Liebe Väter,
der Ablauf des Versorgungsausgleiches ist mir soweit klar, also was hinein fällt und was nicht. (private Rentenversicherungen mit Ausrichtung auf Rentenzahlung fallen z.B. in den VA, auch die Feinheiten mit Kapitalwahlrecht usw. erscheinen mir klar...
Was ich nicht verstehe: wird aus denjenigen "Verträgen" bzw. Policen wirklich Kapital "abgezogen", wenn Ausgleichsansprüche der Ex bestehen? Eine Verrechnung über Rentenpunkte ist dann ja nicht möglich?
Beste Grüße und danke,
NichtSchlichterTyp
Moin NichtSchlichterTyp,
in aller Regel bekommt der Ausgleichsberechtigte ein eigenes Konto beim Versorgungsträger.
Gruß
United
Der Barwert oder Rückkaufswert oder was auch immer sich für heute berechnen lässt wird durch zwei geteilt und dann, wie United schon sagt, wird Dir die Hälfte abgezogen und auf ein eigenes Konto gebucht.
