Wer darf außergeric...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Wer darf außergerichtlichen Einigungsversuch machen???

 
(@paulina)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Foris,

nun ist hier eine Bombe geplatzt. Mir sind (endlich) alle offenen Zahlungen (hoffentlich alle ) des KV bekannt.
Es handelt sich dabei um KU und u.a. eine sehr hohe Anwaltsforderung wegen seiner Scheidung ( wieso bekommen denn nicht beide mittellose Parteien PKH ).

Es sind mehrere Tausend € offen, die er so nicht abzahlen kann > Privatinso möglich.
Die letztmalige Fristsetzung der Anwaltsgebühren ist nächste Woche abgelaufen, so schnell gibt es keinen Termin bei der Schuldnerberatung, Anwalt oder Steuerberater.
- Die Rechnung ist seit 2 Jahren offen :gunman:, alles verschwiegen, KV ließ mehrere Ratenzahlungen platzen )
Da die Zeit zu knapp ist, wer ist denn noch eine geeignete Person, die den außergerichtlichen Einigungsversuch machen darf?

Also könnte z.B. ich mich mit einigen Gläubigern (außer KU ) auseinandersetzen, sofern der KV mal um Hilfe bittet?
Soll für uns erstmal gar nicht wichtig sein die Voraussetzungen der Privatinso zu erfüllen, sondern evtl einen Teilschuldenerlaß zu erwirken und somit den Gläubigern wenigstens einen Teil zu zahlen....
Wie hoch sind eigentlich die Chancen einen Teilschuldenerlaß bei einem Anwalt zu bekommen?

Bei den KU-Schulden, den laufenden KU , seinem geringen EK, kein Vermögen, würden die anderen Gläubiger (leider) bei eine Inso eh leer ausgehen.

Oder würde ich als nichtjuristische Person mit einem Schuldenbereinigungsplan bei den Gläubigern auf taube Ohren stoßen?

Andere Frage: Der KU soll monatlich an das Jugendamt gezahlt werden. Passierte nicht, KM verständlicherweise auf 180. Ist es möglich ihr den KU gegen Quittung bar zu geben???? Übers Jugendamt würde das wieder lange dauern und sie wäre dann nur noch verstimmter. Weiß nur nicht, ob das so ohne Weiteres möglich ist, wenn der KU regulär an das Jugendamt zu zahlen ist. Freitag war dort niemand mehr zu erreichen.

Wünsche Euch noch ein schönes Wochenende, meines ist leider am Freitag ordentlich vermiest worden...

Grüße, paulina

„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“  ---  Dieter Nuhr

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.09.2006 17:48
(@hajoco)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Paulina,

kenne leider Eure? Situation nicht.
Erst einmal ist jeder der Geld bringt, willkommen!

Könntest Du mal bitte die wichtigsten "Daten" angeben?
Und welchen Anteil hast Du zu verantworten?

Steht sicher alles schon irgendwo, aber bis ich das gefunden habe...

LG Jochen

Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2006 18:02
(@paulina)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo jochen,

*unhöflicherweise gerade klein schreiben muß*

welche daten brauchst du denn?
KV = mangelfallberechnung, also kein geld übrig
KU rückstand ~1000€ offen
Anwaltsrechnung ~3500€
alles andere        ~ 3000€

erhöht sich, denn am 01.10. kommen neue rechnungen und auch nur das dringlichste.
der rest der noch aufschub hat  ~ 1500€

ist nicht viel, aber für jemanden der nichtmal mindestunterhalt leisten kann ist es sehr viel

mein anteil = 0€  / keine schulden meinerseits

gruß, paulina

„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“  ---  Dieter Nuhr

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.09.2006 18:20
(@angela)
Rege dabei Registriert

Hallo Paulina

Du kannst versuchen einen außergerichtl. Einigungsversuch zu starten, aber du darfst niemanden vergessen, ich persönl. kann nur zu einem Inso-Anwalt raten, ich bin selber in der Inso und bin dankbar, dass ich den hatte.
Der hat alles aber auch wirklich alles für mich gemacht, ich habe immer nachfragen können, und die Termine waren immer schnell erledigt.
Als schlechtes Bsp. meine beste Freundin hat alles alleine gemacht, prombt waren irgendwelche Formfehler darin, der Antrag  wurde nicht angenommen, dann aber das große Problem die Gläubiger haben Dampf gemacht, ausser den schon lfd. Gehaltspfändungen regelmäßig Kontopfändungen, 3x war der GV da.
Sie ging dann zu meinem RA, der auch auf PKH arbeitet, schwups binnen 16 Wochen in der INso, ok Sie hatte aber auch mehr als 50 Gläubiger.
Eine weitl. Bekannte ging zur Verbraucherzentrale also norm. Schuldnerberatung alleine 20 Wochen wartezeit und bei den anderen siehts nicht besser aus.
Am bestn google mal nach Schuldnerberatungsforen, die können schnell und gute Ratschläge geben.
Was er auf jeden FAll machen sollte um etweilige zinsen zu vermeiden, alle Gläubiger anschreiben und um Zeit betteln, dann hat man noch was luft. Tip von einer Altschuldnerin, Inso ist nicht toll, aber manchmal ist es die einzige Möglichkeit um aus dem Schuldne sumpf zu kommen.

ANGELA

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2006 18:23
(@paulina)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Angela,

Ja Inso ist nicht  so toll, daher die Hoffnung auf einen Teilschuldenerlass
Gläubiger sind überschaubar.
Bin nur darüber gestolptert, daß "geeignete Personen" den außergerichtlichen Einigungsversuch machen dürfen und ich mir nun nicht sicher bin, ob man auf die Schnelle selber die Gläubiger anschreiben darf. Leicht verunsichert durch die diversen Anbieter im Internet.

Aufschub wird in Form von Ratenzahlung nichtmehr akzeptiert. Das hat der Schuldner oft versucht, neu verhandelt und nie durchgeführt..... 😡

Eine erneute Lohnpfändung muß unbedingt vermieden werden, da der Arbeitgeber beim letzten Mal eine Kündigung andeutete. Wegen der Unterhaltsverpflichtung
sollte auf jeden Fall  eine Kündigung vermieden werden.

grüße, paulina

„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“  ---  Dieter Nuhr

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.09.2006 18:37
(@hajoco)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

wie Angela schon schreibt, sind die Beratungsstellen total überlastet. Mein Anwalt "zahlt" z. Zt. oft nur eine Quote von 10% an die Gläubiger seiner Mandanten, aber da darf natürlich auch kein Formfehler passieren.
Wenn DU Dich da in irgendeiner Form einbringst, wird natürlich sofort versucht werden Dich verbindlich einzubinden.
Zu den vorrangigen Unterhaltszahlungen:
Ich lese aus Deinen Angaben nicht genau "völlige Zahlungsunfähigkeit" ?
In den Schreiben vom JA meine ich den Passus (bei Beistandschaft bzw. UV) "zu zahlen an das JA - wird an die KM weitergeleitet" gelesen zu haben. Kann dann doch auch m. E. direkt an die KM geleistet werden.

Darf und will hier meinen Anwalt nicht empfehlen, aber unsere Autos haben das Kennzeichen HA-
Sicherlich gibt es bei Euch auch Spezialisten. Und vergiss nicht - die Alternative ist die Abgabe der EV, schmerzlich für den Schuldner - aber auch für die Gläubiger.

LG Jochen

Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2006 19:05
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

mit "geeigneten Personen" sind eher Schuldnerberatungsstellen, Anwälte, Steuerberater und Notare gemeint. Selbstverständlich kann der Schuldner auch selbst mit den Gläubigern verhandeln. Das hat er ja bereits getan, dann allerdings die Vereinbarung nicht eingehalten. Warum sollten sich die Gläubiger erneut darauf einlassen?

Eine erneute Lohnpfändung muß unbedingt vermieden werden, da der Arbeitgeber beim letzten Mal eine Kündigung andeutete. Wegen der Unterhaltsverpflichtung
sollte auf jeden Fall  eine Kündigung vermieden werden

Der Arbeitgeber darf den Schuldner nicht aufgrund der Pfändung entlassen, wird sich aber wahrscheinlich einen anderen Grund ausdenken.

Der Schuldner sollte sich an einen Anwalt oder an eine andere geeignete Stelle (z.B. Caritas) wenden, allein schon um die Ernsthaftigkeit und Bereitwilligkeit zur Schuldenregulierung zu unterstreichen.

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2006 10:44
(@paulina)
Nicht wegzudenken Registriert

:redhead: Hallo,
ich muß da nochmal was nachfragen. Geht um eine Ruhenderklärung, die laut google und co wohl jederzeit wieder aufleben kann...

Beim Arbeitgeber landete zwischenzeitlich ein Schreiben des Jugendamtes. Die Ruhenderklärung des Pfändungsbeschlußes aus 2003 wird aufgehoben.

Die Jugendamtsurkunden wurden zweimal im Laufe der Zeit nach unten abgeändert bzw. ein widerruflicher Zwangsvollstreckungsverzicht erhoben.
Widerruflicher Zwangsvollstreckungsverzicht scheint im Unterhaltsrecht etwas schwammig zu sein. Der eine sagt, es sei eine Abänderung, der andere meint, es ist keine Abänderung. Habe auch von einem Anwalt gehört, daß sei keine Änderung, sonder nur eine temporäre Herabsetzung. ( wenn das stimmt, das ginge doch wegen eines weiteren Unterhaltsbrechtigten eigentlich gar nicht..? )
Beim Jugendamt wurde eine Abänderung mehrmals schriftlich erbeten....
Das Gericht wollte keine neuen Titel ausstellen (Jugendamt schaffte im letzten Moment doch noch nach einem Jahr eine Neuberechnung ), da der Zwangsvollstreckungsverzicht auf die Urkunden eine Abänderung sei.

Und genau da habe ich ein Verrständnisproblem.
Warum kann, wenn das eine gültige Abänderung sei, das Jugendamt den alten Überweisungsbeschluß aufleben lassen und tatsächlich die alten viel höheren Beträge pfänden :question:
Das dürfte doch gar nicht möglich sein?

( das hier mal wieder der Nachwuchs in der Zweitfamilie übelst benachteiligt wird, lasse ich mal außen vor )

Kann mir das mal bitte, bitte jemand erklären?
Danke und grüße,
paulina

„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“  ---  Dieter Nuhr

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.09.2006 12:39
(@suuupergrobi)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Paulina!
Befinde mich ebenfalls in der Inso - kurz vorm gerichtlichen Verfahren.

Also letztlich benötigt der Antragsteller die Bescheinigung einer "ordentlichen Schuldnerberatung" - die müssen eben als solche anerkannt sein - über den gescheiterten aussergerichtlichen Einigungsversuch, wozu es ja in den allermeisten Fällen kommt.
Die aussergerichtliche Einigung bleibt dem Schuldnder ja völlig frei, sie unterliegt keinen Regeln.

Ich würde also zu einer Vorgehensweise MIT Schuldnerberatung raten.

Gruß
Fabian

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2006 14:02