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Pfändungsprivileg von § 850d ZPO auch bei übergeleitete Unterhaltsforderungen
Anbei eine kleine echtliche Ausführung, bzw Darlegung des Pfändungsprivileg nach § 850 d ZPO auch bei übergeleitete Unterhaltsforderungen
http://www.bilder-hochladen.net/files/2b4g-14-png.html
Einst waren wir ein Land der Denker und Dichter, heute nur noch ein armes Land regiert durch umfähige Lenker und unterstützt durch deren Richter.
Themenstarter Geschrieben : 24.05.2010 12:34