Vaterschaftstest – Neue Rechtssituation ab 01.02.2010

Vaterschaftstest – Neue Rechtssituation ab 01.02.2010

Die Gründe, sich für einen Vaterschaftstest zu entscheiden, sind unterschiedlich. Manchen Männern ist ihre biologische Vaterschaft, also der Erzeuger eines Kindes zu sein, nicht so wichtig, wie die soziale und emotionale Bindung zum Kind. Andere plagen von Anfang an gewisse Zweifel, die sie schließlich durch einen Vatertest ausgeräumt sehen wollen.

Ein heimlicher Test zum Schutz der Partnerschaft?

Bevor eine Analyse auf eine bestehende Verwandtschaft zu einem Kind durchgeführt werden kann, wird klar, dass so ein Test auf Vaterschaft auch ein Test für die Beziehung werden kann. Soll ein Mann seiner Partnerin immer offen seine Zweifel mitteilen und damit seine Beziehung riskieren? Auch, wenn der Test anschließend die Vaterschaft bestätigt, hat die Beziehung möglicherweise darunter gelitten. Viele zweifelnde Väter wählten daher bisher den Weg, den Test heimlich in Auftrag zu geben, ohne die Zustimmung der Partnerin einzuholen.

Ab dem 1. Februar 2010 wird das nun nicht mehr möglich sein.

Mit dem dann gültigen Gendiagnostikgesetz (GenDG) wird geregelt, dass zwingend alle beteiligten Personen aufgeklärt werden müssen und ihre Zustimmung vorliegen muss, bevor ein Test in Deutschland durchgeführt werden kann.

Damit geraten gerade jene Menschen, die mit einem Vatertest vielleicht ein wenig Ruhe in eine schwierige Beziehung bringen möchten, in Bedrängnis. Der Schritt, mit dem Test ins Ausland zu gehen, liegt nahe.

Vaterschaftstest in einem ausländischen Labor?

Eine Verwandschaftsanalyse durchführen zu lassen, ist immer auch eine Sache des Vertrauens zu dem beauftragten Labor. Ein deutsches Labor arbeitet nach gesetzlich festgelegten Standards, mit neuester Technik und muss entsprechend ausgebildetes Fachpersonal einsetzen. All dies ist im Ausland nicht unbedingt gewährleistet.

Es mag ein Vorteil sein, im Ausland einen Test machen zu lassen, wenn man Wert auf eine heimliche Analyse legt. Der Weg, den die Probe bis ins Labor hinter sich bringt und auch die Vorgänge vor Ort sind aber nicht mehr transparent.

Auch entstehen viele Fragen, die nicht unbedingt im Freundes- oder Familienkreis angesprochen werden können. In dem Moment ist es wichtig, einen verlässlichen Dienstleister beauftragt zu haben, der alle Fragen mit fundiertem Wissen in der Muttersprache beantworten kann. Man sollte bei diesem sensiblen Thema auf Sicherheit setzen und ein Labor in Deutschland beauftragen.

Biologische Vaterschaft im Verhältnis zur juristischen Vaterschaft

Häufiger Antrieb für einen Test sind finanzielle Gründe, da Punkte wie Erbansprüche, Unterhalt oder auch Sozialleistungen von der Verwandtschaftsbeziehung zwischen möglichem Vater und Kind abhängen. Auch, wenn ein Mann nicht der biologische Vater ist, so ist er doch, wenn das Kind innerhalb einer Ehe geboren wurde, der juristisch anerkannte Vater und damit zu Unterhalt verpflichtet.

Soll das Ergebnis einer Vaterschaftsanalyse Grundlage für ein Gerichtsurteil sein, so ist es ohnehin notwendig, sich an ein deutsches Labor zu wenden. Im Ausland erstellte Gutachten sind vor Gericht nicht haltbar.

Artikel zur Verfügung gestellt von Claudia Strelzing, MV-Genetix GmbH, http://www.vaterschaftstests.de/.

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