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Verständnisfrage zum Versorgungsausgleich

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(@petermeier)
Schon was gesagt Registriert

Hallo.
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Ich habe immer noch nicht den Versorgungsausgleich verstanden.

Nehmen wir mal an, wir haben ein beliebiges Paar, dass sich mit 29 kennen lernt und mit 30 heiratet. Er geht durchweg arbeiten und erwirtschaftet 2000 Euro Rentenanspruch. Sie kümmert sich um die Kinder und geht gar nicht arbeiten. Mit 35 lassen sie sich scheiden. Sie verzichtet weiterhin auf Arbeit, dann mit 67 gehen beide in Rente.
Bekommt sie mit Eintritt des Rentenalter automatisch 1000 Euro, bis einer von beiden stirbt?

Also erwirbt die Frau mit der Hochzeit automatisch die Hälfte der Rente?
Oder ist es so, dass irgendjemand nachrechnet und sagt: Sie waren 5 Jahre verheiratet, da hat der Ehemann über 5 Jahre lang monatlich 400 Euro in die Rentenkasse eingezahlt, d.h. die Frau hat ein Anrecht auf (5x12x400) /2 Euro?
Was genau passiert denn mit den Rentenanprüchen aus den 10 Jahren vor der Ehe ( nehmen wir mal an, der Mann hat mit 20 angefangen zu arbeiten) und nach der Ehe? Die können doch nicht auch einfach an die Frau fallen, oder?

Wenn letzteres richtig ist, wie berechnet man das genau? Mal angenommen, dass 2000 Euro Rente da sind und das Paar 5/10/15 Jahre verheiratet war.

Danke für die Hilfe.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.06.2011 19:31
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Beides falsch.
Aber das 2. ist weniger falsch als das 1.

Vereinfacht ausgedrückt:
Man erwirbt keine €-Beträge sondern Punkte, die später in € umgerechnet werden.

Du hast in der Ehe Punkte erwirtschaftet und sie evtl. auch.
Wenn sie Kinder erzogen hat, bekommt sie für jedes Kind Punkte für 3 Jahre gut geschrieben.

Mit der Scheidung musst du ihr die Hälfte von der Differenz abgeben.

Wieviel, oder besser wenig die Punkte später mal wert sind, ist nicht vorhersehbar.
Vermutlich darfst du bis dahin noch diverse Banken mit diesem Geld retten.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2011 19:38
(@petermeier)
Schon was gesagt Registriert

Lustig! Wer denkt sich denn sowas aus?  :crash:
Gibt es denn da schon Erfahrungswerte?
Bin nämlich in der Situation, der einzige Arbeitnehmer zu sein und wie es mir ihrer Selbstständigkeit läuft, weiss keiner so recht.

Danke für die schnelle Antwort.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.06.2011 19:47
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

spannender als die Selbstständigkeit ist die Frage nach der Anzahl der Kinder, die ihr in 5 Jahren bekommen habt. Das gibt auch Punkte, daher kann es sein, dass gar nicht so viel auszugleichen ist. Allerdings wäre das auch bei einer Scheidung nach nur 5 Jahren auch meine geringste Sorge 😉

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2011 19:50
(@petermeier)
Schon was gesagt Registriert

Noch sind wir ja auch nicht verheiratet. Sie hätte dann zwei Kinder. Eins von mir, vorehelich und eins aus erster Ehe.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.06.2011 19:54
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Lustig! Wer denkt sich denn sowas aus?  :crash:

Wieso?
Ich finde das logischer und weniger Lustig als deine Ideen.

Gibt es denn da schon Erfahrungswerte?

In Anbetracht von einigen Hundertausend Scheidungen und Verrentungen darfst du davon ausgehen.
Zumal es Scheidungen ja auch schon seit einiger Zeit gibt.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2011 20:04
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Noch sind wir ja auch nicht verheiratet. Sie hätte dann zwei Kinder. Eins von mir, vorehelich und eins aus erster Ehe.

ääääh wie jetzt. Willst Du die Frau also jetzt heiraten und Dich für den Fall einer kommenden Scheidung informieren? Ihr könnt ja einen Ehevertrag aufsetzen, der diese Fragen klärt. Oder euch beim Fachanwalt beraten lassen, ob Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder so für euch eine Lösung sind.

LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2011 20:21
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ihr könnt ja einen Ehevertrag aufsetzen, der diese Fragen klärt. Oder euch beim Fachanwalt beraten lassen, ob Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder so für euch eine Lösung sind.

Das nützt auch nichts.
Dagegen hilft nur noch, nicht zu heiraten.

Der Ausschluss des Versorgungsausgleichs ist unwirksam und macht damit den ganzen Vertrag unwirksam.
Ungeachtet einer evtl. salvatorischen Klausel.

Die hat der BGH in seinem ständigen Kampf gegen Recht und mündige Bürger auch gleich für komplett unwirksam erklärt.
Einzigartig in der Justiz.

Ein einziger, nach Meinung des Gerichts, unwirksamer Passus macht den kompletten Vertrag ungültig.
Außer natürlich, er würde die Frau besser stellen, als das Gesetz oder die ständige Unrechtsprechung von Frau Hahne es ohnenhin vorgesehen haben.

So leicht sollen die Tät..., äh Männer nicht ihrer gerechten Strafe entgehen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2011 20:34
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

in Ergänzung: Wenn Deine zukünftige Ex selbständig ist und keine freiwilligen Rentenbeiträge an die DRV leistet, erwirbt sie auch keine Anwartschaften; ganz egal, wieviel Kohle sie verdient. Ausgeglichen werden muss das im Fall einer Scheidung trotzdem: Du als Arbeitnehmer hast viele Rentenpunkte; sie hat nur ein paar aufgrund der Kinder und keine aufgrund von Beiträgen - die Hälfte der Differenz geht an sie.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2011 00:05
(@petermeier)
Schon was gesagt Registriert

Ja, ich habe es befürchtet.
Momentan sieht es ziemlich unglücklich aus. Wir sind seit einem Jahr zusammen und haben einen Sohn. Sie möchte gerne heiraten, ich prinzipiell auch.
Aber ich bin ein Scheidungskind. Meine ersten 18 Lebensjahre bestehen nur aus dem Wort "Unterhalt". Das hat dazu geführt, dass ich 1. einen Job habe, der mir keinen Spaß macht und den ich nur deswegen angenommen habe, um unabhänging von beiden Elternteilen zu sein und 2. ich mich vorher rechtlich informiert habe, wie das Unterhaltsrecht heutzutage geregelt ist.
Leider ist es so, dass die Dame meines Herzens aus persönlichen Lebensumständen es nicht geschafft hat, eine Berufsausbildung zu Ende zu bringen.
Auch ihre Selbstständigkeit musste kurz ruhen, sodass sie ein zeitlang H4 bezogen hat. Da haben wir uns kennen gelernt.
Jetzt haben wir ein Dilemma, dass ohne die rechtliche Situation keins wäre. Das schlägt natürlich auch auf die Beziehung durch, bzw. ist immer wieder ein Streitthema.
Ich habe immer wieder nach Lösungsmöglichkeiten gesucht, das ganze zu umgehen. Ich will nicht heiraten um mich zu bereichern, aber ich will eine Situation herbeiführen, in der im Falle einer Trennung nicht nur einer die ganze Last trägt. Ich bin voll einverstanden mit KU und der Pflicht 3-6 Jahre BU zu bezahlen, wenn dies erforderlich ist. Aber ich tue mich schwer damit vom Gesetz in die Rolle einer 1-Mann-Privat-Renten-Sozial-Krankenversicherung gedrängt zu werden. Ganz abgesehen davon, ist mein Gehalt so gering, dass ich immer auf den Mindestbehalt mit 40Stunden Vollzeitjob zurück falle.
Zusätzlich belastet mich das Ganze auch ethisch-moralisch. Eine Beziehung danach bemessen, was man an Geld verliert, kann ja auch nicht alles sein.
Sollte irgendwann mal die Gretchenfrage auftauchen: Heirat oder Trennung kann ich eigentlich nur noch verlieren, oder sehe ich das falsch?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2011 02:19




(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Heirat oder Trennung kann ich eigentlich nur noch verlieren, oder sehe ich das falsch?

Wenn es soweit ist, dass eine solche Frage gestellt wird, hast Du bereits verloren (entweder weil Du Dich auf Erpressung einlässt oder weil Deine Partnerin futsch ist. Ob das in einem solchen Falle als Verlust zu werten ist, ist allerdings fraglich) ...

Anders formuliert, lautet die Frage:
"Entweder ich liebe Dich heiss und innig bis das der Tod uns scheidet, oder ich liebe Dich per sofort nicht mehr ?"

Aufgrund Deiner Schilderungen in der Tat eine nachvollziehbar problematische Situation ...
... im Augenblick einer Heirat bekommt Euer gemeinsames Kind für den Trennungsfall den Stempel "ehebedingter Nachteil" aufgedrückt - dem Deutschen Familienunrecht sei Dank.

Besten Gruß
United
(der weder ein weiteres Kind noch eine erneute Heirat kategorisch ausschliessen würde, aber beides kombiniert aus o.g. Grund seine derzeitige Vorstellungskraft übersteigt)


AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2011 11:30
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

---- schnipp schnapp ----

Sollte irgendwann mal die Gretchenfrage auftauchen: Heirat oder Trennung kann ich eigentlich nur noch verlieren, oder sehe ich das falsch?

Ich finde deine Überlegungen aus eigener Erfahrung absolut nachvollziehbar und angemessen. Ich habe mich damals auch
aus "ethischen" und "moralischen" Gründen gegen meine "Eingebung" entschieden und bin damit auf die Schnauze gefallen
(und zwar ganz gewaltig).

Wenn ihr der Trauschein wichtiger ist als eure Beziehung, würde mich das an deiner Stelle sehr nachdenklich machen.

Ihre "persönlichen Lebensumstände" kann ich so nicht beeurteilen. Wenn ich ihren Lebenslauf sehe, möchte ich meinen, das sie endlich jemanden gefunden hat, der Geld nach Hause bringt, ohne selber dabei in Schwitzen zu kommen. Das möchte man sich ja auch noch gerne erhalten und per Eheurkunde garantiesiegeln lassen. Als Alleinverdiener bist du immer der Looser im Unterhaltsrecht. Das war
doch die Frage, richtig? Aber mit einem Kind kämst du dabei noch recht preiswert weg...

Gruß, Debugged


Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2011 11:33
(@petermeier)
Schon was gesagt Registriert

Tja. Also ich denke nicht, dass sie es so von Anfang an vorhatte. Dafür ist sie nicht der Typ und den Eindruck macht sie auch nicht.
Aber im Falle eines Scheiterns der Ehe hat sie ja keine andere Wahl, als sich so zu verhalten. Die meißten Sachen werden ja automatisch von Ämtern und Behörden berechnet, ob sie will oder nicht.
Ich weiss mittlerweile auch nicht, wie ich das lösen soll, sie macht das heiraten immer wieder zum Thema mit unterschiedlichen Argumenten und wischt alle meine Bedenken einfach immer so zur Seite, als ob das alles unberechtigt wäre. Auf die Dauer komme ich mir natürlich immer asozialer vor, wenn sie mit Argumenten kommt wie: Absicherung des Kindes/ Absicherung der Mutter / Nichtakzeptanz des unehelichen Vaters vor Behörden und Schulen usw. So wie ich sie verstanden habe, will sie nicht das  gemeinsame Sorgerecht ausüben, sondern sagt, dass ich es angeblich nur durch die Hochzeit erwerben kann. Ihr größtes Argument ist natürlich, dass sie mich liebt und für immer bei mir bleiben will und ich mit dem herauszögern nur bestätige, sie nicht sooo zu lieben.
Ich kann das alles nachvollziehen, komme mir dabei aber trotzdem ziemlich unter Druck gesetzt vor.
Ich habe ihr gesagt, dass ich sie gerne heiraten möchte, aber etwas Zeit dafür benötige. Wir sind noch nicht so lange zusammen, als das ich das alles überblicken könnte und ich kann es nicht einschätzen, ob sie wirklich mit mir "für immer" glücklich sein kann.
Fragen über Fragen....


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2011 13:10
(@weserfrosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hejhej..

wenn ich das lese 

komme ich mir natürlich immer asozialer vor, wenn sie mit Argumenten kommt wie: Absicherung des Kindes/ Absicherung der Mutter / Nichtakzeptanz des unehelichen Vaters vor Behörden und Schulen usw.

schwillt mir der Kamm! Das ist in der heutigen zeit alles kein Problem mehr.....Alleinerziehende, Patchworkfamilie, Kinder ohne Trauschein gehören zum Alltag und sind durchweg in Schulen und Behörden KEIN Problem mehr. Absicherung von Kind und Mutter? Das kann und muss man eh weitgehend selbst machen, der einzige Fall einer zusätzlichen Absicherung besteht ggf. im Falle DEINES Ablebens - durch Witwenrente. Waisenrente bekommen auch unehelich geborene Kinder...... Wie ist das denn mit dem vater des ersten Kindes?
Gruß Matthias


Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2011 13:44
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Tja. Also ich denke nicht, dass sie es so von Anfang an vorhatte. Dafür ist sie nicht der Typ und den Eindruck macht sie auch nicht.

Das habe ich auch mal von meiner besseren Hälfte gedacht. ^^

Auf die Dauer komme ich mir natürlich immer asozialer vor, wenn sie mit Argumenten kommt wie: Absicherung des Kindes/ Absicherung der Mutter / Nichtakzeptanz des unehelichen Vaters vor Behörden und Schulen usw. So wie ich sie verstanden habe, will sie nicht das  gemeinsame Sorgerecht ausüben, sondern sagt, dass ich es angeblich nur durch die Hochzeit erwerben kann.

Ich kann daran nichts "asoziales" finden, wenn man vermeiden möchte, das sich jemand die mühsam
erarbeitete Substanz ohne greifbaren Gegenwert schmilzt. Schliesslich wird schon in guten Zeiten
alles brüderlich geteilt  😉
Das tut vor allem dann weh, wenn der Lebensbund in seinen hässlichsten Form entzweit wird.
Lass dich dich nicht von Liebesbezeugungen blenden. Zur Einstimmung kannst du mal bei Google
nach der Trennungsfaq googlen.

"Absicherung des Kindes/ Absicherung der Mutter", als Argument für eine Ehe, finde ich ziemlich einseitig und
würde bei mir die Alarmglocken schrillen lassen. Was möchte sie denn dazu beitragen, das du und das Kind
abgesichert seid, also auf Gegenseitigkeit?
Oder reichen ihr die fünfundfünfzig Prozent Witwenrente und die Halbwaisenrente, wenn du vorzeitig ableben
solltest? Du müsstest umgekehrt ja dann ohne Ersteres auskommen.
Und eine Absicherung im Fall der Trennung hätte sie in jedem Fall auch so, nämlich Ansprüche für BU und
KU gegen dich.

Ich denke, dein Problem ist, das euer gewähltes Familienmodell (Mami u. Kind daheim, Papi arbeitet)
deinem Wunsch nach materieller Sicherheit entgegen steht. Das musst du letztlich selbst abwägen.

LG, Debugged.


Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2011 13:47
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Um Gottes Willen!

Das hier

So wie ich sie verstanden habe, will sie nicht das  gemeinsame Sorgerecht ausüben, sondern sagt, dass ich es angeblich nur durch die Hochzeit erwerben kann.

ist Alarmstufe rot.
Das zeigt schon, worum es ihr in Wirklichkeit geht.

...Absicherung des Kindes...

Das Kind ist durch eure Liebe vollständig abgesichert.
Darüber hinaus schützt der Staat die Interessen der unehelichen Kinder genauso, wie die der ehelichen Kinder.

...Nichtakzeptanz des unehelichen Vaters vor Behörden und Schulen usw....

Das ist ja zum Glück heilbar.
Du kannst ja irgendeinen Prospekt ergooglen um die frohe Botschaft ihres Irrtums zu belegen.

...Absicherung der Mutter...

Das ist natürlich der Knackpunkt.
Hier stehen eure Interessen diametral entgegen.
Das löst sich auch nicht einfach durch warten auf. Das wird eher schlimmer mit der Zeit.

Wenn du da klein bei gibst ist dir eine Zukunft als Leibsklave gewiss.
Nicht weil das bei Frauen grundsätzlich so ist, sondern weil es diese Frau so haben möchte und die Heirat ihr die Mittel dazu gibt.

Das Dilemma, in dem auch sie steht, entsteht aber auch nur dann, wenn ihr die "klassische" Rollenverteilung anstrebt.
Sie kümmert sich um Haushalt und Kinder und du bringst die Kohle nach Hause.
Die Ehe nach deutschem Rechtsverständnis bedeutet genau das und schreibt es auch nach der Scheidung fort.
Du bringst weiterhin die Kohle nach Hause, mit dem einzigen Unterschied, dass du da nicht mehr wohnst.
Anders kann es dann auch gar nicht sein, denn du hast nie gelernt, Windeln zu wechseln und sie hat nie gelernt für ihr Geld zu arbeiten.

Und auch wenn du hinterher beteuerst, dass du das doch so eigentlich gar nicht wolltest, nützt dir nichts.
Der Richter wird trotzdem der Ansicht sein, dass ihr euch gemeinsam dafür entschieden habt.

Der einzige Ausweg ist, dass ihr euch beide um Beides kümmert.
Beide arbeiten und beide und versorgen Haushalt und Kinder.

Dann kann man das auch später so weiter machen.
Dafür braucht man aber keine Ehe.

Wenn du diesen Weg für dich bevorzugst, wozu ich dir dringend raten würde, sie aber die klassische Versorgerehe will, so habt ihr für eine Ehe einfach keine ausreichende gemeinsame Basis.

Und wenn sie bereit ist, alle Aufgaben mit dir zu teilen, so braucht ihr nicht zu heiraten.

Es soll ja inzwischen auch die Möglichkeit geben, ausschließlich kirchlich zu heiraten.
Dann hat sie ihre Zeremonie und das Bekenntnis du nicht die Nebenwirkungen.
Vielleicht wäre das ja ein Kompromiss.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2011 13:55
(@Wolkenhimmel)

Das hierist Alarmstufe rot.
Das zeigt schon, worum es ihr in Wirklichkeit geht.

Jepp... denn das ist schlichtweg nicht wahr.  😡

Ihr müsst lediglich eine entsprechende Erklärung beim Jugendamt abgeben.

VG WH, die von einer Hochzeit unter diesen Umständen eher absehen würde...


AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2011 14:20
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Petermeier,

ich mach's kurz:

So wie ich sie verstanden habe, will sie nicht das  gemeinsame Sorgerecht ausüben, sondern sagt, dass ich es angeblich nur durch die Hochzeit erwerben kann.

Dies ist erstens falsch und zweitens Erpressung, und Erpresserinnen setzt man ohne Wenn und Aber vor die Tür - und das so schnell als irgend möglich.

Sichere deine Position so gut es geht, und dann schmeiß' die Trulla aus deinem Leben (jedenfalls in allem, was nicht euer gemeinsames Kind betrifft).

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2011 16:17
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Peter,

ich vermisse bei diesen Aufzählungen die "Absicherung des Vaters" - und die muss ja nun moralisch genauso legitim sein wie die von Mutter und Kind.

Schlag ihr für die nächsten 2 Jahre doch einfach folgende Zielvorgabe vor:
- gemeinsame Sorgeerklärung
- sie sucht sich einen (mindestens Halbtags-)Job
- Kindererziehung und Hausarbeit werden halbwegs paritätisch geteilt

Danach steht einer Eheschliessung von der sachlichen Seite nichts im Wege, wenn die emotionale dann noch passt.

Und dann beobachte die Reaktionen...

Grüssles
Martin
(der sich gerade an einen Fall hier im Forum erinnert, wo ein User sich gegen besseren Rat zum Heiraten bequatschen liess und heute an den teuren Folgen knabbert)


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2011 16:29
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn es ihr um ihre Absicherung und die des Kindes geht, falls dir was passiert gibt es dafür eine einfache Lösung:

schließe eine UnfallLebensversicherung ab bei der sie und das Kind als Begünstigte genannt sind. Die kostet nicht die Welt. Und falls ihr euch trennt kannst du jede/n anderen als Begünstigten eintragen lassen.

Aber das Argument fällt dann einfach weg.

Wichtiger ist aber das Argument umzudrehen und zu sagen: wenn dir etwas passiert entscheidet das Jugendamt was mit unserem Kind passiert. und im Zweifelsfall kommt es erstmal ins Heim bis das entschieden ist, sofern wir kein gemeinsames Sorgerecht haben.

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2011 17:30




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