Hallo Männers ...
habe vor 2 Jahren meinen Job verloren. Habe dann für meine beiden Kinder die bei der KM in einer anderen Stadt leben, nicht mehr den vollen Satz zahlen können .... sondern nur noch 150 Euro. Ich habe mit Beginn der Arbeitslosigkeit auch eine Aussetzung des KU bewilligt bekommen. Die 150 Euros habe ich seit dem weiter bezahlt. Leider habe ich nicht geschnallt, dass ich mit Beginn meiner Selbstständigkeit (Ich AG) wieder den vollen Betrag hätte zahlen müssen. So sind still und heimlich 8000 Euro Schulden gegenüber meinen Kindern angefallen.
So stand letzte Woche plötzlich und wirklich überraschend die Gerichtsvollzieherin vor der Tür.
Konnte aber nichts Pfänden ... nun habe ich heute die Einladung zur eidesstattlichen Versicherung erhalten ...
Ich habe leider nicht so hohe Einkünfte um da raus zu kommen. Mit dem Jugendamt bin ich absolut im Kampf ... da geht nichts ....
... Was passiert wenn ich nicht zur eidesstattlichen Versicherung erscheine ... Beugehaft?
Kann ich mich dagegen wehren ?
Mit eidesstattlicher Versicheung bekomme ich keinen Kredit mehr ... und meine Selbstständigkeit ist Geschichte!
so long
Nordmann
Hallo Nordmann !
Ich hoffe, ich bin hier jetzt nicht vorschnell, aber mein gesunder
Menschenverstand würde sagen, daß auch bei einer, grad neuen
Selbständigkeit doch nachzuweisen sein wird, inwieweit die
Einkünfte das Wiederaufleben des vollen Kinderunterhaltes
rechtfertigt. Wenn die natürlich gegeben sind, dann war es nicht
besonders klug, nicht von alleine in dieser Hinsicht tätig zu werden.
Was ich aber absolut nicht verstehen kann, Du mußt doch bevor
der Gerichtsvollzieher vor der Tür gestanden ist, irgendwelche
Aufforderungen in die Richtung bekommen haben.
Und € 8.000,00 sind schon eine Menge Geld. Da wird Dir vermutlich
nichts anderes übrigbleiben als zum Jugendamt zu marschieren und
um Ratenzahlung anzusuchen.
Wahrscheinlich kommen aber noch schlauere Meldungen als meine.
LG Marina
Hi,
Hallo Männers ...
hier sind auch Weibers....
Was passiert wenn ich nicht zur eidesstattlichen Versicherung erscheine ... Beugehaft?
Der Schuldner kann der sofortigen Abnahme widersprechen. Jedoch setzt dann der Gerichtsvollzieher einen Termin zur Abnahme fest. Zu diesem Termin muss der Schuldner erscheinen. Tut er dies nicht, wird das Gericht auf Antrag der Gläubigerin zur Erzwingung der Abgabe einen Haftbefehl erlassen (ZPO § 901).
Kann ich mich dagegen wehren ?
"Wehren" kann man sich nur, indem man die Forderung begleicht. Wenn das nicht "im Stück" geht, empfehle ich dringend eine Ratenzahlung anzubieten.
Gruss
sky
[Editiert am 20/7/2005 von sky]
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Ergänzend zur Ratenzahlung:
§ 900 ZPO:
Macht der Schuldner glaubhaft, daß er die Forderung des Gläubigers binnen einer Frist von sechs Monaten tilgen werde, so setzt der Gerichtsvollzieher den Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung abweichend von Absatz 2 unverzüglich nach Ablauf dieser Frist an oder vertagt bis zu sechs Monaten und zieht Teilbeträge ein, wenn der Gläubiger hiermit einverstanden ist. Weist der Schuldner in dem neuen Termin nach, daß er die Forderung mindestens zu drei Vierteln getilgt hat, so kann der Gerichtsvollzieher den Termin nochmals bis zu zwei Monaten vertagen.
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hallo Nordmann, es gibt schon Massnahmen die du ergreifen kannst die must du aber sehr schnell ergreifen. Man kann bei Gericht eine sogenannte Erinnerung einlegen damit der Gerichtsvollzieher erstmal gestoppt wird, in diesem Schreiben must du halt deine Situation darlegen.
Vor allem must du aber ganz schnell zu einem Anwalt (am besten schon gestern) und zwar auf Beratungshilfeschein, erhälst du beim Gericht bzw. manche Anwälte haben diese Formulare auch musst du erfragen.
Dieser Anwalt muss für dich eine Vollstreckungsabwehrklage einreichen dann beschäftigt sich das Gericht damit und vor allem kann dein Anwalt sich mit der Gerichtsvollzieherin absprechen, das solange wie diese Klage dann läuft sie nicht weiter tätig wird.
Nach dem Ablegen einer EV passiert erstmal nichts mehr, ausser das du nirgendwo mehr Kreditfähig bist. Du erhälst die EV als Eintrag im Schuldnerverzeichnis und zwar für glaub ich drei Jahre.
Gruss Kruemel1
Hallo kruemel1,
das mag ja gut gemeint sein, ist aber völlig falsch :tutmirleid:.
Man kann bei Gericht eine sogenannte Erinnerung einlegen damit der Gerichtsvollzieher erstmal gestoppt wird, in diesem Schreiben must du halt deine Situation darlegen.
Und mit welcher Begründung? Die Erinnerung betrifft die Art und Weise der Zwangsvollstreckung (z.B. bei unberechtiger Pfändung), was ist denn hier an der Art und Weise falsch?
Vor allem must du aber ganz schnell zu einem Anwalt (am besten schon gestern) und zwar auf Beratungshilfeschein, erhälst du beim Gericht bzw. manche Anwälte haben diese Formulare auch musst du erfragen.
Wie kommst Du darauf, dass jeder hier in unserm Land automatisch PKH samt Beiordnung eines Rechtsanwaltes bekommt – und das auch noch in einer Zwangsfollstreckungssache?
Dieser Anwalt muss für dich eine Vollstreckungsabwehrklage einreichen dann beschäftigt sich das Gericht
Bei einer Vollstreckungsabwehrklage sind Einwendungen, die den durch das Urteil festgestellten Anspruch selbst betreffen, von dem Schuldner im Wege der Klage bei dem Prozeßgericht des ersten Rechtszuges geltend zu machen.
Die Forderung ist doch unstreitig. Was soll das also bewirken?
damit und vor allem kann dein Anwalt sich mit der Gerichtsvollzieherin absprechen, das solange wie diese Klage dann läuft sie nicht weiter tätig wird.
Der Anwalt (des Schuldners) kann mit dem Gerichtsvollzieher mal original gar nichts absprechen. Der Gläubiger bestimmt durch seine Antragstellung die Art und den Gegenstand der Vollstreckung. Gerichtsvollzieher/innen sind auf dieser Grundlage ausführende Organe des jeweiligen Amtsgerichts.
Nach dem Ablegen einer EV passiert erstmal nichts mehr, ausser das du nirgendwo mehr Kreditfähig bist. Du erhälst die EV als Eintrag im Schuldnerverzeichnis und zwar für glaub ich drei Jahre.
Die eidesstattliche Versicherung schützt nicht vor weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
Gruss
sky
[Editiert am 21/7/2005 von sky]
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
@ Sky da ich momentan mittendrin bin in einer Vollstreckungsabwehrklage kannst du mir glauben das ich den Ablauf einfach kenne.
Gruß Kruemel1
Hi,
Deine Antwort ist leider ausweichend. Verrate mir doch bitte, wogegen der Fragesteller klagen soll.
Gruss
sky
[Editiert am 21/7/2005 von sky]
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
@Sky
Hmm ich probier es nochmal, ich denke ( nur meine Meinung) das die Frage zu klären ist ob wirklich solch eine hohe Summe aufgelaufen ist und ob er wirklich wieder zum vollen Unterhalt verpflichtet ist. Da Nordmann geschrieben hat das es ihm gestattet war (ich nehme an vom Gericht?) weniger Unterhalt zu zahlen.
Da ich sein Einkommen nicht kenne, er schreibt ja nur von wenig Einkünften, gehe ich mal davon aus das er vielleicht eine Chance auf Beratungshilfe hat.
Denn egal wie helfen bzw. beraten ob es nich doch eine Möglichkeit gibt kann nur ein Anwalt.
Gruß Kruemel1
Hallo Männers und natürlich auch Frauens,
erst mal Danke für die tollen Antworten. Bin heute über meinen abgrund tiefen Schatten gesprungen und zum Jugendamt gefahren und habe verhandelt. War eigentlich gar nicht so schwer wie sich das mein gekränktes EGO ausgemalt hatte.
Wenn die KM einwilligt, kann ich mit 400 Euro Unterhalt erst mal das schlimmste abwenden und vielleicht gibts ja noch eine Lösung um den Schuldenberg zu vernichten 😉
Leider geht bei diesem Deal meine freiwillige Beitragszahlung in die Rentenversicherung flöten.
Gibt es erfahrungsgemäß etwas worauf ich aufpassen muss bei solchen Deals mit dem JA und der KM ?
Ok ... ... so long
Nordmann
Hi,
Gibt es erfahrungsgemäß etwas worauf ich aufpassen muss bei solchen Deals mit dem JA und der KM ?
Die Ratenzahlung sollte die Festschreibung der Forderung und die Höhe der monatlichen Raten umfassen. Sollten Zinsen angefallen sein, kann man versuchen eine Zinsreduzierung zu vereinbaren. Gut wäre noch, wenn die Gläubigerin für die Dauer der Ratenzahlung auf Zwangsvollstreckungsmaßnahmen verzichtet.
Das ganze natürlich als schrifliche Vereinbarung.
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse