Hallo,
vielleicht kann einer von Euch helfen. Ich bin dabei mit meiner LGin zusammen zu ziehen. Sie btreut seit vielen Jahren ein Pflegekind weil der Vater unter der Woche als Fernfahrer unterwegs ist und die Mutter leider verstorben ist.
Meine LGin war nach dem Tad der Mutter mit dem KV zusammen und hat sich um das Kind gekümmert und auch nach der treenung besteht die Pflegschaft weiter.
Nun ziehe ich gerade mit der LGin zusammen und nun ist (anderer Wohnort) ein neues JA mit der Pflegschaft mit eingebunden.
Wir wurden nun "inspiziert" ob Wohnraum und Person 8ich) als Pflegschafter mit in Betracht kommen.
Nun will das JA von mir ein erweiterstes polizeiliches Führungszeugnis (kann ich noch verstehen) sowie:
SCHUFA
&
ärztliches Gutachten meinerseits.
Bei denen klappert es doch im Karton :knockout: :knockout: :knockout:. Bis dato war ich gezwungen eine größere Wohnung zu nehmen, trage die Mehrkosten zum Teil mit durch den Jungen, investiere Zeit, Geduld, Sympathie und und und... bekomme KEINE Zuschüsse von irgendwoher und soll mich nun auch noch so "freilegen".
In erster Linie bin ich nur der Lebensgefährte der "Pflegschaftsmutter".
Muss ich mich so offenbahren? Reicht nicht das Führungszeugnis aus?
Kann die LGin Probleme bekommen, wenn ich mich "querrstelle"?
Solange der KV keinen Antrag auf "Hilfe zur Pflegschaft" stellt, solange kann meine LGin kein Pflegschaftsgeld bekommen.
Gibt es evtl. Wege die man einschlagen kann?
Letztendlich liegt ja doch schon eine gewisse Mehrbelastung vor und ich bin da "Außenstehender" der ja indirekt mit zur Kasse gebeten wird.
Mmh... wenn es um das Geld anderer geht, ist das JA immer ganz vorne mit dabei...andersrum ...naja
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Nun,
das unser Staat immer sehr flink dabei ist das Geld anderer auszugeben ist ja kein Geheimniss, und bei unserer Kanzlerin ein kein Wunder:
Die ist halt Physikerin. Wenn ein Physiker eine Theorie hat, dann macht er ein Experiment um diese zu verifizieren. Wenn das dann schief läuft - kein Problem, Theorie wiederlegt. Nächste Theorie und nächstes Experiment.
Das Experiment "Energiewende" ist das beste Beispiel.
Für das JA muss man in diesem Fall ausnahmsweise mal eine Lanze brechen.
In solchen Fällen können sie es nie richtig machen. Werden Pflegeeltern intensiv geprüft - und nachdem du mit der Pflegemutter wohl zusammen lebst gehörst du dazu - dann wird gejammert "muss ich mich so durchleuchten lassen".
Kommen dann irgendwelche Fälle hoch in denen Pflegekinder über Jahre von ihren Pflegeeltern misshandelt wurden schreit alles "warum prüft das JA denn nicht gewissenhafter".
Die Lösung ist für euch ganz einfach: Niemand zwingt deine LG Pflegemutter zu sein, sie kann das jederzeit aufgeben.
Mehr Alternativen gibt es nicht.
Hallo,
also das JA sind schon ein lustiges Völkchen. Man kam zu dritt um die Wohnung zu begutachten.
Dann kam das Gespräch auf die derzeitigen "Problemchen"(Diebstahl, Rumtreiberei, Lügerei usw.) mit "Junior" und als Tipp kam nur:
schauen Sie doch mal im Netz ob es eine nachschulische Betreuung gibt.
Prüfen Sie doch mal, ob nicht irgendwelche älteren Bürger ( Großelternprogramm) für Sie in Frage kommt.
Mehr wüßte man im Moment auch nicht. (Also wenn das JA es nicht weiß...wer dann?)
Als es dann um die finanzielle Entschädigung ging, kam folgendes raus:
1.) Einstufung nach § 33 = Status "Unterstützung zur Familie" JA zahlt Geld für die PFlegeleistung (ca. 800€)
2.) Einstufung nach § 44 = Pflegschaft und JA zahlt nichts, da das Kind seinen Unterhalt selber bestreiten muss (Kindergeld + KU vom Vater)
Als ich dann sagte: KU zahlt der Vater nicht, Antwort: Ja das ist korrekt, da ja das Kind am WE beim Vater ist. :question: :question: :question:
Als ich dann fragte (ich zahle ja indirekt fürs Kind mit, größere Wohnung usw.), wie man in den §44 kommt: Antwort: Nur wenn der Junge Hilfe zur Erziehung braucht.
Wenn niemand den Jungen erziehen könne (also Vater). Ich meine, dass Kind ist bei uns, weil der Vater dazu psychisch und beruflich (Fernfahrer) nicht in der Lage ist.
Ja und dann gibts dann auch mehr Hilfe... Als ich konkret nach der Hilfe fragte kam folgendes:
Dann machen wir einen Entwicklungsplan und reden alle 4-5 Wochen drüber. Weitere Hilfe....Fehlanzeige.
Das ist so ein Bimmelverein...geht ja gar nicht.
VG
Papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Nun,
dann muss man sich überlegen ob man sich das Hobby "Pflegekind" leisten will oder nicht.
Hallo,
an eurer Stelle würde ich das Gespräch mit dem Jugendamt suchen unter folgender Prämisse: was wäre, wenn ihr das Kind nicht mehr betreut und der Vater es aufgrund seiner Berufstätigkeit nicht betreuen kann? Rein hypothetisch...dann müsste das Jugendamt auch eine Lösung finden.
Evtl. sollte man nicht mit dem Bereich Pflegschaft sprechen, sondern mit dem Sachbearbeiter, der aufgrund des Wohnortes zuständig ist bei Problemen.
Ich habe gute Erfahrungen gemacht.
Sophie
Hallo habakuk,
dann muss man sich überlegen ob man sich das Hobby "Pflegekind" leisten will oder nicht.
Ich bin dabei mit meiner LGin zusammen zu ziehen. Sie btreut seit vielen Jahren ein Pflegekind weil der Vater unter der Woche als Fernfahrer unterwegs ist und die Mutter leider verstorben ist.
Ich denke nicht, dass es sich hier um ein Hobby handelt, dass man so einfach nach Kosten-/Nutzen-Betrachtung bewerten und beenden kann.
Wir sind hier bei Vatersein.de/Muttersein.de und ich wünsche auch allen Pflegekindern ein liebevolles und emotional stabiles Zuhause.
Tom
Wir sind hier bei Vatersein.de/Muttersein.de und ich wünsche auch allen Pflegekindern ein liebevolles und emotional stabiles Zuhause.
Du schreibst mir aus der Seele, Tom!
Gute N8! 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Hallo,
was ist denn, wenn der Vater das Kind offiziell in Pflege gibt und Deine Freundin sich offiziell als Pflegemutter bewirbt. Schlechte Chancen sollte sie dabei nicht haben, da sie es ja eh jahrelang schon macht.
Soviel ich weiß, bekommt Deine Freundin dann auf jeden Fall das Pflegegeld. Ob sich das JA es sich (teilweise) vom KV zurück holt, spielt dabei keine Rolle für Euch. Auch als Pflegeeltern kann man sich dann durchaus Erziehungsberatung bei JA beantragen. Im Moment scheint Deine Freundin wohl eher ein wenig überfordert zu sein, wenn der Knabe schon verschiedene Delikte am Hacken hat.
LG
Jaydee
Mission impossible?
Hallo,
also das Pflegekind ist nicht Ihr bzw. unser Hobby sondern ein Familienmitglied. Gespräche mit den Jugendämtern (Freundin ist von Stadt A zu mir nach Stadt B gezogen) sind im Gange.
Leider sind die recht putzig von den Ämtern. Gestern kam von JA (B) die Ablehnung von dem Pflegegeldantrag, da keine Mitwirkungspflicht eingehalten worden ist. Wir dachten schon: "Hui was haben wir versäumt???" aber nein, dass JA (A) reicht die Akten nicht raus, so dass wir formall keinen Anspruch haben. Sind die den alle beklo.....???
Momentan hat sich der Kurze in seinem Verhalten wieder stabilisiert. Er benimmt sich wieder also wie man sich benehmen sollte. Er mault, protestiert, macht Blödsinn, halt sich aber an die gesellschaftlichen und rechtlichen Regeln. Er ist jetzt einfach nur wieder Kind ;-).
Vg
Papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.