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 RUDY
(@rudy)
Zeigt sich öfters Registriert

Nochmal Moin,

wer zu blöd ist, schreibt alles zweimal.....

Eine kurze rechtliche Frage: Welches ist das relevante Datum für die Vermögensaufstellung beim Vermögensausgleich???? Datum des Scheidungsantrages oder Zeitpunkt der Ummeldung nach Trennung ( Getrenntleben )?

Danke im voraus...
Rudy


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.07.2004 16:36
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Rudy,

der Stichtag ist der Tag der ZUSTELLUNG des Scheidungsantrages, also der Tag, an dem das Teil rechtswirksam bei Dir oder (wahrscheinlicher) bei Deinem Anwalt zugestellt wird. Ab da herrscht automatisch der Status der Gütertrennung.

HTH, Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2004 16:38
(@micmac)

Öh ? Da habe ich aber eine andere INFO !

Ich war erstmals am 07.11.2003 bei meinem Anwalt. Nach langem rumgemurkse habe ich sie dann am 15.04.2004 rausgeworfen (getrennt lebend).
Die Scheidung kann ich zum 07.11.2004 beantragen ( 1 Jahr), da alles als erfolglose Versuche gewertet wurden. Der Stand der Konten vom 07.11.2003 wurde voll übernommen, da ich ihr die EC-Karte abgenommen habe. Damals erheblich im Minus und jetzt wieder im Haben, wollte sie natürlich die Hälfte ... ist aber nichts daraus geworden.
Sie hatte keine Möglichkeiten mehr auf das Konto zuzugreifen und deshalb zählte es. Der freundliche Rechtsanwalt meine EX hat uns dann darauf hingewiesen, dass sie für die Ausgaben dann auch nicht bezahlen muß. Wir haben es probiert und siehe da. Alle Ausgaben, die für die ETW, das Fahrzeug und Nebenkosten der leeren ETW anfallen sind zu 50 % von ihr zu tragen. Dies geht natürlich nur, wenn sie auch "damals" mit unterschrieben hat.
Man(n) lernt ja dazu und alle unsere Verträge liefen und laufen auf beide Namen !!!

Grüssle
micmac


AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2004 22:12
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Machnmal ist's wohl besser, die Gesetzestexte zu bemühen:

BGB § 1384 Berechnungszeitpunkt bei Scheidung
Wird die Ehe geschieden, so tritt für die Berechnung des Zugewinns an die Stelle der
Beendigung des Güterstands der Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags.

Auf Darstellung der Regelungen der §§ 1385 bis 1407 verzichte ich an dieser Stelle.

Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages ergibt sich aus

ZPO § 253 Klageschrift
(1) Die Erhebung der Klage erfolgt durch Zustellung eines Schriftsatzes
(Klageschrift).

und

ZPO § 622 Scheidungsantrag
(1) Das Verfahren auf Scheidung wird durch Einreichung einer Antragsschrift anhängig.
(2) Die Antragsschrift muß vorbehaltlich des § 630 Angaben darüber enthalten, ob
1. gemeinschaftliche minderjährige Kinder vorhanden sind,
2. Familiensachen der in § 621 Abs. 2 Satz 1 bezeichneten Art anderweitig
anhängig sind.
Im übrigen gelten die Vorschriften über die Klageschrift entsprechend.
(3) Bei der Anwendung der allgemeinen Vorschriften treten an die Stelle der
Bezeichnungen Kläger und Beklagter die Bezeichnungen Antragsteller und Antragsgegner.

@micmac
Du kannst Scheidung knappe 2 Monate vor Ende des Trennungsjahres einreichen. Bei PKH-Fällen werden auch 3 Monate vorher akzeptiert. Ist gängige Handlungsweise, nicht rechtlich untermauert. Da du noch keinen Scheidungsantrag eingereicht hast, kannst du heute nicht mit Sicherheit sagen, was denn nun da rein fällt und was nicht. Es sei denn, ihr habt einen vorgezogenen Zugewinnausgeich vorgenommen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2004 23:09
(@micmac)

Das mit dem Scheidungsantrag ist schon klar. Ich habe mich aber auch beim Finanzamt bereits bei der Trennung als "wirklich getrennt" gemeldet. Ich habe bereits die Steuerklasse gewechselt. Bei den Schulden habe ich alle Banken informiert, die einen Saldenabschluß gemacht haben. Dieser ist geltend !
Die gesetzlichen Vorschriften sind mir bekannt, mir ist aber auch bekannt, dass kein Gesetz in jedem Fall so angewandt wird, wie es im Text eigentlich steht.
Die Begründung einer Sache lässt einen Gesetzestext meistens in den Hintergrund treten.
Der Scheidungsantrag wird zwar so um zwei Monate vor dem eigentlichen Termin gestellt, aber dasTrennungsjahr läuft bereits. Durch den Umstand, dass wir beide die Verträge unterschrieben haben, kann auch jeder eine Regelung mit den einzelnen Banken durchführen. Zeitpunkt der Trennung ist daher maßgebend. Ich mußte nur den Nachweis erbringen, dass wir tatsächlich getrennt sind.
So konnte ich auch für mich das Insolvenzverfahren abwickeln, ohne Beteiligung meiner Ex.
Es ist ja bald so weit und ich denke ich werde das Ergebnis hier veröffentlichen.

Gruss
micmac


AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2004 03:40