Moin,
seit einigen Tagen frage ich mich, wer diese Umgangsregelung erfunden hat.
Ich ging also grundsätzlich davon aus, dass ein Paar über Jahre mit Kindern zusammengelebt hat und sich dann trennt. Ein Partner zieht aus und soll die Kinder nur noch alle 14 Tage zu Gesicht bekommen, Kinder, die er vorher täglich gesehen hat, denen er vielleicht Geschichten vorgelesen hat oder mit denen er täglich Hausaufgaben gemacht hat. Oder vielleicht hat er grad mit den Kindern im Garten Sträucher angepflanzt und wartet auf die Erträge oder hat mit ihnen ein Baumhaus gebaut. Mag sein, dass auch die Fahrräder zusammen repariert wurden oder einfach im Kinderzimmer (ohne Mama) mit Lego gespielt wurde.
Wer kam auf die Idee, dass eine 14-tägige Besuchsregelung gut für Kinder und ihre getrennten Elterneile sind, wie ist die Geschichte zu dieser Erfindung? Eine gesetzliche Regelung zum Umgang gibt es ja nicht.
Und als nächstes fällt mir auf, dass die Umgangsregelung vollkommen unabhängig von der persönlichen Bindung ausgeurteilt werden kann. Ein Vater, der nie mit der KM und seinem Kind zusammengelebt hat, kann genau die gleiche Umgangsregelung bekommen wie ein Vater, der schon mit der KM und dem Kind zusammengelebt hat.
Wo sind die Anfänge, wie wurde das begründet, das ist meine Frage dazu.
Gruß
eskima
Moin eskima,
irgendwo in den Tiefen unserer Urteilssammlung steht der Wortlaut, den ich inhaltlich wiedergebe: Die 14-Tage-Regelung soll den Kindern es ermöglichen, beide Elternteile in WE-Laune zu erleben. Wären die Kinder immer am WE beim Umgangselternteil, wäre der Betreuungselternteil "nur noch" der Mecker-Arztgeh-Machdiehausaufgaben-Elternteil.
Unsere bekanntlich umfassend psychologisch geschulten Familienrichter haben das dann so irgendwann mal ausbaldowert.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo DeepThought,
liege ich ganz falsch, wenn ich vermute, dass ein Inhaftierter auch einen Anspruch darauf hat, dass er alle 14 Tage Besuch von seiner Familie bekommen darf?
eskima
Hehe, das hängt natürlich von der Schwere der Tat ab - und wie er sich im Gefängnis aufführt. 😉
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

