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Versorgungsausgleich bei Beamtenbezügen

 
(@galaxy878)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten abend zusammen,

meine eigentliche Frage gleich zu Anfang:

Weiß jemand von Euch, wie der Versorgungsausgleich funktioniert, wenn ich als Beamter auf Lebenszeit Ansprüche auf Pension und nicht auf gesetzliche Rente habe??

Dann noch was für "Insider"-die a bisserl meinen Fall kennen:
Es kam heute folgender Beschluss vom Amtsgericht -

"1. Die Antragsgegnerin wird aufgegeben innerhalb von 2 Wochen.....Auskunft über erworbene Versorgungsanwartschaften zu erteilen.
2. Für Verstöße gegen diese Anordnung wird ein Zwangsgeld in Höhe von 500 € angedroht.

Gründe: Trotz Aufforderung und Fristsetzung hat die Antragsgegnerin die Formblätter..... nicht ausgefüllt vorgelegt."

Zumindest kümmern die sich drum - oder ??

Schönen Abend
galaxy

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.10.2008 23:25
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo galaxy, vielleicht hilft dir das hier für den Anfang weiter? habe ich auf den Internetseiten der Rentenversicherung gefunden:

"Durch den Versorgungsausgleich werden in der Ehezeit erworbene Versorgungsansprüche aufgeteilt.
Die Folge des Versorgungsausgleichs in der gesetzlichen Rentenversicherung ist, dass sich die Rente des Ausgleichspflichtigen verringert, die des Ausgleichsberechtigten erhöht.
Dabei werden Ansprüche ausgeglichen
- aus der gesetzlichen Rentenversicherung,
- aus Beamten- oder beamtenähnlicher Versorgung,
- gegen einen öffentlich-rechtlichen Versorgungsträger (zum Beispiel Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes) oder
- in bestimmten Fällen gegen einen privaten Versicherungsträger.
Außerdem kann das Familiengericht festlegen, dass für den Berechtigten durch Beiträge Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung begründet werden. Ist dieser Ausgleich nicht möglich, so bleibt der Rest endgültig dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich vorbehalten."

Der Beschluss vom Gericht hat nichts mit der Art des Versorgungsausgleiches zu tun, sondern wird immer erlassen wenn einer der beiden Scheidungswilligen die Auskünfte nicht innerhalb der vom Gericht gesetzen Frist erteilt, d.h. den Fragebogen nicht ans Gericht zurückschickt. In deinem Fall hat deine Ex getrödelt...wenn sie nun immer noch nichts ausfüllt wird gegen sie ggf. das Zwangsgeld mit einem weiteren Beschluß verhängt.
Erst wenn beide Fragebögen vorliegen kann ja das Gericht die ganzen Anwartschaften (ob nun gesetzlich, als Beamter oder Privat- oder Betriebsrente) berechnen (lassen).

Mein Ex damals hat übrigens auch so einen Beschluss bekommen, weil er dachte, er kann sich ewig Zeit lassen...

LG ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2008 00:08
(@galaxy878)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi ginnie,

vielen Dank für deine Antwort.

Das allgemeine Prozedere ist mir klar:
Aber wie werden (zu erwartende) Pensionsbezüge in die gesetzliche Rentenversicherung transferiert. Bzw. wie wird mein augenblicklicher Stand im Rahmen der Pensionsansprüche ermittelt??

Bei der gesetzlichen habe ich einen Bescheid über meine Anwartschaften - aber bei der Beamtenanwartschaft - wie geht das ??

Der Beschluss hat mich auch bloss a bisserl gefreut - Exe meint immer noch, Sie könnte sich alles erlauben

Danke schön
galaxy

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.10.2008 00:16
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Galaxy,

von deiner ersten Frage habe ich keine Ahnung, die Freude über die 2. Aussage ist leider unbegründet:

Versorgungsausgleich ist das Einzige um das sich das Gericht von sich aus zu kümmern hat.
Dass sie das auch in deinem Fall tun besagt nichts.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2008 00:21
(@galaxy878)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Beppo,

naja zumindest haben Sie sich zeitnah darum gekümmert.
Hätten ja auch überlastet sein können oder es verbummeln oder so.

So - "Positivdenkmodus wieder aus"

galaxy

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.10.2008 00:28
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

wie es konkret geht, das weiß ich nicht genau, ich stelle es mir aber so vor: Gericht schickt Arbeitgeber einen Vordruck, dort werden die in der Ehezeit erworbenen Beamten-Anwartschaften aufgeführt, bzw die Höhe des während der Ehezeit erworbenen Pensionsanspruches errechnet. 
Der "Transfer " in die gesetzl. Rente ist ganz einfach: indem du eine bestimmte Summe auf das Rentenkonto von Ex zahlst, ggf. ist Ratenzahlung möglich. Dafür sind die Beamtenanwartschaften dann später deine allein 😉
Ob das in der Praxis echt so gemacht wird weiß ich nicht. Aber es gibt hier bestimmt noch ein paar geschiedene Beamte die das schon durch haben.

Hoffe es hilft dir ein wenig weiter.

Ja der Beschluss würde mich auch freuen - ein bißchen Schadenfreude ist ja erlaubt -  :phantom:

auch wenn ich Beppo recht gebe. das machen die immer so, die haben eben eine funktionierende Wiedervorlage

lg ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2008 00:33
 elwu
(@elwu)

Weiß jemand von Euch, wie der Versorgungsausgleich funktioniert, wenn ich als Beamter auf Lebenszeit Ansprüche auf Pension und nicht auf gesetzliche Rente habe??

Hallo,

das ist recht gut hier erklärt.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2008 01:21