Hallo,
ich bin neu hier, lebe in Trennung seit dem 1.8.2017 und plane einen gemeinsamen Anwalt mit meinem Mann zu nehmen. Dazu gab es gestern einen Termin und ich habe einige Fragen:
- Die Anwältin und mein Mann wollen das Trennungsdatum vordatieren; vom 1.8. auf einen früheren Zeitpunkt - entstehen dadurch Konsequenzen, die ich nicht absehen kann? Formal korrekt war die Trennung erst im August.
- In den Jahren 2001 bis 2004 habe ich berufsbegleitend studiert; mein Mann will das Geld zurück mit der Begründung, das sei eine Zuwendung. Ist das tatsächlich möglich? Wir hatten ein gemeinsames Konto und ich habe immer gearbeitet. Regelungen jeglicher Art gibt es nicht.
- Über unsere gemeinsamen Geldanlagen möchte mein Mann gar nicht reden. Er hat zudem gesagt, dass bestimmte Konten nur für unsere Tochter angelegt sind. So eine Absprache und Dokumentation gibt es nicht. Was kann ich tun?
Ich freue mich sehr über Unterstüzung!
Viele Grüße,
SteffiS
Moin Steffi,
das klingt nicht nach "einvernehmlicher" Scheidung - zumindest nicht von der Seite Deines Mannes..
Ich denke, dass Du einen eigenen Anwalt brauchen wirst.
Alles Gute
Wegnachvorn
Habt Ihr Gütertrennung oder Zugewinngemeinschaft? Gibt es einen Ehevertrag?
Alle Geldanlagen werden in diesem Rahmen "gerechnet". Sofern die Konten nicht explizit für Eure Kinder angelegt sind, fallen sie in den Zugewinnausgleich...und damit kann Dein Mann nicht mehr sagen, dass er "nicht darüber reden will"...
Zum Thema Zuwendungen:
Quelle: http://www.familienrecht-allgaeu.de/de/ehebedingte-zuwendung.html
♦ Die ehebezogene Zuwendung
Loewe BGH, Urteil vom 27. Juni 2012 - XII ZR 47/09
(Zitat, Rn) "Eine ehebezogene Zuwendung liegt vor, wenn ein Ehegatte dem anderen einen Vermögenswert um der Ehe willen und als Beitrag zur Verwirklichung und Ausgestaltung, Erhaltung oder Sicherung der ehelichen Lebensgemeinschaft zukommen lässt, wobei er die Vorstellung oder Erwartung hegt, dass die eheliche Lebensgemeinschaft Bestand haben und er innerhalb dieser Gemeinschaft am Vermögenswert und dessen Früchten weiter teilhaben werde. Darin liegt die Geschäftsgrundlage der Zuwendung (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsurteil BGHZ 142, 137 = FamRZ 1999, 1580 juris Rn. 23 mwN)". --> BEISPIELE...
♦ Das Problem
->Siehe obiger Link
Anm. Admin: Bitte keine Zitate anderer Seiten einstellen wegen Urheberrecht!
Hallo Steffi,
Wegnachvorn hat vollkommen Recht. Es sieht arg danach aus als wolle Dich Dein Mann finanziell über den Tisch ziehen.
Nur noch zur Ergänzung: Es gibt keinen "gemeinsamen" Anwalt im eigentlichen Sinne. Ein Anwalt ist immer demjenigen verpflichtet, der ihn beauftragt hat, in Eurem Fall Deinem Mann. Er wird entsprechend auch die Interessen Deines Mannes vertreten und keine neutrale Position einnehmen.
Du solltest wirklich einen eigenen Anwalt nehmen. Das wird letztendlich billiger kommen als Dich auf die für Dich nachteilig Vorstellungen des "gemeinsamen" Anwalts einzulassen.
...Du solltest Dir zeitnah Kopien von allen relevanten Verträgen/Anlageformen machen...daran kann man später in der Vermögensauseinandersetzung erkennen, ob es z.B. Sperrvermerke für bestimmte Anlagen (Kinder) gibt.
Hallo Steffi
Wie die anderen Dir schon gesagt haben, ist es wichtig das Du Dir einen eigenen Anwalt nimmst, alle Deine Papiere an sicherer Stelle hinterlegst und Dir von den Konten Belege sicherst, sowie für Dich ein eigenes Konto einrichtest, wenn Du dieses noch nicht getan hast , auf das Dein Mann keinen Zugriff hat. Bezüglich der sogenannten Zuwendungen während des Studiums würde ich mal vermuten , da Du es berufsbegleitend gemacht und daher ja auch weiterhin Lohn bezogen hast, das da kein Anspruch auf Rückerstattung an Deinen Mann besteht. Das würde ich aber dann auch direkt mit Deinem Anwalt besprechen.
LG der Frosch
Moin,
zusätzlich zu dem bisher geschriebenen, eine kleine Ergänzung.
- Die Anwältin und mein Mann wollen das Trennungsdatum vordatieren; vom 1.8. auf einen früheren Zeitpunkt - entstehen dadurch Konsequenzen, die ich nicht absehen kann? Formal korrekt war die Trennung erst im August.
Aus welchem Grund sollte man auf eine Vorverlegung drängen? Welches Datum schwebt denen denn vor?
Eine Vorverlegung kann nur den Grund haben, die Scheidung früher einreichen zu können. Wenn über den Beginn des Kalenderjahres hinausgegangen wird, dann kann es Probleme mit der Steuerklasse geben ...
Ich würde es nicht machen.
- In den Jahren 2001 bis 2004 habe ich berufsbegleitend studiert; mein Mann will das Geld zurück mit der Begründung, das sei eine Zuwendung. Ist das tatsächlich möglich? Wir hatten ein gemeinsames Konto und ich habe immer gearbeitet. Regelungen jeglicher Art gibt es nicht.
Über wieviel wird denn gesprochen?
Berufsbegleitend, d.h. Du hast in dieser Zeit gearbeitet und in den Zugewinn mit eingezahlt (wie auch immer die Geldflüsse sich zusammengesetzt haben). Weiterhin, 2004 ist jetzt 14, mit Trennungsdatum 13, Jahre her. Her hat, auch hier im Rahmen des Zugewinnes, von Deiner höheren Qualifizierung profitiert = höheres Gehalt/Einkommen (ich geh einfach mal davon aus, dass es zu einer Einkommenssteigerung kam).
Dann kommt hinzu, dass Eheleute sich unterstützen. Jetzt sprechen wir hier über einen ziemlich langen Zeitraum und jetzt will er irgendwas wieder haben. Es ist schon mehrmals ausgeurteilt worden, dass Aufrechnungen nicht ohen weiteres vorgenommen werden können. Ansonsten müsste man ja über Jahre jeden Cent aufrechnen, wer was wann wie an Lebensunterhaltskosten gezahlt hat und wer nicht ... viel zu kompliziert.
Bezüglich der "Rücklagen" für die Kinder...
Wenn Gelder nicht expliziet auf den Namen der Kinder angelegt wurden, dann unterliegt es dem Zugewinn. Ohne Ausnahme. Da kann er "nicht drüber reden wollen!", dass interessiert nciht wirklich.
Meine Fragen:
- wie alt sind die Kinder?
- wo werden die Kinder wohnen?
- gibt es vielleicht auch noch KU (Kindesunterhalt) zu berücksichtigen?
- gibt es Wohneigentum?
Eine gerichtliche Auseinandersetzung ist immer sehr teuer. Sich übervorteilen lassen aber auch ...
Die Suche nach einem Fachanwalt kann schonmal hilfreich sein. Auch ein Beratungsgespräch sollte hierbei hilfreich sein. Die Beratung ist kostenfrei, wenn es zu einer Mandantierung kommt.
Wie bereits geschrieben wurde, wenn der Anwalt von Deinem Ex beauftragt wurde, dann arbeitet dieser auch in dessen Interessen und da können Anwälte einem das blaue vom Himmel erzählen ... Sie haben keine Wahrheitspflicht Dir gegenüber.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo,
ich würde das Trennungsdatum nicht nach vorn datieren.
Und was das Studium angeht, ein berufsbegleitendes Studium kann problemlos über die Werbungskosten bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Was ihr vermutlich auch getan habt. Hier ist schon mal die Steuererstattung durch dein Studium höher ausgefallen, vor allem bei gemeinsamer Veranlagung.
Wie hoch sind die Geldmittel, die ingesamt vorhanden sind und was ist davon wirklich auf den Namen des Kindes angelegt worden, sprich auf den Kindesnamen, so dass ihr bis zur Volljährigkeit nur verfügungsberechtigt seid? Und was ist davon auf den Namen deines Mannes bzw. deinen angelegt worden. Das zweite zählt zum Zugewinn.
Wie alt sind die Kinder, das Kind?
Wie ist es mit dem Zugewinn? Gibt es außer Geldmittel noch andere Werte, die in die Ehe eingebracht worden sind bzw. während dieser Zeit angeschafft wurden (Haus, Eigentumswohnung etc.)?
Ich würde mir auch einen eigenen Anwalt nehmen.
Sophie
Moin.
ich würde das Trennungsdatum nicht nach vorn datieren.
So pauschal würde ich das nicht ablehnen. Solange es nicht über die Jahreswende zurück geht und in der Zwischenzeit erhebliche Vermögensverschiebungen stattgefunden haben, sehe ich wenig Risiko. Aber die Frage warum der DEM dies wünscht sei erlaubt. Und wenn er nur möglichst schnell wieder frei sein will, dann mag ihm das ja ein wenig was wert sein, wenn über andere Sachen verhandelt wird.
Gemeinsamer Anwalt kann man machen. Wissend um die zum Teil unverfrorenen Forderungen des DEM würde ich aber an Deiner Stelle darauf bestehen, dass Du den Anwalt mandatierst. Damit ist es letztlich Dein Anwalt, der von Dir den Auftrag bekommt einen fairen Kompromiss zu erarbeiten. Mal schauen, wie DEM dann reagiert.
Zu den anderen Punkten ist schon viel richtiges gesagt worden. Ich lese, dass der DEM es eilig hat. Das sollte ihm was wert sein.
Toto
Ganz herzlichen Dank an Euch für Eure hilfreichen Antworten. Ich bin heilfroh, dass es dieses Forum gibt....
Hier noch ein paar Hintergrundinformationen:
Aus Zufall habe ich Zugriff auf die Kontoauszüge der letzten drei Jahre, zum Glück. Da sind die regelmäßigen Buchungen gut zu erkennen und alle monatlichen Sparbeträge. Es war bisher nirgends in einem Konto die Anlage für das Kind ausgewiesen. Ein bisschen habe ich Angst, dass er jetzt die Konten noch schnell umschreibt, weil ich keinen Zugriff darauf habe.
Es geht ums Geld, Auto, Motorrad; Hausrat ist mir gleich, das kann er gern behalten. Wohneigentum haben wir nicht. Wir waren über 20 Jahre ohne Ehevertrag verheiratet. Ich habe immer weniger verdient als er, auch wegen meiner Tochter (14 Jahre alt) Teilzeit gearbeitet (bis auf 11 Monate Elternzeit); das Studium lief nebenher. Und ja, wir haben das Geld für das Studium auch über die Steuerklärung zurückbekommen. Auf ein gemeinsames Konto.
Der Vorschlag meines Mannes und der Anwältin war: ich zahle keinen Unterhalt für´s Kind (was ich aber auf jeden Fall tun werde, da fühle ich mich von Haus aus verantwortlich dazu!) und er gibt mir weniger/nichts im Vorsorgeausgleich. Rest gehört ihm. Aber so will ich das nicht. Jetzt sollen mal alle Karten auf den Tisch und dann können er und die Anwältin mir gern einen Vorschlag machen.
Was dabei wichtig ist: Meine Tochter hat sich bei der Trennung entschieden, wegen der Schulortnähe bei ihm zu bleiben. Er trägt unseren Konflikt auch über das Kind aus und das bricht mir fast das Herz. D. h. auch wenn ich mit den Zähnen knirsche - ich versuche immer noch, das ohne große Eskalation hinzukriegen. Alles andere wird sich da schmerzhaft auswirken, bin sicher.
Einen Anwalt hole ich mir auf jeden Fall dazu, wenn´s zu Forderungen kommt, die mir nicht passen.
Vordatieren will er; ich habe keine Ahnung warum. Aber dazu habe ich auch schon gefunden, dass das eine ganz halbseidene Angelegenheit ist und ich habe keinen Nerv etwas zu unterschreiben, was schlichtweg gelogen ist. Schon mal aus Prinzip, wer weiß welche Schlinge er mir noch um den Hals legt.
Liebe Grüße,
Steffi
Was dabei wichtig ist: Meine Tochter hat sich bei der Trennung entschieden, wegen der Schulortnähe bei ihm zu bleiben. Er trägt unseren Konflikt auch über das Kind aus und das bricht mir fast das Herz.
Hallo Steffi,
mal eine Verständnisfrage:
Es hört sich so an, als wenn DU weiter wegziehen willst? Zumindest soweit, dass es für die 14 Jährige zu weit bzgl. Schule ist?
Falls es so sein sollte: Warum ziehst Du weg? Warum bleibst Du nicht in der Nähe? Dann müsste dei Tochter keine "Entscheidung" zwischen Euch wegen Schulortnähe treffen...sondern es könnte z.B. ein unkompliziertes Wechselmodell gelebt werden.
Kannst Du diesen Aspekt bitte noch etwas vertiefen?
Danke
WNV
Hallo,
mal einer der selteneren Fälle.
Soweit ich bislang immer lesen konnte, kann auf den Unterhalt für das Kind eigentlich nicht verzichtet werden, da er nunmal dem Kind zusteht.
Zu Beginn der Scheidung dachte ich auch über einen gemeinsamen Anwalt nach. Aber bei den von Dir aufgezählten Punkten, halte ich das für völlig
unmöglich.
Ob er in der momentanen Situation überhaupt rechtlich in der Lage ist, ohne Deine Zustimmung, Konten umzuschreiben kann Dir ebenfalls Dein Anwalt
sagen. Ausgehend davon, dass Du ca. in den 40ern bist wäre ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich schon recht dumm.
Ich wünsche starke Nerven und einen geschärften Blick.
gelöscht
Moin,
das "Verlegen" des Trennungszeitpunktes bringt neben der genannten Möglichkeit der früheren Möglichkeit der Scheidung einige Nebeneffekte mit sich:
Die Zustellung des Scheidungsantrags ist gleichzeitig Stichtag für Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich.
Das Trennungsjahr verkürzt sich, ggf. kann somit früher eine Ausweitung der Erwerbstätigkeit von Dir verlangt werden.
Wichtiger als ein eigener Anwalt sollte das Wissen darüber sein, was Du selbst willst.
Man muss sich immer darüber im Klaren sein, dass Anwälte weniger am (außergerichtlichen) Einigen verdienen als an einem Streit.
Das Kennen der eigenen Ausgangsposition ist dabei allerdings unerlässlich (und dabei kann ein eigener Anwalt helfen).
20 Ehejahre können einen lebenslänglichen Unterhaltsanspruch Deinerseits begründen, insofern hast Du eine gute Ausgangsposition für "Verhandlungen" auf Augenhöhe.
Gruß
United
Das Kennen der eigenen Ausgangsposition ist dabei allerdings unerlässlich
[...]
20 Ehejahre können einen lebenslänglichen Unterhaltsanspruch Deinerseits begründen, insofern hast Du eine gute Ausgangsposition für "Verhandlungen" auf Augenhöhe.
Beides wichtig! Und deshalb umfassende Offenlegung der Vermögenspositionen unverzichtbar.
Worauf ihr Euch dann schiedlich friedlich einigt, ist ein anderes Blatt Papier.
Ohne Streit können einen Menge Kosten gespart werden.
Toto
Hallo,
Versorgungsausgleich, darauf würde ich bei langer Teilzeittätigkeit nicht verzichten. Bei uns war es damals so, dass nur ab Elternzeit der Ausgleich stattgefunden hat. Vorher haben wir ungefähr gleichviel verdient (400 DM brutto monatlich war der Unterschied). Allein für die Elternzeit und bis zur Trennung, also für 7 Jahre ca. waren das bei mir für mein Rentenkonto 100 €. Und ich habe relativ schnell wieder gearbeitet.
Und was den Zugewinn angeht, es sollten schon die Zahlen auf den Tisch, damit gerechnet werden kann. Ob und wie das dann geteilt wird, dass ist dann die andere Frage. Aber ohne genaues Wissen kann man sich nicht einigen.
Hierzu zählt auch der Anfangsbestand vor der Ehe.
Und solange diese beiden Punkte nicht geklärt sind würde ich auch keiner Vorverlegung des Trennungszeitpunktes zustimmen.
Wie weit wohnst du jetzt von der Tochter weg? Wie ist der Kontakt zu ihr?
Sophie
Es geht ums Geld, Auto, Motorrad; Hausrat ist mir gleich, das kann er gern behalten. Wohneigentum haben wir nicht. Wir waren über 20 Jahre ohne Ehevertrag verheiratet. Ich habe immer weniger verdient als er, auch wegen meiner Tochter (14 Jahre alt) Teilzeit gearbeitet (bis auf 11 Monate Elternzeit); das Studium lief nebenher. Und ja, wir haben das Geld für das Studium auch über die Steuerklärung zurückbekommen. Auf ein gemeinsames Konto.
Der Vorschlag meines Mannes und der Anwältin war: ich zahle keinen Unterhalt für´s Kind (was ich aber auf jeden Fall tun werde, da fühle ich mich von Haus aus verantwortlich dazu!) und er gibt mir weniger/nichts im Vorsorgeausgleich. Rest gehört ihm.
Hm...
Also Du würdest mit nichts aus der Ehe gehen und alles was angeschafft wurde, behält er.
Hierzu sollte man folgendes wissen:
- Wenn ihr Euch wie oben beschrieben einigt, dann ist der Zugewinn / das Vermögen geregelt. Es geht also im Nachhinein nichts mehr.
- Auf den KU (Kindesunterhalt) kann zwar nicht verzichtet werden, aber er kann Dich im Innenverhältnis freistellen.
Nur, was ist wenn er plötzlich doch Geld braucht? Dann fordert er Dich zu KU auf und Du kannst nichts mehr gegenrechnen. Auf das bisherige Barvermögen ist dann weg.
- Was ist, wenn die Tochter doch plötzlich zu Dir ziehen will? Dann muss er zwar zahlen, aber teilweise auch von Deinem Geld (ehem. Vermögen).
Ein bisschen habe ich Angst, dass er jetzt die Konten noch schnell umschreibt, weil ich keinen Zugriff darauf habe.
Es geht ums Geld, ...
Er kann ohne Deine Unterschrift keine Konten für die Tochter eröffnen bzw. irgendwas umschreiben. Einzig die Vorstellung, dass er das Geld abhebt und irgendwo deponiert, wäre möglich. Aber da kann man die Kontoauszüge (bis zu 10 Jahre) von der Bank nachträglich ausgedruckt bekommen.
Wenn er auf den KU verzichten will, dann muss es sich schon um ein höheres Vermögen handeln, denn so ein Angebot macht man nicht mal eben so und aus reiner Freundlichkeit.
Nur mal GROB gerechnet, mit den Werten der DT 2018:
14 jährige Tochter = 370 Euro/mtl.
das ganze mal 4 Jahre (angenommen sie bleibt bis dahin bei ihm) = 17.760 Euro
Abzüge können noch gemacht werden, wenn sie eine Ausbildung anfängt. Längerer KU-Zahlung, wenn die Tochter studieren sollte. Immer mit dem Hintergedanken, dass ab 18 beide Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet sind.
Wenn er auf (pie mal Daumen) 20.000 Euro verzichten würde, muss dem ein entsprechender Vorteil gegenüber stehen, die da wären:
- Bargeld (unbekannte Höhe)
- Motorrad (aus der Hüfte geschossen: 8.000 Euro, plus ideller Wert)
- Hausrrat (wenn man viel neu anschaffen muss, kommen da locker 10 bis 20.000 Euro zusammen)
- Versorgungsausgleich (je nach Unterschied und Berechnung, ab schätzen wir hier auch mal: 25.000 Euro)
Also ziehen wir mal, wirklich nur grob geschätzt, die Werte zusammen ... nehmen ein Barvermögen von 30.000 Euro an, dann will er Dir mit
20.000 Euro entgegegen kommen, obwohl
80.000 Euro aufgeteilt werden müssten ... vielleicht sogar mehr, Du kannst das besser überblicken.
Für mich hört sich das nciht nach einem guten Deal an. Ich meine zwar auch nicht, dass man sich um 1000 Euro streiten muss, aber das würde ich an Deiner Stelle erst dann beurteilen, wenn alle echten Zahlen auf dem Tisch liegen. Und zwar die Richtigen!
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Ich danke Euch für die Antworten, tut gut! Ich hatte bisher das Gefühl allein damit zu sein 🙂
Was ich aus den Antworten ziehe: Beim Termin zur Trennung bleibe ich, es gibt gar keinen Grund für überstürzte vorgezogene Termine. Meine Forderung wird sein, dass er alle Vermögenswerte offen legt. Auf der Basis können wir verhandeln. Die Angaben zu allen Konten habe ich, das ist schon mal beruhigend. Falls alle Stricke reißen kommt der eigene Anwalt zum Einsatz.
Ich werde es vorerst mit Ruhe und Klarheit versuchen, mein Kind hängt da mit drin. Sie solidarisiert sich gerade mit dem Vater (er ist ja der verlassene Part von uns) und bekommt vermutlich entsprechende Informationen eingepflanzt, was ich da wieder Böses tue. Aber ich bin zu diesem Thema auch in einer Beratungsstelle.
Hätte nie gedacht, dass eine Trennung so viel Wirbel macht.
Vermutlich komme ich die Tage dann mit weiteren Fragen um die Ecke...
Schönen Abend, danke!
Steffi
Wahrscheinlich wirst Du nicht auf Probleme stoßen, die hier im Forum tatsächlich neu oder besonders sind. Bezogen auf Deinen letzten Post, kann ich jedoch nur hoffen,
dass für die Trennung auch echte Gründe vorliegen und nicht nur so ein "Das kann doch nicht alles gewesen sein"-Ding ist.
Hallo Steffi,
kannst Du dazu noch etwas sagen?
Gruß
WNV
Hallo Steffi,
mal eine Verständnisfrage:
Es hört sich so an, als wenn DU weiter wegziehen willst? Zumindest soweit, dass es für die 14 Jährige zu weit bzgl. Schule ist?
Falls es so sein sollte: Warum ziehst Du weg? Warum bleibst Du nicht in der Nähe? Dann müsste dei Tochter keine "Entscheidung" zwischen Euch wegen Schulortnähe treffen...sondern es könnte z.B. ein unkompliziertes Wechselmodell gelebt werden.Kannst Du diesen Aspekt bitte noch etwas vertiefen?
Danke
WNV
Hallo,
die Trennung ist eine ganz klare Geschichte, das war zum Schluss ganz einfach gefühlt komplett vorbei. Ich habe mir schon Jahre Gedanken gemacht zu gehen und letztes Jahr hatte ich dann endlich den Mut. Seitdem kann ich wieder durchatmen, auch wenn es jetzt noch rumpelt.
Was mich derzeit vor allem belastet ist der Kontakt zu meiner 14-jährigen Tochter, die sich mit ihrem Vater solidarisiert hat und mich jetzt spüren lässt, dass sie getroffen ist. Völlig unerwartet für mich hat sie sich im Sommer letztes Jahr entschlossen, bei ihm wohnen zu bleiben, weil sie die Schule nicht wechseln will und der Fahrweg von meiner Wohnung aus pro Strecke ca. 60 min. dauern würde. Ich bin schon in der Nähe, in 20 min. mit dem Auto da. Ich versuche gerade händeringend den Kontakt zu verbessern, auch mit Unterstützung einer sehr guten Psychologin in einer Beratungsstelle. Da geht sie nur noch nicht mit mir hin, das wäre besser. Wechselmodell ist derzeit undenkbar. Ich bin froh, wenn sie überhaupt zu mir kommt ("Deine Wohnung gefällt mir nicht, Mama", sagt sie).
Wer immer von Euch da gute Tipps hat, dass sich die Beziehung verbessert, her damit.... dazu muss man noch wissen, dass ich einen neuen Partner habe, der aber nicht bei mir lebt. Möglichkeiten bei mir (auch ohne ihn) zu sein wären reichlich gegeben. Bin sehr traurig deswegen, weil wir immer eine tolle Bindung hatten.
Viele Grüße,
Steffi