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soll ich mich vergleichen oder besser alles gerichtlich klären

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(@tsc1267)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Forenmitglieder,
ich bin ganz neu hier und hoffe etwas Hilfe in meiner Situation zu bekommen.
In Kürze:
Lebe seit drei Jahren getrennt, Scheidungsantrag ist seit 2006 gestellt. Kinder leben bei mir . Sie ist ausgezogen.( ABR ist immer noch nicht endgültig geregelt, Exe gibt keine Zustimmung, will die Kinder bei sich ,jede Menge Gutachten VPf, und Ugf. Wohne mit dem Kindern 17 u 10 im Haus, Kinder wollen auch mit mir im Haus bleiben,was hälftig Exe gehört.
Nun will Exe einem Vergleich, Hälfte Haus nach Schätzwert ist vorhanden, wenn ich die Kinder Unterhaltsfrei stelle. Ich muss alle Schulden übernehmen. Auf zugewinn verzichten. Dann verzichtet Sie auf Ehegattenunterhalt und stimmt ABR zu( Ich arbeite halbtags). Und sie will rückwirkend Nutzungsentschädigung für drei Jahre. (Sie hatte das Haus immer bei Unterhaltsvorderungen mit Wohnwert eingerechnet, kam aber nie zu Gericht. Sie hat wegen Mangel nicht für die Kinder gezahlt. Ich wegen Mangel trotz wohnen im Haus nichts an sie.Ich habe alle Schulden weiter gezahlt.
Wer kann mir hier einige Tipps geben.
Besten Dank im Voraus

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.10.2008 12:37
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo tsc,

das ist für ne Empfehlung noch ein bisschen zu wenig konkret. Insbesondere weil Zahlen fehlen um das bewerten zu können.

Fakt ist jedoch, dass du du sie nicht von der KU-Pflicht befreien kannst, da der den Kindern zusteht und nicht dir.

Wen du ganz fies sein wolltest, könntest du dich also einigen ihr mit dem KU entgegen zu kommen und sie dir dafür mit dem Haus und danach forderst du dann doch KU. Aber das ist natürlich unterstes Regal.

Dass du ihr mit Halbtagsjob EU-Pflichtig wirst ist nicht sehr wahrscheinlich. Eher mus sie gut begründen, warum sie dir keinen KU zahlt und was sie davon abhält soviel zu arbeiten, dass sie es kann.

Um den Deal mit dem Haus bewerten zu können braucht man aber definitiv Zahlen. Insbesondere wenn noch Zugewinn reinspielen soll, der hier überhaupt nicht beziffert ist.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2008 13:01
(@tsc1267)
Schon was gesagt Registriert

Hi Beppo, Danke für deine schnelle Antwort,
Na in der untersten Schublade sind wir sowieso schon. Streiten uns seit Jahren wegen ABR der Kinder.
Zu den zahlen.
Haus (alte Bruchbude) wurde von uns beiden gekauft vor der Ehe. Ich habe Haus aufgebaut habe alle Schulden alleine gemacht und mein ganzes Geld reingesteckt. Habe aber keine alten SBücher mehr (hat meine EX entwendet beim Auszug mit allen andern Unterlagen) habe nur noch die Rechnungen aus dieser Zeit , laufen alle auf meinen Namen. Nach Vertigstellung des Hauses heirat.  Mein Anwalt sagt wäre mein Pech könnte nichts mehr davon bekommen.
Zu den Zahlen.
Hauswert bei Kauf 20KE, bei Eheschliessung 140 KE, bei Scheidungsantrag 250 KE.
Meine Schulden am Ende 30KE, davon sie 8KE
Grundbuchschulden eingetragen von meiner E seite vor der Ehe 20KE ( mit vielen Zinsen)
Sie verdient 1KE, ich 2KE,
Mietwert ganzes Haus 0,6 KE
Ich hoffe das dir die Angaben etwas weiter helfen.
besten dank und gruss

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.10.2008 13:23
(@tsc1267)
Schon was gesagt Registriert

Hi Beppo,
noch ne kurze Frage .
Wie sieht es mit der rückwirkenden Nutzungsentschädigung aus?
Besten Dank

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.10.2008 13:58
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das ist für mich alles noch etwas kryptisch!

Was für ne Nutzungsentsädigung? gefunden.

Kannst du den Wert von 140K bei Eheschliessung nachweisen?
Wem hat es zu dem Zeitpunkt gehört?
Was heisst "Meine Schulden am Ende 30KE, davon sie 8KE"
Sind das nun deine, eure oder ihre Schulden?

Wenn das Haus jetzt 250K wert ist musst du ihr 125K geben, es sei denn du kannst irgendwelche vorehelichen Werte nachweisen und gegenrechnen.
Wenn das Haus zur Eheschliessung auch euch beiden gehört hat, hat sie nun mal Anspruch auf die Hälfte.
Wenn die Schulden alleine bei dir stehen, sind es allein deine. Sie daran zu beteiligen wird dann ebenfalls schwierig.
Wenn du den Bezug zum Haus beweisen kannst, mindern diese aber ggf. den Endwert des Hauses.

Wer was während der Ehe mit dem Haus gemacht ist uninteressant. Evtl Wertsteigerungen/Minderungen werden beiden zugrechnet.

Wenn ich das alles richtig verstanden habe, hat Sie einen Anspruch von 100-125K gegen dich.

Was sind nun ihre Gegenforderungen?
Wenn ich das richtig sehe, fordert sie 3 Jahre halbe Miete. Wieviel ist das? 18.000,-€?
Ausserdem Schuldbefreiung = 8.000,-€?

KU Befreiuung. Geht juristisch nicht, inoffiziell natürlich schon.
Wie gross ist denn die Chance, überhaupt KU zu bekommen?
Warum verdient sie nur so wenig?

Wenn KU sowieso nicht zu erwarten ist, wären 26.000,- für eine Haushälfte die 125.000,- wert ist, kein schlechter Deal.

Die Chance eure Fronten durch solch einen Deal zu begradigen, ist eine Menge Wert.
Du bekommst Ruhe ins Schiff.
Kannst du denn die Forderungen überhaupt erfüllen und das Haus bezahlen?

Die andere Option wäre, sieht behält das halbe Haus, du bezahlst ihr (500,-€?) Miete. Damit hat sie 1.500,- pro Monat zusätzliches Einkommen und könnte dir 600,- € KU bezahlen!

Ist das in etwa die Richtung?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2008 14:32
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich habe deinen anderen Beitrag gelöscht, da du ihn hier schon korrekt abgelegt hast.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2008 14:36
(@tsc1267)
Schon was gesagt Registriert

Hi Beppo, besten Dank für deine Mühe,
nein sie will natürlich den halben Hauswert, also 125 k plus rückwirkenden Wohnwert von 16 k. und Befreiung von KU. Sie geht voll arbeiten verdient aber nur 1 k jedefalls was angegeben wird.
Hauswert am Tag der Eheschliessung 140 K laut gutachten. Wertsteigerung habe ich von Kauf bis zur Ehe geschaffen.
Habe nur noch Rechnungen für den Bau des Hauses von früher. Meine Bücher sind weg. meine Eltern haben einen Grunschuldeintagung für auf das Haus 40k, wir sind beide einzeln haftbar, haben noch nicht zurück gezahlt . Exe meint sie hat nie Geld bekommen, hat aber beim Notar mit unterschrieben.
Schulden zum Ende waren immer gemeinsam. Ich habe diese bis jetzt gezahlt. Rest ist noch 8k
Gruss und Danke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.10.2008 15:03
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mit welchem Entgegenkommen begründet sie denn die zusätzliche Forderung nach Unterhaltsverzicht?

So wie du es jetzt beschreibst, möchte sie etwas mehr als ihr maximal zustehen würde.
Worin besteht denn da der Kompromiss?

Rückwirkenden Nutzungsausfall gibt es jedenfalls nicht.

Fakt scheint mir zu sein, dass ihr das halbe Haus gehört, das kannst du ihr entweder abkaufen oder mieten.
Wer wann was zum Haus beigetragen hat scheint irrelevant.

Das mit den Schulden habe ich immer noch nicht verstanden. Wenn aber nur noch 8K übrig sind spielt das ja keine grosse Rolle mehr.

Du hast Anspruch auf KU und sie hat alles zu tun, um diesen zu erwirtschaften.
Dafür kann sie aufgefordert werden, ihre Einkünfte offen zu legen, inkl. evtl. Kapitalerträge aus Geld oder Immobilienbesitz.
Falls ihr Einkommen nicht reichen sollte, den Mindestunterhalt zu erbringen, können ihr auch Daumenschrauben angelegt werden, das sie gefälligst mehr leisten soll.
Passiert bei Frauen allerdings nur selten.

Ein Schlüssel, ihre Forderungen zu abzuwehren, könnte aber durchaus sein, eben keine Übertragung des Hauses anzustreben, sondern ihr Miete anzubieten, die sie dann, wie oben gesagt, voll als KU bei dir abliefern kann.

Sie bliebe dann weiterhin für den Erhalt des Hauses mit verantwortlich und hat nichts davon.
Euren Kindern ist es letztlich Wurscht ob sie das Haus von dir oder von beiden Eltern erben.

Der 2. Weg wäre eine Teilungsversteigerung.
Dabei wird in aller Regel erheblich weniger als der Marktwert erzielt und du kannst da durchaus mitbieten.
Vielleicht kommst du auf diese Art günstiger an das Haus.
Vielleicht erhöht das, ja ihre Bereitschaft, ihr "Angebot" nochmal zu überdenken.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2008 15:25
(@tsc1267)
Schon was gesagt Registriert

Hi Beppo, super besten Dank.
Ich denke ich sollte mich mal ernsthaft mit meinem A unterhalten , er hatte mir sehr zu dem Vergleich geraten und wollten diesen nun Halz über Kopf zustimmen.
Sag ma woher kennst du dich so gut aus?.
Ich würde mal gerne mit dir Telefonieren , weil ich auch noch andere Baustellen habe, bezüglich sorge und Abr.
Noch ne Frage : ich bekomme für den kleinen zur Zeit 160 e vom JA . Kann ich irgendwie einen Titel auf Exe setzten. Und wie ist das mit dem Hauswert den sie ja besitzt und trotzdem nichts zahelen muss, laut meinem Anwalt.
Beste Grüsse

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.10.2008 15:46
(@tsc1267)
Schon was gesagt Registriert

hi Beppo, kleiner Nachtrag noch.
Wenn ich das alles eingehen würde , würde Sie dem Abr zustimmen und mich nicht weiter mit Anträgen bombardieren.
LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.10.2008 15:51




 elwu
(@elwu)

nein sie will natürlich den halben Hauswert, also 125 k plus rückwirkenden Wohnwert von 16 k. und Befreiung von KU. Sie geht voll arbeiten verdient aber nur 1 k jedefalls was angegeben wird.
Hauswert am Tag der Eheschliessung 140 K laut gutachten.

Hallo,

rückwirkenden Wohnwert gibt es nicht. Befreiung vom KU auch nicht. Insgesamt sehe ich keinen Vorteil für dich, wenn du auf ihren Vergleichsvorschlag eingehst. Wenn du dich unbedingt vergleichen möchtest, solltest du einen Gegenvorschlag machen. Und hier sauber trennen zwischen Zugewinn und Unterhalt. Etwa

1) Zugewinn

Endvermögen du 125K - 22K Schulden = 103K
Anfangsvermögen du 70K
Zugewinn du 33K
Endvermögen sie 125K - 8K Schulden = 117K
Anfangsvermögen Sie 70K
Zugewinn sie 47K

=> sie muss dir (47K - 33K) /2 = 7K ausgleichen

Das verrechnen mit ihrer Haushälfte, also müsstest du ihr dafür noch 118K zahlen. Wenn du dazu noch ihre Schulden von 8K übernimmst, sind die aufzuzinsen, sagen wir auf 5 Jahre. Zinssatz müsste ich erst raussuchen, nehmen wir mal 4%, wäre das der Faktor 1.216. Also 10K abziehen, bleiben 108K Auszahlung, damit sie aus dem Grundbuch geht.

2) Unterhalt Kinder

Sie verpflichtet sich zur Zahlung des Mindestunterhalts. Andernfalls Klage. Oder doch Verrechnung mit dem Zugewinn.

3) Unterhalt Ehegatten

Gibt es natürlich keinen

4) ABR

Kein Regelungsbedarf

Unterm Strich wäre das wohl das, was bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung herauskäme. Was sagt denn dein Anwalt dazu?

/elwu,

kreativ, ich sollte zu Lehmann Brothers #

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2008 16:04
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja, meine Berechnungen und Empfehlungen erscheinen mir selbst allerdings noch sehr lückenhaft, weil du mit den Fakten auch nur sehr sparsam und stenographisch rüber kommst.

Ich habe so das Gefühl, als wäre da noch irgendwas, was noch nicht sichtbar geworden ist.

Frage doch mal deinen RA worin er denn den Vorteil sieht?

Offen ist für mich auch noch die Frage, ob du ihr "Angebot" überhaupt annehmen kannst?
Woher willst du denn die 125K + xxx nehmen? bei 2K pro Monat und ohne KU wirst du das nicht so einfach stemmen können.
Schon garnicht, wenn das Haus selbst auch noch etwas "Pflegebedürftig" ist.

Natürlich ist die Idee, sich das ABR mit Geld zu "erkaufen" nicht von der Hand zu weisen. Gerade für einen Mann, der i.d.R. das ABR nicht gerade hinterhergeworfen bekommt.

Andererseits leben deine Kinder ja auch schon eine Weile bei dir und wollen das auch, d.h. das Risiko, das ABR zu verlieren ist nicht mehr so groß und deswegen nicht mehr so viel Geld wert.

Einen Titel auf KU kannst du von ihr fordern.
Entweder, sie lässt einen beim JA erstellen, der dich zufrieden stellt, oder du musst sie auf Einkommensauskunft und Titel verklagen.
Das müsste das JA alledering für den Kleinen auch schon gemacht haben.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2008 16:07
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin tsc,

Wenn ich das alles eingehen würde , würde Sie dem Abr zustimmen und mich nicht weiter mit Anträgen bombardieren.

das ist sinngemäss auch die Begründung, mit der Bankräuber Kassierer von ihrer Sicht der Dinge zu überzeugen versuchen... got the point? 😉

Eure Kinder sind 10 und 17; die zieht niemand mehr ohne weiteres gegen ihren und Deinen Willen an einen anderen Wohnort/Lebensmittelpunkt um; insofern ist das ABR eher eine theoretische Grösse. Was mich an Deiner Stelle nicht hindern würde, die Ex vom KU freizustellen, wenn ich dafür im Gegenzug ihren Hausanteil für lau oder kleines Geld überschrieben bekäme (ja, ist nicht ganz hasenrein, aber wo kein Kläger...). Die von Dir zu plakatierende Alternative wäre eine gerichtliche Überprüfung ihrer Einkommenssituation samt Ausweitung ihrer Erwerbstätigkeit. Das muss nicht besonders spassig für sie werden.

Und Nutzungsentschädigung für die Vergangenheit ist eh Kokolores; man kann auch nicht die Lebensmittelkosten der letzten Jahre zurückfordern.

By the way: Wie kommst Du auf einen Hauswert von 250 KEUR? Viele Leute machen nämlich den Fehler, zur Bewertung ihrer Immobilie den Kaufpreis sowie ihre sämtlichen Investitionen zu addieren und damit auf Mondpreise zu kommen. Auch Gutachten sind da oft nicht besonders hilfreich. Deshalb die Marktregel: Der Wert eines Hauses ist genauso das, was ein Käufer innerhalb vertretbarer Zeit dafür zu bezahlen bereit ist, auch wenn die Hütte in Anschaffung und Renovierung doppelt so teuer war.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2008 16:12
 elwu
(@elwu)

Ich denke ich sollte mich mal ernsthaft mit meinem A unterhalten , er hatte mir sehr zu dem Vergleich geraten und wollten diesen nun Halz über Kopf zustimmen.

Hallo,

das riet der Anwalt meiner Freundin auch dieses Jahr, als es um eine Unterhaltsabfindung für sie ging. Der Vorschlag der Gegenseite war mit 7K allerdings geradezu grotesk niedrig. Ich habe das dann sauber berechnet und ihrem Anwalt sozusagen vorformuliert die Argumente geliefert. Am Ende wurde der Vergleich bei 13K geschlossen, exakt so wie von mir ausgerechnet und gefordert.

/elwu,

Anwälte sind faul und können nicht rechnen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2008 16:24
(@tsc1267)
Schon was gesagt Registriert

Hi zusammen
erst einmal super DANKE an ALLE für diese ganzen Tipps. Klasse das ich auf dieser Seite hier gelandet bin . Ich habe schon lange das Gefühl, dass mein A mich nicht so vertritt wie es sein könnte.
Hi Beppo, mein Anwlt sieht den Vorteil darin, dass wir endlich Ruhe bekämen, ich und die Kids. Sie hat nun auch noch das alleinige  SR für den kleinen beantragt. Ansonten fühle ich mich einfach über den Tisch gezogen, wenn ich ; wie mir mein A geraten hat ,diesem Verleich unbedingt zustimmen sollte.
Zum zahlen des Hauses und der Schulden müsste ich wieder voll arbeiten , sonst geht das nicht. Und dann müsste ich Exe wieder Unterhalt zahlen so sagt mein A.
an elwu..
ich hatte auch noch während meiner ehe ca. 11 k von meiner Oma geerbt.
An alle, ..
wenn eine Grundschuld über 40K mit Sicherungszins in höhe von 15% seit 20 jahren auf unserem Haus eingetragen ist, Diese Schuldeintragung müsste ich auch zurückzahlen. Exe streitet ab etwas damit zu tun zu haben, ich müsste auch diese übernehmen. was kommt da auf mich zu .??
Gruss an alle

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.10.2008 16:41
 luca
(@luca)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Was mich an Deiner Stelle nicht hindern würde, die Ex vom KU freizustellen, wenn ich dafür im Gegenzug ihren Hausanteil für lau oder kleines Geld überschrieben bekäme (ja, ist nicht ganz hasenrein, aber wo kein Kläger...).

Dem kann ich nur zustimmen. Das wäre ein sehr guter Deal, denn der Opener kann ohnehin für das eine Kind nur für 1 Jahr auf KU verzichten und für das 2. Kind für 7 Jahre. Danach sind die Kinder selber verpflichtet und berechtigt auf KU zu klagen.

Ich denke, finanziell gesehen ist das lukrativ. Und selbst wenn der Vertrag darüberhinaus läuft ........ dann ist er in diesem Punkt nichtig und die Kinder können dennoch ab 18 KU von Mama fordern, egal was die Eltern vereinbart haben.

So ein Ding habe ich ja, aber bei uns ging es um 14 Jahre.

lg Luca

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2008 16:42
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

mein Anwlt sieht den Vorteil darin, dass wir endlich Ruhe bekämen

Was stört denn deine Ruhe zur Zeit?

Das sie vor der Tür steht und stänkert?
Zieh das Rollo runter.

Dass sie versucht das ABR von dir zu erstreiten?
Ist nach so langer Zeit kaum bedrohlich. (oder gibts da was?)

Das sie Geld für das Haus von dir will?
Ihr Problem.

Das Sie TU will?
Lächerlich in deiner Situation.

Wofor hast du also Angst, dass du gleubst dich frei kaufen zu müssen?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2008 16:52
(@tsc1267)
Schon was gesagt Registriert

Hi luka, danke für deine Antwort.
An alle ::
nachdem ich dass hier alles so lese, könnt ihr mir bestimmt auch einen guten Anwalt empfehlen. Der MICH und nicht wie meiner, die gegenseite vertritt. Raum Koblenz.
Gruss

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.10.2008 16:55
(@tsc1267)
Schon was gesagt Registriert

Hi Beppo,
weil die Kids immer wieder in Begutachtungen reingezogen werden.
Grund dafür ist dass die Kids keinen Kontakt zur Mutter haben wollen.
Erstes Gutachten: keine weiteren Zwangsmassnahmen gegen den willen der Kinder
Zweites Gutachten: den kleinen vielleicht in Fremdunterbrinhung, beste Lösung Exe stimmt Abr zu.
Umgangspfleger : keine Umgangskontake möglich wegen Eternkonflikt.
Was kann ich dagegen tun, damit die Begutachtungen aufhören
LG Grüsse an alle

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.10.2008 17:02
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin TSC,

lass Dir von Deinem Anwalt doch einfach mal zwei Musterrechnungen aufmachen, die er Dir irgendwann schreiben wird: Eine für ein Verfahrensende per Urteil und eine bei einem Vergleich. Du wirst feststellen, dass Letztere eine zusätzliche Gebühr namens "Vergleichsgebühr" enthält und deshalb höher ist. Ob der Vergleich auch für Dich so vorteilhaft ist, muss den RA nicht interessieren - er muss ja nicht mit den Folgen leben...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2008 17:08




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