Hallo,
nachdem ich gerichtlich nun mein Umgangsrecht sichern konnte, kommt die nächste Attacke der Gegenseite. Meine Frau hat den Anwalt gewechselt und nun geht das Thema TU, KU etc wieder los...Zeitgleich wurde ich aufgefordert meine Vermögensverhältnisse offen zu legen. Hierzu bin ich doch zu diesem Zeitpunkt nicht verpflichtet, oder?
Meine Frau trennte sich von mir im November 2013 und wir wohnten getrennt von Bett und Tisch unter einem Dach bis zu ihrem Auszug im Februar 2014. Nun behauptet sie überall (Kindergarten, Ämter, bei der Schulanmeldung, etc) dass wir uns erst im Februar getrennt haben, was nicht der Wahrheit entspricht, da sie 3 Wochen im Januar mir das Kind entzogen hatte, auch im Dezember war sie unabgesprochen eine Woche weg und sie ließ mir immer von ihrer vorherigen Anwältin schreiben, dass sie mit mir nicht in einem Haus leben könne und sie deshalb auch keine Mietzahlungen ab Januar leisten würde.
Im Schreiben ihrer neuen Anwältin kommt nun die Aufforderung, dass ich alle Informationen zu meinen betrieblichen Altersversorgungen bis zum 15.04.2014 vorlegen müsste. Dies kommt doch erst mit der Scheidung zum Tragen, warum soll ich denn nun die Sachen schon vorlegen?
Ich habe bereits eine Kontenklärung bei der Rentenversicherung gemacht. Dabei habe ich gesehen, dass mir drei Monate fehlen, da diese Zeiten meiner Frau gutgeschrieben worden sind, während wir beide in Elternzeit waren. Dies sollte sich doch jetzt ein wenig zu meinen Gunsten auswirken, oder? Auch ging meine Frau 15 Monate nach Geburt des Sohnes wieder 50% arbeiten. Bekommtt sie trotdem die Punkte für Kindererziehungszeiten für 3 Jahre gutgeschrieben?
Weiterhin möchte die Gegenseite den Wert meiner Riesterrente zum Stichtag Eheschließung sowie aktuell zur Berechnung Zugewinnausgleich. Ich bin aber davon ausgegangen, dass Riester nicht unter Zugewinn zu zählen ist sondern im Rahmen des Versorgungsausgleichs abzuhandeln sei. Liege ich da falsch?
Danke Euch
Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik
Was das Vermögen bzw Zugewinn angeht kann sie das fordern -> 1379 BGB
Versorgungsausgleich, also alles was mit Renten zu tun hat, fordert bei Scheidungsantrag das Gericht an. Damit hat Deine Frau an sich nichts zu schaffen.
Hi Bitumen,
Ich bin aber davon ausgegangen, dass Riester nicht unter Zugewinn zu zählen ist sondern im Rahmen des Versorgungsausgleichs abzuhandeln sei. Liege ich da falsch?
Bei unserer Scheidung wurde das so gemacht. Ob das korrekt war, weiß ich nicht.
Gruss Horst
Moin Bitumen,
Was das Vermögen bzw Zugewinn angeht kann sie das fordern -> 1379 BGB
In Eurem Falle solltest Du aber zunächst einmal nachfragen, bezogen auf welchen Zeitpunkt sie denn eine Vermögensauskunft möchte (der Zeitpunkt der Trennung scheint ja ein wenig undefiniert) ...
... und selbstverständlich forderst Du im Gegenzug selbige Auskunft.
Gruß
United
Ich habe bereits eine Kontenklärung bei der Rentenversicherung gemacht. Dabei habe ich gesehen, dass mir drei Monate fehlen, da diese Zeiten meiner Frau gutgeschrieben worden sind, während wir beide in Elternzeit waren. Dies sollte sich doch jetzt ein wenig zu meinen Gunsten auswirken, oder? Auch ging meine Frau 15 Monate nach Geburt des Sohnes wieder 50% arbeiten. Bekommtt sie trotdem die Punkte für Kindererziehungszeiten für 3 Jahre gutgeschrieben?
Ja die 3 Punkte erhält sie trotzdem und dann zusätzlich noch Punkte aus dem verdienst.
A life lived in fear is a life half lived
Und die wandern dann mit denen des Threaderöffners in einen Topf und werden geteilt. Also über diese Punkte musst du dir keine Gedanken machen.