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Keine Einigung wegen Immobilie

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(@gerechtigkeitsfanatiker)
Schon was gesagt Registriert

Moin, vollkommen richtig, die schlechteste Idee wäre, wenn die Immo ein Dritter erwerben würde, die beste oder idealste Idee wäre, wenn einer der Beiden und das wäre meistens derjeneige, der dort wohnen bleiben möchte, den hälftigen Anteil auszahlen würde.
Damit wären wir wieder bei den Grundschulden, die getilgten Anteile im Grundbuch erneut beleihen, um davon den hälftigen Anteil zu finanzieren, bzw. auszuzahlen,
das ist aber nur möglich, wenn es eine Einigung gebe. 

"Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat."

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Themenstarter Geschrieben : 05.09.2012 13:02
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin GF,

mir scheint, dass Du das Prinzip einer Teilungsversteigerung noch nicht wirklich verstanden hast.

Machen wir ein Beispiel: Verkehrswert der Hütte ist 300.000; restliche Bankschulden sind 200.000; Dir und Deiner Ex gehören also 100.000. Bei einer einvernehmlichen Einigung bezahlt der Übernehmer an den anderen bisherigen Miteigentümer also 50.000 und hat die Hütte (und die restlichen Schulden) hinterher allein.

Bei einer von Dir angeleierten Teilungsversteigerung wird nicht der Marktwert erzielt, sondern nur 200.000 (das entspricht den verbliebenen Bankschulden). Zum Verteilen eines Verkaufserlöses ist also nichts mehr da. Also musst Du als Höchstbieter an Deine Ex auch nichts auszahlen; das einzige, was sie "bekommt", ist eine Schuldhaftentlassung bei der Bank. Das hindert Dich aber nicht daran, für die (Dir jetzt allein gehörende) Hütte anschliessend in aller Ruhe einen Käufer zu suchen, der Dir den Marktwert von 300.000 bezahlt. Die Differenz zu den Bankschulden von 200.000 kannst Du als Alleineigentümer dann alleine einstreichen und musst sie mit niemandem mehr teilen. Das "Schnäppchen" machst also Du selbst und kein aussenstehender Dritter.

Jetzt klarer?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.09.2012 14:03
(@gerechtigkeitsfanatiker)
Schon was gesagt Registriert

Moin, wenn das so einfach wäre, bräuchte ich "nur" noch 200.000.

"Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat."

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.09.2012 17:06
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin, wenn das so einfach wäre, bräuchte ich "nur" noch 200.000.

das heißt, der unverschuldete Teil des Hauses der Deiner Ex gehört ist 200.000 € wert?  :puzz:  Wow!!!  :puzz:
Denn das ist ja das, was Du ausbezahlen musst...

Entweder die Hütte ist riesig, liegt in Downtown Schwabing oder irgendwer macht hier einen Denkfehler...
Wenn die Hütte weitgehend schuldenfrei ist und nur noch die Grundschuld eingetragen ist, dann würde ich mal mit der Bank reden, wie ein Finanzierungskonzept aussehen könnte... falls Du es übernehmen willst und die monatl Belastung zukünftig schultern kannst.

Gruß Toto

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Geschrieben : 05.09.2012 17:26
(@gerechtigkeitsfanatiker)
Schon was gesagt Registriert

Nö, der Wert bezieht sich das Zahlenbeispiel des Vorschreibers.

"Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat."

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.09.2012 17:51
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Nö, der Wert bezieht sich das Zahlenbeispiel des Vorschreibers.

verstehe ich auch nicht, denn dort waren "nur" 100.000€ zu finanzieren, der Rest gehört eh der Bank. Und von diesen 100.000 gehört doch auch ein Teil eh schon Dir, also es wäre nur der Teil zu finanzieren, den Du der Ex abkaufen willst.

und das wäre jetzt zu Marktpreisen gerechnet, üblicherweise werde diese soweit ich das überblicke, bei weitem nicht erreicht.

Gruß, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 05.09.2012 17:57
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin GF,

nachdem Du uns keine realen Zahlen lieferst (was wirklich hilfreich wäre, wenn Du fundierte Antworten haben möchtest), habe ich eben ein Zahlenbeispiel gemacht. Offenbar hast Du aber die grundlegenden Zusammenhänge von Teilungsversteigerungen, Grundschulden u. a. nicht verstanden und sorgst Dich deshalb um die falschen Dinge. Dafür gibt es später aber keine Bonuspunkte oder ein Recht auf Rückabwicklung wegen "das habe ich ja nicht gewusst!"

Halten wir im Moment aber erst einmal fest:
- Wenn Du bei einer TV Euer ehemals gemeinsames Haus zum Alleineigentum ersteigerst, kann Dir die Höhe der Grundschuld sowieso vollkommen egal sein.
- Wenn Du NICHT vorhast, selbst mitzubieten, ist eine TV die blödeste Idee, die man haben kann; eine reine Geldvernichtungsmaschine zu Deinem Nachteil.

Insofern wäre tatsächlich sinnvoll, Du stellst die relevanten Zahlen und Deine persönlichen Absichten mal hier ein; alles andere ist Gestochere im Nebel.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 05.09.2012 18:49
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