Hallo,
könnt ihr mir bei meiner Suche behilflich sein? Mich beschäftigen folgende Fragen:
Ist ein Schülerpraktikum über einen Zeitraum von neun Monaten zulässig (kein Anerkennungspraktikum!)?
Darf ein Schülerpraktikant Kassentätigkeiten eigenverantwortlich ausüben?
Kann es sein, dass für ein neunmonatiges Schülerpraktikum mit Kassentätigkeit kein Geld an den Praktikanten gezahlt wird?
Irgendwie finde ich wohl nicht die richtigen Worte für google :exclam: :redhead:
Gibt es sonst noch "Schlupflöcher"?
Eine Schulbescheinigung liegt vor. Ebenso die Ausage zum Praktikum ohne realisiertes Einkommen (was immer das bedeuten mag?)
eskima
hallo eskima,
mhhh. von einem schülerpratikum über eine solch lange zeit habe ich noch nie gehört. ich beschäftige schülerpraktikanten und studienpratikanten. im ersten fall maximal 2 wochen, im letzteren maximal 6 monate und nur in gezielter projektarbeit mit zielvereinbarung und qualifiziertem, hochschulrelevantem feedback. schüler unbezahlt, studenten bezahlt. diese praktikumeritis geht mir schon lange gegen den strich. nach meiner meinung oft moderne sklavenarbeit, bei unseriöser handhabung. ein partikant soll etwas lernen. das unternehmensinteresse steht an 2. stelle.
gruss
bengel
hallöchen,
ich werd mal direkt heute bei uns im markt nachfragen, wir haben recht oft schülerpraktikanten, für zwei wochen immer. anders ist es aber bei praktika bei déiner schulischen ausbildung, da haben wir grad für 3 (oder 6?) monate eine praktikantin im büro sitzen.
gruß, romy
Moin,
ich hab jetzt endlich mal was gefunden:
Wird das Rechtsverhältnis zwar als "Praktikum" bezeichnet, tatsächlich aber eine Arbeitsleistung erbracht und hat der "Praktikant" als Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf Vergütung, gilt das tatsächlich zu zahlende Arbeitsentgelt für die Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe, unabhängig davon, ob der "Praktikant" dieses auch tatsächlich ausgezahlt bekommt. Sofern ein bösartiges bzw. mutwilliges Vorgehen des Arbeitgebers vorliegt, macht sich dieser wegen Vorenthalten von Sozialversicherungsbeträgen sogar strafbar und muss mit entsprechenden Konsequenzen rechnen.
Eigenständige Kassentätigkeit dürfte eine Arbeitsleistung sein. Es bleibt also spannend :phantom:
eskima

