Guten morgen zusammen,
als wäre nich alles schon schlimm genug , eröffnet sich nun auch Kriegsschauplatz Nr. 3 bei mir. Die Hausratsaufteilung.
Streitthema ist unser Zweitauto was die KM mit genommen hat.
Sie behauptet nun das Auto wurde ihr von ihren Eltern damals geschenkt.
Die Wahrheit ist , dass ihre Eltern damals beim Kauf ca. 2000 € dazu gegeben haben. Kaufpreis lag bei 6700 € wovon also 5700 € von uns bezahlt worden sind. ( unter anderem auch knapp 1700 € Abwrackprämie ).
Im Kaufvertrag steht NUR mein Name. Das Auto ist immer noch angemeldet auf den Namen ihres Vaters wegen günstigerer Versicherung. ( zu ihrem Vatern hat sie aber keinen Kontakt wegen der selben Vorwürfe die sie gegen mich erhoben hat)
Ich fahre zur Zeit ein Leasingauto.
Ich habe zu meiner Anwältin gesagt das ich ihr das Auto überlassen würde, aber einen Wertausgleich haben möchte sonst bin ich nicht bereit zu einer entgültigen Hausratsaufteilung.
Meint ihr das sich ein Streit/Kampf um das Auto lohnt ? Es ist immerhin viel Geld was mir natürlich gerade fehlt.
Oder ist es verschwendete Kraft sich da rein zu hängen ?
Hi M,
die Frage ist immer, was Du beweisen kannst. Du hast einen Kaufvertrag. Hast Du auch Belege über die entsprechenden Zahlungen?
Allerdings sind Deine zahlen unschlüssig: 5.700 + 2.000 = 6.700 ??
Und mal am Rande - wo befindet sich die Zulassungsbescheinigung? Bei ihrem Vater, bei ihr oder bei Dir?
Gruss von der Insel
Hallo auf die Insel...
sorry mein Fehler.. 4700 € natürlich aus unserem Geldbeutel und 2000 € haben wir geschenkt bekommen.
Den Kaufvertrag habe ich. Dort steht drin Barzahlung 6700 € und meine Unterschrift.
Die Zulassungsbescheinigung lagen bei uns zu Hause, hat sie jedoch bei ihrer Flucht mit genommen.
Als Beweis habe ich also nur den Kaufvertrag :thumbdown:
Der Kaufvertrag ist der eigentliche Eigentumsnachweis.
Das Auto ist also deins.
Wenn jemand meint, er habe dir, euch, oder sonst jemand Geld geliehen, muss das beweisen.
Solange du aber ein anderes Auto hast, besteht die Gefahr, dass das Familiengericht das Auto ihr zuweist.
Allerdings gegen Entschädigung.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Solange du aber ein anderes Auto hast, besteht die Gefahr, dass das Familiengericht das Auto ihr zuweist.
Allerdings gegen Entschädigung.
wie gesagt, sie kann das Auto haben da ich eins habe und das Leasing meine Anwältin mit in den Trennungsunterhalt angerechnet hat.
Aber eine Entschädigung möchte ich auf jedenfall haben gerade bei der momentanen finanziellen Misäre.
Danke für eure Meinungen !
Hi,
es wäre für mich allerdings noch die Frage, ob das Auto zum Hausrat gehört oder ein Vermögensgegenstand ist, der seiner Ex zur Nutzung überlassen wurde. Dazu wäre wichtig, wer welches Auto bislang wie genutzt hat.
In jedem Fall würde ich noch schnell eine Schwacke- Auskunft ziehen. Es könnte sein, dass der Wert des Wagens irgendwann nachzuweisen sein wird...
Gruss von der Insel