Stehen mir Hausrat/...
 
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Stehen mir Hausrat/ Möbel aus gemeinsamen Haushalt zu?

 
(@adafeb)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

nach der Trennung und dem Rauswurf aus ihrer Wohnung (stehe nicht im Mietvertrag, bin jedoch dort genmeldet und vom Vermieter geduldet), durfte ich von ihrer Seite aus nur meine persönlichen Sachen mit in meine neue Bleibe nehmen und solche Dinge, wo auch einwandfrei belegbar waren, dass ich sie mal angeschafft habe. Ich stehe nun aktuell mit wenigen Habseligkeiten da und muss mir eine komplett neue Wohnungseinrichtung kaufen, um für mich und meine Tochter ein zu Hause zu schaffen.

Wir haben 11 Jahre belegbar zusammengelebt und gemeinsam Anschaffungen gemacht, dafür gibt es jedoch i.d.R. keine Belege mehr. Einige unserer gemeinsam genutzten Möbel und unser Hausrat sind Schenkungen ihrer Familie, anderes haben wir gemeinsam finanziert oder ich ihr geschenkt.

Kann ich irgendetwas einfordern?

Danke

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.04.2012 15:17
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo !

'Im Prinzip schon', d.h. dir stehen grob 50% des Hausrates zu,

ABER - die Sache hat wie fast alles im Familienrecht einen Haken: Wenn hExe auf Stur schaltet, dann müsstest du deinen Anteil einklagen. Die Kosten hierfür übersteigen regelmäßig den Wert der erstrittenen Sachen um einiges.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2012 15:28
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi adafeb,

Einige unserer gemeinsam genutzten Möbel und unser Hausrat sind Schenkungen ihrer Familie, anderes haben wir gemeinsam finanziert oder ich ihr geschenkt.

Also Geschenke wirst Du doch nicht ernstlich wieder zurückfordern wollen und von Schenkungen ihrer Familie doch auch nichts, oder? Bleibt noch gemeinsam Finanziertes,
da Du das, was Du alleine angeschafft hast, ja mitnehmen durftest. Nach elf Jahren wird auch so manches Möbelstück abgewohnt sein oder kann abgeschrieben werden.

Ich würde die Trennung auch als Neuanfang sehen, die sie ja auch ist und mir aus diesem Grund neue Möbel anschaffen, den alten Möbel nicht hinterher trauern
(man erinnert sich doch dann immer wieder) und den Neuanfang lieber mit einer leeren Wohnung beginnen, als mit einem Rechtssstreit. Das Geld für neue Möbel
kannst Du natürlich auch gerne einem RA geben!

'Im Prinzip schon', d.h. dir stehen grob 50% des Hausrates zu,

Ist das richtig? Wenn ich das recht sehe, war der TO nicht verheiratet.

LG,
Mux
 

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2012 16:01
(@weserfrosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hej....

ausgehend davon, dass die beiden nicht verheiratet waren und es somit kein gemeinsames Eigentum per se gibt, gilt doch Folgendes:

Was er mitgebracht ist = seins.
Was sie mitgebracht hat = ihrs.
Was er geschenkt bekommen hat (egal von wem) = seins
Was sie geschenkt bekommen hat (egal von wem) = ihrs.
Was er gekauft hat = seins.
Was sie gekauft hat = ihrs.
Was sie gemeinsam gekauft haben = Einigung notwendig auf der Basis der Erwerbsanteile, im Zweifel 50 : 50

Problem wird immer sein, es nachzuweisen...... das gilt in allen Fällen.

Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2012 16:07
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Was er mitgebracht ist = seins.
Was sie mitgebracht hat = ihrs.
Was er geschenkt bekommen hat (egal von wem) = seins
Was sie geschenkt bekommen hat (egal von wem) = ihrs.
Was er gekauft hat = seins.
Was sie gekauft hat = ihrs.
Was sie gemeinsam gekauft haben = Einigung notwendig auf der Basis der Erwerbsanteile, im Zweifel 50 : 50

Problem wird immer sein, es nachzuweisen...... das gilt in allen Fällen.

und da schliesst sich der Kreis zu Mux: Bis das alles juristisch auseinandergefieselt ist, hat man vermutlich mehr als den Zeitwert der Möbel zu Anwälten und Gerichten getragen. Aber wie ich sinngemäss schon im anderen Thread des Openers >>>schrieb<<<: Die Lösungen liegen nicht in Sätzen, die mit "es ist mein Recht" anfangen, sondern in der Schaffung einer vernünftigen Kommunikationsebene.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2012 16:13
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Ich will es mal so ausdrücken:
Jemand der im Besitz eines Gegenstandes ist, gilt solange auch als Eigentümer, wie kein anderer sein Eigentum daran nachweisen kann.
Da du für die strittigen Sachen keinen Eigentumsnachweis führen kannst und sie diese in ihrem Besitz hat, wirst du sie kaum da raus holen können.
Auch nicht mit Hilfe eines Gerichts.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2012 17:14
(@tarek)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Adafeb,

auch in diesem Thread würde ich stark raten: Behalte das wichtige Ziel im Auge - die Tochter zu Dir zu bekommen, wie zwischen Euch vereinbart - und vergiss die weniger wichtigen Sachen. Also: Lass die Haushaltsgegenstände erst einmal bei der Kindesmutter und führe darum keine Auseinandersetzung.
Gerichtlich hast Du eh keine Chance, wie Mux, Beppo und Brille schon zutreffend geschrieben haben.
Später, wenn die Tochter wirklich bei Dir leben sollte, kannst Du immer noch an die KM appellieren, dass Du die Spül- und Waschmaschine dringender brauchst. Aber jetzt gilt: Bring die KM gar nicht erst auf den Gedanken, dass zwischen Euch auch finanzielle Forderungen im Raum stehen - sonst fällt ihr bald ein, dass sie Dir Kindes- und Betreuungsunterhalt schuldet, wenn die Tochter bei Dir wohnt.

Gruss
Tarek

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2012 19:31