Hallo,
ich habe mal eine theoretische Frage...vieleicht hat ja schon einer von Euch Erfahrungen.
Angenommen ich werde arbeitslso und finde nach 2 Wochen einen neuen Job der soweit weg ist, dass man umziehen müßte.
kann man dann "Umzugskosten" beim Arbeitsamt beantragen?
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hallo Papi74!
ja, die würde ich dann beantragen. Du mußt aber vorher - glaube ich - arbeitslos gemeldet sein.
LBP hatte mal einen Jobwechsel, da bekam er 6 Monate das Fahrgeld gesponsort, weil sonst nach Abzug der Fahrkosten weniger als das ALG bei rausgekommen wäre.
Sky weiß bestimmt was aus dem SGB, würde ich wetten. :phantom:
LG LBM
Ach so, Tipp noch von mir: das wären natürlich auch Werbungskosten, die Du steuerlich geltend machen könntest. Da gibts hübsche Pauschalen und natürlich auch die möglichkeit der nachgewiesenen WK.
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Lausebackesmama,
das ging ja schnell.
Danke
mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hallo Papi74,
mein Mann bekam durch einen Freund der rd. 500 km entfernt wohnte einen Job, die Umzugskosten wurden bei der Arge beantragt, der Arbeitsvertrag wurde vorgelegt und der Umzug wurde komplett übernommen, an Tag 1 wurde die alte Wohnung von einer Firma ausgeräumt, der LKW brachte alles in dieser Nacht noch 500 km Richtung Norden und am Vormittag Tag 2 wurde alles in die neue Wohnung gebracht und weg waren sie wieder Richtung alte Heimat 🙂
An Tag 1 übergaben wir die alte Wohnung und übernahmen die neue gleich früh morgens von Tag 2, sind also über Nacht auch hingefahren mit einem Leihwagen, Kosten hierfür und Sprit wurden ebenfalls voll übernommen vom Amt.
LG Stiefmama
Gebrochene Versprechen, sind gesprochene Verbrechen!
Moin,
Vorschrift dazu: § 22 SGB II
(3) 1Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger übernommen werden; eine Mietkaution kann bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger übernommen werden. 2Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann. 3Eine Mietkaution soll als Darlehen erbracht werden.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
Hallo,
dann weis ich jetzt Bescheid und werde mir das mal für die Zukunft merken 😉
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
