.
(2) 1Die Strafe für den Gehilfen richtet sich nach der Strafdrohung für den Täter. 2Sie ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.

Sagt doch alles aus, man muß es erst nicht zerreden  😉

Ist man als bundestreuer Bürger nicht dazu verpflichtet so ein Fehlverhalten zur Anzeige zu bringen?

Ließ dir einfach den § 138 StGB durch..

Man muß es nicht komplizierter machen, als es ist..

Wir habne in D keine Anzeigenpflicht, außer eben, in den Fällen des  §138

  § 138 Nichtanzeige geplanter Straftaten
(1) Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung
1.einer Vorbereitung eines Angriffskrieges (§ 80),
2.eines Hochverrats in den Fällen der §§ 81 bis 83 Abs. 1,
3.eines Landesverrats oder einer Gefährdung der äußeren Sicherheit in den Fällen der §§ 94 bis 96, 97a oder 100,
4.einer Geld- oder Wertpapierfälschung in den Fällen der §§ 146, 151, 152 oder einer Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Vordrucken für Euroschecks in den Fällen des § 152b Abs. 1 bis 3,
5.eines Mordes (§ 211) oder Totschlags (§ 212) oder eines Völkermordes (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder eines Kriegsverbrechens (§§ 8, 9, 10, 11 oder 12 des Völkerstrafgesetzbuches),
6.einer Straftat gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des

usw.
usw.

Fakt ist, das das sicherlich nicht förderlich ist um das ABR zu bekommen ..

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2008 23:29
(@romyh)
Registriert

Hallöchen!

In einem anderen Forum hatte ich mal so eine ähnliche Frage gestellt, wir wussten definitiv, dass die KM und ihr LG Leistungsbetrug begehen, hätten es sogar beweisen können. Da die Kinder bei ihr leben hab ich es nicht gemeldet, dennoch in diesem Forum mal rein theoretisch die Frage gestellt "was passiert wenn...".

Antwort: Das größte Schwein im ganzen Land ist der Denunziant.
Und:  Die deutsche Gesellschaft zwingt die armen H4-Empfänger zu solchem Verhalten, immerhin sei der Regelsatz zu niedrig, etc...

Ich habe mich dazu dann nicht mehr geäußert, es ging um ganz andere Größenordnungen als "nur" 300 € im Monat.

Letztlich haben wir zum Wohle der Kinder auf eine Anzeige verzichtet und gedacht, DAS wird schon noch auf sie zurückfallen...was auch geschehen ist!!!

Letztes Jahr im Juni fing es an, dass die ARGE stutzig wurde und die Bescheide genauer überprüfte, nachdem KM ständig umgezogen ist, immer aufgrund einer Trennung, und dann schwuppdiwupp der LG dann doch wieder in der Wohnung gemeldet war...das ganze 3 mal...

Sie bekommen nun gar nix mehr, da der LG auch arbeitet, und müssen 6000 € zurückzahlen. Die Kinder sind nun wieder beim LG KV-versichert, die KM gar ned, könne sie sich nich leisten. Aber statt daraus zu lernen und vieleicht mal den A* hochzukriegen und sich was zu suchen liegt sie immer noch den lieben langen Tag auf der faulen Haut. Deshalb gibt es ständig Streit mit ihrewm LG, weil der ihr vorwirft SEIN Geld rauszuschmeißen etc.

Naja, letztlich interessiert mich das alles nicht mehr. Die Mädels sind nunmehr in einem Alter, wo sie schon genau unterscheiden können und sie kennen die Schwächen und Stärken ihrer jew Elternteile genau.

Die Zunkunft wird's bringen.

Liebe Grüße von Romy


AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2008 09:25
(@hessentom)
Nicht wegzudenken Registriert

Dann ziehen es wir mal von einer anderen Seite auf :exclam:

Angenommen, die würden tatsächlich betrügerisch Leistungen der ARGE beziehen, weiterhin angenommen, Soulsister würde das der StA oder wem auch immer melden. Was passiert denn? Ein Ermittlungsverfahren wird eingeleitet.

Inzwischen ist in der Familiensache Termin; Soulsister und LG erklären dem Gericht " Das sind Betrüger an der Allgemeinheit, wir haben die angezeigt!"

Wenn das Familiengericht diese Anzeige in seine Entscheidung einfliessen ließe, würde sie sofort von der Beschwerdeinstanz kassiert. Warum?

Es gilt die Unschuldsvermutung bis zur rechtskräftigen Verurteilung!

Auch bin ich nicht Martins Meinung, daß ein Leistungsbetrug - wenn er denn tatsächlich vorläge - das Kindeswohl tangiert. Ersten werden von dieser erschlichenen Leistung die Kinder auch was bekommen haben, wären per se also wie Hehler anzusehen :knockout:( Satire!)  Zweitens: Die wissen doch gar nicht, was das ist.

Zur Vermittlung falscher Werte, na ja, die Kids müssen nur mal das TV anmachen, da werden täglich Werte vermittelt....

Folgendes mal nachlesen könnte helfen(Entnommen von Hefam  OLG FfM  5WF 173/01 v. 17.9.01)

Aus der Tatsache, daß der Kindesvater sich in Strafhaft befindet, folgt nicht ohne weiteres, daß er die elterliche Sorge tatsächlich auf längere Zeit nicht ausüben kann.

Also selbst inhaftierten Vätern kann nicht ohne weiteres das Sorgerecht entzogen werden!

Und zur "Anzeigenpflicht" möchte ich mal dezent auf den § 52, Abs. 1-3 der STPO hinweisen. Da sind Werte, die werden nachmittags in den Krawallgerichtsshows vermittelt 😉

Es macht wirklich keinen Sinn auf diesem Niveau zu argumentieren.

Thomas


Wer aufgibt, gibt sein Kind auf! 

Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2008 10:55
(@einfachich07)
Nicht wegzudenken Registriert

so dazu auch noch etwas,
lass es.
Meine ex hat es genau so gemacht... Umzug zum neuen.. kind mit... hartz4 beantragt... ich hätte zahlen sollen... schreiben an die arge, das sie
-mit ihrem freund zusammenlebt,
-Eltergeld erhält aus einem anderen Bundesland
-Ihr gesamter Haushalt bei mir zur abholung bereit steht
-Brief vom dortigen JA beigefügt das sie in geordneten verhältsnissen lebt und alles zum leben für sich und ihre tochter hat

die arge hat sich seit dezember nicht mehr gemeldet.
Meine anwältin sagt, das hat (auch wenn sie betrügt und lügt) nichts mit der Familiensache zu tun.
Rache ist was schönes 😉 aber sie bringt dir nur kurzweilig was und wie auch deep schrieb geht der schuss evtl. eher nach hinten los.
Melde das der ARGE dort, die kümmern sich schon drum 🙂


Veni
Vidi
Vici

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2008 15:49